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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Strafanzeige wegen unerlaubtem Umgang mit Kernbrennstoffen im Forschungszentrum Jülich

Vorgänge um den in der ehemaligen Kernforschungsanlage Jülich (Forschungszentrum Jülich - FZJ) gelagerten hochradioaktiven Atommüll, Einordnung des rechtlichen Zustands des radioaktiven Abfalls, Strafanzeige gegen Mitarbeiter des FZJ, Anhaltspunkte für eine Fehleinschätzung des Betreibers FZJ bezüglich der Anforderungen an eine atomrechtliche Verlängerungsgenehmigung beim Bundesamt für Strahlenschutz, Erbringung von Nachweisen<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

22.09.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/594707.09.2015

Strafanzeige wegen unerlaubtem Umgang mit Kernbrennstoffen im Forschungszentrum Jülich

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Ralph Lenkert, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der ehemaligen Kernforschungsanlage Jülich lagern 152 Castorbehälter mit hochradioaktiven Kugel-Brennelementen aus dem Betrieb des Reaktors der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) zur kommerziellen Stromerzeugung. Die atomrechtliche Genehmigung für die Lagerung ist am 1. Juli 2013 ausgelaufen. Die zuständige Atomaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hatte daher mit zwei befristeten Duldungsverfügungen reagiert, bis sie schließlich am 2. Juli 2014 die Räumung anordnete und vom Betreiber ein Konzept für die Räumung bzw. den weiteren Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen verlangte. Bis heute ist nicht klar, was mit den radioaktiven Abfällen geschehen soll.

In einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Aachen ist der Verdacht formuliert worden, dass seit der Räumungsanordnung durch das Land NRW vom 2. Juli 2014 ein vom Betreiber – dem staatlichen Forschungszentrum Jülich (FZJ) – schuldhaft herbeigeführter ungenehmigter Zustand bei der Lagerung von Kernbrennstoffen eingetreten ist (siehe www.umweltfairaendern.de/2015/06/atommuell-in-juelich-ehemaliger-mitarbeiter-erstattet-anzeige-unerlaubterumgang-mit-kernbrennstoffen).

Anhand zahlreicher Beispiele begründet der Anzeigende die Rechtsauffassung, dass der Betreiber über einen längeren Zeitraum durch schuldhaftes Verhalten diesen ungenehmigten Zustand herbeigeführt hat.

Laut Mitteilungen der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde – dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) – werden im immer noch laufenden Genehmigungsverfahren weitere Gutachten und Berichte zu offenen Sicherheitsfragen, insbesondere zum bislang nicht erfolgten Nachweis einer ausreichenden Auslegung gegen Erdbebenfolgen, erwartet (siehe www.bfs.de/DE/themen/ne/zwischenlager/dezentral/genehmigung/kkj.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit Ablauf der zweiten Duldung und der Anordnung zur Räumung des Castorlagers in Jülich durch die Atomaufsicht in NRW ein nichtgenehmigter, also nicht mehr gesetzeskonformer Zustand für den Umgang mit Kernbrennstoffen eingetreten ist? Wenn nein, wie genau ist dann der rechtliche Zustand der in Jülich gelagerten hochradioaktiven Kugel-Brennelemente einzuordnen?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gestellte Strafanzeige gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FZJ?

3

Welche Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung dafür verantwortlich, dass die vom BfS erteilte befristete atomrechtliche Genehmigung im Juli 2013 auslief, ohne dass der Betreiber für die beantragte weitere atomrechtliche Genehmigung die erforderlichen Antragsunterlagen rechtzeitig erbracht hat?

4

Sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Kenntnisse Anhaltspunkte dafür, dass der Betreiber FZJ die Anforderungen an eine atomrechtliche Verlängerungsgenehmigung beim BfS in sachlicher und zeitlicher Sicht falsch eingeschätzt hat? Wenn ja, welche Anhaltspunkte sind dies? Wenn nein, warum nicht?

5

Welche Nachweise hat das BfS vom Betreiber FZJ jeweils wann (genaues Datum) verlangt, die bis heute nicht erbracht worden sind (bitte detailliert auflisten, welche Gutachten im Einzelnen mit welchen Aufgabenstellungen zu erbringen wären)?

6

Bis wann sollen nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung die noch jeweils ausstehenden Nachweise erbracht werden? Wenn kein Datum bekannt ist, warum nicht?

7

Bis wann sollen nach Erkenntnissen der Bundesregierung abschließend prüfbare Unterlagen beim BfS vorliegen?

Berlin, den 2. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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