Auswirkungen des Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln
der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Jan Korte, Katrin Kunert, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Birgit Menz, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Dr. Kirsten Tackmann, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat am 15. August 2012 dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz – MietRÄndG), Bundestagsdrucksache 17/10485, vorgelegt.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 214. Sitzung am 13. Dezember 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf in leicht geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und der anderen Oppositionsparteien angenommen.
Die Bundesregierung hat in ihrer Problem- und Zielbeschreibung zum Gesetzentwurf festgestellt, dass das bisherige Mietrecht sich grundsätzlich bewährt habe, gleichwohl aber an die veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden müsse.
Als adäquate Reaktion auf die veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erkannte die Bundesregierung Regelungsbedarf in mehreren Bereichen des Mietrechts und definierte als relevante Regelungsgegenstände:
- Mietrechtsänderungen zur Beschleunigung der energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes,
- die gewerbliche Wärmelieferung durch Dritte (Contracting),
- die Durchsetzung von Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietverhältnis und die Bekämpfung des „Mietnomadentums“ sowie
- den Mieterschutz bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Hat nach Einschätzung der Bundesregierung das MietRÄndG (Bundestagsdrucksache 17/10485) seit seiner Inkraftsetzung zu einer spürbaren Erhöhung der Sanierungsquote im Wohngebäudebestand geführt?
Wenn ja, woran misst die Bundesregierung die Auswirkung des Gesetzes auf die Sanierungsquote?
Wenn nein, plant die Bundesregierung weiterführende Gesetze oder Verordnungen zur Erhöhung der Sanierungsquote, oder wird sie abwarten, ob die mit der Gesetzesnovelle beabsichtigte Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt eintritt?
In welchem Maße trägt nach Einschätzung der Bundesregierung das MietRÄndG zur Erreichung des Ziels, den Wärmebedarf des Gebäudebestandes nachhaltig zu senken, bei, und woran misst sie diesen Beitrag?
Welchen Anteil hat nach Einschätzung der Bundesregierung das MietRÄndG an der Erreichung des Ziels, den Primärenergiebedarf bis zum Jahr 2050 um 80 Prozent zu senken, und wie misst und kontrolliert sie diesen?
Wie viele Fälle überhöhter Darlegungsanforderungen zur Begründung von Energieeinsparung durch Modernisierungsmaßnahmen waren der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Entwurfs des MietRÄndG bekannt, und woran hat sie diese Überhöhung gemessen?
In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Wegfall des mieterseitigen Härtefalleinwandes zu für die Mieterinnen und Mieter untragbaren Mieterhöhungen mit der Folge ihres Wegzuges geführt?
Hat der Wegfall des Härtefalleinwandes nach Kenntnis der Bundesregierung signifikant zu einer Erhöhung der Sanierungsfälle im Vergleich zum Jahr 2012 geführt?
Wenn ja, wie groß ist die Zunahme, und wenn nein, hält die Bundesregierung den Wegfall des Härtefalleinwandes dennoch für ein taugliches Instrument zur Erhöhung der Modernisierungsquote im Wohngebäudebestand?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwieweit Modernisierungsmaßnahmen zur Veränderung der Mieterstruktur innerhalb eines Stadtquartieres beitragen?
Wenn ja, worin bestehen diese Veränderungen?
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Wegfall des Mietminderungsrechts für die Dauer von drei Monaten zu einer spürbaren Erhöhung der Modernisierungsfälle im Vergleich zu der Zeit vor Inkrafttreten des MietRÄndG geführt?
Wenn ja, wie groß ist die Zunahme?
Wenn nein, hält die Bundesregierung den Wegfall des Mietminderungsrechts dennoch für eine angemessene und marktgerechte Maßnahme?
Wie viele Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern gab und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des MietRÄndG wegen des Wegfalls des Mietminderungsrechts für die Dauer von drei Monaten in der Bauphase?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Gesetzgeber zur Darlegung der Energieeinsparung als ausreichend erachteten Pauschalwerte in der Praxis tatsächlich erreicht?
Sofern der Bundesregierung darüber keine Erkenntnisse vorliegen, beabsichtigt sie, die Praxistauglichkeit der Anwendung von Pauschalwerten für die Bewertung von Energieeinspareffekten aus der energetischen Modernisierung künftig zu überprüfen?
Inwieweit haben Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit, dem auf Pauschalwerten basierenden Mieterhöhungsverlangen rückwirkend zu widersprechen, wenn die vorhergesagte Energieeinsparung nicht erreicht wird?
Welche wirtschaftlichen Berechnungen liegen der Festsetzung der Modernisierungsumlage auf 11 Prozent zugrunde?
Wie viele Verträge über gewerbliche Wärmelieferung durch Dritte (Contracting) sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des MietRÄndG abgeschlossen worden?
Was versteht die Bundesregierung unter „erheblichen“ Effizienzsteigerungen bei der Wärmeerzeugung und unter einer „erheblichen“ Beschleunigung der Modernisierung der Wärmeversorgung durch das Contracting?
Sind die von der Bundesregierung erwarteten Effizienzsteigerungen durch das Contracting eingetreten, und wie bemisst sie diese?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umlage der Contracting-Kosten als Betriebskosten die Kostenneutralität für die Mieterinnen und Mieter in jedem Fall gewahrt worden?
Wie viele Fälle von Räumungsverfügungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des MietRÄndG anhängig geworden?
Wie viele Mieterhaushalte von Rentnerinnen und Rentnern, Alleinerziehenden, Familien mit Kindern sowie Empfängerinnen und Empfängern von Transferleistungen waren davon betroffen?
In wie vielen Fällen haben durchgeführte Räumungsverfügungen nach Kenntnis der Bundesregierung zu Wohnungs- oder Obdachlosigkeit geführt?
Wie viele Fälle von „Mietnomadentum“ waren der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Entwurfsverfassung des MietRÄndG bekannt, und aus welchen Quellen bezog sie ihre Informationen?
Über wie viele Mietwohnungen (von – bis) verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung die am häufigsten von „Mietnomadentum“ betroffenen Vermieterinnen und Vermieter?
War nach Kenntnis der Bundesregierung die Wohnungsvermietung für diesen Personenkreis ein professionell betriebener Haupterwerb, oder handelte es sich überwiegend um Nebenerwerbsvermietung?
Wie viele private Vermieterinnen und Vermieter befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Mietrechtsnovelle in einer durch „Mietnomadentum“ verursachten, existenziell bedrohlichen Situation, und wie definiert die Bundesregierung eine solche Situation?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Mietrechtsänderung der als „beträchtlich“ bezeichnete wirtschaftliche Gesamtschaden, der privaten Vermietern durch „Mietnomaden“ entstanden ist?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung durch betrügerisches Handeln geschädigte Vermieterinnen und Vermieter über die Geltendmachung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung bei der Bemessung der Einkommensteuer den ihnen entstandenen Schaden zumindest teilweise ausgleichen können und wenn ja, in welchem Verhältnis zum entstandenen Schaden?
Um wie viel Prozent ist nach Kenntnis der Bundesregierung das „Mietnomadentum“ seit Inkrafttreten des MietRÄndG zurückgegangen?
Wie viele Fälle fristloser Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter wegen Verzuges der Stellung der vereinbarten Sicherheitsleistung seit Inkrafttreten des MietRÄndG sind der Bundesregierung bekannt?
Wie viele waren es davor jährlich?
Wie viele Mietwohnungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vor und nach Inkrafttreten des MietRÄndG in Eigentumswohnungen umgewandelt worden, und hatte die Einführung des „Münchner Modells“ Einfluss auf die Zahl der Umwandlungen?
Haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung die mit der Mietrechtsreform beschlossenen Neuregelungen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen das Verdrängungsrisiko für Mieterinnen und Mieter signifikant verringert?
Wenn ja, woran misst sich das?
Wenn nein, welche anderen, spürbaren Schutzwirkungen hat diese Neuregelung erwiesenermaßen erbracht?