Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung
der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Susanna Karawanskij, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Google, Apple, Amazon, Starbucks und Ikea zahlen häufig kaum oder gar keine Steuern. Sie übertragen Gewinne auf Briefkastenfirmen in Steueroasen auf karibischen Inseln, in Irland oder in den US-Bundesstaat Delaware. Doch auch Länder wie Luxemburg oder Deutschland sind für viele multinationale Unternehmen ein Steuerparadies. „Die große Steuerhinterziehung findet nicht im Ausland statt, sondern hier bei uns“, sagte dazu der frühere Steuerfahnder Reinhard Kilmer (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/steueroase-deutschland-von-markus-meinzer-die-oase-lebt-a-1052334.html). Im Fall von Apple schrieb die Wochenzeitung „Die Zeit“ gerade: „Der Konzern ist ein Weltmeister im Steuersparen. In den vergangenen fünf Jahren hat Apple nach eigenen Angaben im Durchschnitt lediglich rund 2,8 Prozent Steuern auf seine Auslandsgewinne gezahlt. In Europa verschiebt der Konzern diese seit Jahren in das Steuerparadies Irland. Legt man die Quote von rund 2,8 Prozent zugrunde, hat Apple für das iPhone statt neun Milliarden vermutlich etwa eine Milliarde Euro in fünf Jahren bezahlt. Europa sind also in fünf Jahren acht Milliarden Euro an Steuereinnahmen verloren gegangen“ (www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2015-09/iphoneapple-steuern-europa).
Beratungsfirmen, wie „Ernst & Young“ oder KPMG, haben sich darauf spezialisiert, Firmen vor ihrer Steuerverantwortung zu bewahren und verdienen damit sogar noch Millionen von Euro. Staaten verlieren so wichtige Einnahmen für ihre öffentlichen Haushalte. Besonders in armen Ländern hat dies oftmals katastrophale Folgen für die öffentliche Daseinsvorsorge, etwa weil kein Geld für Schulen und Krankenhäuser zur Verfügung steht. Steuervermeidung heizt außerdem den internationalen Steuerunterbietungswettbewerb an, da die betroffenen Länder ihrerseits mit Steuersenkungen mittels niedrigerer Steuersätze und/oder hoher Freibeträge reagieren.
Offizielle Zahlen zum Ausmaß der Steuervermeidung existieren nicht. Offenlegungspflichten über Steuerzahlungen für Unternehmen scheiterten bisher an dem Hinweis auf die Notwendigkeit der Einhaltung des Geschäftsgeheimnisses, was dem privatwirtschaftlichen Interesse höheren Rang einräumt als dem Gemeinwohl.
Die Schätzungen zu den Verlusten armer Länder infolge illegaler Steuervermeidung von Unternehmen variieren. Konservativen Rechnungen zufolge entgehen armen Ländern aufgrund illegaler Steuerpraktiken pro Jahr insgesamt rund 100 Mrd. US-Dollar an Steuereinnahmen. Zwischen den Jahren 2002 und 2011 sollen die 134 Länder der G 77 allein rund 992 Mrd. US-Dollar an Steuereinnahmen auf diesem Wege verloren haben. Entwicklungsländer haben seit der Finanzkrise mehr als doppelt so viele Finanzressourcen verloren, wie in diesem Zeitraum an öffentlichen Entwicklungshilfegeldern geflossen sind (www.eurodad.org/files/pdf/54f98666925bf.pdf ). Oxfam hat jüngst mit der Studie „Money Talks: Africa at the G7“ (Juni 2015) nachgewiesen, dass Unternehmen und Investoren mit Sitz in den G7-Staaten jedes Jahr Milliardengewinne am Fiskus insbesondere afrikanischer Staaten vorbei schleusen. Allein im Jahr 2010 haben sie mit manipulierten Verrechnungspreisen afrikanische Steuerbehörden um geschätzte 6 Mrd. Dollar geprellt. Mit nur einem Drittel dieses Beitrages ließe sich die Finanzierungslücke im Gesundheitswesen der Ebola-betroffenen Länder Sierra Leone, Liberia, Guinea und Guinea-Bissau schließen (www.oxfam.org/sites/www.oxfam.org/files/mb-money-talks-africa-g7-summit-020615-en.pdf ).
Mit Hilfe so genannter firmeninterner Verrechnungspreise senken Unternehmen auf ganz simple und legale Weise ohne jede plausible Berechtigung ihre Steuerpflicht. Die Muttergesellschaft stellt einem Tochterunternehmen für die Überlassung von Know-how, etwa in Form von Lizenzen und Patenten oder so genannten Managementleistungen, Leistungen in beliebiger Höhe in Rechnung, weil für diese keine exakten Marktpreise vorliegen, und erhöht so künstlich die Ausgaben der Tochtergesellschaft. Dies senkt ihren offiziellen Gewinn und somit auch das zu zahlende Steueraufkommen. Neben juristisch legalen Steuervermeidungsstrategien bedienen sich viele Unternehmen jedoch auch illegaler Methoden, um ihren Profit immer weiter zu maximieren.
Das Problem der Steuervermeidung steht mittlerweile auch stärker auf der internationalen politischen Agenda. Die Steigerung der heimischen Ressourcen in Entwicklungsländern soll einer der zentralen Punkte bei der Finanzierung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDG) im Rahmen der neuen Post-2015-Agenda sein (Ziel 17, „Means of Implementation“). Höhere Steuereinnahmen durch faire internationale Steuerregeln und die Stärkung der Steuersysteme ärmerer Staaten sind hierfür essentiell. Das betonte auch der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, auf der Dritten Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung im Juli 2015. Er forderte, mit Hilfe internationaler Transparenzstandards die Steuervermeidung transnationaler Konzerne einzudämmen. Konkret initiierte die Bundesregierung aber gemeinsam mit den Niederlanden, Großbritannien und den USA am Rande der Konferenz in Addis Abeba die so genannte „Addis Tax Initiative“. Sie beruht auf der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Jahr 2009 ins Leben gerufenen Plattform „International Tax Compact“ die zwar eine engere Kooperation in Steuerfragen etablieren will (www.taxcompact.net „The Addis Tax Initiative – Declaration“). Im Mittelpunkt stehen aber weder die Abschaffung legaler Steuervermeidungstricks noch die Bekämpfung illegaler Steuerhinterziehung durch Unternehmen aus den Industriestaaten.
Auch die Gruppe der G20-Staaten beurteilt das internationale Unternehmenssteuersystem als reformbedürftig. Der im Herbst 2015 tagende G20-Gipfel wird über den BEPS Action Plan (BEPS: Base Erosion and Profit Shifting) beraten und will diesen noch dieses Jahr fertig stellen. Er soll eine Besteuerung multinationaler Unternehmen vorgeblich dort sicherstellen, wo die wirtschaftlichen Aktivitäten real stattfinden. Damit sind aber nicht etwa die Entwicklungsländer gemeint, in denen internationale Konzerne häufig ihre rentabelsten Geschäfte tätigen, sondern die Staaten, in denen transnationale Konzerne ihren Hauptsitz haben. Am Ende könnte BEPS so vor allem wieder zur Steigerung der Steuereinnahmen in den reicheren Ländern beitragen. Die Länder des globalen Südens würden im Ergebnis wieder nicht über mehr Gelder für den Kampf gegen Hunger und Armut verfügen.
Am 29. Oktober 2014 verpflichteten sich 51 Länder und Steuerrechtsgebiete, unter ihnen alle OECD- und G20-Länder sowie fast alle Finanzzentren, beim Jahrestreffen des Globalen Forums für Transparenz und Informationsaustausch in Berlin dazu, Informationen über Steuersubjekte automatisch zwischen den zuständigen Behörden auszutauschen. Die beteiligten Steueradministrationen sollen dabei im gleichen Umfang Steuerdaten bereitstellen. Für Entwicklungsländer ist dies jedoch kaum zu leisten, da ihren Steuerverwaltungen aufgrund schwächerer Kapazitäten nicht im gleichen Umfang Informationen zur Verfügung stehen, was häufig auch eine erschöpfende Auswertung der erhaltenen Informationen unmöglich macht. Die aktuell verhandelte Aufwertung der Amtshilferichtlinie zum Austausch von Steuervorbescheiden soll außerdem nicht EU-weit zusammengefasst veröffentlicht werden, was auch Entwicklungsländern einen besseren Einblick ermöglichen würde, die bisher vom EU-internen Informationsaustausch ausgeschlossen sind.
Diese Beispiele verdeutlichen ein Grundproblem der internationalen Finanzarchitektur im Steuerbereich: Entwicklungsländer sitzen nicht gleichberechtigt mit am Verhandlungstisch. Die Industriestaaten berücksichtigen ihre Interessen bei internationalen Steuerverhandlungen kaum. Im Vorfeld der Konferenz hatten sich die G77-Staaten für die Umwandlung des bestehenden Expertenkomitees der Vereinten Nationen (UN) zur internationalen Kooperation in Steuerangelegenheiten zu einer regulären Kommission des UN-Wirtschafts- und Sozialrats (ECOSOC) stark gemacht. Diese deutliche Aufwertung der UN im Steuerbereich hatte auch Nobelpreisträger Joseph Stiglitz unterstützt. Die reichen Industriestaaten lehnten nicht nur dieses Anliegen ab, sondern ebenso einen von den G77-Staaten unterbreiteten Kompromissvorschlag, der vorsah, in künftigen Verhandlungen die Errichtung eines solchen zwischenstaatlichen Steuergremiums zumindest zu prüfen (www.taz.de/!5211984/). Die Industriestaaten werden die internationale Steuerpolitik also auch in Zukunft weiter im Rahmen der von ihnen dominierten OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) koordinieren. Die Bundesregierung hat in Addis Abeba aktiv verhindert, dass Entwicklungsländer in Zukunft gleichberechtigte Mitsprache beim Agenda-Setting und bei der Regelsetzung der internationalen Steuerpolitik haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie begründet die Bundesregierung ihre Ablehnung des Vorschlags der G77 in Addis Abeba zur Aufwertung des UN-Expertengremiums zu einer internationalen Steuerorganisation unter dem Dach der UN, mit dem die G77-Staaten unter anderem einen effektiveren Kampf gegen die Steuervermeidungsstrategien internationaler Unternehmen ermöglichen wollten?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Ablehnung des Kompromissvorschlags der G77 in Addis Abeba, eine Errichtung eines solchen zwischenstaatlichen UN-Steuergremiums auch nur zu prüfen?
Wie will die Bundesregierung stattdessen die gleichberechtigte Mitsprache von Entwicklungsländern in Steuerfragen sicherstellen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Zustand, dass nach Auffassung der Fragesteller die weltweiten de facto Standards in Steuersachen derzeit insbesondere im Rahmen der G20 bzw. OECD gesetzt werden und Entwicklungsländer, vor allem insoweit sie nicht Mitglieder der G20 sind, bei diesen Verhandlungen nicht gleichberechtigt vertreten sind?
Welche konkreten Reformen auf EU-Ebene erachtet die Bundesregierung für notwendig, um das Problem der Steuervermeidung wirkungsvoll zu bekämpfen?
Erwägt die Bundesregierung, sich für einen Steuerpakt auf EU-Ebene stark zu machen und beispielsweise eine Strafsteuer (erhöhter Quellensteuersatz auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen) für Finanzströme von Unternehmen und Privatpersonen in durch eine Schwarze Liste definierte Steueroasen einzuführen?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass multinationale Konzerne in ihren Sitzländern zu einer Rechnungslegung verpflichtet werden, die für den gesamten Konzern nach Ländern und Projekten aufgeschlüsselt sämtliche Umsatzzahlen, Gewinne vor und nach Steuern, Steuerzahlungen nach Steuerarten und Angaben zur Zahl der Beschäftigten, also eine öffentliche „Country-by-Country“- sowie „Project-by-Project“-Berichterstattung, enthalten?
Wenn nein, mit welcher Begründung, und wenn ja, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass diese Daten öffentlich zugänglich sein werden (bitte mit Begründung)?
Wird sich die Bundesregierung im Rat der EU für den Kompromiss des Europäischen Parlaments zur Aktionärsrechtsrichtlinie inklusive der darin vorgesehenen Vorschriften zur „Country-by-Country“-Berichterstattung einsetzen?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Wird sich die Bundesregierung auf Ebene der OECD dafür einsetzen, Standards der „Country-by-Country“-Berichterstattung öffentlich zu machen?
Soll es im Rahmen der aktuell verhandelten Aufwertung der Amtshilferichtlinie zum Austausch von Steuervorbescheiden eine Zusammenfassung und EU-weite Veröffentlichung der Ergebnisse geben, um so auch den Steuerbehörden der Entwicklungsländer einen besseren Einblick zu gewähren, und wenn nein, warum nicht?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung von Nichtregierungsorganisationen, Daten zu den natürlichen Personen (wirtschaftlich Berechtigte im Sinne der Vierten Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU) hinter Unternehmen, Trusts und Stiftungen zu veröffentlichen?
Wann wird die Bundesregierung die in der vierten Überarbeitung der EU-Geldwäsche-Richtlinie geforderte Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten in einem zentralen Register umsetzen und dazu einen Gesetzentwurf vorlegen, und plant die Bundesregierung eine Erfassung aller Betroffenen im Handelsregister?
Wenn nein, in welchem dann?
Wer hat nach Auffassung der Bundesregierung ein „berechtigtes Interesse“, Daten zu den wirtschaftlich Berechtigten an Unternehmen und Stiftungen einzusehen, wie es die EU-Geldwäsche-Richtlinie verlangt, und zählen dazu auch Journalisten bzw. Journalistinnen und Nichtregierungsorganisationen, die Recherchen durchführen?
Wann wird die Bundesregierung die Daten zu den wirtschaftlich Berechtigten von Trusts offenlegen, wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt wurde, und wird sich dies auch auf alle Treuhandkonstruktionen beziehen?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Erwägt die Bundesregierung, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung die Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge, die hohe Einkünfte aus Vermögen gegenüber solchen aus Arbeit privilegiert, sofort abzuschaffen, vor allem vor dem Hintergrund des jetzt kommenden automatischen Informationsaustausches?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Unterstützt die Bundesregierung die Praxis, dass multinationale Konzerne, darunter auch deutsche, mit Ausnahmeregelungen in Freihandelszonen, in denen sie oft gar keine Steuern zahlen müssen, investieren?
In welcher Weise plant die Bundesregierung, den Aufbau von Steuerverwaltungen in den Entwicklungsländern zu stärken, da schwache Behörden oft mit den internationalen Steuervermeidungsstrategien von multinationalen Unternehmen überfordert sind (bitte einzelne Maßnahmen oder Projekte auflisten)?
Welche konkreten Formen soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterstützung der „Addis Tax Initiative“ durch die „Bill and Melinda Gates Foundation“ annehmen?
Erwägt die Bundesregierung, eine Definition der Begriffe Steueroase und Steuerparadies vorzunehmen?
Falls nein, warum nicht, und falls ja, welche Kriterien würde die Bundesregierung für die Definition heranziehen?
Hält die Bundesregierung die Kündigung von Doppelbesteuerungsabkommen mit bei der Bekämpfung von legaler und illegaler Steuervermeidung unkooperativer Staaten für eine geeignete Maßnahme für diese Bekämpfung (bitte mit Begründung)?
Erwägt die Bundesregierung, alle Verhandlungen mit Entwicklungsländern über Doppelbesteuerungsabkommen auf Basis des UN-Musterabkommens statt auf Basis des OECD-Musterabkommens bzw. der deutschen Verhandlungsgrundlage zu führen?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Setzt sich die Bundesregierung bei der laufenden Überarbeitung der EU-Zinsen-und-Gebühren-Richtlinie dafür ein, dass Quellensteuern auf alle gezahlten Schuldzinsen und Lizenzgebühren künftig auch zwischen verbundenen Unternehmen zulässig sind?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Wie schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit der Anti-Missbrauchsklausel (§ 42 der Abgabenordnung) ein, und in welchen Gerichtsfällen, vor allem in letztinstanzlichen Urteilen, kam sie nach Kenntnis der Bundesregierung bisher zur Anwendung (bitte einzeln auflisten)?
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, eine gesetzliche Offenlegungspflicht für Steuergestaltungsmodelle von Unternehmen einzuführen?
Wenn nein, warum nicht?
Erwägt die Bundesregierung, gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, damit Banken mit Aktivitäten in bei der Bekämpfung von legaler und illegaler Steuervermeidung unkooperativen Staaten die Lizenz entzogen werden kann?
Falls nein, mit welcher Begründung?
Wie sollen internationale Transparenzstandards, die der Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller in seiner Rede im Rahmen der Dritten Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung im Juli 2015 eingefordert hat, nach Ansicht der Bundesregierung im Detail ausgestaltet werden?
Was will die Bundesregierung tun, um Entwicklungsländer am automatischen Informationsaustausch teilhaben zu lassen vor dem Hintergrund, dass sich am 29. Oktober 2014 51 Länder und Rechtsgebiete in Berlin dazu verpflichtet haben, Informationen über Steuersubjekte automatisch zwischen den zuständigen Behörden auf der Basis von Gegenseitigkeit auszutauschen (www.derwesten.de vom 29. Oktober 2014 „Abkommen gegen Steuerflucht – 51 Länder für Datenaustausch“)?
Plant die Bundesregierung, auch Steuerinformationen auf nicht-reziproker Basis mit Entwicklungsländern auszutauschen?
Plant die Bundesregierung eine Untersuchung zur Entwicklungsfreundlichkeit der von ihnen geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in Bezug auf die von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen?