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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Aufmarsch bewaffneter Soldaten vor dem Reichstagsgebäude am 11. November 2015 aus Anlass eines sogenannten Großen Zapfenstreiches

Einschätzung der Durchführung eines Großen Zapfenstreichs vor dem Reichstagsgebäude in Berlin anlässlich des 60. Gründungstages der Bundeswehr, Stand der Planungen, Wegenutzung, Vereinbarungen mit den zuständigen Behörden, Kosten, Zahl der teilnehmenden Soldaten, Einladung von Gästen, rechtliche Grundlagen der Durchführungs- und Sicherungsmodalitäten, Einrichtung und Kontrolle eines militärischen Sicherheitsbereichs, Planung weiterer Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Bundeswehrjubiläum<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

05.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/600308.09.2015

Aufmarsch bewaffneter Soldaten vor dem Reichstagsgebäude am 11. November 2015 aus Anlass eines sogenannten Großen Zapfenstreiches

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 11. November 2015 will die Bundeswehr einen sogenannten Großen Zapfenstreich vor dem Reichstagsgebäude durchführen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 64 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/5536). Am Tag des Karnevalsbeginns soll so der 60. Jahrestag der Gründung der Bundeswehr gefeiert werden. Zur abendlichen Zeremonie gehören die Präsentation von Wehrmachtskarabinern (98k) und Fackeln (vgl. Zentrale Dienstvorschrift ZDV 10/8 und Bundestagsdrucksache 16/143).

Nach dem Großen Zapfenstreich anlässlich des 50. Jahrestages am 26. Oktober 2005 ist es erst das zweite Mal seit der Befreiung Deutschlands und Europas vom Faschismus, dass sich bewaffnete deutsche Soldaten mit Wehrmachtskarabinern und Fackeln vor dem Reichstagsgebäude versammeln. Die Fragesteller gehen davon aus, dass der Bundeswehr bewusst ist, welche Assoziationen sie mit ihrer Veranstaltung weckt.

Die Fragesteller halten den Großen Zapfenstreich für eine vollkommen überflüssige und schädliche Angelegenheit. Bewaffnetes Militär im Inland vor dem Parlamentsgebäude aufmarschieren zu lassen, zeugt aus ihrer Sicht weniger vom Charakter einer Parlamentsarmee, sondern von militaristischem Geist, der der Gesellschaft gerne seinen Stempel aufdrücken möchte. Eine zivile Gesellschaft braucht so etwas nicht. Andere Berufsstände blockieren auch nicht ganze Straßenzüge für voraussichtlich mehrere Tage, nur weil sie Geburtstag haben.

Wenn die Bundeswehr aber an ihrem Projekt festhalten will, stellt sich die Frage, inwiefern sie ihrer eigenen Dienstvorschrift treu bleibt, die ausdrücklich festhält (Nr. 220 der ZDV 10/8): „Die Bevölkerung ist durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf das militärische Zeremoniell aufmerksam zu machen und zur Teilnahme anzuregen.“ Beim letztmaligen Zapfenstreich im Oktober 2005 hingegen war die Bevölkerung weiträumig ausgesperrt und der Zutritt nur einzeln verlesenen Ehrengästen gewährt worden. Damit wurden sowohl Claqueure als auch Kritikerinnen und Kritiker von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Bundeswehr muss sich aber aus Sicht der Fragesteller, wenn sie schon öffentliche Plätze besetzt, auch öffentliche Kritik gefallen lassen – und zwar ortsnah.

Wir fragen die Bundesregierung

Fragen18

1

Hält es die Bundesregierung für eine zeitgemäße Idee, anlässlich des 60. Gründungstages der Bundeswehr einen Großen Zapfenstreich vor dem Reichstagsgebäude durchzuführen, und wenn ja, warum?

2

Aus welchen Überlegungen heraus hat sich die Bundeswehr bzw. das Bundesministerium der Verteidigung dafür entschieden, ihren Geburtstag in Form eines Großen Zapfenstreiches zu begehen, und nicht im Rahmen eines weniger aufwendigen und die Öffentlichkeit weniger beeinträchtigenden Formates?

3

Welchen Stand haben die Planungen zum Zapfenstreich bislang, und welche Zeitlinie soll für die weiteren Planungen gelten?

4

Wie viele Soldatinnen und Soldaten jeweils welcher Einheiten werden an der Zeremonie insgesamt teilnehmen? Wie viele davon werden

a) am eigentlichen Großen Zapfenstreich,

b) als Fackelträger,

c) als Ehrengeleit,

d) als Feldjäger zur Absicherung oder

e) in anderer Funktion teilnehmen (bitte benennen)?

5

Wird bei der Durchführung des Großen Zapfenstreiches wieder der Wehrmachtskarabiner 98 k verwendet (wenn nein, bitte Alternative angeben)?

6

Sind Ansprachen geplant, und wenn ja, wie viele, und von welchen Personen (falls konkrete Personen noch nicht feststehen, bitte angeben, ob es sich um Vertreter der Gesellschaft, Angehörige der Bundesregierung oder des Militärs handeln soll)?

7

Mit wie vielen geladenen Gästen rechnet die Bundesregierung derzeit? Wie viele Gäste haben am Großen Zapfenstreich am 26. Oktober 2005 teilgenommen?

8

Sieht der Ablaufplan das Angebot eines Shuttle-Services für die geladenen Gäste zum Reichstagsgebäude vor, und wenn ja, von welchen Orten aus? Aus welchen Orten bzw. militärischen Liegenschaften werden die an der Zeremonie teilnehmenden Soldaten zum Reichstagsgebäude gebracht?

9

Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Großen Zapfenstreich? Welche Kosten waren im Jahr 2005 angefallen?

10

An welchen Personenkreis werden Einladungen versandt? Wie viele hiervon sind Angehörige der Zapfenstreich-Teilnehmer? Rechnet die Bundesregierung mit der Teilnahme ausländischer Staatsgäste (bitte gegebenenfalls angeben, aus welchen Ländern welche Teilnehmer erwartet werden)?

11

Inwiefern soll nicht persönlich eingeladenen Bürgerinnen und Bürger die Teilnahme am Großen Zapfenstreich ermöglicht werden? Welche Maßnahmen will die Bundeswehr ergreifen, um die Bürgerinnen und Bürger dementsprechend zur Teilnahme „anzuregen“? Inwiefern will sie dabei gewährleisten, dass auch kritische Bürger teilnehmen können?

12

Inwiefern sind Vereinbarungen mit den zuständigen Behörden (etwa mit dem Deutschen Bundestag und dem Bezirksamt Mitte, gegebenenfalls weitere) bereits getroffen bzw. noch in Arbeit?

a) Wann ist die Bundeswehr erstmals mit diesen Behörden in Kontakt getreten, und wann hat sie welche Vorschläge bzw. Anträge eingereicht?

b) Wann und wie wurden diese Anträge bzw. Vorschläge beschieden, und welchen Inhalt haben die Bescheide (bitte angeben, wenn Rechtsmittel eingelegt worden sind) bzw. sonstigen Abmachungen bzw. Vereinbarungen?

13

Welche Straßen, Wege und Plätze will die Bundeswehr anlässlich des Großen Zapfenstreiches konkret nutzen und der Nutzung durch die Öffentlichkeit entziehen (bitte Straßennamen angeben, Örtlichkeiten genau bezeichnen und auch den betreffenden Zeitraum angeben)? Wird es sich mehr oder weniger um den gleichen Absperrungsradius handeln wie im Jahr 2005?

14

Welche Konsequenzen zieht die Bundeswehr aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 3. Mai 2006 (VG 1 A 145.05), in dem festgestellt wurde, dass die Einrichtung eines Sondernutzungsbereichs durch das Land Berlin (beantragt durch die Bundeswehr) rechtswidrig war, weil der Zweck dieser Sondernutzung nicht darin bestand, „eine bestimmte positive Nutzung des öffentlichen Straßenlandes“ zu gewährleisten, sondern es „lediglich negativ darum [ging], den Gemeingebrauch auszuschließen oder zu kontrollieren“? Was folgert die Bundeswehr hieraus hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen der Durchführungs- und Sicherungsmodalitäten zum Großen Zapfenstreich?

15

Wird ein militärischer Sicherheitsbereich beantragt (oder ist bereits beantragt worden), und wenn ja, inwiefern wird die Bundeswehr dem ausdrücklichen Hinweis des Berliner Verwaltungsgerichts folgen, „dass auch die Bundeswehr der Bindung durch die Grundrechte unterliegt“, und die Einrichtung eines militärischen Sicherheitsbereichs nicht ausschließe, „dass dieser von Versammlungsteilnehmern zur Durchführung einer Versammlung betreten werden darf, solange keine Gefahr für die militärische Sicherheit besteht“?

16

Falls ein militärischer Sicherheitsbereich eingerichtet wird, soll dieser von Feldjägern oder im Wege der Amtshilfe von Angehörigen der Berliner Polizei kontrolliert werden?

17

Ging von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der „Zapfnix“-Demonstration am 26. Oktober 2005 nach Einschätzung der Bundesregierung eine Gefahr für die militärische Sicherheit aus, und wenn ja, inwiefern?

a) Erwartet die Bundesregierung durch allfällig zu erwartende antimilitaristische Proteste Gefahren für die militärische Sicherheit, und wenn ja, inwiefern?

b) Welche Kriterien werden für eine solche Einschätzung generell sowie konkret im Hinblick auf den bevorstehenden Großen Zapfenstreich angelegt?

18

Welche weiteren Veranstaltungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem 60. Gründungstag der Bundeswehr geplant? Welche davon sollen außerhalb militärischer Liegenschaften stattfinden (bitte vollständig mit Ort und Datum angeben)?

Berlin, den 8. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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