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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Erfahrungen beim Arbeitsmarktzugang und der Arbeitsförderung von Asylsuchenden und Flüchtlingen - Integrationsunterstützende und -hemmende Faktoren

Erfahrungsaustausch mit Flüchtlingsorganisationen, Zugang zu Fördernetzwerken, Verteilung auf Erstaufnahmeeinrichtungen oder freie Wahl des Wohnorts, frühzeitige Kompetenzfeststellung, Zugang zu Integrations- bzw. Sprachkursen, Versorgung traumatisierter Flüchtlinge, Dauer der Asylverfahren, Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

20.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/598510.09.2015

Erfahrungen beim Arbeitsmarktzugang und der Arbeitsförderung von Asylsuchenden und Flüchtlingen – Integrationsunterstützende und -hemmende Faktoren

der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Jutta Krellmann, Jan Korte, Matthias W. Birkwald, Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Katrin Kunert, Cornelia Möhring, Dr. Petra Sitte, Dr. Axel Troost, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Krieg, Armut und Verfolgung führen weltweit zu einer steigenden Zahl von Flüchtlingen. Viele der Flüchtlinge, die es nach Deutschland schaffen, werden hier dauerhaft oder für eine längere Zeit bleiben. Die Politik und die Gesellschaft sind gefordert, ihnen eine Perspektive zur Teilhabe und Integration zu bieten. Zentral ist dabei eine Teilnahme am Arbeitsleben entsprechend ihrer Fähigkeiten, Potentiale und eine Weiterbildung und -qualifikation zur Verbesserung ihrer Erwerbschancen. Denn dann können die Betroffenen eigenständig für ihren Lebensunterhalt sorgen, sie erfahren Anerkennung und Bestätigung, gewinnen Selbstvertrauen und stärken mit ihren Ideen, ihrer Arbeitsleistung und ihren Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge das Gemeinwesen.

Die Arbeitsförderung muss einen wichtigen Beitrag für einen erfolgreichen Neustart und eine gelungene Integration leisten. Trotz gewisser Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang in den letzten Jahren und Monaten sind die Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge weiterhin stark beschränkt. Einerseits gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot von drei Monaten, und die Vorrangprüfung bis zu einem 15-monatigen Aufenthalt führt meist zu einer faktischen „Nicht-Beschäftigung“ in dieser Zeit. Anderseits gibt es in der praktischen Förderung zahlreiche Probleme, die sich als große Hürden erweisen, bevor die vorgesehenen Möglichkeiten der Arbeitsförderung überhaupt greifen können. Dazu gehören unter anderem die lange Dauer der Asylverfahren, ein völlig unzureichender Zugang zu Sprachkursen, unzureichende therapeutische Behandlungsmöglichkeiten für Flüchtlinge mit traumatischen Erfahrungen, die Unterbringung in isolierenden, oft krank machenden Massenunterkünften ohne Privatsphäre, aufwendige, kostenintensive und nicht selten langwierige Verfahren zur Anerkennung der Berufsqualifikation, zu wenig Personal in den Jobcentern insbesondere mit Migrationshintergrund und interkultureller Kompetenz.

Das restriktive Aufenthaltsrecht, das Betroffene oft von familiären und sozialen Netzwerken, die einer Integration förderlich sind, abschneidet, etwa durch Umverteilungen ohne Berücksichtigung bestehender Kontakte, unterläuft ebenso die Möglichkeiten einer guten Arbeitsförderung sowie unklare Bleibeperspektiven und ein Wechsel zwischen verschiedenen Rechtskreisen.

Mit einer Serie von vier zusammenhängenden Kleinen Anfragen will die Fraktion DIE LINKE. eine Bestandsaufnahme unternehmen und die Haltung der Bundesregierung zu möglichen Reformschritten in der Arbeitsmarktintegration und Arbeitsförderung von Flüchtlingen erfragen (Hinweis: Sofern keine verfügbaren Daten zu den abgefragten Personengruppen existieren, bitte die Fragen mit Daten beantworten, die näherungsweise die Personengruppen erfassen).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Bedeutung für eine gute Arbeitsmarktintegration misst die Bundesregierung dem Zugang von geduldeten Flüchtlingen und Asylsuchenden zu Fördernetzwerken bei?

2

Wie unterstützt die Bundesregierung die vorhandene Netzwerkarbeit, und wie will sie die Arbeit der verschiedenen Einrichtungen und Initiativen künftig stärker unterstützen?

3

Inwieweit gibt es seitens der Bundesregierung regelmäßige Kontakte zu Flüchtlingsorganisationen und -initiativen, um die dort gesammelten Erfahrungen der bisherigen Praxis der Arbeitsförderung und Integration in den Arbeitsmarkt zu nutzen?

4

Für wie förderlich für die Integration hält die Bundesregierung das derzeitige System der Zwangsverteilung der Asylsuchenden in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte, welches nach Auffassung der Fragesteller die Flüchtlinge oft von der Bevölkerung in Deutschland separiert, auf mögliche familiäre Netzwerke oder Ähnliches keine Rücksicht nimmt und sie so von dem für eine gute Arbeitsmarktintegration notwendigen Zugang zu Netzwerken abschneidet?

5

Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag der freien Wahl des Wohnorts – in der Europäischen Union (EU) sowie in Deutschland – womit nach Aussagen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB, aktuelle Berichte 8/2015) die humanitären und sozialen Kosten der Flüchtlingsmigration verringert werden könnten, zum Beispiel weil Familien und Freunde nicht auseinandergerissen werden und sich leichter soziale Netzwerke bilden, die die sozialen und psychischen Kosten der Flüchtlingsmigration reduzieren (Antwort bitte begründen)?

6

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass sich nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit in der Arbeitsberatung die frühzeitige Kompetenzfeststellung bei potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern in vielen Fällen schwierig gestaltet, u. a. weil Dokumente über den Bildungsstand und die Berufserfahrungen fehlen und Sprachbarrieren zu diesem frühen Zeitpunkt die Gesprächsdiagnostik und auch die Einschaltung des Berufspsychologischen Service erschweren (IAB, aktueller Bericht 3/2015)?

7

Wie hoch ist die Zahl und der Anteil von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlinge, die bisher Sprachkurse besucht haben (für das Jahr 2014 und verfügbare Daten für das Jahr 2015; falls keine Statistiken vorliegen bitte Schätzungen)? Welche Aussagen kann die Bundesregierung über die durchschnittliche Dauer machen, und wie beurteilt sie diese im Hinblick auf die notwendigen Rahmendaten für einen erfolgreichen Spracherwerb?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wartezeiten auf einen Sprachkurs (bitte entsprechende Daten für Sprachkurse in und außerhalb der Arbeitsförderung ausweisen)?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über spezifische Hürden für Frauen bei der Beteiligung an den Sprachkursen (beispielsweise ein Mangel an Kinderbetreuung), und wie plant sie, diesen Rechnung zu tragen?

10

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Aussage des IAB (aktueller Bericht 8/2015), dass „grundsätzlich […] eine verbindliche und bedarfsorientierte Sprach- und Integrationsförderung von Asylbewerbern und Flüchtlingen unmittelbar nach der Einreise sinnvoll“ sei?

11

Welche gesetzlichen Änderungen wären nötig, um Asylsuchenden gleich nach ihrer Antragstellung einen Sprachkurs anzubieten, und zieht die Bundesregierung solche Änderungen in Betracht (bitte begründen)?

12

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag einer alternativen Struktur, „die intensive, flächendeckende Sprachförderung und Eingewöhnung in die bundesdeutschen Verhältnisse für alle Asylbewerber organisatorisch und finanziell beim Bund anzusiedeln“ (IAB, Forschungsbericht 3/2015)?

13

Wie hoch wären die geschätzten Kosten für die Vermittlung von Deutschkenntnissen für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge im erwerbsfähigen Alter (mit und ohne Zugang zum Arbeitsmarkt), wenn man die geschätzten Asylanträge auf Basis der derzeitigen Prognosen für das Jahr 2015 zugrunde legt (bitte Zahlen ausweisen und wenn möglich näher ausdifferenzieren)? Welche zusätzlichen Mittel würde dies nach sich ziehen?

14

Wie hoch ist die Zahl der potentiell Anspruchsberechtigten am ESF-BAMF-Sprachprogramm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund, und ist damit zu rechnen, dass die jährlich begrenzte Zahl von 26 000 Teilnehmerplätze für dieses Jahr und die darauffolgenden Jahre nicht ausreicht (bitte ausführlich darlegen)?

15

Ist die Prüfung des Bundes, „ob die finanzielle Ausstattung des Programms zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund (sog. ‚ESF-BAMF-Sprachkurse‘) auf Dauer ausreicht oder ob Anpassungen auch aufgrund dieser neuen Herausforderungen in der Arbeitsmarktpolitik erforderlich sind“ (Protokoll der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2015, TOP 3 Asyl- und Flüchtlingspolitik), abgeschlossen? Wenn ja mit welchen Ergebnis, und wenn nein, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

16

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Problem der Traumatisierung von Flüchtlingen vor und nach deren Behandlung vor?

a) Welche Erkenntnisse hat sie zur Zahl und dem Anteil der traumatisierten Flüchtlinge (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?

b) Welche Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten für traumatisierte Flüchtlinge gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie stellt sich das Angebot und der Bedarf von Unterstützungs- und Beratungsleistungen dar? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über spezifische Traumatisierungen von Frauen, und wie trägt sie diesen in besonderen Unterstützungs- und Beratungsleistungen Rechnung?

c) Ist die Bundesregierung mit dem derzeitigen Stand der Versorgung traumatisierter Flüchtlinge zufrieden, und was will sie gegebenenfalls unternehmen?

17

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine lange Dauer von Asylverfahren eine zentrale Hürde für die Arbeitsmarkintegration ist, vor dem Hintergrund, dass die Betroffenen aufgrund der unsicheren Perspektive kaum planen können und Arbeitgeber oft davor zurückschrecken, jemanden einzustellen, der kurzfristig abgeschoben werden kann, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

18

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die lange Dauer von Asylverfahren mit einer isolierten Massenunterbringung die Betroffen physisch und psychisch belastet und krank macht und zudem durch lange Untätigkeit Dequalifikation gefördert wird, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

19

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, ob ausreichende Informationen für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge bezüglich eines Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung zur Verfügung stehen?

20

Ab wann stehen Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen nach Kenntnis der Bundesregierung reguläre Kinderbetreuungsmöglichkeiten zur Verfügung (bitte ab dem Zeitpunkt der Anwesenheit in Deutschland bis zum Anfang der Betreuung aufgliedern)?

21

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugang zu einem Betreuungsplatz für jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr, insbesondere bei Familienunterkünften außerhalb von Ortschaften, gewährleistet?

Berlin, den 10. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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