BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

G 36-Fabrik in Saudi-Arabien

Lizenzproduktion von G36-Sturmgewehren von Heckler & Koch unter Zulieferung technologischer Schlüsselkomponenten; Produktionszahlen und Ausfuhrgenehmigungen, Endverbleibsregelungen und &quot;Kleinwaffengrundsätze&quot; der Bundesregierung, Sammelausfuhrgenehmigungen von Rüstungs-, Technologie- und Softwarelieferungen<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

02.11.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/613121.09.2015

G36-Fabrik in Saudi-Arabien

der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Saudi-Arabien werden G36-Sturmgewehre von Heckler & Koch in Lizenz hergestellt. Nach Angaben der Bundesregierung ist Saudi-Arabien nicht in der Lage, diese Waffen vollständig eigenständig zu produzieren. Die saudische Produktion des G36 sei auf die Zulieferung technologischer Schlüsselkomponenten aus Deutschland angewiesen (Bundestagsdrucksache 18/2075).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele G36-Sturmgewehre können bis zum Stichtag 15. September 2015 in Lizenz in Saudi-Arabien hergestellt werden, geht man von den genehmigten Ausfuhren für die notwendigen Schlüsselkomponenten (Zulieferung aus Deutschland) nach Saudi-Arabien aus?

2

Wie viele verschiedene Schlüsselkomponenten, die für den Bau eines G36-Sturmgewehres notwendig sind und die in Saudi-Arabien nicht hergestellt werden (können), werden im deutschen Genehmigungsverfahren berücksichtigt?

3

Für den Bau wie vieler Sturmgewehre des Typs G36, die in Saudi-Arabien in Lizenz hergestellt werden, hat die Bundesregierung seit Erteilung der Genehmigung zur Ausfuhr von Herstellungsunterlagen und Technologie bis zum 15. September 2015 Ausfuhrgenehmigungen erteilt (bitte Gesamtstückzahl angeben und zudem nach Monat und Jahr aufschlüsseln)?

4

Bis zu welcher Stückzahl-Obergrenze wird die Herstellung des Sturmgewehres G36 in Lizenz in Saudi-Arabien von Seiten der Bundesregierung durch Ausfuhrgenehmigungen ermöglicht werden?

Wenn es keine Obergrenze gibt, warum gibt es keine, und was bedeutet das konkret für den zukünftigen Umfang der Produktion, oder gegebenenfalls welche anderweitigen Regelungen gibt es hinsichtlich dieser Frage?

5

Hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2009 eine Lizenzproduktion deutscher Rüstungsgüter im Ausland, für die zustimmungspflichtige Ausfuhrgenehmigungen erforderlich sind, durch das Versagen von Ausfuhrgenehmigungen der notwendigen Komponenten des Rüstungsgutes zum Stillstand gebracht, weil eine Prüfung ergeben hatte, dass die Ausfuhr der Komponenten bzw. Schlüsseltechnologie nicht mehr vereinbar mit den politischen Grundsätzen ist (bitte unter Angabe, ob die Ablehnung des Genehmigungsantrags bzw. der Genehmigungsanträge zur dauerhaften Einstellung der Produktion geführt hat)?

6

Welche Endverbleibsregelungen existieren hinsichtlich der Ausfuhr von Schlüsselkomponenten nach Saudi-Arabien zur Herstellung der G36-Gewehre in Lizenz in Saudi-Arabien?

7

Werden die „Kleinwaffengrundsätze“ der Bundesregierung auch bei der Ausfuhr von Schlüsselkomponenten nach Saudi-Arabien zur Herstellung der G36-Gewehre in Lizenz in Saudi-Arabien zur Anwendung kommen?

Wenn ja, ab wann ist deren Anwendung konkret vorgesehen, und wenn nein, warum werden sie hier nicht angewendet werden?

8

Welche Änderungen erfolgen durch die „Kleinwaffengrundsätze“ der Bundesregierung in den Endverbleibsdokumenten, die im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Schlüsselkomponenten nach Saudi-Arabien zur Herstellung der G36-Gewehre in Lizenz in Saudi-Arabien ausgestellt werden (bitte die alte Regelung bzw. den Text und die neue Regelung bzw. den Text wörtlich angeben; falls noch keine neuen Endverbleibsdokumente in diesem Fall ausgestellt wurden, welche Formulierung bzw. welchen Text sieht die Bundesregierung für diesen Fall vor)?

9

Produziert die Fabrik in Saudi-Arabien die Herstellung von G36-Sturmgewehren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, und wenn nicht, seit wann nicht mehr?

10

Welche Sammelausfuhrgenehmigungen wurden seit dem Jahr 2009, bei denen Saudi-Arabien (bzw. eine saudische staatliche Stelle und/oder ein saudisches Unternehmen – staatlich wie privat) als Konsortialführer, Unterauftragnehmer, Empfänger etc. auftrat, in den Bereichen

a) Ausfuhr von Rüstungsgütern im Rahmen eines Gemeinschaftsprogramms, einer regierungsamtlichen Kooperation oder eines sonstigen internationalen Projektes,

b) Ausfuhr von Technologie und/oder Software des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) für bestimmte, oft vorübergehende Verwendungszwecke,

c) Ausfuhr bzw. Verbringung von Technologie und/oder Software des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste zur AWV zu internationalen und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle anerkannten Studienzwecken,

d) Mitnahme bzw. Abruf von Technologie und/oder Software des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste zur AWV zur Wartung von Wehrtechnik im Einsatzland,

e) wiederholte Ausfuhr von Waffen oder sonstiger Ausrüstung durch zugelassene Schiffsschutzunternehmen mit dem Ziel des Schutzes von Schiffen erteilt (bitte nach Jahren unter Angabe der jeweiligen exakten Bezeichnung der genehmigten Güter, des jeweiligen Gesamtwertes und anderer jeweilig beteiligter Staaten und unter Zuordnung von z. B. „Empfänger“ oder „Konsortialführer“ zur jeweiligen Genehmigung aufschlüsseln)?

erteilt (bitte nach Jahren unter Angabe der jeweiligen exakten Bezeichnung der genehmigten Güter, des jeweiligen Gesamtwertes und anderer jeweilig beteiligter Staaten und unter Zuordnung von z. B. „Empfänger“ oder „Konsortialführer“ zur jeweiligen Genehmigung aufschlüsseln)?

Berlin, den 21. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen