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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2015

Gesamtschutzquote nach Herkunftsländern und Art der Anerkennung (Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz); Widerrufsverfahren, Asylverfahrensdauer, Priorisierungen, Verfahrensverlauf bei unerlaubter Einreise, Erstellung von Asylprognosen, Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung, Asylanträge für Kinder und Jugendliche sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, abgelehnte Asylanträge, Flughafenverfahren, Asylanhörungen, Schutzgesuche von Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen; Erst- und Folgeanträge von Staatsangehörigen aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina; Personalsituation im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Wahrung der Einheit von Anhörer und Entscheider, Dauer von Asylanhörungen, Anerkennungen ohne mündliche Anhörung, Status noch aufhältiger abgelehnter Asylbewerber, geschlossene Aufnahmeeinrichtungen in EU-Staaten, Regelung zur Abschiebehaft, Falschangaben von Antragstellern<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

30.11.2015

Aktualisiert

02.01.2023

BT18/635309.10.2015

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2015

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/6353 18. Wahlperiode 09.10.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2015 Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung zumeist nur wenig Beachtung finden. So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltlichen Asylentscheidungen weitaus höher liegt, als die offiziellen Zahlen vermuten lassen (vgl. hierzu und zum Folgenden Bundestagsdrucksache 18/3850). Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der rein formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2014 bei 48,5 Prozent – und das, obwohl Flüchtlinge, z. B. aus Serbien, Bosnien oder Mazedonien, zu beinahe 100 Prozent abgelehnt wurden. Hinzu kommen noch Anerkennungen, die von den Gerichten ausgesprochen werden: Im Jahr 2014 erwiesen sich mehr als 10 Prozent aller Klagen gegen ablehnende Asylbescheide als begründet, rund 23 Prozent wurden abgelehnt, die verbleibenden zwei Drittel der Gerichtsverfahren wurden aus unterschiedlichen Gründen eingestellt. Im Ergebnis führte somit weit mehr als jeder zweite inhaltlich geprüfte Asylantrag zu einem Schutzstatus in Deutschland. Bei einem Fünftel aller Asylsuchenden stellte das BAMF im Jahr 2014 ein Rückübernahmeersuchen nach der Dublin-Verordnung der Europäischen Union (EU). Im Jahr 2013 lag dieser Anteil noch bei einem Drittel. Die Bundesregierung erklärt den Rückgang damit, dass die zum 1. Januar 2014 geänderte Verordnung auf Fälle, in denen in anderen Mitgliedstaaten ein Status gewährt wurde (2 511 Fälle), nicht mehr anwendbar sei (a. a. O., Antwort der Bundesregierung zu Frage 5h). Es gibt eine steigende Zahl von Flüchtlingen, deren Schutzbedürftigkeit im EU-Asylsystem zwar festgestellt wurde, die aber faktisch rechtlos sind, weil sie sich – zumeist aus guten Gründen – nicht im formal zuständigen Mitgliedstaat aufhalten. Selbst der damalige Präsident des BAMF, Dr. Manfred Schmidt, erklärte: „Das Schlimmste, was ihnen heute passieren könnte, wäre, anerkannter Flüchtling in Italien zu werden“, da dort „selbst Familien mit Kleinkindern unter Brücken schlafen“ müssten (Fränkische Landeszeitung vom 20. Januar 2015). Die Zahl der Asylsuchenden, die über Griechenland nach Deutschland einreisen, ist seit dem im Jahr 2011 verhängten Überstellungsstopp wegen der dortigen systemischen Mängel im Asylsystem über Jahre weitgehend stabil geblieben; im Jahr 2014 brach die Zahl jedoch um 60 Prozent auf nur noch 1 519 Personen ein (Vorjahr: 3 879 Personen). Der zuvor beschworene „Pull-Effekt“ durch die Aussetzung von Überstellungen nach Griechenland ist somit nicht eingetreten.   Übernahmeersuchen wurden im Jahr 2014 vor allem an Italien gerichtet (25,9 Prozent), danach folgten Bulgarien (12,5 Prozent) und Ungarn (11,1 Prozent), syrische Flüchtlinge stellen dabei mit 15,1 Prozent die größte Betroffenengruppe dar. Den insgesamt 35 115 Ersuchen im Jahr 2014 standen nur 4 772 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind gerade einmal 13,6 Prozent. Gemessen an den Zustimmungen der anderen EU-Staaten zur Rückübernahme (27 157) betrug die so genannte Überstellungsquote 17,6 Prozent (Italien: 9,7 Prozent). Viele Betroffene wehren sich erfolgreich auf gerichtlichem Weg gegen eine Überstellung – wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Umstände. Manche Flüchtlinge tauchen im Zweifelsfall auch lieber unter, als sich gegen ihren Willen in ein Land überstellen zu lassen, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten müssen. Das Dublin-System produziert so eine große Zahl von illegalisierten Flüchtlingen und erreicht nicht sein vorgebliches Ziel, allen Asylsuchenden in der EU ein faires Asylverfahren zu bieten. Innerhalb des BAMF werden für Dublin-Verfahren Personalressourcen gebunden, die weitaus sinnvoller in der regulären Asylprüfung eingesetzt werden könnten. Eine reale Verteilungswirkung ist mit dem Dublin- System für Deutschland kaum verbunden: Obwohl die rechtlich und tatsächlich immer komplexeren Dublin-Verfahren das BAMF und auch die Gerichte zunehmend beschäftigen, reduzierte sich die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland durch Dublin-Überstellungen im Jahr 2014 im Saldo um gerade einmal 2 500 Personen – 1 Prozent der etwa 200 000 im selben Jahr gestellten Asylanträge. Eine Möglichkeit zur Einsparung von Arbeitskapazitäten im BAMF wäre der Verzicht auf massenhafte Widerrufsverfahren – in der EU sieht nur Deutschland obligatorische Widerrufsprüfungen drei Jahre nach der Anerkennung ohne konkreten Anlass vor. Im Jahr 2014 kam es bei 16 061 Prüfverfahren nur in jedem 20. Fall zu einer Aberkennung eines Flüchtlingsstatus, wobei diese Widerrufe bei einer gerichtlichen Überprüfung wiederum nur zu einem Drittel Bestand hatten. Für die Betroffenen – politisch verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – sind diese Verfahren dennoch sehr belastend. Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2014 im Durchschnitt 7,1 Monate. Bei bestimmten Herkunftsländern mit geringen Anerkennungsquoten ist die Verfahrensdauer infolge von Beschleunigungsmaßnahmen deutlich kürzer. Umso länger dauern die Verfahren jedoch bei zahlreichen Flüchtlingen mit guten Anerkennungschancen; im Jahr 2014 mussten etwa Asylsuchende aus Afghanistan, Pakistan und dem Iran 14 bis 16 Monate auf eine Behördenentscheidung warten. Werden Dublin-Verfahren, Folgeverfahren und priorisierte Schnellverfahren nicht berücksichtigt, ergibt sich eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer im regulären Asylverfahren von 13,1 Monaten. Immer länger dauert auch die Zeit vom ersten Asylgesuch bis zur Asylantragstellung, doch die Bundesregierung will oder kann hierzu keine konkreten Angaben machen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5785, Antwort zu Frage 4d). Diese Zeiten werden auch nicht bei den offiziellen Angaben zur durchschnittlichen Asylverfahrensdauer berücksichtigt. Vom umstrittenen Asyl-Flughafenverfahren waren im Jahr 2014 643 Asylsuchende betroffen, unter ihnen 178 syrische und 96 afghanische Flüchtlinge sowie 18 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde 56 dieser Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt. 31,8 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2014 waren Kinder. 2,6 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die bereinigte Gesamtschutzquote zwischen 66,4 und 81,1 Prozent betrug. Ausgerechnet   die Asylverfahren unbegleiteter Minderjähriger dauerten im Jahr 2014 mit durchschnittlich 10,4 Monaten besonders lange. Wir fragen die Bundesregierung: 1. a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – bzw. in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK –, subsidiärer Schutz und Abschiebungshindernisse) in der Entscheidungspraxis des BAMF im dritten Quartal 2015, und wie lauten die Vergleichswerte des vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und für die 15 wichtigsten Herkunftsländern gesondert darstellen, bitte für jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele Asylsuchende Schutz nach Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1 AufenthG bzw. GFK, einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationalen Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen haben; bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung, internationaler Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote – bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen)? b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Gesamtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tatsächlich inhaltliche und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen (bitte wie in Frage 1a differenzieren)? c) Wieso passen das Bundesministerium des Innern (BMI) und das BAMF ihre veröffentlichten Anerkennungsquoten nicht der Berechnungsweise des Statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat) an, das bei den Asylentscheidungen Verfahrenseinstellungen, Antragsrücknahmen und Entscheidungen im Dublin-Verfahren nicht berücksichtigt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5785, Antwort zu Frage 5c), zumal dies nach Auffassung der Fragesteller zu einer besseren Vergleichbarkeit der Anerkennungsquoten mit denen anderer Mitgliedstaaten beitragen könnte und auch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei ihrer Vereinbarung zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 24. September 2015 bei der Berechnung der finanziellen Abschlagszahlung für das Jahr 2016 unterstellt hat, „dass die Hälfte der Antragsteller anerkannt wird“ (Beschluss, S. 9) – was in etwa der jetzigen „bereinigten Schutzquote“ entspricht (bitte ausführlich begründen)? 2. Wie viele der Anerkennungen nach Artikel 16a GG bzw. nach § 60 Absatz 1 AufenthG bzw. GFK im dritten Quartal 2015 bzw. im vorherigen Quartal beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern angeben)? 3. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im dritten Quartal 2015 bzw. im vorherigen Quartal eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, zum Vergleich bitte auch die Werte des vorherigen Quartals nennen), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten und zum Vergleich die jeweiligen Werte des vorherigen Quartals nennen)?   4. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im dritten Quartal 2015 bzw. im vorherigen Quartal, wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens, soweit vorliegend), und wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und auch nach Erst- und Folgeanträgen differenzieren)? a) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Dublin-Verfahren (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? b) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Dublin-Verfahren (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? c) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Asylverfahren, in denen kein Ersuchen nach der Dublin-Verordnung gestellt wurde (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? d) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung, wenn Dublin-Verfahren, Folgeverfahren und die priorisierten Länder herausgerechnet werden (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? e) Wie lang dauert es nach Einschätzung fachkundiger Bediensteter ungefähr im Durchschnitt von der ersten Registrierung (im EASY- System) bis zur Asylantragstellung, und wie viele Personen waren zuletzt im EASY-System als Asylsuchende für das bisherige Jahr 2015 registriert, und wie viele Asylantragsteller waren es im Vergleich hierzu (bitte beide Angaben auch nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? f) Wie viele der registrierten Asylsuchenden ungefähr melden sich nach den Erfahrungen fachkundiger Bediensteter später nicht als Asylantragsteller, und welche möglichen Gründe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür? g) Kann die Bundesregierung den Bericht des „Bayerischen Rundfunks“ vom 2. Oktober 2015 („Bürokratische Tricks: BAMF ‚verkürzt‘ Asylverfahren“) bestätigen, wonach mehrere Asylsuchende sieben bis fast neun Monate warten müssten, um überhaupt einen Asylantrag stellen zu können (ein syrischer Asylbewerber erhielt z. B. einen Termin zur Vorsprache im BAMF am 24. Mai 2016, knapp acht Monate nach seiner Meldung als Asylsuchender), und wenn ja, inwieweit sind vor diesem Hintergrund die Angaben des BAMF zu durchschnittlichen Asylverfahrensdauern überhaupt noch realistisch und relevant, wenn solche viele Monate dauernden Verzögerungen nicht in die erfasste Verfahrensdauer mit einfließen (bitte ausführen)?   h) Wann ist im BAMF bzw. im BMI bzw. zwischen beiden Akteuren mit wem und mit welchem Ergebnis erstmals der Umstand diskutiert worden, dass die Zahl der im EASY-System registrierten Asylsuchenden deutlich von der Zahl der formell gestellten Asylanträge abweicht (im September 2014 war die Differenz mit 11 500 Personen im Monat erstmals fünfstellig; vgl. Bundestagsdrucksache 18/5877, Antwort zu Frage 9), und warum und von wem wurde im August 2015 entschieden, die Asylprognose auf der Grundlage der registrierten Asylsuchenden (und nicht mehr der Asylanträge) vorzunehmen, was zu einer Verdoppelung der Prognose von 400 000 auf 800 000 führte (bitte ausführlich und konkret darstellen)? i) Wie ist die Bundesregierung damit umgegangen, dass laut einem Bericht in der Zeitung „DIE WELT“ vom 22. März 2015 („Länder rechnen mit bis zu 500 000 Asylbewerbern“) der schleswig-holsteinische Innenminister Stefan Studt vom Bund eine Prognose einforderte, an der sich Länder und Kommunen orientieren können, um eine vernünftige Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge zu garantieren, weil er für das Jahr 2015 „mit 500 000 bis 550 000 neuen Asylbewerbern“ rechnete, während das BAMF damals nur circa 300 000 Asylsuchende prognostizierte, und ist es zutreffend, dass, wie in dem Bericht beschrieben, sich die Bundesländer Hessen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen „auf Arbeitsebene beim zuständigen“ BAMF beschwert und sich für eine Heraufsetzung der Prognosezahlen ausgesprochen haben? Wenn ja, wann war das, und wie ist das BAMF damit umgegangen bzw. wurde das BMI informiert, und wie wurde dann gegebenenfalls im BMI damit umgegangen? j) In welcher Weise ist der Artikel in der Zeitung „DIE WELT“ vom 22. März 2015 („Länder rechnen mit bis zu 500 000 Asylbewerbern“) im BAMF bzw. im BMI diskutiert worden, laut dem sich die Länder auch darüber beklagt haben sollen, dass die Asylzahlen für das Jahr 2014 nicht korrekt seien, weil es einige Zeit daueren würde, bis die Zahl der in den Ländern erfassten Asylsuchenden in der Statistik des BAMF erfasst würden, und inwieweit ist es zutreffend, dass Prognosen auf Basis der Anzahl der registrierten Asylsuchenden erst ab Mitte August 2015 vorgenommen wurden, weil der Bund seit Herbst 2014 in Verhandlungen mit den Ländern über etwaige finanzielle Zuschüsse stand und höhere Prognosen deshalb auch zu höheren Forderungen der Länder geführt hätten oder auch Forderung nach zusätzlichen Stellen im BAMF im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zu erwarten gewesen wären (bitte darlegen bzw. ausführen)?   k) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Verlauf einer Asylsuche bzw. Asylantragstellung bzw. des behördlichen Umgangs mit Asylsuchenden nach einer unerlaubten Einreise über die Landesgrenzen (bitte im Detail darlegen, welche Behörden oder Stellen oder Gerichte in welcher Weise im Umgang mit diesen Asylsuchenden tätig werden, beispielsweise die Bundespolizei, Haftgerichte, Landesaufnahmebehörden, Erstaufnahmeeinrichtungen, Ausländerbehörden, Polizeidienststellen, BAMF usw., bitte dabei auch typische oder untypische Verlaufe und unterschiedliche Verfahren in einzelnen Bundesländern kennzeichnen und darlegen, welche Daten in welcher Datei erfasst und ggf. an wen übermittelt werden, an welche Behörden die Asylsuchenden in welcher Weise weitergeleitet werden, wo jeweils welche Registrierungen aufgrund welcher Zuständigkeiten erfolgen und auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht usw.), wo sieht die Bundesregierung hierbei einen Verbesserungsbedarf in den Abläufen, und welche Vorschläge oder Planungen hierzu gibt es (bitte im Detail darlegen)? l) Welche Verfahren werden derzeit „priorisiert“, wie viele Asylverfahren wurden im dritten bzw. zweiten Quartal 2015 als „priorisierte“ Verfahren betrieben (anteilig an allen Verfahren, bitte auch nach den priorisierten Gruppen auflisten), und inwieweit kann überhaupt von einer „Priorisierung“ gesprochen werden, wenn nach grober Einschätzung der Fragesteller vermutlich mehr als drei Viertel aller Verfahren als priorisiert gelten müssen (priorisierte Länder, Dublin- und Folgeverfahren)? m) Wie lang war in den genannten Zeiträumen durchschnittlich die Dauer bis zur Anhörung der Asylsuchenden, und wie lang die durchschnittliche Dauer nach der Anhörung bis zur behördlichen Entscheidung (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? n) Wie ist es zu erklären, dass die durchschnittliche Asylverfahrensdauer – ohne Dublin- und Folgeverfahren – z. B. bei nigerianischen Asylsuchenden (laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 4e auf Bundestagsdrucksache 18/5785 im zweiten Quartal 2015) 21,2 Monate betrug, während es laut der Antwort zu Frage 4e (ebd.) zeitgleich bei nigerianischen Asylsuchenden alleine 21,7 Monate bis zur Anhörung gedauert haben soll und dann noch einmal 15,8 Monate bis zur Asylentscheidung, und inwieweit hält die Bundesregierung solche langen Verfahrensdauern überhaupt noch für vertretbar und rechtlich zulässig (bitte darlegen)? o) Warum dauerten die Verfahren bei Asylsuchenden aus Syrien, dem Irak oder Eritrea im zweiten Quartal 2015 im Durchschnitt 4,2 Monate, 7,7 Monate bzw. 13,6 Monate, obwohl diese Asylsuchenden bei inhaltlichen Entscheidungen zu 99 bis 100 Prozent anerkannt werden und es bei diesen Herkunftsländern oft nur beschleunigte schriftliche Verfahren gibt (vgl. Antworten zu den Fragen 1a und 4 auf Bundestagsdrucksache 18/5785), und wie hoch war zuletzt der Anteil rein schriftlicher Anerkennungsverfahren an allen Verfahren in Bezug auf die Herkunftsländer, bei denen schriftliche Anerkennungsverfahren angewandt werden (bitte nach Ländern auflisten)?   p) Inwieweit sieht sich das BAMF zusätzlich belastet durch die seit dem 1. August 2015 vorzunehmenden Verfahren zur Prüfung, Verhängung und Befristung von Wiedereinreise- und Aufenthaltsverboten in allen Asylverfahren (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 17. September 2015 auf die Schriftliche Frage – Arbeitsnummer 9/74 – der Abgeordneten Ulla Jelpke), inwieweit bestünde rechtlich die Möglichkeit, solche Verfahren im BAMF zur Beschleunigung der Asylverfahren auszusetzen, da es sich bei der Regelung nach § 11 Absatz 7 AufenthG um eine „Kann-Regelung“ handelt, und inwieweit hält die Bundesregierung diesen Mehraufwand für vertretbar angesichts der aktuell von allen Seiten beklagten langen Asylverfahrensdauern und angesichts des Umstands, dass auch das BAMF erklärt hat, dass diese Prüfverfahren zu Wiedereinreiseverboten zu einem Rückgang der Asylentscheidungen von 22 700 im Juli 2015 auf 16 800 im August 2015 geführt haben (dpa vom 4. September 2015: „Weniger Asyl-Entscheidungen aufgrund von Wiedereinreisesperren“)? q) Wie viele beim BAMF anhängige Verfahren sind seit über drei, sechs, zwölf, 18, 24 bzw. 36 Monaten anhängig (bitte auch nach den zehn am meisten betroffenen Herkunftsländer differenzieren), und wie weit ist das BAMF inzwischen bei der Bearbeitung von Altanträgen gekommen (bitte im Detail darstellen)? 5. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im dritten Quartal 2015 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EU- RODAC-Treffern – EURODAC: europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Dublin-Verfahren angeben und zum Vergleich die Werte des vorherigen Quartals nennen; bitte auch nach den unterschiedlichen EURODAC-Treffern differenzieren), und wie viele VIS-Treffer (VIS: Visa-Informationssystem) bei Asylsuchenden gab es (bitte Gesamtzahl nennen und nach den fünf wichtigsten Ausstellungsländern der Visa differenzieren)? a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die 15 am stärksten betroffenen Herkunftsländer und welches die 15 am stärksten angefragten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn nennen)? b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den jeweils fünf wichtigsten Herkunftsländer differenzieren)? c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Mitgliedstaaten der Europäischen Union – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens, überstellt?   d) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-Verordnung abgelehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge wurden als unzulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus gewährt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und weitere Angaben zu den wichtigsten betroffenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem dort gewährten Schutzstatus sowie der Staatsangehörigkeit der Betroffenen machen)? e) In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchenden festgestellt, dass eigentlich Griechenland nach der Dublin-Verordnung zuständig wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben), und in wie vielen dieser Fälle wurde die Zuständigkeit eines weiteren Mitgliedstaats der Europäischen Union geprüft bzw. festgestellt und gegebenenfalls eine Überstellung vollzogen (bitte nach den fünf wichtigsten Zielstaaten und Staatsangehörigkeiten differenzieren)? f) Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den genannten Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)? g) Wie ist die aktuelle Rechtsprechung und die Praxis des BAMF zum Umgang mit Asylanträgen, die bis zum 1. Juli 2015 als unzulässige Zweitanträge gewertet wurden, weil ein Asylverfahren im anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht zu Ende geführt wurde (bitte näher ausführen)? h) In wie vielen Fällen bzw. in welchem Umfang und in Bezug auf welche Herkunftsländer oder Flüchtlingsgruppen wird trotz einer Einreise über einen Mitgliedstaat der Europäischen Union kein Übernahmeersuchen gestellt oder ein Dublin-Verfahren nicht zu Ende betrieben, ohne zugleich vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen, um ein Verfahren schneller abschließen zu können, und was ist die Rechtsgrundlange für dieses Vorgehen, da Artikel 3 Absatz 1 der Dublin-Verordnung eine Klärung des zuständigen Mitgliedstaats voraussetzt und Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-Verordnung die Zuständigkeit des Aufnahmestaates nur bei vergeblicher Klärung der Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates vorsieht? 6. Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2015 (bitte zum Vergleich auch die Werte des vorherigen Quartals nennen) nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?   7. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im dritten Quartal 2015 bzw. im vorherigen Quartal einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern aufgliedern), und wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen im genannten Zeitraum (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 8. Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im dritten Quartal 2015 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, und wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 9. Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2015 bzw. im vorherigen Quartal als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)? 10. Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im dritten Quartal 2015 bzw. im vorherigen Quartal an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)? 11. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2015 (bitte in der Differenzierung wie auf Bundestagsdrucksache 18/5785 zu Frage 11 darstellen)? 12. Wie viele Asylanhörungen und wie viele rein schriftliche Anhörungen gab es im dritten Quartal 2015 (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und Vergleichswerte des vorherigen Quartals nennen)? 13. Wie waren die Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko und Libyen im dritten Quartal 2015? 14. Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Asylsuchenden aus Serbien, dem Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien- und Herzegowina in den Monaten Juli, August und September 2015 gestellt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen), und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit welchem Ergebnis beschieden? 15. Welche neuen Informationen gibt es zur Personalsituation, Personalentwicklung und Personalplanung im BAMF und zu unterstützenden Sondermaßnahmen, insbesondere im Bereich der Asylprüfung, und welche Bedarfsplanung und Forderungen gibt es derzeit im BAMF für das laufende und das kommende Jahr? 16. Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundigen Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich bitte auch nach Ländern differenzieren)? 17. Wie hat sich die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden, die nicht aus Ländern des Westbalkans kommen, im dritten Quartal 2015 gegenüber dem vorherigen Quartal entwickelt, und wie hoch war in diesen Zeiträumen die bereinigte Gesamtschutzquote in Bezug auf diese Länder (ohne Westbalkan)?   18. Wie lange dauern derzeit im Durchschnitt nach Einschätzungen fachkundiger Bediensteter des BAMF Asylanhörungen generell, wie lange dauern diese jeweils bei Asylsuchenden aus Westbalkanländern, aus Syrien und anderen wichtigen Herkunftsländern? 19. In welchem Umfang (bitte Einschätzungen fachkundiger Bediensteter nennen) macht das BAMF derzeit bei welchen Herkunftsländern von der Möglichkeit Gebrauch, Asylsuchende mit hohen Anerkennungschancen ohne mündliche Anhörung anzuerkennen (§ 24 Absatz 1 Satz 4 und 5 AsylVfG), und inwieweit ist an eine Ausweitung dieser Praxis zur Beschleunigung der Asylverfahren gedacht? 20. In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der Ausländerbehörden welcher Bundesländer im dritten Quartal 2015 mit welchem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 21. Welchen Status oder Aufenthaltstitel (bitte so genau wie möglich auflisten, also beispielsweise bei Duldungen auch die genaue Rechtsgrundlage angeben, vgl. Plenarprotokoll 18/126, Seite 12263) hatten die nach Auskunft der Bundesregierung (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 31) laut einer Sonderauswertung des Ausländerzentralregisters (AZR) zum 30. Juni 2015 noch aufhältigen, aber bereits im Jahr 2014 rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylbewerber, gibt es genauere oder aktuellere Analysen zu dieser Thematik (wenn ja, bitte genau benennen), welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass demnach 58,5 Prozent der im Jahr 2014 bestandskräftig abgelehnten Asylsuchenden sich Mitte 2015 noch in Deutschland aufhielten (etwa: humanitäre Duldungsgründe, Aufenthaltserteilung aus anderen Gründen etc.), und hat sie konkrete oder belegbare Hinweise dazu, dass Ausländerbehörden oder Bundesländer der gesetzlichen Verpflichtung nach § 58 Absatz 1 AufenthG nicht nachkommen (bitte ausführen)? 22. Wie erklärt die Bundesregierung die Zahl und Zusammensetzung der Gruppe der Ausreisepflichtigen ohne Duldung vor dem Hintergrund, dass zum Stichtag 31. Dezember 2014 12 950 Personen leistungsberechtigt nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 Asylbewerberleistungsgesetz waren und es laut Angaben des AZR zugleich 40 970 Ausreisepflichtige ohne Duldung gab (Bundestagsdrucksache 18/3987, Antwort zu Frage 24), und warum gibt es eine solche Zahl nicht geduldeter, vollziehbar Ausreisepflichtiger, obwohl die Rechtsprechung vorsieht, vollziehbar Ausreisepflichtige „entweder unverzüglich abzuschieben oder […] zu dulden“ (Bundesverfassungsgericht – 2 BvR 397/92 – Beschluss vom 6. März 2003, unter Hinweis auf BVerwGE 111, 62, 64 f.)? 23. Welche genaueren Angaben kann die Bundesregierung zu dem Verfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland machen (vgl. www.spiegel.de vom 27. September 2015: „Deutsche Abschiebepraxis: EU-Kommission bemängelt Umgang mit abgelehnten Asylbewerbern“), mit dem insbesondere kritisiert worden sein soll, dass es im Jahr 2014 128 000 Personen ohne „Aufenthaltsberechtigung“ (so heißt es in dem genannten Artikel) und zugleich nur 34 000 Aufforderungen zur Ausreise gegeben haben soll, denen 22 000 Menschen gefolgt seien, was hat die Bundesregierung dem konkret entgegnet, und welche Zahlen wurden in diesem Zusammenhang der Europäischen Kommission übermittelt (bitte so ausführlich wie möglich darstellen)?   24. Hält die Bundesregierung geschlossene Aufnahmeeinrichtungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union für erforderlich, um das „hot spot“-Konzept in der Praxis wirksam umsetzen zu können (Umverteilung in andere Mitgliedstaaten oder schnelle Abschiebung), wie ist die Auffassung der Europäischen Kommission und der anderen Mitgliedstaaten hierzu, und inwieweit wären geschlossene Aufnahmeeinrichtungen für Schutzsuchende mit den geltenden EU-Asylrichtlinien vereinbar? Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zum Beispiel zutreffend, dass Ungarn dies für rechtswidrig hält? 25. Welche Mittel des Zwangs gibt es, um Fingerabdrücke von Flüchtlingen zu erhalten, die dies nicht möchten, welche werden in der Praxis angewandt, und welche hält die Bundesregierung für verhältnismäßig (bitte in Bezug auf die deutsche Rechtslage und Praxis und in Bezug auf die Rechtslage und Praxis anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union beantworten)? 26. Welche Erkenntnisse und Einschätzungen fachkundiger Bediensteter oder Rückmeldungen seitens der Bundesländer liegen der Bundesregierung zu der Frage vor, wie sich die seit dem 1. August 2015 geltenden neuen Regelungen zur Abschiebehaft in der Praxis auswirken, insbesondere im Umgang mit so genannten Dublin-Flüchtlingen, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? 27. Wie hoch war zum letzten Stand die Zahl der in Deutschland lebenden Personen mit einer Duldung, Aufenthaltsgestattung oder einer sonstigen Bescheinigung oder Registrierung als Asylsuchende, die noch keinen Asylantrag stellen konnten (bitte jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 28. Welche konkreten oder belegbaren Hinweise gibt es dazu, dass Asylsuchende in relevanter Größenordnung falsche Angaben zur Herkunft oder Staatsangehörigkeit machen, um bessere Chancen im Asylverfahren zu haben, wie viele solcher Fälle gibt es in diesem Jahr bislang (bitte auch nach den wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten), und welche Konsequenzen hatte dies für die Betroffenen (bitte so genau wie möglich ausführen)? Berlin, den 9. Oktober 2015 Dr. Gregor Gysi und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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