Ausweitung der Militärmission EUNAVFOR MED der Europäischen Union gegen kommerzielle Fluchthilfe im Mittelmeer
der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Ulla Jelpke, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit einer großangelegten Mission geht die Europäische Union (EU) derzeit gegen unerwünschte Migration im Mittelmeer vor. Ende Juni 2015 haben die Regierungen der 28 EU-Mitgliedstaaten den Start der militärischen Mission EUNAVFOR MED beschlossen. Die Bundesregierung benutzt hierfür den Begriff „Krisenbewältigungsoperation“ (Bundestagsdrucksache 18/5730). EUNAVFOR MED soll demnach das „Geschäftsmodell der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetze im südlichen zentralen Mittelmeer“ unterbinden. Offizielles Ziel ist das Aufspüren der Netzwerke von kommerziellen Fluchthelfern, die in entsprechenden Dokumenten gewöhnlich als „Menschenhändler“, „Schmuggler“, „Schlepper“ und „Schleuser“ bezeichnet werden. Später sollen deren Infrastrukturen und vor allem Schiffe und Boote, die von Flüchtlingen genutzt werden könnten, zerstört werden.
Die Seenotrettung gehört nicht zum Auftrag der bei EUNAVFOR MED eingesetzten Schiffe. Nimmt etwa die Marine Geflüchtete an Bord, folgt sie damit nur ihrer bereits aus dem Seerecht resultierenden Verpflichtung, alle in Seenot geratenen Menschen zu retten.
EUNAVFOR MED untersteht dem Europäischen Auswärtigen Dienst Brüssels, der für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik zuständig ist. Deutschland besetzt wichtige Dienstposten in den Hauptquartieren von EUNAVFOR MED. Soldaten einer „Feldnachrichtentruppe“ befragen die Geflüchteten. Die Bundesregierung trägt einen großen Teil der Kosten für die Operation. Allein ihre eigenen Ausgaben gibt die Bundeswehr mit rund 37 Mio. Euro für zunächst ein Jahr an.
Derzeit befindet sich die Mission in „Phase 1“. Vorgesehen ist der Einsatz von Seeaufklärern, U-Booten, Flugzeugen, Hubschraubern, Drohnen und Satellitenüberwachung. Insgesamt sollen rund 1 000 Soldaten mobilisiert werden. Die bis zu 20 Luft- und Wasserfahrzeuge werden von 14 Ländern bereitgestellt, darunter von Frankreich, Spanien, Deutschland und Luxemburg. Seit Ende Juni 2015 beteiligt sich die deutsche Marine mit der Fregatte „Schleswig-Holstein“ und dem Tender „Werra“. Angeführt wird die Mission vom italienischen Flugzeugträger „Cavour“ mit zwei eingeschifften Hubschraubern. Die italienische Luftwaffe setzt nach Medienberichten zur Aufklärung ihre in den USA gekauften, unbewaffneten Drohnen vom Typ „Predator“ ein. Ein französisches Flugzeug ist vor den libyschen Küsten unterwegs, um mit Radartechnologie verdächtige Aktivitäten aufzuklären. Großbritannien beteiligt sich mit einem „Mehrzweckschiff“ HMS Enterprise und einem auf Malta stationierten Hubschrauber; Luxemburg entsendet einen Seefernaufklärer.
Außer den Militärs werden auch Geheimdienste zum Aufspüren der Netzwerke von Fluchthelfern eingesetzt. Nach Berichten der britischen Tageszeitung „The Guardian“ sind Agenten des Auslandsgeheimdienstes GCHQ auf dem von Großbritannien entsandten Schiff stationiert. Der deutsche Bundesnachrichtendienst stellt ein „Unterstützungselement Militärisches Nachrichtenwesen“. Ob dabei Technik zum Abhören von Telekommunikation oder andere Signaltechnik zum Einsatz kommt, ist unklar. Die Militärs und Geheimdienste arbeiten eng mit polizeilichen Behörden der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Die Polizeiagentur Europol hat hierzu eine „Einsatzgruppe für die Seeaufklärung“ (JOT MARE) eingerichtet. Mit der EU-Grenzagentur FRONTEX bezog Europol ein Lagezentrum auf Sizilien. Neben EUNAVFOR MED ist auch FRONTEX mit drei Missionen im Mittelmeer präsent. Aus den Mitgliedstaaten werden hierfür 30 Schiffe, Hubschrauber und andere Überwachungstechnik überlassen. Einsatzzweck ist jeweils die Grenzüberwachung, nicht die Seenotrettung. Auch die NATO patrouilliert seit dem Jahr 2001 mit einem Verband im Mittelmeer. Ziel sind die „Entdeckung und Abschreckung terroristischer Aktivitäten“; überwacht werden der zivile Seeverkehr und die daran teilnehmenden Handelsschiffe. Im Herbst 2015 herrscht dann noch mehr Gedränge, denn die NATO will in Südeuropa ihre Übung „Trident Juncture 2015“ abhalten. Bis zu 35 000 Soldaten könnten ab Oktober 2015 daran teilnehmen, wobei Schiffe und Drohnen im bzw. über dem Mittelmeer eine wichtige Rolle spielen.
In einer „Phase 2“ sollen in EUNAVFOR MED nun auf Hoher See Schiffe angehalten, durchsucht und gegebenenfalls beschlagnahmt werden. Dabei könnten auch Waffen eingesetzt werden. Das Durchsuchen und Beschlagnahmen von Schiffen wäre nach dem Seerechtsübereinkommen zulässig, wenn ein Schiff keine oder mehrere Staatszugehörigkeiten besitzt. Führt das Schiff aber eine Flagge, muss vor jeder militärischen Zwangsmaßnahme die Zustimmung des Flaggenstaats eingeholt werden.
Ende August 2015 meldete der leitende italienische Admiral Enrico Crendendino die Einsatzbereitschaft für „Phase 2“. Am 3. September 2015 forderte die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik eine Ausweitung der Mission. Alle militärischen Ziele der „Phase 1“ seien erreicht worden, darunter die „Sammlung von Information und Aufklärung“. Dies beinhalte die Beschlagnahme und Zerstörung von Schiffen. „Phase 1” sei auch deshalb erfolgreich gewesen, da „Schmuggler und Menschenhändler” bei „16 Gelegenheiten” durch die beteiligten Militärs und Geheimdienste verfolgt werden konnten. Ob es sich aber wirklich um Fluchthelfer handelte und wohin diesen gefolgt wurde, erklärt die Hohe Vertreterin nicht. Trotzdem gebe es unter den 28 Verteidigungsministern der EU-Mitgliedstaaten eine hohe Zustimmung für die „Phase 2”. Nun seien die Außen- und Innenminister und schließlich der Rat gefragt. Der deutsche Außenminister hat mittlerweile Zustimmung signalisiert und für den Einsatz von Waffengewalt auf Hoher See geworben (SPIEGEL ONLINE vom 8. September 2015). Die Mission solle dadurch auch „die Bewegungsfreiheit und den Nachschub der Schleuser in internationalen Gewässern“ einschränken. Laut dem Bericht bemühe sich das Auswärtige Amt, „allzu martialische Visionen über die neue Phase der Bundeswehr-Mission zu bremsen“. Waffengewalt komme demnach „nur bei Angriffen von Schleppern auf die deutschen Soldaten in Frage“. Grundsätzlich gelte ein „Minimum-Force-Prinzip“.
Ab dem 24. September 2015 soll der Deutsche Bundestag über das Mandat für „Phase 2“ beraten. Anfang Oktober 2015 soll abgestimmt werden. Anvisiert ist aber auch, in einer späteren „Phase 2.II“ in Hoheits- und Küstengewässern Libyens oder anderer Staaten zu operieren. Hierfür wäre die Zustimmung der jeweiligen Regierung erforderlich. „Phase 3“ könnte sogar den Einsatz von Bodentruppen in Libyen ermöglichen. Der Rat der EU entscheidet, ob und wann die Mission in eine der nächsten Phasen übergeht. Möglich wäre ein Einsatz auch unter einem Mandat des UN-Sicherheitsrates.
Der Einsatz von Militär und Geheimdiensten ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller geeignet, die europäische Migrationspolitik weiter zu eskalieren. Migration stellt keine Friedensbedrohung im Sinne der UN-Charta dar. Besser wäre nach Ansicht der Fragesteller, nichtmilitärische Strukturen zur Seenotrettung zu fördern und auszubauen. EUNAVFOR MED könnte auch ein Vorwand sein, etwa für die europäische Militärpräsenz vor libyschen und ägyptischen Küsten. So befürwortet der für Libyen zuständige UN-Sondergesandte Bernardino León eine EU-Seeblockade vor der libyschen Küste, um den Schmuggel von Rohöl durch den Islamischen Staat und Milizen zu verhindern. Auf diese Weise werden aber die Phänomene „Terrorismus“ und „Migration“ abermals auf unzulässige Weise miteinander in Verbindung gebracht. Anstatt Flucht und Fluchthilfe mit allen Mitteln bekämpfen zu wollen, muss die EU zu einer Migrationspolitik finden, die sich an Solidarität und nicht an Abschottung orientiert. Die Fluchtursachen müssen dabei im Mittelpunkt stehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe „Menschenhändler“, „Schmuggler“, „Schlepper“ und „Schleuser“?
Auf welchen empirischen Daten, Annahmen, Tatsachen und Analyseschritten basiert die Auffassung der Bundesregierung, die EU könne die oft tödlichen Fluchten über das Mittelmeer durch das Verschließen von Grenzen, Abschreckung und Abwehr von Geflüchteten sowie Abwehr, Kontrolle und Bekämpfung von Fluchthilfe unterbinden?
Wie definiert die Bundesregierung und wie definieren nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständigen EU-Stellen die „root causes“ (zugrunde liegenden Ursachen) der „menschlichen Tragödie“ im Mittelmeer?
Welche konkreten Anstrengungen wurden seitens der Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung, der EU sowie von EU-Mitgliedstaaten entfaltet, Fluchtursachen, wie (sicherheits-)politische Destabilisierung, Waffenproliferation, ökonomische Ausbeutung, die auch vom globalen Norden beeinflusst sind, zu beseitigen, und durch welche konkreten Aktivitäten oder Maßnahmen sind die Anstrengungen ggf. seit Beginn des Jahres 2015 verstärkt worden (bitte unter Angabe des Zeitpunktes des Beginns und ggf. Ende einer Aktivität)?
Inwiefern wird aus Sicht der Bundesregierung mit der Mission EUNAVFOR MED neben den gegenüber der Öffentlichkeit kommunizierten Hauptzielen, kriminelle Strukturen zu bekämpfen und die große Zahl auf dem Mittelmeer sterbender Geflüchteter zu reduzieren, das weitere Ziel verfolgt, Migration nach Europa als solche zu verhindern (www.eeas.europa.eu/csdp/missionsand-operations/eunavfor-med/pdf/factsheet_eunavfor_med_en.pdf)?
Inwiefern wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch einen Übergang auf eine der nächsten Phasen von EUNAVFOR MED auch das Operationsgebiet der beteiligten Militärs verändern?
Inwiefern werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine Ausweitung von EUNAVFOR MED auch die Zahl und der Kreis der beteiligten Truppensteller sowie deren Fähigkeiten verändern (bitte die auf der Truppenstellerkonferenz hierzu zugesagte Ausrüstung sowie Personalstärke darlegen)?
a) Welche Beiträge hat die Bundesregierung auf der Truppenstellerkonferenz am 16. September 2015 angeboten?
b) Inwiefern hat nach Kenntnis der Bundesregierung auch die NATO eine Zu- oder Mitarbeit angeboten?
Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, gab es in der Vergangenheit oder soll es – nach derzeitigem Planungs- oder Diskussionsstand – zukünftig eine Kooperation, einen Informationsaustausch oder ein sonstiges Zusammenwirken mit der NATO geben?
Mit welchen zivilen und militärischen Mitteln beteiligen sich welche Bundesbehörden derzeit an EUNAVFOR MED, und welche Veränderungen würden sich durch einen Übergang auf eine der nächsten Phasen von EUNAVFOR MED ergeben?
a) Welche konkreten Aufgaben übernehmen die deutschen Soldaten im „multinationalen, operativen Hauptquartier“ in Rom und im „taktischen Einsatzhauptquartier“ auf dem italienischen Flugzeugträger „Cavour“, und welchen Einfluss haben sie dort auf die „multinationale Operationsplanung und Operationsführung“?
b) Welche Aufgaben werden im Rahmen der „nationalen Führung“ vom Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Potsdam übernommen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, für wann bzw. unter welchen Umständen Italien und Griechenland den Einsatz ihrer zugesagten U-Boote im Rahmen einer „Phase 2“ angekündigt haben?
Auf welchen italienischen Häfen erfolgt die „logistische Abstützung der seegehenden Einheiten“ der Bundeswehr?
Welche Flugzeuge, Schiffe oder Drohnen stützen sich im Rahmen von EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung über Basen auf Sigonella/Sizilien ab?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann und zu welchen Gelegenheiten die italienische Marine ihre Drohnen des Typs „Predator“ einsetzte?
Inwiefern hat EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung wie vorgesehen mit anderen Ämtern und Einrichtungen der Union, insbesondere mit Europol, FRONTEX, Eurojust, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen und mit relevanten GSVP-Missionen (GSVP – Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) Koordinierungsvereinbarungen geschlossen, und was wird darin im Einzelnen geregelt?
Welche weiteren Koordinierungsvereinbarungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit verhandelt?
In welcher Höhe werden seitens der Bundesregierung sowie seitens der EU Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit zu EUNAVFOR MED bereitgestellt, und woher stammen diese (ggf. bitte nach allen einschlägigen Quellen, Gebern oder Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
a) Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile über die aus dem Athena-Finanzierungsmechanismus gemeinsam zu tragenden Ausgaben für EUNAVFOR MED entschieden, bzw. inwiefern ist die Referenzsumme für erste grobe Schätzungen der Missionsausgaben inzwischen (auch im Hinblick auf „Phase 2“) korrigiert?
b) Welche Ausgaben werden davon durch die Bundesregierung getragen?
Welche weiteren Mitgliedstaaten der EU haben nach Kenntnis der Bundesregierung auch zivile und bzw. oder militärische geheimdienstliche Mittel angeboten, und inwiefern wird darauf zurückgegriffen?
a) Um welche Art geheimdienstlicher Aufklärung handelt es sich dabei?
b) Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu oder nicht zu, dass Großbritannien die Nutzung seiner Abhörstation in Cheltenham anbot?
c) Welche Rolle sollen Agenten des GCHQ auf der britischen „HMS Enterprise“ übernehmen?
d) Welche Beteiligten an EUNAVFOR MED werden auch Signaltechnik oder Anlagen zur Erfassung digitaler Kommunikation oder elektromagnetischer Strahlung einsetzen?
e) Wo ist das deutsche „Unterstützungselement Militärisches Nachrichtenwesen“ für EUNAVFOR MED angesiedelt?
f) Inwiefern setzt auch der Bundesnachrichtendienst im Rahmen von EUNAVFOR MED Signaltechnik oder Anlagen zur Erfassung digitaler Kommunikation oder elektromagnetischer Strahlung ein?
Auf welche Weise wird EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung (auch informell) mit der „gemeinsamen Einsatzgruppe für die Seeaufklärung“ (JOT MARE) in Den Haag oder Europol-Stützpunkten auf Sizilien oder in Piräus zusammenarbeiten?
Inwiefern arbeitet die Bundesregierung inzwischen mit der „Regional Task Force“ der EU in Catania/Italien zusammen, und welche weiteren Mitgliedstaaten der EU haben hierfür Personal oder Ausrüstung überlassen?
Welche „vorrangig relevante[n] Küstenabschnitte, von denen üblicherweise verdächtige Schiffe ablegen könnten“, welcher Länder werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der EU-Grenzagentur derzeit überwacht?
a) Inwiefern haben auch Bundesbehörden oder die Bundeswehr im Rahmen von EUNAVFOR MED einen „Verdacht gegen ein bestimmtes Schiff“ konkretisiert, wonach dessen weitere Route verfolgt wurde?
b) Inwiefern und in welchem Umfang machen die Beteiligten von EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen auch von ziviler oder militärischer Satellitenaufklärung Gebrauch?
Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen Datenbanken bzw. „Informationspools“ für EUNAVFOR MED eingerichtet, wer darf dort Daten einstellen, und welche zivilen oder militärischen Behörden und Agenturen greifen darauf zu?
Wie viele Befragungen von an Bord genommenen Geflüchteten hat die „Feldnachrichtentruppe“ der Bundeswehr durchgeführt, und wie viele Personen lehnten eine solche Befragung zu Aufenthaltsorten und Transitwegen ab?
a) Mit welcher Belehrungsformel wird den Befragten erläutert, dass die freiwillige Befragung (Bundestagsdrucksache 18/5730) verweigert oder jederzeit abgebrochen werden kann und in welcher Form ihre Angaben gegen sie selbst oder weitere Personen (u. a. Angehörige) verwertet werden könnten?
b) Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten von Geflüchteten erhoben, verarbeitet, übermittelt und gespeichert?
c) In welchem Umfang wurden im Anschluss an die Befragungen weitere Ermittlungen gegen die Befragten eingeleitet (etwa weil sich diese selbst belastet haben) bzw. entsprechende Informationen an zuständige Behörden weitergegeben?
d) Welche Abteilungen welcher deutschen oder internationalen Behörden (auch Geheimdienste) haben Zugriff auf die im „nationalen Führungs- und Informationssystem für das militärische Nachrichtenwesen“ gespeicherten persönlichen Daten der Befragten, und wann werden diese gelöscht?
e) Was ist mit dem „Informationsraum EUNAVFOR MED“ gemeint, und nach welcher Maßgabe werden diese teils persönlichen Daten dort eingespeist?
f) Welche Abteilungen internationaler Behörden (auch Geheimdienste) haben Zugriff auf die im „Informationsraum EUNAVFOR MED“ gespeicherten persönlichen Daten der Befragten, und wann werden diese gelöscht?
g) Auf welche Weise können Betroffene ihr Auskunftsrecht zu über sie gespeicherten persönlichen Daten im „nationalen Führungs- und Informationssystem für das militärische Nachrichtenwesen“ oder im „Informationsraum EUNAVFOR MED“ geltend machen?
h) Wo müssen entsprechende Auskunftsersuchen eingereicht werden?
Wie viele Schiffe und Boote, die von Geflüchteten genutzt wurden bzw. genutzt werden sollten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Operationen „Triton“ und EUNAVFOR MED bereits zerstört, versenkt oder unbrauchbar gemacht worden (bitte nach luftgefüllten Booten und Holz- bzw. Metallrumpf kategorisieren), und wie viele dieser Boote und Schiffe wurden von der Bundeswehr zerstört?
Wann und wo soll nach Kenntnis der Bundesregierung entschieden werden, ob die „Bedingungen für Schritte über die erste Phase hinaus erfüllt sind“?
Wie hat sich die Bundesregierung im Rat der EU dazu positioniert, ob die „Bedingungen für Schritte über die erste Phase hinaus erfüllt sind“, und woran orientiert sich diese Auffassung?
a) Auf welcher rechtlichen Grundlage hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee der Europäischen Union (PSK) nach Kenntnis der Bundesregierung seine Entscheidung zu „Phase 2“ getroffen?
b) Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der EU-Partner im UN-Sicherheitsrat und der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, alle für die Mission EUNAVFOR MED erforderlichen völkerrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen?
Inwiefern und auf welcher rechtlichen Grundlage hält die Bundesregierung eine Resolution des UN-Sicherheitsrates für den „Übergang“ zu „Phase 2“ für notwendig oder entbehrlich?
In welchen formellen oder informellen Zusammenarbeitsformen war die Bundesregierung am Zustandekommen eines entsprechenden Resolutionsentwurfs beteiligt, und wie hat sie sich dazu positioniert (New York Times vom 10. September 2015)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der „Überwachung und Beobachtung der Schleuseraktivitäten auf Hoher See“ durch die Bundeswehr und den Bundesnachrichtendienst?
c) Welche besonderen „Informationen über die kriminellen Netzwerke“ konnten gewonnen werden?
d) Welche 16 oder sonstigen „Gelegenheiten” sind der Bundesregierung bekannt, innerhalb derer, wie von der Hohen Vertreterin behauptet, „Schmuggler und Menschenhändler” durch die an EUNAVFOR MED beteiligten Militärs und Geheimdienste verfolgt werden konnten?
Was ist der Bundesregierung aus ihrer Mitarbeit in EUNAVFOR MED bzw. durch eigene Erkenntnisse ihrer beteiligten Militärs und Geheimdienste über angebliche „Strategie[n] der hochprofessionellen Schlepperbanden“ bekannt, auf Flüchtlingsbooten technische Anlagen zur Ortung zu stören oder zu zerstören (Deutschlandfunk vom 3. September 2015)?
a) In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung auf diese Weise die Identifikationssysteme zerstört oder Funkfrequenzen für Satellitentelefonie und für den Mobilfunk gestört?
b) Von wo werden nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende Jamming-Stationen betrieben?
c) Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu oder nicht zu, dass Boote mit Geflüchteten „auf einen Kurs gesetzt [werden], auf dem sie ein Handelsschiff kreuzen“, damit diese nicht von anderen Einsatzkräften der EU-Mitgliedstaaten geborgen werden?
d) Über welche Sendeleistung und Reichweite verfügen diese Geräte?
e) Inwiefern wurde durch diese Geräte bereits die Radarüberwachung der an EUNAVFOR MED beteiligten Militärs gestört?
Auf welcher völkerrechtlichen oder sonstigen Grundlage ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich, „Schiffe und an Bord befindliche Gegenstände, die von Schleusern oder Menschenhändlern benutzt oder mutmaßlich benutzt werden […,] auszumachen, zu beschlagnahmen und zu zerstören oder unbrauchbar zu machen“?
Welche Tatbestandsvoraussetzungen müssen nach Einschätzung der Bundesregierung gegeben sein, um in einer „Phase 2“ auf Hoher See nicht nur Schiffe, sondern auch kleinere Boote ohne Beflaggung anzuhalten, zu durchsuchen und gegebenenfalls zu beschlagnahmen?
a) Unter welchen Umständen hält es die Bundesregierung nach dem Seerechtsübereinkommen oder dessen Zusatzprotokollen für rechtlich einwandfrei, Schiffe, die keine oder mehrere Staatszugehörigkeiten besitzen, zu durchsuchen und zu beschlagnahmen?
b) Unter welchen Umständen würde dies aus Sicht der Bundesregierung auch für Schiffe anwendbar sein, die eine Flagge führen?
Inwieweit haben die bei EUNAVFOR MED eingesetzten Kräfte nach Kenntnis der Bundesregierung auch den Auftrag, „Search-and-rescue-“ oder „Combat-search-and-rescue-“Operationen durchzuführen, und in welcher Weise sind bzw. werden sie auf derartige Einsatzszenarien vorbereitet?
Inwieweit und in welcher konkreten Form ist nach Kenntnis der Bundesregierung Vorsorge getroffen, dass eine rechtliche Überprüfung im Einsatz getroffener Entscheidungen gewährleistet wird (bitte Zugangs- und Verfahrensvoraussetzungen sowie Rechtsbehelfe konkret darlegen)?
Mittels welcher konkreten Maßnahmen könnte die erweiterte Mission EUNAVFOR MED aus Sicht der Bundesregierung „die Bewegungsfreiheit und den Nachschub der Schleuser in internationalen Gewässern“ einschränken?
a) Nach welcher Maßgabe und in welchen Fällen könnte dabei Waffengewalt angewandt werden?
b) Was ist der Bundesregierung zu Überlegungen für eine „Phase 4“ bekannt, wonach EUNAVFOR MED schließlich an libysche Militärs abgegeben werden könnte?
Auf welche Weise hat die Bundesregierung „gemeinsam mit EU-Partnern und dem Europäischen Auswärtigen Dienst bei der Vorbereitung, Planung und beim Aufbau der Mission EUNAVFOR MED insbesondere darauf hingewirkt, dass der VN-geführte politische Dialog [in Libyen] mit dem Ziel der Bildung einer Einheitsregierung und die Umsetzung der Mission aufeinander abgestimmt sind“(Bundestagsdrucksache 18/5730)?
a) Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem 10. Juni 2015 in Berlin weitere Treffen mit libyschen Verhandlungsdelegationen stattgefunden?
b) Inwiefern wurde dabei nach Kenntnis der Bundesregierung von den Regierungen Libyens in Aussicht gestellt, unter bestimmten Bedingungen einer militärischen EU-Mission in libyschen Hoheitsgewässern zuzustimmen oder sich an Operationen vor libyschen Küsten zu beteiligen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch in EUNAVFOR MED eine „Shared Awareness and Deconfliction Group“ eingerichtet werden könnte oder sogar entsprechende Planungen bestehen?
a) Welche Aufgaben würde diese Gruppe dann übernehmen?
b) Wer könnte dieser Gruppe demnach angehören?
Welche konkreten Aufgaben übernimmt die deutsche Marine derzeit im ständigen NATO-Verband im Mittelmeer?
a) Inwiefern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Arbeitskontakte zwischen EUNAVFOR MED und dem ständigen NATO-Verband im Mittelmeer?
b) Welche terroristischen Aktivitäten wurden von dem ständigen NATO-Verband im Mittelmeer nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren aufgespürt?
In welchen Einsatzräumen werden die „ca. 3 000 Soldatinnen und Soldaten“ der Bundeswehr im Rahmen der Übung „Trident Juncture“ sowie drei Flugzeuge eingesetzt (Bundestagsdrucksache 18/5887)?
a) Welche sechs Schiffe und Boote sollen an der Übung teilnehmen?
b) Auf welche Weise werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung „die Europäische und die Afrikanische Union sowie mehr als [zwölf] große internationale Organisationen, Hilfsorganisationen und NGOs“(NGO – Nichtregierungsorganisation) an der Übung beteiligen?
c) Inwiefern sollen für die Übung auch militärische Einrichtungen in Sigonella/ Sizilien genutzt werden?