Beschaffung der Gewehre MG5 und G27
der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Katrin Kunert, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat die Beschaffung neuer Sturm- und Maschinengewehre (G27 und MG5) beschlossen. Nach den zuletzt öffentlich gewordenen Mängeln am Sturmgewehr G36 und augenscheinlichen Verfehlungen bei der vorhergehenden Eignungsfeststellung des Gewehrs steht auch beim MG5 und beim G27 in Frage, inwiefern dazu alle Mittel zur Prüfung der Tauglichkeit ausgeschöpft, angewendet und beachtet wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wann und in welcher Art von Dokument wurde die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4999 genannte „Vertragsanpassung“ zum MG5 zwischen Bundesministerium und Heckler & Koch festgehalten?
Welche „Vertragsanpassung“ war das genau (bitte detailliert aufschlüsseln)?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass die „Vertragsanpassung“ hinsichtlich der Verlagerung des Mittleren Treffpunkts (MTP) auf dem Prinzip basiert, dass der Vertrag dem Gewehr angepasst wurde, anstatt das Gewehr dem Vertrag anzupassen?
Wie hoch war die vereinbarte Preisreduzierung (bitte pro Gewehr angeben, und wenn dies nicht möglich ist, bitte die Gesamtsumme der Reduzierung angeben)?
Wann und in welcher Form hat der Bedarfsträger dieser Abweichung (MTP-Verlagerung) zugestimmt?
Wer innerhalb des BMVg (und der nachgeordneten Bereiche) hat die Verhandlungen zu der „Vertragsanpassung“ und „Preisreduzierung“ geführt?
War eine Staatssekretärin bzw. ein Staatsekretär in die Vertragsanpassungen involviert bzw. darüber informiert?
Wenn nein, warum nicht?
Wer innerhalb des BMVg (Bundesministerin, Staatssekretärin bzw. Staatssekretär, Ministerialdirektor o. a.) hat die „Vertragsanpassung“ abschließend gebilligt (bitte unter Angabe des Datums)?
Wann und in welcher Form wurde die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, erstmals über die Nichterfüllung der maximalen Verlagerung des MTP beim MG5 informiert?
Wer hat wann und warum die Entscheidung getroffen, trotz der Nichterfüllung an der Beschaffung festzuhalten?
Wann und in welcher Form wurde die Bundesministerin bzw. eine Staatssekretärin oder ein Staatssekretär über diese Entscheidung informiert?
Wer genau hat die Einhaltung der geforderten maximalen Verlagerung des MTP (in der neuen, abgeschwächten Fassung) wann und wo genau geprüft, und in welchem Dokument wurde diese Einhaltung zertifiziert?
Gab es zum Abschlussbericht der WTD 91 zum MG5 vom 9. Dezember 2014 (WTD-Nr. 91-400-120/14) oder zu einer früheren Version dieses Berichtes redaktionelle, sprachliche, inhaltliche oder andere Änderungsvorschläge aus dem Geschäftsbereich des BMVg?
Wenn ja, welche genau, und welche davon sind in das „Kurzreferat“ und/oder in das „Zusammenfassende Ergebnis“ übernommen worden?
Wenn nein, wer hat den letzten Satz das „Kurzreferat“ in der am 9. Dezember 2014 vorgelegten Fassung formuliert?
Welche Einheiten der Bundeswehr haben bei der Frage zur Bereitschaft der Übernahme des MG5 im Jahr 2015 das Gewehr als „bedingt geeignet“ oder „nicht geeignet“ eingestuft?
a) Welche konkreten Mängel bzw. Bedenken (bitte auflisten) wurden jeweils in welcher Form geäußert?
b) Wie und mit welchem konkreten Zeitplan (bitte auflisten) plant das BMVg bzw. der Hersteller, die festgestellten Mängel bzw. Bedenken abzustellen?
c) Wer trägt die Kosten für die Maßnahmen (z. B. Änderung des Verschlusses für Übungsmunition, Anpassung der Schulterstütze u. a.; bitte alle Kosten und Kostenträger einzeln aufschlüsseln)?
d) Ist die Abstellung der festgestellten Mängel Vorbedingung zur Bestellung und/oder Auslieferung von weiteren Losen bzw. Jahresscheiben?
Wenn ja, ist dies vertraglich mit dem Hersteller festgehalten, und welche Konsequenzen sind schriftlich für den Fall fixiert, dass die Mängel nicht abgestellt sind?
Welche Unregelmäßigkeiten wurden bei der laufenden Typprüfung (siehe Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin der Verteidigung, Markus Grübel, vom 14. August 2015) wann genau von wem wo festgestellt?
Wie viele Gewehre des Typs G27 wurden bislang von der Bundeswehr bestellt, bezahlt, ausgeliefert und wann an welche Truppenteile ausgeliefert (bitte jeweils mit Stückzahl, Datum und Variante auflisten)?
Welche Schritte sind für die jüngst angekündigte Beschaffung von 600 Gewehren des Typs G27 bereits erfolgt (Beschluss, Bestellung, Bezahlung, Auslieferung, Prüfung bzw. Tests)?
Ist es richtig, dass das G27 vor, während bzw. nach der Beschaffung bestimmte Testanforderungen nicht erfüllt hatte und deshalb nicht bei der regulären Truppe eingesetzt wurde?
Wenn ja, welche Anforderungen waren gänzlich nicht erfüllt, welche in Teilen nicht (bitte konkret auflisten und unter Angabe des Datums der Feststellung der Nichterfüllung sowie der Stelle, die die Nichterfüllung festgestellt hat)?
Warum wurde das G27 trotzdem bei Spezialkräften angeschafft bzw. eingesetzt?
Wurden die festgestellten Mängel bzw. Minderleistungen mittlerweile vom Hersteller beseitigt (wenn ja, bitte konkret auflisten, welche Mängel bzw. Minderleistungen wie beseitigt wurden und in welchen Tests welche Einheit der Bundeswehr die tatsächliche Beseitigung der Mängel experimentell bestätigt hat)?
Wenn bisher nicht alle Mängel beseitigt wurden, warum beschafft die Bundeswehr jetzt 600 Exemplare eines Gewehres, das die Testanforderungen für die Truppe nicht erfüllt?
Gab es zu irgendeinem Zeitpunkt Vergleichstests des G27/HK417 mit anderen Waffen?
Wenn ja, mit welchen Waffen von welchen Herstellern wurden diese mit welchen Ergebnissen durchgeführt (bitte unter Angabe des Datums der Vergleichstests sowie der Stelle bzw. der Stellen, die sie durchgeführt hat bzw. haben)?
Nach welchen verschiedenen Kriterien wurden die jeweiligen Vergleichstests durchgeführt?
Nach welchen Kriterien wurden die Testergebnisse schließlich gewichtet?
Aus welchen Gründen wurde schließlich beschlossen, das G27 und nicht ein Konkurrenzprodukt zu beschaffen?
Welche Kriterien (siehe Frage 24) gaben den Ausschlag, welche wurden geringer gewichtet?
Führt der Bundesrechnungshof nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit Prüfungen im Zusammenhang mit Handfeuerwaffen und Kleinwaffen (Pistolen, Revolvern, Maschinenpistolen, Sturmgewehren, Scharfschützengewehren u. a.) bei der Bundeswehr durch (wenn ja, bitte auflisten mit Untersuchungsgegenstand, Zeitraum und aktuellem Stand)?
Wo und in welcher Position arbeitet der im Ergebnisvermerk vom 1. Dezember 2011 unter „Personalangelegenheiten“ genannte Herr W. (BWB K 6.2; Dokument im Anhang des Schreibens des Staatssekretärs Markus Grübel vom 9. Juni 2015 zum Sachstand zum Gewehr G36) heute?