Versorgungszahlungen an Nazi-Kollaborateure der „Blauen Division“
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Petra Pau, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den Jahren 1941 bis 1943, zwei Jahre nach dem Sieg der Franquisten über die Republikaner im Spanischen Krieg, kämpften auch Freiwillige aus Spanien auf Seiten der Wehrmacht gegen die Sowjetunion. An der so genannten Blauen Division (División Azul), die als 250. Infanterie-Division der Wehrmacht unterstand, beteiligten sich mehrere Tausend Freiwillige (Plenarprotokoll vom 2. Dezember 1964), darunter viele junge Faschisten der spanischen Falange, die ihr Engagement als Beitrag zum Kampf gegen den Kommunismus betrachteten.
Am 29. Mai 1962 unterzeichneten die deutsche Bundesregierung und die spanische Regierung unter Diktator Francisco Franco einen Vertrag über die Kriegsopferversorgung, der schließlich im Februar 1965 ratifiziert wurde (vgl. Bundestagsdrucksachen IV/718 und IV/3061). Darin wurde in Artikel 1 Absatz 1 festgelegt: „Die Bundesrepublik Deutschland gewährt spanischen Staatsangehörigen, die als Angehörige oder im Rahmen der deutschen Wehrmacht durch schädigende Einwirkungen im Sinne des § 1 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung in dem Umfang Versorgung nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, den dieser Vertrag festlegt.“ Auch Hinterbliebene werden eingeschlossen (Artikel 1 Absatz 2).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele ehemalige Mitglieder der „Blauen Division“ bzw. deren Hinterbliebene erhalten aktuell Versorgungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Vertrags vom 29. Mai 1962 oder anderer Abkommen (bitte nach ehemaligen Dienstgraden aufschlüsseln sowie ob es sich um Betroffene oder Hinterbliebene handelt)?
Welche Höhe haben diese Versorgungsleistungen aktuell?
Wie hat sich die Zahl der ehemaligen Mitglieder der „Blauen Division“ bzw. deren Hinterbliebener, die Versorgungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland erhalten, seit Unterzeichnung des Vertrags vom 29. Mai 1962 entwickelt (bitte nach Jahren und ehemaligen Dienstgraden aufschlüsseln sowie, ob es sich um Betroffene oder Hinterbliebene handelt)?
Wie hat sich die jährliche Summe der Versorgungsleistungen an ehemalige Mitglieder der „Blauen Division“ bzw. deren Hinterbliebene seit Unterzeichnung des Vertrags vom 29. Mai 1962 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele spanische Staatsbürger haben nach Kenntnis der Bundesregierung in der „Blauen Division“ gekämpft?
a) Wie viele von ihnen verloren im Krieg ihr Leben?
b) Wie viele von ihnen wurden verwundet?
Welche Kriegsverbrechen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Mitglieder der „Blauen Division“ begangen?
Wie viele Mitglieder der „Blauen Division“ kämpften nach deren Auflösung nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen Einheiten weiter, und in welchen?
Inwieweit wurde und wird vor der Bewilligung von Versorgungsleistungen geprüft, ob die betroffenen Personen an Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit ihrer Aktivität in der „Blauen Division“ beteiligt waren?
Hält die Bundesregierung die Zahlung von Versorgungsleistungen an ehemalige Nazi-Kollaborateure der „Blauen Division“ weiterhin für richtig (bitte begründen)? Wenn nein, welche Pläne hat sie, die rechtliche Grundlage für diese Zahlungen zu verändern?