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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5362)

Auftragnehmer, Kosten und Fertigstellung des externen Rechtsgutachtens sowie Zurverfügungstellung für den Verkehrsausschuss des Bundestages, vergaberechtliche Probleme, Entscheidung über die freihändige Vergabe, Gespräche bzw. Vertragsverhandlungen mit Toll Collect, Gründe für fehlende Regelungen betr. Absenkung der Mautpflicht im Betreibervertrag, Einsatz von EEMD-Anbietern, Erstellung der Leistungsbeschreibung für technische Aufrüstung bzw. Ausweitung des Mautsystems<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

29.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/632012.10.2015

Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5362)

der Abgeordneten Herbert Behrens, Sabine Leidig, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Kerstin Kassner, Thomas Lutze, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ist ein finanzwirksamer Erweiterungsschritt des bestehenden Mautsystems und würde ca. 2,3 Mrd. Euro pro Jahr an zusätzlichen Einnahmen generieren.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5362 gab die Bundesregierung an, noch keine Entscheidung darüber getroffen zu haben, ob die technische Aufrüstung des Mautsystems durch eine Direktvergabe an den Mautbetreiber Toll Collect GmbH erfolgen oder dieser Auftrag per Ausschreibungsverfahren vergeben werden soll (siehe Antwort zu Frage 1). Angesichts der Tatsache, dass bis zu dem von der Bundesregierung anvisierten Start der Erhebung der Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen im September 2018 nur noch drei Jahre an Planungs- und Umsetzungszeit für diese Ausweitung der Mautpflicht verbleiben und hier vergaberechtlich bedingte Verzögerungen zu hohen Mautausfällen führen können, sollte schnell eine rechtssichere Entscheidung getroffen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wurde das von einer „externen Rechtsanwaltskanzlei“ (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5362) erstellte Gutachten, welches die Bundesregierung u. a. bezüglich vergaberechtlicher Fragen im Hinblick auf die Ausschreibung bzw. Direktvergabe der vorbereitenden Arbeiten für die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen in Auftrag gegeben hat, inzwischen fertiggestellt und abgenommen (bitte begründen)?

2

Welche Optionen hat die Bundesregierung hier „ergebnissoffen“ (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5362) prüfen lassen, und wann wird das Gutachten dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt?

3

Welche „externe Rechtsanwaltskanzlei“ hat dieses Gutachten zu welchen Kosten erstellt?

4

Sind der Bundesregierung inzwischen (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5362) vergaberechtliche Probleme bei einer freihändigen Vergabe der technischen Vorbereitung der Mautausweitung auf alle Bundesstraßen an die Toll Collect GmbH bekannt?

Wenn ja, welche sind dies insbesondere im Hinblick auf eine Ausschreibungspflicht der vorbereitenden Arbeiten für die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen?

Wenn nein, inwiefern sind aus Sicht der Bundesregierung vergaberechtliche Bedenken für die freihändige Vergabe der Vorbereitung der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeräumt (bitte unter Angabe gutachterlicher Stellungnahmen ausführen)?

5

Ist die Entscheidung über die freihändige Vergabe der technischen Vorbereitung der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen an die Toll Collect GmbH inzwischen getroffen worden?

Wenn ja, mit welcher Begründung, und wann soll eine freiwillige ex ante Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt der EU erscheinen?

Wenn nein, welche weiteren Optionen erwägt die Bundesregierung zur Vorbereitung dieser Ausweitung, und bis wann soll eine Entscheidung getroffen werden?

6

Hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit der Toll Collect GmbH über die freihändige Vergabe der technischen Vorbereitung der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen geführt, und wenn ja, wann (bitte alle Treffen termingenau aufführen)?

7

Hat die Bundesregierung bereits Vertragsverhandlungen mit der Toll Collect GmbH bezüglich der technischen Vorbereitung der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen begonnen?

Wenn ja, wann sollen die Verhandlungen abgeschlossen werden?

8

Aus welchen Gründen sind die vorbereitenden Arbeiten für die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen bei der Vertragsverlängerung mit der Toll Collect GmbH im Jahr 2014 nicht in den Betreibervertrag aufgenommen worden?

9

Warum sind keine Regelungen hinsichtlich einer Absenkung der Mautpflicht auf Lkw ab 3,5 Tonnen bei Vertragsverlängerung in den Betreibervertrag mit der Toll Collect GmbH aufgenommen worden?

10

Kann ein EEMD-Anbieter (EEMD: Europäischer Elektronischer Mautdienst) mit der Aufgabe der Erhebung der Lkw-Maut auf allen bisher nicht mautpflichtigen Bundesstraßen beliehen werden (bitte unter Angabe der Rechtsgrundlage ausführen)?

Wenn ja, warum prüft die Bundesregierung nicht die Möglichkeit, die Ausweitung der Mautpflicht auf alle Bundesstraßen unter Rückgriff auf einen EEMD-Anbieter zu realisieren (bitte begründen)?

Wenn nein, warum kann nur die Toll Collect GmbH bzw. nur ein Anbieter mit der Erhebung der Lkw-Maut beliehen werden?

11

Kann nach Auffassung der Bundesregierung ein EEMD-Anbieter jenseits einer Beleihung vertraglich von der Bundesregierung angehalten werden, im Falle der Vergabe des Auftrages der Erweiterung der Mautpflicht auf alle Bundesstraßen keinen Kunden abzuweisen (bitte begründen)?

12

Inwiefern kann sich die Toll Collect GmbH als privatwirtschaftlicher Mautdienstleister im Gegensatz zu EEMD-Anbietern „seine Kunden [nicht] selbst aussuchen“ (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5362)?

13

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung technische Gründe, die gegen eine Ausweitung der Mautpflicht auf alle Bundesstraßen unter Rückgriff auf einen EEMD-Anbieter sprechen, und wenn ja, welche?

14

Ist nach Ansicht der Bundesregierung angesichts ihrer Aussage, dass „das vorhandene Mautsystem auch nach Auslaufen des verlängerten Betreibervertrages mit der Toll Collect GmbH weitergenutzt werden muss“ (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5362), auch die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen nur mit der Technik der Toll Collect GmbH durchführbar (bitte begründen)?

15

Ist die Leistungsbeschreibung für den Auftrag zur technischen Aufrüstung bzw. Ausweitung des Mautsystems für die Mauterhebung auf allen Bundesstraßen bereits erstellt worden (bitte begründen)?

Berlin, den 12. Oktober 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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