Ehrenbekundungen der Bundeswehr für verstorbene Wehrmachtsoffiziere und Inhaber von Nazi-Tapferkeitsorden seit dem Jahr 2012
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundeswehr verwendet einige Energie an das Knüpfen von Traditionslinien aus vordemokratischer Zeit. Dies drückt sich zum einen im Zeremoniell des Großen Zapfenstreiches aus, den sie am 11. November 2015 auf der Reichstagswiese durchführen will. Das Zeremoniell wurde im 19. Jahrhundert während der Phase der Restauration feudaler Machtverhältnisse nach den Befreiungskriegen festgeschrieben.
Aus Sicht der Fragesteller ebenfalls problematisch ist die Tatsache, dass die Bundeswehr bis heute bei Beerdigungen von Wehrmachtsoffizieren bzw. Ritterkreuzträgern Ehrengeleite abordnet, sofern die Angehörigen dies wünschen. Die Bundesregierung hat dies in der Vergangenheit (z. B. auf Bundestagsdrucksache 17/10685) damit gerechtfertigt, solche Totenehrungen seien international üblich und entsprächen dem militärischen „Brauchtum“. Dabei hat sie allerdings nicht gesondert reflektiert, ob es im Falle der Wehrmacht angezeigt sein könnte, von solchem Brauchtum Abstand zu nehmen. Immerhin werden Ehrengeleite der Bundeswehr nicht für solche Wehrmachtssoldaten gestellt, die – als Wehrpflichtige, ohne eigenes Zutun – gezwungenermaßen am Krieg teilgenommen haben.
Vielmehr gibt es Ehrengeleite bzw. Abordnungen ausschließlich für Inhaber von Tapferkeitsorden, die sich also besonders „tapfer“ im Krieg des deutschen Faschismus erwiesen hatten, oder für Berufssoldaten – mithin also für Personen, die sich aus eigenem Willensentschluss am faschistischen Raub- und Vernichtungskrieg beteiligt hatten. Die Ehrung solcher Personen durch offizielle Abgesandte der Bundeswehr – teilweise mit Trommlern und Trompetern – ist aus Sicht der Fragesteller ein Politikum, das angesichts des verbrecherischen Charakters des von den Nationalsozialisten begonnenen Krieges absolut unangemessen ist.
Hinzu kommt, dass die Frage, ob die zu Ehrenden an Kriegsverbrechen teilgenommen haben, nur oberflächlich geprüft werden kann. Nach Angaben der Bundesregierung stehen hierfür lediglich zwischen zwei und vier Tagen zur Verfügung.
Überhaupt nicht überprüft werden Wehrmachtsangehörige, die anschließend auch in der Bundeswehr gedient hatten. Hier verweist die Bundesregierung darauf, dass der Personalgutachterausschuss der 1950er Jahre bereits eine Prüfung vorgenommen habe. Dass solche Prüfungen damals nicht mit der gleichen Gründlichkeit und Unvoreingenommenheit vor sich gingen, wie sie heute möglich wären, liegt dabei auf der Hand, schon wegen des heute viel leichteren Zugangs zu Akten.
Das Demjanjuk-Urteil würde zudem Gelegenheit bieten, wesentlich umfangreicher als früher nach einer auch juristischen Verantwortlichkeit zu suchen. Denn das Urteil ermöglicht letztlich eine Bestrafung wegen Mordes auch ohne individuellen Tatnachweis, wenn der Beschuldigte Angehöriger einer verbrecherischen Einheit war. Für eine solche Prüfung dürfte allerdings erheblich mehr Zeit nötig sein, als zwei bis vier Tage.
Auf der Homepage der Bundeswehr zu ihrem 60. Gründungstag (www.60jahre-bundeswehr.de) wird derzeit zustimmend der Satz des früheren Bundesministers der Verteidigung, Dr. Hans Apel, zitiert: „Soldatische Pflichterfüllung und militärische Tüchtigkeit sind nicht zu trennen von dem politischen Zweck, dem sie dienen!“ Damit sollte eine Ehrung „hitlertreuer“ Wehrmachtssoldaten eigentlich ausgeschlossen sein. Tatsächlich werden nach Angaben der Bundesregierung aber auch solche Offiziere geehrt, die den Nationalsozialisten bis zuletzt treu ergeben waren. So hat sie ausdrücklich klargestellt, „dass eine Beteiligung am militärischen Widerstand nicht ausschlaggebend für die Genehmigung eines militärischen Ehrengeleits oder einer Abordnung ist“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 47 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 17/10352).
Damit hält die Bundeswehr aus Sicht der Fragesteller immer noch an Traditionssträngen zur faschistischen Wehrmacht fest.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche verstorbenen Wehrmachtsangehörigen wurden in den Jahren 2012, 2013, 2014 sowie 2015 von der Bundeswehr mit Ehrengeleiten oder Abordnungen geehrt (bitte vollständig und gesondert nach Jahren auflisten)?
Welchen Dienstrang hatten diese in der Wehrmacht inne?
Sofern die Verstorbenen Tapferkeitsauszeichnungen hatten, um welche es sich, und wofür wurden ihnen diese verliehen (bitte einzeln aufzählen)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die Wehrmachtsangehörigen (gegebenenfalls zeitweise)
Träger des Bandenkampf-Abzeichens,
Mitglieder der NSDAP, der SA oder der SS,
Angehörige von Einheiten, die an Kriegsverbrechen beteiligt waren (auch ohne Nachweis individueller Schuld),
in Feldkriegsgerichten tätig gewesen sind?
Hat sich die Bundesregierung darum bemüht, solche Erkenntnisse zu gewinnen, und wenn nein, warum nicht?
In welchen Einheiten haben die Geehrten zwischen dem 1. September 1939 und dem 8. Mai 1945 gedient (bitte soweit möglich vollständig angeben)?
Inwieweit trägt die Bundeswehr nach Auffassung der Bundesregierung bei diesen Ehrungen dem Umstand Rechnung, dass es, solange es die Wehrmacht gab, kein freigewähltes deutsches Parlament gab, und erkennt sie in der Ehrung von Offizieren, die freiwillig in der Wehrmacht gedient haben, einen Widerspruch zum Charakter der Bundeswehr als sogenannte Parlamentsarmee?
Will die Bundesregierung an ihrer Politik festhalten, dass es nicht ausschlaggebend für die Genehmigung des Ehrengeleits oder einer Abordnung sei, ob die Verstorbenen sich an oppositionellen Tätigkeiten gegen die nationalsozialistische Führung beteiligt oder dieser bis zum Kriegsende loyal gedient haben (bitte begründen)?
Inwiefern hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, zumindest gegenüber solchen Wehrmachtsoffizieren, die sich nicht dem Widerstand gegen die damalige faschistische Reichsregierung angeschlossen hatten, eine klare Abgrenzung vorzunehmen und das von der Bundeswehr gepflegte Brauchtum diesbezüglich zu ändern?
Stimmt die Bundesregierung mit den Fragestellern überein, dass die Prüfungen, die der Personalgutachterausschuss vor rund 60 Jahren vorgenommen hat, nicht so gründlich verlaufen sind, wie dies heute – angesichts des erleichterten Zugangs zu erheblich größeren Aktenbeständen und womöglich auch angesichts einer deutlicheren politischen Bewertung der Wehrmacht durch die Wissenschaft – möglich wäre (bitte begründen)?
Inwiefern gedenkt sie Schlussfolgerungen dahingehend zu ziehen, ob auch bei solchen zu ehrenden Verstorbenen, die in der Bundeswehr gedient haben, eine Prüfung ihrer vormaligen Zugehörigkeit zu verbrecherischen nationalsozialistischen Organisationen oder einer Teilnahme an Kriegsverbrechen vorgenommen werden müsse (bitte begründen)?