Probleme bei der Erteilung von Einreise- und Besuchserlaubnissen (Visa)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Kleinen Anfrage auf der Bundestagsdrucksache 16/4521 hatte die Fraktion DIE LINKE. unter anderem nach den Zahlen verweigerter Visa, aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern, insbesondere der least developed countries, gefragt. Die Bundesregierung gab in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 16/4798 an, dass es hierzu keine differenzierten statistischen Daten gebe (Antwort zu Frage 1). Nach Aussagen des Auswärtigen Amtes liegen allerdings sehr wohl Daten bezogen auf gestellte Visumanträge und deren Bescheidung differenziert nach zuständigen Auslandsvertretungen vor. Diese Daten werden in Einzelfällen auch Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht, etwa für wissenschaftliche Untersuchungen. Unverständlich bleibt, warum gegenüber Abgeordneten des Deutschen Bundestages diese Daten zurückgehalten werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie wurde in den Jahren 1998 bis 2006 über Visumanträge entschieden (Antragszahlen, Erteilungen, Ablehnungen), aufgelistet nach Herkunftsländern,Ersatzweise nach den Auslandsvertretungen, in denen der Visumantrag gestellt wurde?
Auf welchen Rechtsgrundlagen wurden wie viele Visumanträge abschägig beschieden (aufgelistet nach Jahren und Herkunftsländern bzw. Auslandsvertretungen, in den der Visumantrag gestellt wurde)?
Aus welchen Gründen werden die unter 1. und 2. erfragten Daten nicht allgemein der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sondern nur bei einem konkreten, nachweisbaren Bedarf?
a) Welchem Zweck dienen die im Sinne der Frage 1 und 2 erhobenen Daten den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik bzw. dem Auswärtigen Amt konkret?
b) Inwieweit sind Schlussfolgerungen aus diesen Daten in den letzten Jahren in Gesetzesvorhaben der Bundesregierung eingeflossen, und welche Schlussfolgerungen waren dies?
a) Welchem Zweck dienen die im Sinne der Frage 1 und 2 erhobenen Daten den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik bzw. dem Auswärtigen Amt konkret?
b) Inwieweit sind Schlussfolgerungen aus diesen Daten in den letzten Jahren in Gesetzesvorhaben der Bundesregierung eingeflossen, und welche Schlussfolgerungen waren dies?