Ausbauziele, Umsetzung und Akzeptanz von Windkraftanlagen in Deutschland
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Birgit Menz, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Energiewende in Deutschland wird von einer klaren Mehrheit der Bevölkerung unterstützt; dies haben Studien vielfach bewiesen. Der Zuspruch sinkt allerdings nicht selten, wenn der Wandel ins persönliche Lebensumfeld eingreift. Etwa wenn durch Windkraftanlagen oder neue Stromtrassen gewohnte Sichtachsen verstellt werden.
Die Fraktion DIE LINKE. setzt sich für einen ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien ein und strebt die möglichst schnelle Umstellung des Energiesystems auf eine vollständig regenerative Basis an. Auch nach Auffassung von Branchenverbänden könnten die Ausbauziele der Bundesregierung deutlich früher erreicht werden, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dieser Prozess kann jedoch nicht ohne die Zustimmung und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger verwirklicht werden. Eine offenere Kommunikation, eine intelligente Planung und eine verbesserte Beteiligung an der Umsetzung der Energiewende sind notwendig, um die Unterstützung für dieses große Vorhaben nicht zu gefährden.
Eine offene Kommunikation setzt jedoch die Kenntnis der konkreten Sachlage voraus. Hierbei bestehen massive Defizite. Zwar gibt es zahlreiche Prognosen und Szenarien, die den theoretisch möglichen oder den politisch anvisierten Ausbau der erneuerbaren Energieträger in installierter Leistung oder Erzeugung beschreiben. Was diese Zielsetzungen jedoch, etwa bei der Windkraft, für die Anzahl von Erzeugungsanlagen und ihre Verteilung und somit für das konkrete Landschaftsbild bedeuten, bleibt dabei ungewiss.
Die Bundesregierung hat Ziele für die zukünftige Versorgung mit erneuerbaren Energieträgern formuliert. So sollen gemäß § 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bis zum Jahr 2025 zwischen 40 und 45 Prozent und bis zum Jahr 2035 zwischen 55 und 60 Prozent erneuerbare Energien zur Stromversorgung beitragen. Nach dem Energiekonzept der Bundesregierung aus dem Jahr 2010 sollen bis zum Jahr 2050 80 Prozent regenerative Stromerzeugung erreicht werden. Im Rahmen der letzten Novellierung des EEG wurde die Umsetzung dieser Ziele durch festgelegte Ausbaukorridore für jeden regenerativen Energieträger konkretisiert. Für die Windkraft an Land bedeutet dies einen jährlichen Nettozubau von 2,5 Gigawatt. Die Offshore-Windkraft soll bis zum Jahr 2020 auf 6,5 Gigawatt und bis zum Jahr 2030 auf 15 Gigawatt ausgebaut werden.
Unklar bleibt, was diese Zahlen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort bedeuten. Die wahrscheinliche Anzahl an Windrädern und ihre Verteilung tauchen in den meisten Prognosen nicht auf. Sowohl für einen intensiven und transparenten Bürgerdialog als auch für die raumplanerische Umsetzung der Energiewende sind diese Fragen jedoch von hohem Interesse. Den Fragestellern ist bewusst, dass viele Aspekte in der Zukunft von technischen Entwicklungen abhängen und daher nicht eindeutig und konkret vorhersehbar sind. Dass die Bundesregierung selbst auf ihrer Themen-Webseite zur Energiewende konkrete Anlagenzahlen und technische Details der zukünftigen Windkraftanlagen für das Jahr 2020 in einer Grafik benennt, ist erfreulich, auch wenn Grundannahmen zu dieser Prognose fehlen und deren Herleitung damit schwer nachzuvollziehen ist. Auch steht die dort angeführte Annahme, bis zum Jahr 2020 rund 19 000 Windenergieanlagen (WEA) mit einer durchschnittlichen Leistung von 2,4 Megawatt zu installieren, im Widerspruch zu Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), das in seiner „Marktanalyse Windenergie an Land“ aus dem Jahr 2015 die jährlichen Bruttozubauraten in den Jahren 2015 bis 2035 auflistet. Auch hier sind Hintergrundannahmen und Herleitungen der Prognose nicht eindeutig, weswegen eine Konkretisierung des prognostizierten Windkraftausbaus von Seiten der Bundesregierung von Interesse ist, um die Nachvollziehbarkeit der Zubauraten zu gewährleisten.
Insbesondere bleibt unklar, welche Annahmen hinsichtlich des Ersetzens alter Anlagen durch neue leistungsfähigere Windräder (Repowering) in den Prognosen zugrunde gelegt werden, obwohl dies eine entscheidende Rolle in der Beantwortung der Frage nach den für die Erreichung der Ausbauziele noch notwendigen Neuanlagen spielt.
Um die Akzeptanz für die Windkraft zu sichern, gibt es inzwischen zahlreiche Vorschläge und Initiativen von Seiten der Kommunen und der Länder. Unter anderem ist in Mecklenburg-Vorpommern ein Beteiligungsgesetz im parlamentarischen Verfahren. Mit ihm soll mit einer eigens gesetzlich verankerten Pflicht Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden die Teilhabe an Windparks an Land ermöglicht werden. Zudem gibt es seitens der Wissenschaft und von Verbänden Vorschläge, durch eine intelligentere raumordnerische Planung Kriterien jenseits des Immissionsschutzes oder des Naturschutzes, wie etwa das Landschaftsbild, stärker zu berücksichtigen, ohne dabei eine „Verhinderungsplanung“ für den Gesamtausbau der Windkraft zu installieren. Ferner setzt sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union (Bundestagsdrucksache 18/4902) in Ziffer 13 seiner Stellungnahme auf Bundesratsdrucksache 121/15 für eine Änderung des Gewerbesteuerzerlegungsmaßstabes ein, um eine angemessene Beteiligung der Standortgemeinden von Windenergieanlagen an den Aufkommen aus der Gewerbesteuer zu ermöglichen. Dem liegt die Befürchtung zugrunde, mit dem geltenden Zerlegungsmaßstab könne der Betreiber von Windenergieanlagen seine Geschäftsleitung in eine Gemeinde mit geringem Hebesatz verlegen und durch das Vorhalten von Sachanlagevermögen bei der Geschäftsleitung den Standortgemeinden die Gewerbesteuer entziehen. Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme unter anderem vor, anstelle des untauglichen Buchwertes des Sachanlagevermögens die installierte Leistung im Sinne des EEG dem Zerlegungsmaßstab zugrunde zu legen. Die Bundesregierung gibt in ihrer Gegenäußerung gegenüber dem Bundesrat an, diesen Vorstoß prüfen zu wollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Auf welche Höhe schätzt die Bundesregierung die Gesamtstromerzeugung und den Gesamtstromverbrauch in Deutschland für die Jahre 2015, 2020, 2025, 2030, 2035 und 2050?
Welche installierte Leistung und welche Stromerzeugung nimmt die Bundesregierung jeweils für die einzelnen Energieerzeugungsarten (Wind-Onshore, Wind-Offshore, Photovoltaik, Wasserkraft, sonstige regenerative Energieträger, Braunkohle, Steinkohle, Gas, Atomkraft) im Bestand, für die Jahre 2015, 2020, 2025, 2030, 2035 und 2050 an, und welche Leistung bzw. Erzeugung liefern voraussichtlich Speicher sowie Importe und Exporte in diesen Jahren?
Welchen Anteil an der installierten Gesamtleistung und an der Stromerzeugung haben nach Kenntnis und Prognose der Bundesregierung die einzelnen Arten der Stromerzeugung bzw. -bereitstellung (Speicher) dabei jeweils im Bestand und in den Jahren 2015, 2020, 2025, 2030, 2035 und 2050?
Welchen Anteil an der installierten regenerativen Gesamtleistung und an der regenerativen Stromerzeugung haben nach Kenntnis und Prognose der Bundesregierung Wind-Onshore, Wind-Offshore, Photovoltaik, Wasserkraft und andere regenerative Energieträger jeweils im Bestand und in den Jahren 2015, 2020, 2025, 2030, 2035 und 2050 (Antworten zu den Fragen 2 bis 4 bitte in einer Tabelle zusammenfassen)?
Entsprechen die kumulierten Ausbauziele der Bundesländer, die im Rahmen der Erarbeitung der Netzentwicklungspläne 2014 und 2015 an die Bundesnetzagentur von den zuständigen Stellen der Bundesländer gemeldet wurden, den Ausbauzielen der Bundesregierung?
Wenn nicht, in welchen Ausbauszenarien, nach welchen Erzeugungsarten und in welchem Umfang unterscheiden sich die Ausbauvorhaben der Länder (kumuliert) von denen des Bundes, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Differenz?
In welchem Verhältnis stehen nach Abschätzung der Bundesregierung der Anteil an Photovoltaik und der Anteil an Windenergie in den Stromversorgungsszenarien der Jahre 2015, 2020, 2025, 2030, 2035 und 2050 zueinander?
Sind der Bundesregierung Studien über das aus technischer und ökonomischer Sicht anzustrebende Verhältnis von Photovoltaik und Windenergie in einem regenerativen Versorgungssystem bekannt, und wie sieht dieses Verhältnis aus?
Welche Annahmen legt die Bundesregierung in ihren Prognosen bis zum Jahr 2035, wenn möglich gar bis zum Jahr 2050, hinsichtlich des jeweiligen Bestandes und des darauf folgenden jährlichen Bruttozubaus, des jährlichen Anlagenrückbaus und des jährlichen Nettozubaus in Leistung, Erzeugung und Anlagenzahl der Onshore-Windkraft zugrunde (bitte Angaben auch in tabellarischer Form auflisten)?
Wie viel installierte Windenergieleistung und Stromerzeugung aus Windenergie (jeweils On- und Offshore) fehlt, um die Ausbauziele der Bundesregierung entsprechend § 1 EEG zu erreichen, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch zu steigern auf 40 bis 45 Prozent bis zum Jahr 2025, auf 55 bis 60 Prozent bis zum Jahr 2035 und auf 80 Prozent bis zum Jahr 2050, und welche Anzahl an zusätzlichen Windenergieanlagen welcher Anlagenklasse wären zur Zielerreichung ungefähr notwendig?
Kann die Bundesregierung im Falle fehlender detaillierter Prognosen hier zumindest eine grobe Schätzung abgeben oder entsprechende Szenarien bzw. Prognosen Dritter anführen?
Wie schätzt die Bundesregierung den Zubau von Windenergie an Land in Bezug auf die Unterschreitung, die Überschreitung oder die Einhaltung des Ausbaukorridors von 2,5 Gigawatt jährlichen Nettozubaus für das Jahr 2015 und die folgenden Jahre bis zum Jahr 2020 ein, und wie kommt sie zu dieser Einschätzung?
Welchen Einfluss hat die Verbindung zu elektrischen Nachbarn bzw. hätte die Einbindung in einen regenerativen internationalen Stromverbund auf die zum Erreichen der Ausbauziele für erneuerbare Energien notwendige installierte Leistung und Stromerzeugung von Windkraftanlagen in Deutschland?
Von welcher durchschnittlichen Anlagenleistung für Wind-On- und -Offshore-Neuanlagen geht die Bundesregierung in ihren Überlegungen für die Jahre 2015, 2020, 2025, 2030, 2035 und 2050 aus, und wie verhält es sich im derzeitigen Anlagenbestand?
Von welcher durchschnittlichen Anlagenerzeugung für Wind-On- und -Offshore-Neuanlagen geht die Bundesregierung in ihren Überlegungen für die Jahre 2015, 2020, 2025, 2030, 2035 und 2050 aus, und wie verhält es sich im derzeitigen Anlagenbestand?
Von welcher durchschnittlichen Volllaststundenzahl geht die Bundesregierung in ihren Überlegungen für Wind-On- und -Offshore-Neuanlagen in den Jahren 2015, 2020, 2025, 2030, 2035 und 2050 aus, und wie verhält es sich im derzeitigen Anlagenbestand?
Von welcher durchschnittlichen Nabenhöhe von Wind-On- und -Offshore-Neuanlagen geht die Bundesregierung in ihren Überlegungen für die Jahre 2015, 2020, 2025, 2030, 2035 und 2050 aus, und wie verhält es sich im derzeitigen Anlagenbestand?
Von welchem durchschnittlichen Rotordurchmesser von Wind-On- und -Offshore-Neuanlagen geht die Bundesregierung in ihren Überlegungen für die Jahre 2015, 2020, 2025, 2030, 2035 und 2050 aus, und wie verhält es sich im derzeitigen Anlagenbestand (Antwort zu den Fragen 11 bis 15 bitte in einer Tabelle zusammenfassen)?
Wie definiert die Bundesregierung Repowering?
Mit welchem Anteil kann Repowering nach Kenntnis der Bundesregierung zur Erreichung der Ausbauziele beitragen, und welche Annahmen werden dabei hinsichtlich der Anzahl der abgebauten und der Anzahl der dafür ersetzten Anlagen sowie hinsichtlich der abgebauten und ersetzten Leistung und Erzeugung bei den Prognosen für die Jahre 2015, 2020, 2025, 2030, 2035 und 2050 zugrunde gelegt?
Welches Verhältnis besteht nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem Nettozubau von Windkraft durch Repowering-Maßnahmen und dem Nettozubau insgesamt?
Entspricht der Nettozubau von Windkraft insgesamt der Addition von Nettozubau durch Repowering-Maßnahmen und Gesamtleistung der Neuanlagen ohne Repowering?
Wenn nicht, wie setzt sich der Nettozubau von Windkraft stattdessen zusammen?
Welches Potenzial sieht die Bundesregierung für Repowering-Maßnahmen im derzeitigen und zukünftigen Anlagenbestand?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, durch Repowering-Maßnahmen die Anzahl von Windenergieanlagen insgesamt zu verringern?
Wie hat sich die Durchführung von Repowering-Maßnahmen nach der Streichung des Repowering-Bonus durch die Novellierung des EEG (EEG 2014) entwickelt?
Ist ein Rückgang an Repowering-Maßnahmen festzustellen?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Durchschnitt – bei angenommener gleicher in Anspruch genommener Fläche – das Verhältnis zwischen a) der Anzahl, b) der Leistung und c) der Erzeugung der abgebauten und der dafür neu errichteten Anlagen im Rahmen von Repowering-Maßnahmen (Repowering-Faktoren)?
Wie hat sich der Repowering-Faktor insbesondere nach der EEG-Novellierung im Jahr 2014 entwickelt?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um Repowering wieder zu fördern?
Nach wie vielen Betriebsjahren werden Windräder nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt abgebaut?
Wie hat sich diese Zahl nach Kenntnis der Bundesregierung der in den letzten 15 Jahren entwickelt, und welche Betriebsdauer nimmt die Bundesregierung für zukünftige Windradinstallationen an?
Nach wie vielen Betriebsjahren rentieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung erste Repowering-Maßnahmen (nach gegenwärtigem Einspeisetarif bzw. gegenwärtiger Marktprämie und gegenwärtigen Investitionskosten)?
Welchen konkreten Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung für die Sicherung der Akzeptanz des weiteren Ausbaus der Windenergie auch auf Bundesebene?
Sieht die Bundesregierung die Erreichbarkeit der Ausbauziele für die Windkraft durch zunehmende Akzeptanzprobleme oder durch restriktive gesetzliche Regelungen, wie der 10H-Regelung in Bayern, gefährdet?
Sieht die Bundesregierung (auch für sich) Handlungsbedarf, wenn laut Einschätzung des Bundesverbandes für Windenergie (BWE) einige Länder (darunter Bayern, Hessen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg) ihre Ausbauziele wohl nicht erreichen werden (siehe Länderflyer „Wind bewegt“ des BWE)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, durch einen verstärkten Ausbau der Offshore-Windkraft, Akzeptanzprobleme für die Windenergie an Land zu umgehen (in Abwägung mit damit notwendigen neuen Übertragungsnetzen und möglicherweise höheren Kosten)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, Akzeptanzprobleme für die Windenergie an Land zu umgehen, in dem der Photovoltaik (in Verbindung mit Speichertechnologien) eine größere Rolle in der künftigen Stromversorgung zugeschrieben wird, als bisher angenommen?
Welche zusätzlichen Kosten und Zielkonflikte für das regenerative System entstünden nach Einschätzung der Bundesregierung möglicherweise in einem solchen Szenario?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Möglichkeit der (finanziellen) Bürgerbeteiligung an lokalen Windkraftprojekten zur Akzeptanzsicherung?
Inwieweit unterstützt sie dahingehende Initiativen auf Landesebene, wie beispielsweise das Vorhaben Mecklenburg-Vorpommerns, die Beteiligung betroffener Bürgerinnen und Bürger und Gemeinden gesetzlich zu verankern („Beteiligungsgesetz“)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass der geltende Zerlegungsmaßstab der Gewerbesteuer Windradbetreiber dazu einlädt, ihre Geschäftsstellen in Gemeinden mit niedrigen Hebesätzen zu verlegen und dadurch den Standortgemeinden der Windräder durch das Vorhalten von Sachanlagevermögen die Gewerbesteuer zu entziehen?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorstoß des Bundesrates, mit der Erklärung des Zerlegungsmaßstabes „Installierte Leistung“ anstelle der Erklärung „Sachanlagevermögen“ die Standortgemeinden besser am Gewerbesteueraufkommen teilhaben zu lassen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die Bundesländer dahingehend einzuwirken, dass die Möglichkeiten der Stadt- und Raumplanung so ausgeweitet werden, dass Bürgerinnen und Bürger aktiver als bislang in den Raumordnungsprozess des Windkraftausbaus eingebunden werden?
Wie könnte eine solche Einbindung nach Einschätzung der Bundesregierung am effektivsten gelingen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den unterschiedlichen Abwägungen in den Landesraumordnungsplänen hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit von Landschaften, Landschaftsbildern und Gebieten beim Ausbau der Windenergie?
Wären hier nach Einschätzung der Bundesregierung einheitliche Kriterien sinnvoll?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für und was gegen solche einheitlichen Kriterien?
Sieht die Bundesregierung in raumplanerischen Modellprojekten, wie beispielsweise den vor der 10H-Regelung entwickelten Zonierungskonzepten einiger bayrischer Landschaftsschutzgebiete, eine Möglichkeit für ganz Deutschland, den Windkraftausbau, auch in Landschaften und Gebieten mit Schutzstatus, maßvoll und im Einklang mit deren Schutzbedürftigkeit sicherzustellen?
Warum wird in der gerade novellierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen die bedarfsgesteuerte Aktivierung der Befeuerung von Windkraftanlagen in der Nacht lediglich ermöglicht und nicht generell eine Ausstattung mit Primär- oder Passivradarsysteme bzw. Umrüstung auf solche Arten der bedarfsgerechten Befeuerungssteuerung – gegebenenfalls mit Übergangsfristen – vorgeschrieben, bei der die Blinklichter nur dann eingeschaltet werden, wenn sich Luftfahrzeuge einer Windkraftanlage nähern?
Sieht die Bundesregierung hier nicht die Chance vertan, für bestehende und neue Anlagen die Akzeptanz bei Anwohnerinnen und Anwohnern zu erhöhen?