Initiativen zur Verschärfung sowie Stand der Evaluation des Jugendmedienschutzes
der Abgeordneten Grietje Bettin, Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 13. Februar 2007 haben die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen und der nordrhein-westfälische Familienminister Armin Laschet ein Sofortprogramm zur Verschärfung des Jugendmedienschutzes angekündigt (Pressemitteilung des BMFSFJ vom 13. Februar 2007). Danach sollen bis Jahresende die Verbotsschwellen für gewalthaltige Inhalte auf Trägermedien (Computerspiele, Videos, DVDs) abgesenkt und die Zugangsbeschränkungen für nicht altersgerechte Medien verschärft werden. Erste Ergebnisse der vom BMFSFJ beauftragten Evaluation des deutschen Jugendmedienschutzes wurden für Juni dieses Jahres angekündigt.
Bereits am 2. Februar 2007 hat der Freistaat Bayern einen Gesetzentwurf zum Verbot virtueller und realer Gewaltspiele vorgelegt (Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes – JuSchVerbG; Bundesratsdrucksache 76/07) und diesen in den Bundesrat eingebracht. Die Vorhaben des Gesetzentwurfs werden mit wissenschaftlichen Erkenntnissen begründet, wonach Darstellungen von Gewalttätigkeiten einen Nachahmungseffekt auf Kinder, Jugendliche und Heranwachsende hätten. Die bestehenden Regelungen im Bereich des Jugendmedienschutzes werden als unzureichend bewertet.
Von vielen Seiten (Wissenschaftler, Pädagogen, Gamerszene) werden einfachkausale Zusammenhänge zwischen virtuellem Gewaltspielen und realem Gewalthandeln bestritten und auf komplexe Ursachen für Gewaltausbrüche wie die in Erfurt und Emsdetten verwiesen. Außerdem wird das deutsche Jugendschutzsystem im internationalen Vergleich als besonders verantwortungsvoll, wirksam und vorbildlich beschrieben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Was bewog die Bundesregierung, kurz nach Vorstellung eines Jugendschutzverbesserungsgesetzes des Freistaates Bayern ihrerseits ein Sofortprogramm zur Verbesserung des Jugendmedienschutzes vorzulegen?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der „extrem gewaltbeherrschten Trägermedien“, wie er sich im Jugendschutz-Sofortprogramm von Bundesfamilienministerin Dr. Ursula von der Leyen vom 13. Februar 2007 findet?
Wie begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Verschärfung des Jugendschutzgesetzes hinsichtlich Gewaltdarstellungen auf Trägermedien?
Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse zum möglichen Zusammenhang zwischen dem Konsum von gewalthaltigen Computerspielen und Gewaltbereitschaft bzw. Gewalttätigkeit vor?
Wenn ja, welche?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass alle Inhalte auf Trägermedien gleichbehandelt werden?
Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung die Prüfung der Trägermedien vorgenommen werden, um festzustellen, ob diese „extrem gewaltbeherrschend“ sind, wenn das BMFSFJ zugleich davon spricht, dass solche Trägermedien „automatisch“ verboten sind und nicht erst „Prüfverfahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien durchlaufen“ müssen (Pressemitteilung des BMFSFJ vom 13. Februar 2007)?
Innerhalb welcher Frist sollen die einzelnen Maßnahmen des Sofortprogramms umgesetzt werden?
Warum hat die Bundesregierung bei Erstellung ihres Maßnahmenkatalogs nicht die Ergebnisse der Evaluation des Jugendmedienschutzes abgewartet, die bereits im Juni 2007 vorliegen sollen?
Wann genau wird die Bundesregierung erste Erkenntnisse der Evaluation des Jugendmedienschutzes sowie den Abschlussbericht vorlegen?
Welche Kriterien werden bei der Evaluation des Jugendmedienschutzes einbezogen bzw. zugrunde gelegt?
Beinhaltet die Evaluation des Jugendmedienschutzes auch eine Evaluation der bestehenden Regelungen des Strafgesetzbuches, vornehmlich des § 131?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf des Freistaates Bayern, wonach über eine Änderung des Strafgesetzbuches (Einfügen eines § 131a) virtuelle Gewaltspiele verboten, und über eine Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Einfügen eines § 118a) reale Gewaltspiele als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollen?
Welche Spiele – sowohl virtuelle als auch reale – würden nach Ansicht der Bundesregierung von den vorgeschlagenen Verbotsregelungen erfasst?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Durchsetzbarkeit von Verboten sowohl für virtuelle als auch für reale Gewaltspiele?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?
Wie begründet die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der in der Arbeitsplanung des BMFSFJ vorgesehenen Prüfung eines Verbots von so genannten Killerspielen und den Äußerungen der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, wonach die bestehende Gesetzeslage im Zusammenhang mit Gewaltspielen „ausreichend“ sei (tagesschau.de vom 16. Januar 2007)?
Welche kurz-, mittel- und langfristigen Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Schaffung einer europaweiten sog. schwarzen Liste über verbotene Computerspiele, wie es beim Treffen der EU-Innen- und Justizministerinnen und -minister am 16. Januar 2007 in Dresden beschlossen wurde?
Plant die Bundesregierung (weitere) Initiativen mit dem Ziel, auf europäischer Ebene zu einer Harmonisierung des Jugendmedienschutzes zu kommen?
Wenn ja, welche?
Wie bewertet die Bundesregierung das Suchtpotential bestimmter Computer- und Videospiele, und welche Konsequenzen zieht sie hieraus?
Welche jugend-, bildungs- und medienpolitischen Initiativen ergreift die Bundesregierung zur Förderung von Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden?