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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Verfahren, Wirkungen und Alternativen der Ermittlung eines menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums

Ermittlung des Regelbedarfs: Übergang vom Warenkorb- zum Statistikmodell, Probleme des Statistikmodells, v.a. Festlegung, Zusammensetzung und Einkommen der Referenzgruppe; Armutsrisikoschwelle nach Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), Verbrauchsausgaben der Referenzgruppe, als regelsatzrelevant anerkannte Verbrauchsausgaben; Regelsätze und deren Fortschreibung seit 1990, parallele Entwicklung der Lebenshaltungskosten und Löhne; Neuermittlung der Regelbedarfe, Auswertung der EVS 2013, Vorlage eines Gesetzes mit konkreten Vorgaben zur Regelbedarfsermittlung<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

02.11.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/640113.10.2015

Verfahren, Wirkungen und Alternativen der Ermittlung eines menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums

der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Grundsicherung soll das grundrechtlich geschützte menschenwürdige Existenz- und Teilhabeminimum garantieren. Die Höhe der Regelsätze, also eines Bestandteils des angestrebten Existenz- und Teilhabeminimums, zielt im Grundsatz auf die Deckung des Bedarfs des notwendigen Lebensunterhalts ohne die Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XII). Zur Ermittlung dieses Bedarfs wurde seit dem Jahr 1955 auf einen Warenkorb zurückgegriffen, der vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge zusammengestellt wurde. Ende der 1980er Jahre wurde die Einführung eines neuen Verfahrens, des sogenannten Statistikmodells beschlossen. Nach diesem Verfahren wird der Regelsatz ermittelt über die Verbrauchsausgaben von Haushalten der untersten Einkommensgruppe. Datengrundlage ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die seit dem Jahr 1962 in fünfjährigem Turnus erhoben wird. In diesem Rhythmus wird nunmehr das Existenz- und Teilhabeminimum ohne die Kosten für Unterkunft und Heizung neu ermittelt.

Das Statistikmodell leidet unter grundlegenden Problemen. Im Grundsatz schließt das Verfahren von den Verbrauchsausgaben einer willkürlich festgelegten statistischen Referenzgruppe auf den notwendigen Bedarf für ein menschenwürdiges Existenz- und Teilhabeminimum. Ein derartiger Schluss ist äußerst fragwürdig, weil das Verbrauchsverhalten einer unteren Einkommensgruppe eine Bedarfsunterdeckung überhaupt nicht ausschließt. Für das Verfahren ist die soziale Lage (Einkommensarmut, materielle Unterversorgung, Verschuldung usw.) der ausgewählten Referenzgruppe unerheblich – ausgeschlossen wird im Verfahren lediglich, dass aus der Referenzgruppe Grundsicherungsbeziehende ohne zusätzliche Erwerbseinkommen ausgeschlossen werden. Darüber hinaus: Das konkrete Verfahren ist anfällig für zahlreiche Manipulationen. Sowohl die Auswahl der Referenzgruppe als auch die Einstufung von bestimmten Konsumausgaben als „regelsatzrelevant“ oder „nicht regelsatzrelevant“ schaffen Möglichkeiten, fiskalische Kostensenkungsabsichten in die Ermittlung der Regelbedarfe einfließen zu lassen. Schließlich ist die konkrete Berechnung für die Öffentlichkeit nicht nachzuvollziehen und nur noch von wenigen Expertinnen und Experten zu verstehen.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, zu erläutern, auf welche Art und Weise sie die kommende Neuermittlung der Regelbedarfe durchführen will. Das Verfahren muss dabei im Vorfeld von möglichen Berechnungen offengelegt werden. Anderenfalls setzt sich die Bundesregierung dem Vorwurf aus, dass sie die Verfahren in Kenntnis der Ergebnisse anpassen will, um ein im Vorfeld festgelegtes und politisch gewünschtes Ergebnis zu bestätigen und zu rechtfertigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche sachlichen und welche politischen Gründe lagen der Entscheidung für den Übergang vom Warenkorb- zum Statistikmodell seinerzeit zugrunde? Wie bewertet die Bundesregierung diese Gründe heute?

2

Wie und mit welchen Begründungen bewerteten Betroffenenorganisationen nach Kenntnis der Bundesregierung damals den Übergang vom Warenkorbzum Statistikmodell?

3

Mit welcher sachlichen Begründung lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung von den Konsumausgaben einer festgelegten Referenzgruppe auf das notwendige menschenwürdige Existenz- und Teilhabeminimum ohne Kosten für die Unterkunft und Heizung schließen?

4

Aus welchen Gründen ist der ursprüngliche Plan (Beschluss der Konferenz der obersten Landessozialbehörden: Neues Bedarfsbemessungssystem für die Regelsätze in der Sozialhilfe 1987, bestätigt von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im September 1987), die Plausibilität der Ergebnisse des Statistikmodells durch einen weiterentwickelten Warenkorb zu prüfen, bis heute nicht umgesetzt worden?

5

Sind der Bundesregierung die drei Entschließungen des Europäischen Parlaments (2008/2034(INI), 2010/2039(INI), 201/2052(INI) bekannt, neben der Armutsrisikogrenze einen Warenkorb als Bezug zur Ermittlung der Höhe ausreichender Mindesteinkommen heranzuziehen?

6

Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung heute für bzw. gegen die Aufstellung eines Warenkorbs entweder zur Bedarfsermittlung oder zur Kontrolle der Ergebnisse des Statistikmodells, wie es z. B. auch das Bundesverfassungsgericht in zwei Urteilen zu den Regelsätzen (1 BvL 1/09 und 1 BvL 10/12) als Möglichkeiten benennt?

7

Welche aktuellen Versuche, das Existenz- und Teilhabeminimum mithilfe eines Warenkorbs zu bestimmen, sind der Bundesregierung bekannt, zu welchen Ergebnissen kommen diese Expertisen, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen?

8

Auf welche Art und Weise und in welcher Höhe wurden seit dem Jahr 1990 die Regelsätze jährlich ermittelt bzw. angepasst (bitte absoluten Wert und Steigerung für jedes Jahr angeben)?

9

In welcher Höhe stiegen parallel a) die Lebenshaltungskosten und b) die durchschnittlichen Löhne (bitte jährliche Daten angeben)?

10

Inwieweit wurde bei der Ermittlung des Existenz- und Teilhabeminimums mit dem Statistikmodell die soziale Lage der Referenzgruppe (u. a. Einkommensarmut, materielle Unterversorgung, Verschuldung) analysiert? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?

11

Aus welchen Gruppen setzt sich die Referenzgruppe sozialstrukturell zusammen (Erwerbstätige, Rentner bzw. Pensionäre, Studierende, Erwerbslose; bitte Alter sowie Geschlecht im zeitlichen Vergleich für die Jahre 1998, 2003 und 2008 auflisten)?

12

Aus welchen hauptsächlichen Einkommensarten setzt sich das Einkommen der Referenzgruppe zusammen (bitte auch nach den genannten Gruppen differenzieren)?

13

Über welche Nettoeinkommen verfügten die jeweiligen Referenzgruppen a) durchschnittlich sowie b) maximal (bitte für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – EVS – in den Jahren 1998, 2003 sowie 2008 ausführen)?

14

Wie hoch lagen in den jeweiligen Jahren die Armutsrisikoschwellen nach der EVS für die Einkommensjahre 1998, 2003 und 2008?

15

Welche Konsequenzen in Bezug auf die Auswahl der Referenzgruppe zieht die Bundesregierung aus dem Befund des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, dass „die Haushalte in der Referenzgruppe […] zur Gänze als einkommensarm klassifiziert werden“ müssen (Bernhard Christoph u. a., Konsummuster und Konsumarmut von SGB-II-Leistungsempfängern, IAB Discussion Paper 9/2014, Seite 37)?

16

Wie hoch waren die Verbrauchsausgaben der Referenzgruppe nach den EVS-Auswertungen der Jahre 1998, 2003 und 2008 insgesamt (ohne Ausgaben für die Unterkunft und Heizung)?

17

Wie hoch ist der Anteil der als regelsatzrelevant anerkannten Ausgaben an den Gesamtausgaben ohne Ausgaben für die Unterkunft und Heizung (bitte jeweils für die Jahre 1998, 2003 und 2008 angeben)?

18

Wann werden die Daten der EVS des Jahres 2013 für die kommende Neuermittlung der Regelbedarfe und für die Armutsrisikogrenze des Jahres 2013 zur Verfügung stehen?

19

Wann wird die Bundesregierung das Statistische Bundesamt mit der Auswertung der EVS des Jahres 2013 zur Neuermittlung der Regelbedarfe beauftragen?

20

Gedenkt die Bundesregierung, ein Gesetz mit konkreten Vorgaben zur Neubemessung des Existenz- und Teilhabeminimums dem Deutschen Bundestag vorzulegen, bevor die Auswertung der Daten der EVS des Jahres 2013 in Auftrag gegeben wird? Falls nein, wird die Bundesregierung den konkreten Auftrag an das Statistische Bundesamt zur Auswertung der EVS 2013 zuvor mit dem Deutschen Bundestag abstimmen oder zumindest dem zuständigen Ausschuss zur Kenntnis vorlegen?

Berlin, den 13. Oktober 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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