Vorbereitungen zur „Valletta Conference on Migration“ in Malta zur Kontrolle unerwünschter Migration
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 11. und 12. November 2015 findet in La Valletta in Malta die „Valletta Conference on Migration“ (auch: „Valletta-Gipfel“) statt (Ratsdok. 10387/15). Priorität ist laut der Bundesregierung, „auf integrierte Weise gegen irreguläre Migration vorzugehen“ (Bundestagsdrucksache 18/5895). Zu den zentralen Zielen gehören demnach die Unterstützung der „Partnerländer“ beim Kampf gegen kommerzielle Fluchthilfe („Schleuser“) sowie der Ausbau von Abschiebeabkommen („verstärkte Zusammenarbeit bei einer wirksamen Rückkehrpolitik“) als zwei von fünf „Aktionsfeldern“.
Über die „Gruppe der Freunde der Präsidentschaft“ bzw. die Hochrangige Gruppe Asyl und Migration ist auch das Auswärtige Amt in die Vorbereitung eingebunden. Die Bundesregierung unterstützt hierzu den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und will an allen Treffen der teilnehmenden Staaten und Institutionen zur Gipfelvorbereitung teilnehmen. Außer den EU-Mitgliedstaaten sind auch die Mitgliedstaaten des Rabat-Prozesses (inklusive Libyen), des Khartum-Prozesses sowie die Kommissionen der Afrikanischen Union und der ECOWAS eingeladen. Als gegenwärtige Vorsitzende des Khartum- und Rabat-Prozesses kommt den Regierungen Ägyptens und Marokkos in der Bekämpfung von „irregulärer Migration“ eine besondere Rolle zu. Die Bundesregierung sieht kein Problem darin, hinsichtlich der „Bekämpfung von Menschenhandel und Menschenschmuggel“ auch mit diktatorischen Regimes in Eritrea, Somalia oder dem Sudan zu kooperieren.
In einem gemeinsam mit den Regierungen Italiens und Frankreichs verfassten „Non-Paper” hat die Bundesregierung Anfang September 2015 ihre Migrationspolitik gegenüber Libyen, Ost- und Westafrika umrissen (www.state-watch.org/news/2015/sep/eu-Mogherin-n-Non-Paper.pdf). Die UN-Anstrengungen zur Bildung einer Einheitsregierung in Libyen müssten demnach unterstützt werden; danach müsse das Land eine belastbare Sicherheitsarchitektur errichten. Dies betreffe insbesondere die Grenzkontrolle. Hierzu müsse die EU auch Tunesien unterstützen. Vor allem über Projekte in Mali, Niger und Nigeria müssten die Länder der Sahel-Region in dem Aufbau des Grenzmanagements unterstützt werden. Der EAD solle daher prüfen, wie die EUCAP Sahel Mali-Mission und die EUCAP Sahel Niger-Mission hinsichtlich der Migrationskontrolle ausgebaut werden könnten. „Schlüssel-Transitländer“ müssten in der Migrationskontrolle und dem Migrationsmanagement unter Mitarbeit der Vereinten Nationen und anderer „relevanten internationalen Organisationen“ unterstützt werden. Bei allen Ländern Ost- und Westafrikas müsse gelten, dass jene Regierungen unterstützt würden, die ihre „Rückübernahmepolitik verbessern“ hinsichtlich „Wirtschaftsmigranten“. Dies müsse in Abkommen niedergelegt werden, in denen die Regierungen erklären, wie sie Abschiebungen und den „Kampf gegen den Schmuggel von Migranten“ verbessern wollen und Abschiebeabkommen umsetzen.
Entsprechende Anstrengungen müssten honoriert werden, indem die EU-Mitgliedstaaten mehr Entwicklungszusammenarbeit zusagen, das Staatswesen, den „Sicherheitssektor“, das Grenzmanagement, den Bildungssektor stärken sowie Möglichkeiten legaler Migration schaffen. Zur Vorbereitung dieser „maßgeschneiderten Unterstützungspakete“ könnte die EU „spezielle Migrationsexperten“ an die Botschaften der Mitgliedstaaten abordnen.
Schon jetzt werden mehrere Länder der Sahel-Region vom Auswärtigen Amt im Aufbau und Betrieb von Grenzanlagen unterstützt (Bundestagsdrucksache 18/5895). Es handelt sich dabei aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller um eine Vorverlagerung der EU-Außengrenzen bis weit in den afrikanischen Kontinent hinein. Einige der Maßnahmen gehören zum sogenannten Sahel-Aktionsplan der EU und ergänzen damit Polizeiprojekte europäischer Innenministerien in Libyen und Tunesien. Das Auswärtige Amt finanziert Grenzpolizeistationen und Grenzanlagen in Niger, Burkina Faso, Mauretanien und Mali. Weitere Anlagen entstehen im Tschad und in Kamerun. Die dort tätigen Beamtinnen und Beamten werden von deutschem Personal der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit fortgebildet. Auch die Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes führt „Expertentreffen“ und Fortbildungen durch. Die Maßnahmen des Auswärtigen Amts dienen einer Bekämpfung angeblich „krimineller Schleusungen“. Die Geflüchteten sind aber aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zur Inanspruchnahme von Helferinnen und Helfern gezwungen. Besser wäre, legale Einreisemöglichkeiten in die EU zu schaffen, damit die Betroffenen dort Asyl beantragen können. Stattdessen beabsichtigen die EU-Mitgliedstaaten den Aufbau eines Asylzentrums in Niger. So sollen die Geflüchteten davon abgehalten werden, die Überfahrt über das Mittelmeer zu wagen.
Die gegenwärtige Flüchtlingskrise kann aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch als Folge eines neuen Zyklus von Kriegen verstanden werden: der im Irak in den Jahren 1991 und 2003, in Jugoslawien im Jahr 1999, in Afghanistan im Jahr 2001, in Libyen im Jahr 2011 und in Syrien seit dem Jahr 2011 begann. Es sind genau diese Regionen, aus denen heute die meisten Geflüchteten kommen. Die technologisch immer perfektionierteren Abschottungsversuche an einigen Stellen der EU-Außengrenzen führten nur zu immer riskanteren Fluchtrouten an anderen Stellen. Erst die Illegalisierung der Flucht führte zur Illegalisierung der Fluchthilfe. Die zweifellos oftmals menschenverachtend agierenden kommerziellen Fluchthelfer sind das Symptom dieser Illegalisierung. Die Vorstellung der militärischen Bekämpfung der „Schlepper“, die beispielsweise dem aktuellen EU-Mandat für die „European Union Naval Force – Mediterranean“ zu Grunde liegt, ist ebenso menschenverachtend, wie manche dieser „Schlepper“ selbst. Die aktuelle Flüchtlingskrise wirft aber auch die Frage nach der grundsätzlichen Ausrichtung der EU auf. Die EU muss deshalb die Einreise für Geflüchtete legalisieren und zugleich eine Nachbarschaftspolitik betreiben, die auf Kriege und Rüstungsexporte verzichtet und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Länder in Nord-, Ost- und Westafrika fördert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen62
Was ist der Bundesregierung über den Inhalt von „Schlüsselbotschaften“ („key messages“) bekannt, die vom „Valletta-Gipfel“ ausgehen sollen, und inwiefern werden diese nach Kenntnis der Bundesregierung bereits von der Europäischen Kommission oder dem EAD ventiliert?
Welche Termine und Orte weiterer Treffen der teilnehmenden Staaten und Institutionen zur Gipfelvorbereitung in Valletta sind der Bundesregierung bekannt?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung aus ihre Mitarbeit in der „Gruppe der Freunde der Präsidentschaft“ darüber, welche europäischen und afrikanischen Regierungen welcher Länder ihre Beteiligung am „Valletta-Gipfel“ zugesagt haben?
Wie haben die Regierungen in Libyen, Gambia, Eritrea, Somalia und dem Sudan auf die Einladung zum „Valletta-Gipfel“ nach Kenntnis der Bundesregierung reagiert, und welche Bedingungen für ihr Kommen haben sie gestellt?
An welche Stelle welcher Regierung in Libyen ist die Einladung zum „Valletta-Gipfel“ nach Kenntnis der Bundesregierung ergangen, und wer sprach diese aus?
Auf welchen weiteren Abkommen außer dem Rabat-Prozess und dem Khartum-Prozess soll der „Valletta-Gipfel“ aus Sicht der Bundesregierung aufbauen?
Welche aktuellen Aktionspläne, Rahmenabkommen oder gemeinsamen Erklärungen der EU sind aus Sicht der Bundesregierung dabei maßgeblich?
Inwiefern soll der „Valletta-Gipfel“ aus Sicht der Bundesregierung auch auf der Erklärung der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 23. April 2015 aufbauen?
Auf welche Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung zur „Verhinderung irregulärer Migrationsströme“ „unter anderem Tunesien, Ägypten, Sudan, Mali und Niger verstärkt bei der Überwachung und Kontrolle ihrer Landgrenzen und der Landwege“ unterstützt werden?
Auf welche „bestehenden GSVP-Operationen in der Region“ könnte sich dabei gestützt werden?
Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung „angesichts der Lage in Syrien und im Irak“ die Zusammenarbeit mit der Türkei intensiviert werden?
Mit welchen konkreten Vorhaben könnte aus Sicht der Bundesregierung die Grenzkontrolle oder das Grenzmanagement in Libyen (auch in den angrenzenden Ländern Ägypten, Sudan, Niger, Tschad, Algerien, Tunesien) unterstützt werden?
Was ist der Bundesregierung über von den EU-Mitgliedstaaten oder der Europäischen Kommission beabsichtigten finanziellen Ergebnisse des „Valletta-Gipfels“ bekannt?
Was ist der Bundesregierung über den Stand des Vorhabens bekannt, ein „multifunktionales Zentrum“ zur Migrationskontrolle in Agadez/Niger einzurichten, und wann könnte dieses einsatzbereit sein?
Welche Mittel wurden bereits für das „Multifunktionszentrum Niger“ beschlossen bzw. freigegeben?
Auf welche Weise soll das Zentrum auch gegen kommerzielle Fluchthilfe oder Grenzkontrollen agieren?
Auf welche Weise soll das Zentrum auch für Möglichkeiten beschleunigter Abschiebungen sorgen?
Auf welche Weise könnte das Zentrum auch mit EU-Militärmissionen in der Region kooperieren?
Was ist der Bundesregierung über das Verhältnis von Zahlen der in afrikanischen Ländern verbleibenden Geflüchteten („Binnenflüchtlinge“) zu den Zahlen jener Geflüchteten bekannt, denen es gelingt, in EU-Mitgliedstaaten weiterzureisen?
Was ist damit gemeint, wenn die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel davon spricht, „analoge Projekte“ müssten auch in Mauretanien, Mali, oder Äthiopien begonnen bzw. die Länder mit finanziellen Anreizen zu entsprechenden Initiativen motiviert werden (www.statewatch.org/news/2015/sep/eu-crisis-letter-Hollande-Merkel-aux-autorites-europeennes.pdf)?
Was ist der Bundesregierung über Pläne für weitere „Zentren“ zur Migrationskontrolle in afrikanischen Ländern bekannt, und inwiefern setzt sie sich selbst dafür ein?
Auf welche Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung die Regierungen in Mali, Niger und Nigeria im weiteren Ausbau des Grenzmanagements oder der Migrationskontrolle unterstützt werden?
Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung anregt zu prüfen, inwiefern die EUCAP Sahel Mali-Mission und die EUCAP Sahel Niger-Mission hinsichtlich der Migrationskontrolle ausgebaut werden könnten?
Welche der im „Non-Paper“ angesprochenen „Schlüssel-Transitländer“ müssten aus Sicht der Bundesregierung in der Migrationskontrolle und im Migrationsmanagement unterstützt werden?
Mit welchen „relevanten internationalen Organisationen“ könnten diese unterstützt werden?
Wie definiert die Bundesregierung den im „Non-Paper“ verwendeten Begriff von „Wirtschaftsmigranten“ („economic migrants“)?
Hinsichtlich welcher afrikanischen Länder erkennt die Bundesregierung derzeit „Kriegsflüchtlinge“ oder „Bürgerkriegsflüchtlinge“ an?
Welche afrikanischen Länder sieht die Bundesregierung derzeit als „sichere Herkunftsländer“ an?
Hinsichtlich welcher afrikanischen „Partnerländer“ könnten aus Sicht der Bundesregierung weitere Maßnahmen zum Kampf gegen kommerzielle Fluchthilfe („Schleuser“) verhandelt und begonnen werden, und bezüglich welcher Länder ist die Bundesregierung hierzu bereits aktiv geworden?
Hinsichtlich welcher weiteren afrikanischen „Partnerländer“ könnten aus Sicht der Bundesregierung Abschiebeabkommen („verstärkte Zusammenarbeit bei einer wirksamen Rückkehrpolitik“) verhandelt werden, und bezüglich welcher Länder ist die Bundesregierung hierzu bereits aktiv geworden?
Auf welche Weise könnten die Anstrengungen aus Sicht der Bundesregierung „honoriert“ werden?
Was ist im Einzelnen damit gemeint, wenn die Bundesregierung in ihrem „Non-Paper“ davon spricht, die EU-Mitgliedstaaten könnten im Gegenzug das Staatswesen, den „Sicherheitssektor“, das Grenzmanagement und den Bildungssektor stärken sowie Möglichkeiten legaler Migration schaffen?
Was ist mit dem Vorschlag gemeint, zur Vorbereitung „maßgeschneiderter Unterstützungspakete“ könnten „spezielle Migrationsexperten“ an die Botschaften der Mitgliedstaaten abgeordnet werden, welche bereits in der Erklärung des Rates für Außenbeziehungen vom 23. April 2015 als „europäische Verbindungsbeamte für Migration“ bezeichnet worden waren, um „Informationen über Migrationsströme [zu] sammeln, sich mit den nationalen Verbindungsbeamten ab[zu]stimmen und mit den Behörden vor Ort direkt zusammen[zu]arbeiten“?
Welche Angehörigen welcher behördlichen oder privaten Einrichtungen hielte die Bundesregierung an deutschen Botschaften hierzu für geeignet?
Mit welchen „Partnern in der Region“ könnten aus Sicht der Bundesregierung „Kapazitäten für den Schutz der Seegrenzen und für Such- und Rettungsoperationen“ aufgebaut werden (Erklärung des Rates für Außenbeziehungen vom 23. April 2015)?
Welche weiteren „regionale[n] Entwicklungs- und Schutzprogramme für Nordafrika und das Horn von Afrika“ könnten aus Sicht der Bundesregierung „auf den Weg“ gebracht werden (Erklärung des Rates für Außenbeziehungen vom 23. April 2015)?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für notwendig, „ein neues Rückkehrprogramm für die rasche Rückführung illegaler Migranten aus den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen aufzulegen, das von FRONTEX koordiniert wird“, und wie könnte dies umgesetzt werden (Erklärung des Rates für Außenbeziehungen vom 23. April 2015)?
Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem „Sharm El Sheikh Plan of Action“, der nach Medienberichten Kooperationen zwischen der EU und diktatorischen Regimen, wie in Eritrea oder dem Sudan, behandelt (Deutsche Welle Onlineausgabe vom 4. September 2015), und inwiefern ist sie selbst daran beteiligt?
Mit welchen Maßnahmen soll der Aktionsplan „das Problem des Menschenhandels und des Schmuggels von Migranten angehen, Hilfe für die Opfer, Aufnahmezentren leiten, gestrandeten und gefährdeten Migranten beistehen“?
Welche Aufgabe übernimmt die Bundesregierung in dem im Rahmen des Khartum-Prozesses eingerichteten „Steering Committee of the Horn EU-Horn Of Africa Migration Route Inititiative“?
Welche weiteren Mitglieder welcher Länder oder Institutionen sind in dem Ausschuss vertreten?
Welche Unterausschüsse mit welchen Mitglieder und Aufgaben existieren im Rahmen des „Steering Committee“ oder des „Sharm El Sheikh Plan of Action“?
Aus welchem Grund hält die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit Regierungen Ägyptens, Äthiopiens, des Sudan, des Südsudan und Eritreas hinsichtlich der Menschenrechtssituation in den Ländern im „Steering Committee“ für vertretbar?
Auf welche Weise sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die „personellen und institutionellen Kapazitäten von Regierungen in Eritrea oder dem Sudan beim Kampf gegen Menschenhandel und -schmuggel“ gestärkt werden?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Einrichtung eines „Treuhand-Fond“ für die Sahel-Region, den Tschad und das Horn von Afrika, welche Themenfelder müssten hiervon erfasst werden, und wie könnte dieser aus ihrer Sicht umgesetzt werden?
In welchen Städten welcher Länder ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Errichtung sogenannter „Hotspots“ geplant?
Am Aufbau welcher dieser „Hotspots“ sind welche Bundesbehörden beteiligt?
Auf welche Weise sollen die „Hotspots“ in Catania, Piräus und anderen Städten nach derzeitigem Stand mit den Agenturen Europol und FRONTEX zusammenarbeiten?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn Europol davon spricht, in Piräus eine „Zelle“ einzurichten, um damit den „Schmuggel“ von Schutzsuchenden aus der Türkei zu verhindern (France24, Onlineausgabe vom 6. September 2015)?
Wie bewertet das Auswärtige Amt den Erfolg der auf Bundestagsdrucksache 18/5895 beschriebenen Maßnahmen zum Aufbau von Grenzpolizeistationen und Grenzanlagen in Niger, Burkina Faso, Mauretanien, Mali, dem Tschad und Kamerun zur Bekämpfung angeblich „krimineller Schleusungen“?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welcher „Technik“ die Polizeiorganisation Interpol in Burkina Faso, Mali, Marokko, Mauretanien, Niger, Tunesien und dem Tschad eine einwöchige „Grenzkontroll-Operation“ durchführt (Bundestagsdrucksache 18/5895)?
Auf welche Weise könnten die EU-Mitgliedstaaten aus Sicht der Bundesregierung dafür sorgen, in Libyen eine belastbare Sicherheitsarchitektur zu errichten, und welche Vorschläge hat die Bundesregierung hierzu in jüngster Zeit gemacht?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die EU-Mission „EUBAM Libyen“ zur Unterstützung libyscher Polizeien, Militärs und Milizen offiziell beendet oder verlängert werden soll?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern im Rahmen von EUBAM Libyen eingesetztes Personal oder Ausrüstung weiterhin in Libyen oder den angrenzenden Ländern verbleibt oder bereits in die Herkunftsländer zurückgeschafft wurde?
Auf welche Weise könnten die UN-Anstrengungen zur Bildung einer Einheitsregierung in Libyen aus Sicht der Bundesregierung konkret unterstützt werden?
Was ist der Bundesregierung über die Zielsetzung und die Teilnehmenden einer „European Regional Task Force“ (EURTF) in Catania/Italien bekannt?
Auf welche Weise arbeitet diese „Task Force“ auch mit der Militärmission EUNAVFOR MED zusammen?
Worum handelt es sich bei den von der Hohen Vertreterin am 3. September 2015 skizzierten 16 „Gelegenheiten“, in denen es gelungen sein soll, durch die militärische Aufklärung in EUNAVFOR MED „Schmuggler und Menschenhändler“ zu verfolgen?
Was ist der Bundesregierung über EU-Pläne bekannt, die EU-Grenzagentur FRONTEX weiter auszubauen oder sogar eine „schlagkräftige, EU-weite Grenzschutztruppe“ („powerful EU-wide border protection force“) aufzubauen (The Independent vom 4. September 2015)?
Inwiefern existieren bereits Überlegungen im Bundesministerium des Innern, auch die Bundespolizei vermehrt an ausländischen Binnen- oder Außengrenzen der EU einzusetzen (vgl. Schriftliche Frage 23 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/4494), und inwiefern steht dies im Zusammenhang mit der geplanten Neueinstellung von 3 000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten (DER TAGESSPIEGEL vom 7. September 2015)?
Was ist der Bundesregierung über ihre Mitarbeit im Europol-Focal Point „Checkpoint“ darüber bekannt, wie viele vermeintliche „Schlepper“ von den Behörden der EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2015 festgestellt wurden?
Inwiefern hält die Bundesregierung die von Europol ausgegebene Zahl von 30 000 Verdächtigen (The Irish Times vom 3. September 2015) für realistisch, und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Mitgliedstaaten?