Situation von geflüchteten Frauen in Deutschland
der Abgeordneten Cornelia Möhring, Sigrid Hupach, Matthias W. Birkwald, Eva Bulling-Schröter, Nicole Gohlke, Annette Groth, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Jan Korte, Caren Lay, Sabine Leidig, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Azize Tank, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Katrin Werner, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann (Zwickau), Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Gründe für Frauen, sich mit oder ohne Kinder auf die Flucht zu begeben, sind vielfältig. Sie fliehen vor Krieg und Vertreibung, Hunger, Armut, Folter und den Folgen von Umweltkatastrophen. Frauen können zudem spezifischen Menschenrechtsverletzungen in ihren Heimatländern und auf der Flucht ausgesetzt sein. Dies schließt sexuelle und häusliche Gewalt ein. Massive physische und psychische Probleme bis hin zu Traumata sind die Folge.
Im Zufluchtsland angekommen, wird die Situation von geflüchteten Frauen durch zum Teil unsichere Unterkunfts- und Hygienemöglichkeiten, langwierige Asylverfahren und fehlende Präventions- und Interventionskonzepte bei Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen noch verschlimmert.
Eine schnelle und flüchtlingsfreundliche Umsetzung der Standards aus der Aufnahmerichtlinie der Europäischen Union (EU) in nationales Recht ist dringend geboten. Insbesondere für Geflüchtete, die besonders schutzbedürftig sind, ist die Umsetzung existenziell. Denn gerade sie haben laut dieser EU-Richtlinie das Recht auf eine entsprechende medizinische und psychologische Versorgung. Zu der Personengruppe der besonders schutzbedürftigen Menschen zählen nicht nur Frauen, die Opfer schwerer Gewalt, von Folter oder anderen Menschenrechtsverletzungen geworden sind, sondern unter anderen auch Geflüchtete mit schweren psychischen und physischen Erkrankungen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte konstatiert in dem von Heike Rabe im August 2015 veröffentlichten Policy Paper „Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt – auch in Flüchtlingsunterkünften“, dass „insbesondere der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und sexueller Belästigung in Unterkünften … derzeit kaum thematisiert“ wird und dass die „Verortung geschlechtsspezifischer Gewalt ... auf der Schnittstelle zwischen Flüchtlings- und Frauenberatung, zwischen Zivil- und Ausländerrecht“ dazu führt, dass Gewalt gegen geflüchtete Frauen in beiden Unterstützungssystemen eine marginale Rolle spielt (Seite 3).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen39
Ist der Bundesregierung das in der Vorbemerkung der Fragesteller benannte Policy Paper „Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt – auch in Unterkünften“ von Heike Rabe vom Deutschen Institut für Menschenrechte bekannt, und wenn ja, welche Rückschlüsse werden aus den skizzierten Problemlagen gezogen?
a) fehlende Präventions- und Interventionskonzepte bei sexueller Gewalt,
b) fehlende Schutzräume,
c) unzureichende Kooperation mit Beratungsstellen,
d) keine geregelten Beschwerdeverfahren
In welchem Zeitrahmen hat die Bundesregierung die Ratifikation der Istanbul-Konvention des Europarates gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt geplant? Bis wann soll das Verfahren spätestens abgeschlossen sein?
Wie viele geflüchtete Frauen haben Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Bereich der psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung in Anspruch genommen? Wurden dabei Dolmetscherinnen oder Dolmetscher zur Verfügung gestellt (bitte nach dem Zeitraum der Jahre 2005 bis 2015, nach Krankenkassen, Bundesländern sowie der Dauer der Behandlungen aufschlüsseln; falls keine genauen Daten erfasst werden, bitte behelfsweise nach § 4 und § 6 AsylbLG aufschlüsseln)?
Wie wurden geflüchtete Frauen in den letzten Jahren darüber informiert, dass sie Leistungen nach dem AsylbLG im Bereich der psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung in Anspruch nehmen können (bitte nach Informationsmaterialien und Übersetzung in welche Sprachen und Umfang und Art der Verteilung auflisten)?
Wie viele Traumazentren oder vergleichbare Einrichtungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, die sich auf die besondere Situation von geflüchteten Frauen, insbesondere von Gewalt betroffenen geflüchteten Frauen, spezialisiert haben, wo befinden sich diese, und wie ist ihre finanzielle Situation und strukturelle Finanzierung?
Wird sich die Bundesregierung für eine Aufstockung der Mittel für die Personalausstattung in Traumazentren im nationalen und EU-weiten Asyl-, Migrations- und Integrationsfond einsetzen? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?
Welchen konkreten Reformbedarf im Bereich der Gesundheitsleistungen für Grundleistungsbeziehende nach dem AsylbLG sieht die Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie?
Welche konkreten Indikatoren sind ausschlaggebend, damit bis zur Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben im geltenden AsylbLG psychotherapeutische Behandlungsleistungen gewährt werden?
Wie wird sichergestellt, dass die Situation von schutzbedürftigen Frauen und Frauen mit Kindern bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie ausreichend beachtet wird?
Wie wird sichergestellt, dass die Situation von schutzbedürftigen Flüchtlingen mit besonderen Bedürfnissen, insbesondere von LGBTIQ-Personen (LGBTIQ: Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Intersexuelle und Queere), bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie ausreichend beachtet wird?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine winterfeste Unterbringung, die den oben genannten Kriterien entspricht, zu gewährleisten?
Welche Maßnahmen und Konzepte haben das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den letzten Jahren ergriffen, um geflüchtete Frauen, und besonders geflüchtete alleinstehende Frauen, vor sexueller Gewalt zu schützen, und durch welche Informationsmaterialien haben das BMI und das BAMF Frauen über Möglichkeiten des Schutzes vor sexueller Belästigung, Einschüchterung und Gewalt informiert (bitte die Informationsmaterialien auflisten, auch unter dem Hinweis, in welchen Sprachen diese Materialien zur Verfügung stehen und wie sie an geflüchtete Frauen in Aufnahmeunterkünften verteilt worden sind)?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Existenz spezifischer Angebote für geflüchtete Frauen in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften? Wie wird über diese spezifischen Angebote informiert?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Finanzierung und die Träger der spezifischen Angebote für geflüchtete Frauen? Nach welchen Kriterien werden diese ausgesucht?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Existenz spezifischer Angebote zur Unterbringung, wie abschließbare und separate Schlafräume, abschließbare Sanitäranlagen usw., geflüchteter Frauen in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften? Wie wird über diese spezifischen Angebote informiert?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, welches Informationsangebot über den Zugang zu Beratungsstellen für geflüchtete Frauen existiert? Welche Beratungsstellen für geflüchtete Frauen werden in welcher Höhe finanziert?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung dafür, Räume zum Schutz vor Gewalt, häuslicher und sexualisierter Gewalt für geflüchtete Frauen und Kinder in Einrichtungen zu gewährleisten?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Zugang von Frauen zu Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen zum Thema Gewaltschutz in Gemeinschaftsunterkünften?
Wird das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ auch in Einrichtungen der Flüchtlingshilfe beworben? Wenn ja, welche Erfahrungen wurden damit gemacht? Wenn nein, warum nicht?
Wie viele dolmetschende Personen mit welchen Sprachen stehen beim bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ zur Verfügung?
Wurden erhöhte Bedarfe an anderen als den vom bundesweiten Hilfetelefon angebotenen Sprachen festgestellt? Wenn ja, welche Sprachen betraf dies?
Ist geplant, das Sprachangebot beim bundesweiten Hilfetelefon um die zu erwartenden Bedarfe der Flüchtlinge zu erweitern? Wenn ja, in welchem Zeitraum, für welche Sprachen ist dies geplant, und welche finanziellen Mittel werden dafür zur Verfügung gestellt? Wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Meldungen bzw. Anzeigen von Gewalt und sexualisierter Gewalt gegenüber geflüchteten Frauen und Kindern in Gemeinschaftsunterkünften?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Unterbringung von Frauen, die von häuslicher oder sexueller Gewalt betroffen sind, außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft oder Erstaufnahmeeinrichtung
a) als Sofortmaßnahme zum Schutz der Frauen,
b) als langfristige Perspektive?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Inanspruchnahme von Leistungen von Frauenhäusern durch geflüchtete Frauen?
Plant die Bundesregierung, die zu erwartenden Mehrbedarfe in Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote, welche laut dem Bericht der Bundesregierung „Bestandsaufnahme zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder“ lückenhaft und unterfinanziert sind, finanziell aufzufangen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Inanspruchnahme von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, um die Hilfsangebote der Frauenhäuser nicht aufgrund einer Sprachbarriere nicht in Anspruch nehmen zu können?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung des Aufenthalts von geflüchteten Frauen in Frauenhäusern?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Möglichkeiten von geflüchteten Frauen mit Residenzpflicht, in Frauenhäusern zu wohnen?
Wie viele geflüchtete Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 15 Jahren in Frauenhäusern betreut (bitte in Jahresringe und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde der Flüchtlingsstatus von Frauen und LGBTIQ-Personen anerkannt, die geschlechtsspezifischer Gewalt und der Verfolgung ausgesetzt sind (bitte nach Geschlecht, Grund der Bewilligung und Art des Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)?
Welches Informationsangebot zu den Möglichkeiten der medizinischen Versorgung existiert für schwangere geflüchtete Frauen?
Welches Informationsangebot zu den Möglichkeiten der Empfängnisverhütung und deren Kostenübernahme existiert für geflüchtete Frauen?
Welches Informationsangebot zu den Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs und dessen Kostenübernahme existiert für geflüchtete Frauen?
Werden insbesondere schwangeren geflüchteten Frauen Dolmetscherinnen oder Dolmetscher bei medizinischen Besuchen gestellt? Wenn ja, existiert ein Recht auf die Inanspruchnahme von Dolmetscherinnen?
Können insbesondere schwangere geflüchtete Frauen ihre Ärztin oder ihren Arzt frei wählen? Wenn ja, existiert ein Recht auf die Inanspruchnahme von weiblichem medizinischem Personal?
Wie wird die medizinische Grundversorgung nach § 4 Absatz 2 AsylbLG für schwangere geflüchtete Frauen und Wöchnerinnen, insbesondere zu Zeiten erhöhter Fallzahlen, gewährleistet?
Wie viele schwangere Frauen und Wöchnerinnen saßen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 in Abschiebehaft (bitte nach Dauer, Bundesländern aufschlüsseln sowie in Jahresschritten angeben)?
Welche Kriterien werden bei der Gewahrsamsfähigkeit von schwangeren geflüchteten Frauen und Wöchnerinnen herangezogen?