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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Lebenslängliche Haftstrafe in Deutschland (G-SIG: 16012176)

Anzahl der nach StGB bzw. wegen Straftaten gegen das Leben in der DDR zu lebenslanger Haft Verurteilter, statistische Angaben zu Haftdauer, Gnadengesuchen, Hafterleichterungen und während der Haft zu Tode gekommenen Häftlingen, Rückfallquote, Begründung für Lebenslänglich als Resozialisierungsmittel <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

14.06.2007

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/551525. 05. 2007

Lebenslängliche Haftstrafe in Deutschland

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Wegen Mordes verurteilte Strafgefangene sitzen in Deutschland nach Angaben der Kriminologischen Zentralstelle im Durchschnitt 18 bis 20 Jahre im Gefängnis (KrimZ: Lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherheitsverwahrung und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Ergebnisübersicht zur bundesweiten Erhebung für das Jahr 2004, Wiesbaden 2006). Dagegen hat die Kriminologische Zentralstelle keine Daten darüber, wie lange alle zu lebenslanger Haft Verurteilten bereits inhaftiert sind und wie viele von ihnen bereits seit mehr als 20 Jahren im Gefängnis sind. Das Statistische Bundesamt führt auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zu den vom Bundesamt der Justiz gemeldeten Bundesergebnissen ebenfalls keine diesbezüglichen Daten.

Gleichwohl liefert das Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz, das mit Zuständigkeit für die allgemeine Justizverwaltung und das Registerwesen am 1. Januar 2007 als zentrale Dienstleistungsbehörde der Bundesjustiz in Bonn errichtet wurde, um mehr Transparenz und Bürgernähe zu schaffen, der Forschung keine Verläufe oder Zahlen zu lebenslangen Haftstrafen. Ebenso fehlen hier Vollzugsdaten oder Angaben zu Rückfällen etc. Forschung und Lehre sind angewiesen auf Schätzungen, Aktenanalysen und auf inaktuelles Zahlenmaterial von 1998 und früher. Lediglich die Kriminologische Zentralstelle in Wiesbaden liefert auf Basis jährlicher standardisierter Fragebögen, Zahlen zum Strafvollzug; sie weist aber DDR-Verurteilungen nicht gesondert aus und liefert insgesamt eine Zahlenbasis, die nicht vollständig überzeugen kann.

Die Bundeszuständigkeit für die Vorlage statistischen Materials ergibt sich auch daraus, dass die Bundesregierung angewiesen ist, trotz einer föderativen Durchführung des Strafvollzugs die Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Behandlung der zu lebenslangen Haftstrafen Verurteilten sicherzustellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele nach dem StGB resp. wegen Straftaten gegen das Leben in der DDR zu lebenslanger Haft verurteilte Menschen befinden sich momentan in deutschen Gefängnissen (bitte nach Bundesländern unterscheiden sowie nach StGB-Verurteilten und Verurteilten wegen „Straftaten gegen das Leben“ in der DDR aufschlüsseln)?

a) Wie viele davon befinden sich mittlerweile seit über 10 Jahren im Gefängnis?

b) Wie viele davon befinden sich mittlerweile seit über 20 Jahren im Gefängnis?

c) Wie viele davon befinden sich mittlerweile seit über 25 Jahren im Gefängnis?

d) Wie viele davon befinden sich mittlerweile seit über 30 Jahren im Gefängnis?

2

Wie viele Gefangene im Maßregelvollzug (§ 63 StGB) befinden sich

a) seit mehr als 10 Jahren,

b) seit mehr als 20 Jahren,

c) seit mehr als 30 Jahren in Haft?

3

Wie lange befinden sich nach der StGB resp. wegen Straftaten gegen das Leben in der DDR zu lebenslangen Haftstrafen Verurteilte in Deutschland im Schnitt tatsächlich bis zu ihrer Entlassung in Haft (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

4

Wie viele nach der StGB resp. wegen Straftaten gegen das Leben in der DDR zu lebenslangen Haftstrafen Verurteilte wurden aus dem Gefängnis entlassen

a) nach Verbüßung von 15 Jahren Haft und Aussetzung ihrer Reststrafe auf fünfjährige Bewährung,

b) als Vollverbüßer mit Auflagen,

c) wegen Krankheit?

5

Wie viele nach der StGB resp. wegen Straftaten gegen das Leben in der DDR zu lebenslangen Haftstrafen Verurteilte haben Gnadenerlasse beantragt und in wie vielen Fällen wurden diese gewährt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

6

Wie viele nach der StGB zu lebenslangen Haftstrafen Verurteilte starben in Haft

a) durch Suizid,

b) durch Unfälle,

c) durch Krankheit oder Alter,

d) durch Mithäftlinge,

e) durch sonstige Fremdeinwirkung (bitte nach verbüßten Haftjahren und Lebensalter aufschlüsseln)?

7

Wie viele zu lebenslangen Haftstrafen Verurteilte bekamen Hafterleichterung in Form von Freigang? Nach wie vielen Jahren Haft wurden diese Hafterleichterungen durchschnittlich gewährt?

8

Wie viele zu lebenslangen Haftstrafen Verurteilte und vorzeitig auf Bewährung Entlassene wurden aufgrund erneuter Straffälligkeit wieder inhaftiert?

9

Inwieweit hält die Bundesregierung lebenslange Freiheitsstrafen weiterhin für ein geeignetes Mittel zur Resozialisierung straffällig gewordener Menschen?

Berlin, den 24. Mai 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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