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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Geplanter Asset-Tausch zwischen BASF bzw. Wintershall mit Gazprom

Vorliegende Informationen zum Verkauf von Gasspeicherkapazitäten, mögliche EU-Sanktionen bzgl. Übertragung von Öl- und Gasfördertechnik, Informationsquellen zur Investitionsprüfung, Vereinbarkeit mit der europäischen Energieunion, weitere deutsch-russische Verkäufe bzw. Joint Ventures von Energierohstoffunternehmen oder Infrastrukturen, Verringerung der Rohstoff- bzw. Energieabhängigkeit von Russland, Erweiterung der Nord Stream Pipeline, zukünftige Erdgaslieferungen von Wintershall<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

02.11.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/634930.09.2015

Geplanter Asset-Tausch zwischen BASF bzw. Wintershall und Gazprom

der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Manuel Sarrazin, Dr. Julia Verlinden, Jürgen Trittin, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Konzern BASF mit seiner Tochter Wintershall Holding GmbH und der russische Konzern Gazprom, woran der russische Staat 50 Prozent plus einer Aktie innehat, haben sich Anfang September 2015 darauf geeinigt, den Tausch von wertgleichen Vermögensgegenständen durchzuführen, welcher eigentlich bereits für das Jahr 2014 geplant war, dann aber vor wenigen Monaten vor dem Hintergrund der Spannungen zwischen der Europäischen Union (EU) und Russland abgesagt wurde. Der Vollzug des Tausches soll noch Ende des Jahres 2015 vollendet werden. Wintershall erhält Lizenzen zur Erdgas-Förderung im Urengoi-Feld in Westsibirien. Im Gegenzug erhält der Gazprom-Konzern Zugang zu Erdgasspeichern in Deutschland und Österreich (Haidach). Gazprom wird sich zudem mit 50 Prozent an der Wintershall Noordzee B.V. beteiligen, die in der Erdöl- und Erdgassuche sowie -förderung in der südlichen Nordsee tätig ist.

Schon heute ist der Einfluss von Gazprom auf den deutschen Gasmarkt enorm. So wird der Großteil des Gasimports aus Russland über die Nord-Stream-Pipeline durch die Ostsee direkt aus Russland nach Deutschland geleitet. An dieser Pipeline sind neben Gazprom vier große europäische Gaskonzerne beteiligt, darunter E.ON und BASF/Wintershall Holding GmbH. Im Juni 2015 beschloss Gazprom die Erweiterung dieser Pipeline um eine dritte und vierte Röhre. Dieses Vorhaben wird u. a. von EU-Kommissar Maroš Šefčovič kritisiert, da sie „die gesamte Gasbalance“ in Europa stören würde (www.politico.eu/article/sefcovic-warnsenergy-firms-over-nord-stream-ii-participation/).

Außerdem hat Gazprom mit dem jetzt abgeschlossenen Tausch Zugriff auf ein Viertel der deutschen Erdgasspeicherkapazitäten. Die im deutschen Außenwirtschaftsrecht vorhandenen Möglichkeiten, bestimmte Unternehmenserwerbe zu prüfen, einzuschränken oder zu untersagen, können nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen und auch nur als eine kurzfristige Übergangslösung genutzt werden. Mittel- bis langfristig kann Energiesicherheit nur über mehr Energieeffizienz, mehr erneuerbare Energien und eine leistungsfähige und intelligente Energieinfrastruktur gesichert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Inhalt und Zeitplan des Asset-Tauschs zwischen der BASF-Tochter Wintershall Holding GmbH und Gazprom zum Verkauf von Gasspeicherkapazitäten vor?

2

Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der Übernahme durch Gazprom?

Fällt der geplante Asset-Tausch oder damit verbundene Übertragung von Öl- und Gasfördertechnik unter die von der EU verhängten Sanktionen (bitte begründen)?

3

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Ende des Jahres 2014 von den beiden Unternehmen verkündeten Stopp des Asset-Tauschs zwischen Wintershall und Gazprom aufgrund des „schwierigen politischen Umfelds“ vor (www.manager-magazin.de vom 19. Dezember 2014 „BASF und Gazprom lassen Milliarden-Deal platzen“), und inwiefern hat sich dieses politische Umfeld nach Ansicht der Bundesregierung mittlerweile verändert?

4

Hat die Bundesregierung nach der Ankündigung von Wintershall und Gazprom zum zuvor auf Eis gelegten Asset-Tausch eine erneute Prüfung vorgenommen?

Falls ja, mit welchem Ergebnis, bzw. falls nein, warum nicht?

5

Liegt der Bundesregierung der Kaufvertrag über den Erwerb der Wintershall Holding GmbH durch Gazprom vor, und falls ja, ist dieser öffentlich bzw. in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt?

Falls nein, warum nicht?

6

Falls der Kaufvertrag nicht vorliegt, aus welchen anderen Quellen (bitte einzeln benennen, wo diese abrufbar sind) hat die Bundesregierung die für die Investitionsprüfung erforderlichen Informationen zusammengetragen?

7

Steht der Asset-Tausch nach Einschätzung der Bundesregierung im Einklang mit dem vereinbarten Ziel der EU zur Schaffung einer Energieunion, die die Versorgungssicherheit der EU und die Diversifizierung der Bezugsquellen von Energieimporten stärken soll, und wenn ja, wie begründet sie dies?

8

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über weitere Verkäufe bzw. Joint-Ventures von Energierohstoffunternehmen oder Infrastrukturen zwischen deutschen und russischen Unternehmen bzw. von russischen Investoren dominierten Unternehmen vor?

9

Wird die Bundesregierung den Beschluss des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 243/14, Beschluss vom 11. Juli 2014) – initiiert von der bayerischen Landesregierung – folgen, und eine nationale Erdgasreserve – analog zur nationalen Erdölreserve – einführen?

Falls ja, wann und in welcher Größenordnung, und falls nein, warum nicht?

10

Welche konkreten Maßnahmen (bitte einzeln benennen) will die Bundesregierung im Laufe der aktuellen Wahlperiode unternehmen, um die Rohstoffabhängigkeit von Russland zu verringern?

11

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Gesellschaftervertrag zwischen den Konzernen Gazprom, BASF, E.ON, ENGIE, OMV und Shell für das Nord Stream II-Projekt vor, und inwieweit unterstützt sie die Zusammenarbeit?

12

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund aus der Kritik von EU-Kommissar Maroš Šefčovič, dass mit der Erweiterung von Nord-Stream „die Gasbalance […] in Zentral- und Osteuropa verändert würde“ und dass zweifelhaft sei, dass das Vorhaben „mit der Diversifizierungsstrategie (der EU) übereinstimmt“ (www.politico.eu/article/sefcovic-warns-energy-firms-over-nord-stream-ii-participation/)?

13

Warum kommt die Bundesregierung in dieser Frage zu einer anderen Einschätzung („Neue Pipelinestränge sind prinzipiell zu begrüßen, da sie als Diversifizierung der Transportwege zur Versorgungssicherheit beitragen“, Antwort auf die Schriftliche Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/5977, August 2015) als noch im März 2014, als Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel eine „Neubetrachtung der gesamten Energiepolitik“ im Hinblick auf die Energieabhängigkeit von Russland ankündigte (www.derwesten.de/wirtschaft/krim-krise-treibt-merkel-zu-einer-weiteren-energiewende-id9172100.html)?

14

Waren diese oder andere Bedenken Gegenstand des Treffens vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, und Gazprom-Chef Alexej Miller beim Treffen am 7. Juli 2015 (www.russische-botschaft.de/de/2015/07/10/nord-stream-2-gazprom-chef-miller-und-vizekanzler-gabriel-trafen-sich-in-berlin/)?

15

War der Asset-Tausch Thema beim Gespräch zwischen dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel und dem Gazprom-Chef Alexej Miller beim Treffen am 7. Juli 2015?

Welche konkreten Fragen wurden diesbezüglich erörtert?

16

Ist der Bundesregierung bekannt, wohin das in Zukunft von Wintershall im Urengoj – Gasfeld explorierte Erdgas geliefert werden soll?

Welche Pipelines sollen dabei in Zukunft genutzt werden (bitte ausführen, auch im Hinblick auf noch in Planung oder Bau befindliche Pipelines, so diese genutzt werden sollen)?

17

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das von Gazprom geplante Projekt „Turkish Stream“?

18

Ist der Bundesregierung bekannt, ob Wintershall sich an diesem Projekt in Zukunft noch beteiligen möchte?

19

Ist der Bundesregierung bekannt, warum Gazprom die Anteile am eingestellten Projekt „South Stream“ von Wintershall im Dezember 2014 zurückgekauft hat (www.handelsblatt.com vom 29. Dezember 2014 „Wintershall-Anteile an der Pipeline gehen zurück an Gazprom“), und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Zusammenhang zum jetzt realisierten Asset-Tausch zwischen Gazprom und Wintershall?

20

Sieht die Bundesregierung bezüglich der Sanktionen der EU Konflikte bei dem Gesellschafter-Vertrag für die Erweiterung der Nord Stream Pipeline?

Falls ja, welche, und falls nein, warum nicht?

Berlin, den 30. September 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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