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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Haltung und Konsequenzen der Bundesregierung zu Zulassungsbeschränkungen an Hochschulen

Schlussfolgerung aus unbesetzten Studienplätzen trotz Studienplatzmangels, Position zur Aufhebung der Einschränkung des Rechts auf freie Berufswahl durch ein Bundeshochschulzulassungsgesetz, Kostenübernahme für das Dialogorientierte Serviceverfahren sowie Sicherstellung der Teilnahme aller Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft<br /> (insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

09.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/603921.09.2015

Haltung und Konsequenzen der Bundesregierung zu Zulassungsbeschränkungen an Hochschulen

der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein, Ralph Lenkert, Norbert Müller (Potsdam), Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Jedes Semester erhalten Tausende Studienberechtigte keinen Studienplatz. Gleichzeitig bleiben jedes Semester circa 15 000 bis 20 000 Studienplätze unbesetzt. Das Numerus Clausus Urteil vom 18. Juli 1972 erlaubte als „vorübergehende Notmaßnahme“ das grundgesetzlich gewährleistete Recht auf freie Berufswahl durch die Erhebung eines Numerus Clausus (NC) einzuschränken. Diese „Notmaßnahme“ hält bis heute an. Die dadurch notwendigen Mehrfachbewerbungen haben unbesetzte Studienplätze zur Folge und tragen zum zusätzlichen Mangel an Studienplätzen bei. Das Dialogorientierte Serviceverfahren ist aufgrund der geringen Beteiligung der Hochschulen derzeit nicht in der Lage, dieses Problem zu lösen (www.spiegel.de vom 12. April 2011 „Vergabechaos: 17 000 Studienplätze bleiben unbesetzt“ und vom 31. Januar 2015 „Studienplatzvergabe-Chaos: Alle Unis warten, bis alle mitmachen“, www.taz.de vom 20. Juli 2011 „Bangen um Studienplätze“).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung daraus, dass es einerseits Mehrfachbewerbungen, andererseits trotz eines Studienplatzmangels zwischen 15 000 und 20 000 unbesetzte Studienplätze jedes Semester gibt, und was gedenkt sie diesbezüglich zu tun?

2

Gedenkt die Bundesregierung über ein Bundeshochschulzulassungsgesetz die Einschränkung des grundgesetzlich gewährleisteten Rechts auf freie Berufswahl rückgängig zu machen? Wenn nein, mit welcher Begründung?

3

Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kosten für das Dialogorientierte Serviceverfahren zukünftig nicht von den Studierenden getragen werden müssen, nachdem das 349. Plenum der Kultusministerkonferenz am 12. und 13. März 2015 den Entwurf eines Staatsvertrages beschlossen hat, der vorsieht, dass die Kosten für das Dialogorientierte Serviceverfahren ab dem Wintersemester 2018/2019 von den Hochschulen beglichen werden sollen trotz der im Jahr 2009 gegebenen Zusage der Länder, dass sie die Kosten für dieses Verfahren übernehmen?

4

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass zukünftig alle Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen, wenn sie zukünftig auch noch die Kosten für das Dialogorientierte Serviceverfahren tragen sollen?

Berlin, den 21. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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