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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Schlachtabfälle - Umgang, Überwachung und Verbleib (G-SIG: 16012012)

Zum menschlichen Verzehr ungeeignete tierische Nebenprodukte: Entstehung, Mengen, Produktbeschreibung, Kontrollbehörden, Einschleusung in die menschliche Nahrungskette, lebensmittelrechtliche Rechtsgrundlagen, Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, Verwendung von Nebenprodukten der Kategorie 3 als Tiermehl; Exporte von tierischen Nebenprodukten (Genehmigungen, Rechtswidrigkeit, Zielländer und bilaterale Abkommen mit diesen, Meldepflichten, Einbringung in die menschliche Nahrungskette); Reformierung der Rechtsvorschriften zu Kategorie-3-Materialien (Dokumentationspflichten, Zulassungspflicht sowie Nachweise von Sachkunde und Fachkunde für Entsorgungsbetriebe, Exportbeschränkungen); Lehren aus den jüngsten Lebensmittelskandalen, Wiederzulassung von Kategorie-3-Materialien als Tierfutter <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

09.05.2007

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/507420. 04. 2007

Schlachtabfälle – Umgang, Überwachung und Verbleib

der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auf allen Stufen der Gewinnung und Verarbeitung von sowie des Handels mit tierischen Lebensmitteln entstehen Abfälle. Bereits bei der Schlachtung betrifft dies durchschnittlich etwa ein Drittel jedes Schlachtkörpers.

Tierische Produkte, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, also Lebensmittel, unterliegen lebensmittelrechtlichen Anforderungen an Hygiene, Kühlung, Deklaration, betrieblicher Eigenkontrolle sowie staatlicher Überwachung. Seit dem Jahr 2005 ist in der gesamten Europäischen Union (EU) zudem die lückenlose Rückverfolgbarkeit für tierische Lebensmittel gesetzlich vorgeschrieben. Erfüllt ein tierisches Erzeugnis die lebensmittelrechtlichen Anforderungen nicht oder nicht mehr, muss es infolgedessen aus der menschlichen Nahrungskette ausgeschlossen werden.

Der Ausbruch der Rinderkrankheit BSE hat zu EU-weiten Regelungen für den Umgang mit Schlachtabfällen geführt, die die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen sollen. Allerdings kann mangels entsprechender Melde- und Dokumentationsvorschriften für ihren allergrößten Teil, nämlich diejenigen Materialien der sog. Kategorie 3 mit dem geringsten BSE-Risiko, nur geschätzt werden, wie viele Schlachtabfälle jedes Jahr in der EU tatsächlich entstehen. Allein in Deutschland fielen im Jahr 2005 über 1 Mio. Tonnen tierischer Nebenprodukte dieser Kategorie-3-Materialien an, die als unverarbeitete Rohware oder als Tiermehle gehandelt werden (vgl. http://www.stn-vvtn.de/fakten_zahlen.php).

Die Verbraucherrechtsorganisation foodwatch hat in einem Ende Februar 2007 veröffentlichten Bericht (Die Tiermehl-Schmuggler) umfangreiche rechtswidrige Exporte von aus Kategorie-3-Materialien hergestellten Tiermehlen in Nicht-EU-Staaten mit Genehmigung der zuständigen Überwachungsbehörden nachgewiesen (vgl. http://foodwatch.de/kampagnen_themen/fleisch/tiermehl_schmuggel). Exporte von zu Tiermehl verarbeiteten Kategorie-3-Materialien in Nicht-EU-Staaten sind nur zulässig, wenn es sich nicht um Material von Wiederkäuern handelt und wenn ein bilaterales Abkommen mit dem Empfängerland vorliegt, in dem die ordnungsgemäße Verwendung der Tiermehle festgelegt ist.

Der Export von Kategorie-3-Rohmaterial wird behördlich weder erfasst noch wird die Verwendung im Empfängerland kontrolliert. Die Verarbeitung zu Lebensmitteln und sogar deren Reimport in die EU bzw. nach Deutschland sind nicht auszuschließen.

Drucksache 16/5074 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Auf welchen Stufen der Erzeugung, der Verarbeitung oder Behandlung und des Verkaufs von tierischen Produkten können nach Kenntnis der Bundesregierung nicht oder nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignete tierische Nebenprodukte entstehen?

2

Welche Mengen der unter Frage 1 genannten tierischen Nebenprodukte fallen auf den jeweiligen Stufen der Erzeugung, Verarbeitung oder Behandlung und des Verkaufs von Fleisch- und Wurstwaren im Einzelnen deutschland- und EU-weit an?

3

Um welche tierischen Nebenprodukte (Tierkörperteile, daraus hergestellte, nicht oder nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignete Produkte) handelt es sich dabei im Einzelnen?

4

Durch welche Behörden werden die Mengen dieser tierischen Nebenprodukte sowie ihr Verbleib in Deutschland und der Europäischen Union erfasst?

5

Wie stellen die zuständigen Behörden sicher, dass es zu keiner illegalen Wiedereinschleusung nicht oder nicht mehr lebensmitteltauglicher tierischer Nebenprodukte in die menschliche Nahrungskette kommt?

6

Aufgrund welcher Rechtsnormen und anhand welcher Kriterien entscheiden die Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft, von welchem Zeitpunkt an ein tierisches Lebensmittel nicht mehr die lebensmittelrechtlichen Anforderungen an Lebensmittel erfüllt?

7

Wie stellen die zuständigen Behörden sicher, dass die Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft bei ihren Entscheidungen darüber, ob ein tierisches Produkt die Anforderungen des Lebensmittelrechts noch erfüllt oder als tierisches Nebenprodukt zu behandeln ist, dem Vorsorgeprinzip des deutschen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) Rechnung tragen?

8

Ist es zulässig, zu anderen Zwecken als zur Heimtierfutterversorgung Säugetiereiweiß und anderes Tiermehl aus Kategorie-3-Materialien uneingefärbt und ungekennzeichnet zu belassen, zu verwenden und zu verbringen?

Wenn ja, zu welchen Zwecken wird das uneingefärbte und ungekennzeichnete Säugetiereiweiß und anderes Tiermehl aus Kategorie-3-Materialien verwendet, und in welchen Mengen wird es eingesetzt?

9

Wie erklärt die Bundesregierung die Genehmigung von Tiermehlexporten in – laut Statistischem Bundesamt – insgesamt 23 Nicht-EU-Staaten im Jahr 2005 durch zuständige deutsche Behörden ohne Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen?

10

Wann hat die Bundesregierung von den vorstehend genannten Exporten Kenntnis erhalten, und welche Maßnahmen hat sie zu deren Beendigung ergriffen?

11

Trifft es zu, dass die rechtswidrig erteilten Exportgenehmigungen in den Landkreisen Vechta, Emsland und Oldenburg erst unmittelbar nach Veröffentlichung der foodwatch-Recherchen zurückgenommen wurden, und falls ja, wie erklärt die Bundesregierung diesen Umstand?

12

Mit welchen Nicht-EU-Staaten wurden seitens der Bundesrepublik Deutschland zu welchem Zeitpunkt bilaterale Abkommen über den Export von aus Nicht-Wiederkäuer-Material der Kategorie 3 hergestellten Tiermehlen abgeschlossen, und was wurde konkret vereinbart?

13

In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt ist die Bundesregierung ihrerseits ihren Meldeverpflichtungen gegenüber der Europäischen Kommission nachgekommen?

14

Wie stellte die Bundesregierung bisher sicher, dass die exportierten Tiermehle in den Empfängerländern nicht in die menschliche Nahrungskette (als Futter für lebensmittelliefernde Tiere) gelangen, und wie gedenkt sie, solche innerhalb der EU strafbewehrten Vergehen in Drittstaaten zu verhindern?

15

Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen mit welchen Nicht-EU-Staaten zu welchem Zeitpunkt bilaterale Verträge über den Export von Nicht-Wiederkäuer-Tiermehlen abgeschlossen?

16

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, die in der EU-Verordnung 1774/2002 für Materialien der BSE-Risikokategorien 1 und 2 vorgeschriebenen Verwendungsnachweise und Dokumentationspflichten auch für Materialien der Kategorie 3 vorzuschreiben?

17

Beabsichtigt die Bundesregierung,

a) zur Verhinderung der Einschleusung roher (nicht zu Tiermehl verarbeiteter) tierischer Abfälle in die Lebensmittelproduktion deren Einfärbung mit grellen Lebensmittelfarben und

b) Entsorgungs- bzw. Verwendungsnachweise durch Dokumentation analog zu Vorschriften für die BSE-Risikokategorien 1 und 2 vorzuschreiben?

Wenn ja, mit welcher Argumentation?

Wenn nein, was spricht dagegen?

18

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, über die vom Bundesrat am 9. März 2007 beschlossenen Maßnahmen (Bundesratsdrucksache 59/07) hinaus, damit das Einschleusen von tierischen Abfällen in die Lebensmittelproduktion in Zukunft national, EU-weit und weltweit zuverlässig verhindert werden kann?

19

Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen ihrer aktuellen EU-Ratspräsidentschaft, EU-weite Regelungen zur Entsorgung und Verwertung von Kategorie-3-Materialien (Tiermehle und Rohwaren) auf den Weg zu bringen, die die Verantwortung der Hersteller von tierischen Lebensmitteln für die Entsorgung oder Verwertung ihrer Produkte stärker festschreiben?

Wenn ja, mit welcher Argumentation?

Wenn nein, was spricht dagegen?

20

Warum veranlasst die Bundesregierung nicht zur besseren Kontrolle der genannten Produktströme, dass künftig nur Händler mit Kategorie-3-Materialien handeln dürfen, die in die Liste der zulassungspflichtigen Betriebe für Nebenprodukte aufgenommen und zugelassen sind?

21

Falls die Bundesregierung derartige Initiativen nicht oder noch nicht in Vorbereitung hat: Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, die Unternehmen der Lebens- und Futtermittelwirtschaft dazu zu verpflichten,

a) auf allen Stufen der Entsorgung oder Verwertung tierischer Abfälle eine lückenlose Dokumentation und Überwachung durch Begleitscheine, Verwertungs- und Entsorgungsnachweise im Wege eines Quittierungsverfahrens entlang der Kette aller Beteiligten sowie die Identifikation und physische Markierung aller Gebinde zu gewährleisten,

b) einen persönlich haftenden Beauftragten mit Versicherungspflicht zu benennen,

c) Nachweise der Sach- und Fachkunde sowie die Prüfung der Zuverlässigkeit von allen Maklern, Händlern, Weiterverarbeitern, Entsorgern und Exporteuren vorzuhalten?

22

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, den Export von Kategorie-3-Materialien (Rohware und Tiermehle) auf OECD-Länder zu beschränken?

23

Falls aus Sicht der Bundesregierung nichts gegen eine oder mehrere der in den Fragen 21 und 22 genannten Maßnahmen spricht: Wann wird die Bundesregierung in welcher Form für deren Durchführung sorgen?

24

Wie bewertet die Bundesregierung den von der EU-Kommission vorgelegten Änderungsvorschlag zur Verordnung 1774/2002 bezüglich des Ziels, in Zukunft einen sicheren Umgang mit tierischen Nebenprodukten durch die Ernährungswirtschaft zu gewährleisten und möglichst jede sog. Kreuzkontamination von Lebensmitteln mit tierischen Nebenprodukten zu verhindern?

25

Welche Vorschläge wird die Bundesregierung im Rahmen der Beratungen um die Änderung der EU-Verordnung 1774/2002 ihrerseits als Konsequenz aus den in den vergangenen Jahren hizulande bekannt gewordenen Skandalen um Schlachtabfälle, Gammelfleisch und illegal mit Behördenstempel vorgenommenen Tiermehlexporten unterbreiten, um den Umgang mit tierischen Nebenprodukten in Zukunft sicherer zu machen?

26

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Forderungen der Servicegesellschaft Tierische Nebenprodukte mbH (STN) bezüglich einer Wiederzulassung von K-3-Materialien als Tierfutter (vgl. http://www.stn-vvtn.de)?

Berlin, den 19. April 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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