Angriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Katrin Kunert, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut dem Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, wurden bis Ende August 2015 schon mehr als 340 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte verübt. Damit sind die Angriffe in den Monaten Juli und August 2015 noch einmal deutlich angestiegen und übertreffen die ohnehin schon sehr hohen Zahlen der ersten beiden Quartale des Jahres 2015. Seit dem Jahr 2014 lässt sich ein starker Anstieg dieser Angriffe beobachten, die in ihrer großen Mehrzahl von den Behörden der politisch motivierten Kriminalität rechts (PMK-rechts) zugeordnet werden. Aus den Antworten der Bundesregierung auf die Parlamentarischen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu den Angriffen in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2015 (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4858 und 18/5686) lässt sich ersehen, dass die Angriffe brutaler werden und die Gefährdung von Leib und Leben der Flüchtlinge in Kauf genommen wird. So hat sich die Zahl der Angriffe mit Sprengstoff oder Brandmitteln, Waffen und Körperverletzungen vom ersten zum zweiten Quartal des Jahres 2015 von sieben auf 15 (letzteres ohne Berücksichtigung möglicher Nachmeldungen) erhöht. Nach den Berichten aus den letzten Wochen steht zu vermuten, dass diese Angriffe auf Leib und Leben der Flüchtlinge noch weiter zugenommen haben.
Im niedersächsischen Salzhemmendorf schleuderten Ende August 2015 drei Täter aus einem Auto ein Molotow-Cocktail in eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft. Nur durch Glück konnte eine Katastrophe verhindert werden. Heidenau und die gewalttätigen Ausschreitungen vor der dortigen Notunterkunft waren tagelang Thema der überregionalen Presse. Im brandenburgischen Massow wurden bei einem Angriff mit Reizgas am 1. September 2015 35 Flüchtlinge in einer Unterkunft verletzt.
In Freiberg (Sachsen) wurde in einem bewohnten Flüchtlingsheim eine Rohrbombe zur Explosion gebracht, im oberbayerischen Richtershofen eine geplante Flüchtlingsunterkunft niedergebrannt. In Böhlen bei Leipzig wurden Schüsse auf eine bewohnte Unterkunft abgegeben, in Brandenburg an der Havel zündeten Unbekannte vor der Eingangstür einer Flüchtlingsfamilie Brandbeschleuniger an, in Dresden wurden Helfer des Roten Kreuzes beim Aufbau von Zelten für Flüchtlinge attackiert und in Rostock das Auto eines Stadtrats der Fraktion DIE LINKE., der sich für die Flüchtlinge einsetzt, in die Luft gejagt. Die Liste ließe sich lange fortsetzen.
Für den Rechtsextremismusforscher Fabian Virchow steht fest: „Anders als durch organisierte Strukturen lassen sich die Dauer und die Zahl der Übergriffe nicht erklären“ (DER SPIEGEL Nr. 36/2015), und auch der Direktor des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Uni Bielefeld, Prof. Dr. Andreas Zick, sieht die Ausschreitungen von Heidenau nicht als spontane Eskalation eines wütenden Mobs, sondern als geplante Aktion einer organisierten Gruppe. Die Frage nach einer möglichen rechtsextremen Steuerung und/oder Organisierung solcher Anschläge und der sich daraus ableitenden verstärkten Gewaltbereitschaft der Neonaziszene, die auch neue Formen des Rechtsterrorismus hervorbringen könnte, steht hinter dieser Debatte.
Neonaziparteien und -organisationen, wie die NPD, „Der III. Weg“ oder „Die Rechte“, treten häufig als Anmelder von Demonstrationen gegen Flüchtlingsunterkünfte auf und sind Stichwortgeber der Täter. Laut Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière lässt sich bisher jedoch keine bundesweite Organisierung der Anschläge nachweisen und nicht von Rechtsterrorismus sprechen (vgl. ZEIT ONLINE, 2. September 2015). Letzteres will der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, jedoch für die Zukunft nicht ausschließen: „Wir können nicht ausschließen, dass sich im derzeitigen Klima Gruppen bilden, die dazu bereit sind, rechtsextremistische Anschläge zu verüben“ (vgl. www.stern.de/politik/deutschland/hans-georg-maassen-im-stern--neue-gefahren-des-rechtsterrorismus-6429426.html). Jedoch müsste es bei dieser Analyse weniger um die Frage einer bundesweiten Organisierung als vielmehr um Fragen von regionalen Nazistrukturen, persönlichen Verbindungen, Diskussionsgruppen im Netz usw. gehen. Der Fall in Salzhemmendorf zeigte, dass allein länderübergreifende Verbindungen der Täter, die aus der rechten Szene stammen, die Ermittler vor größere Probleme der Zuständigkeit bei den Ermittlungen stellt (vgl. FAZ 1. September 2015).
Vonseiten der Sicherheitsbehörden wurden die rechten Angriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte erst spät systematisch in den Blick genommen. Schon seit dem Jahr 2014 zeigt sich ein rasanter Anstieg dieser Gewalt, doch erst angesichts der aktuellen Eskalation wird das Thema systematisch angegangen. So verschickt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) jetzt einen Fragebogen an die Länder, um die Proteste und Angriffe vor und gegen Flüchtlingsheime genau zu analysieren (www.spiegel.de, 28. August 2015, „Gewalt gegen Flüchtlinge: Sicherheitsbehörden fürchten neuen Rechtsterrorismus“). Vonseiten des Generalbundesanwalts (GBA) wurde bis heute kein einziger Fall übernommen, weil die Voraussetzungen nicht gegeben seien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
In wie vielen und welchen konkreten Fällen der Angriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte geht die Bundesregierung seit Jahresbeginn 2015 von einer konkreten Bedrohung für Leib und Leben von Flüchtlingen aus?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung einzelner Wissenschaftler, dass die verstärkte Gewaltbereitschaft bei Angriffen auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte einen höheren Grad an Organisation solcher Angriffe voraussetzt, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Wie viele bekannte Täterinnen und Täter von Angriffen auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte seit dem Jahr 2014 haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Bezug zur rechten Szene, und zu welchen Organisationen der rechten Szene (Parteien, Kameradschaften etc.) lassen sich im einzelnen Bezüge nachweisen?
Wie viele dieser Täterinnen und Täter waren nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vorher polizeibekannt, und aufgrund welcher Taten wurde polizeilich gegen sie ermittelt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über positive Bezüge rechter, fremdenfeindlicher und rechtsextremer Organisationen auf Angriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte (z. B. im Internet und in Sozialen Netzwerken, in Publikationen, bei öffentlichen Auftritten etc.) seit dem Jahr 2014, und um welche rechten Organisationen handelt es sich hierbei?
Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung der vom Präsidenten des BfV, Hans-Georg Maaßen, im Interview mit dem Magazin „STERN“ geäußerte „Zusammenhang zwischen der Zahl der Angriffe auf Asylbewerberheime und dem Organisationsgrad der NPD“ (vgl. www.stern.de/politik/deutschland/hans-georg-maassen-im-stern--neue-gefahren-des-rechtsterrorismus-6429426.html) dar?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Spreng- und Brandmitteln, die bei solchen Angriffen eingesetzt wurden? Woher stammen diese Tatwerkzeuge, und welcher Form der Vorbereitung und welcher Kenntnisse bedarf es für ihren Einsatz?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über lokale Neonazistrukturen an den Orten, an denen Angriffen auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte stattfanden, und inwiefern sieht sie einen Zusammenhang zwischen solchen Strukturen und den Tatorten der Angriffe?
Hat das BfV seine V-Leute in der Neonaziszene zu den Angriffen auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte und zu möglichen rechtsextremen Hintergründen befragt, und welche Berichte gehen beim BfV dazu ein?
In welchen Fällen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung welche Gruppierungen oder Einzelpersonen über welche Medien und mit welchem Inhalt zu einzelnen dieser Taten bekannt?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Druck auf Rechtsextreme und ihre Organisationen zu erhöhen, z. B. durch Gefährderansprachen?
Welche Fragen enthält der Fragenkatalog des BfV, der an alle Landesämter für Verfassungsschutz verschickt wurde, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem Rücklauf aus den Ländern?
Welche Abteilungen im BfV werden sich mit der Auswertung des Rücklaufs befassen, und wird auch spezifisch die Frage möglicher rechtsterroristischer Potenziale hier behandelt werden?
Warum gibt es erst jetzt eine konkrete Auswertung der Angriffe durch das BfV, und warum wurde diese konkrete Analyse nicht mit Beginn des Anstiegs der Angriffe im vierten Quartal 2014 begonnen?
Warum wurde die jetzt vom BfV initiierte Analyse unter Einbeziehung der Länder nicht laufend im GAR (Gemeinsames Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus) vorgenommen, bzw. wie unterscheidet sich die vom BfV geplante Analyse von der Arbeit im GAR?
Wie unterscheidet sich die geplante Analyse des BfV von der Aufgabe der Clearingstelle des BKA zum Thema „Straftaten gegen Asylunterkünfte“?
Befassen sich weitere Bund-Länder-Gremien (Arbeitskreise der Innenministerkonferenz etc.) mit den aktuellen Angriffen auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte, bzw. wird die Bundesregierung hierzu initiativ werden?
Wie wird das alles koordiniert? Wird das Trennungsgebot gewahrt?
Welche Überlegungen zum besseren Schutz der Flüchtlinge und ihrer Einrichtungen gibt es seitens der Bundesregierung? Gibt es hier einen ständigen Austausch mit den Ländern, und welche Möglichkeiten der Unterstützung der Länder sieht die Bundesregierung?
Werden die zunehmenden Angriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte Thema beim „Flüchtlingsgipfel“ am 21. September 2015 im Bundeskanzleramt sein? Wird es hier neben der repressiven Reaktion auf rassistische Gewalt auch um eine Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure in Willkommensinitiativen gehen?
Bestehen Überlegungen, Willkommensinitiativen und antirassistisches Engagement im Rahmen der bestehenden Bundesprogramme für Vielfalt und Toleranz stärker zu fördern und hierzu mehr Mittel bereitzustellen, als bislang geplant? Gibt es hierzu Überlegungen seitens der Bundesregierung, und wenn ja, welche?