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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Die Deutsche Bank AG als privatwirtschaftlicher Partner beim Grünen Klimafonds der Vereinten Nationen

Akkreditierung von Partnern zur Kanalisierung von Mitteln des Grünen Klimafonds (Green Climate Fonds - GCF) für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel in Entwicklungsländern, Kritik an der Partnerauswahl beim jüngsten Treffen des GCF-Direktoriums, Vorbehalte gegen das Akkreditierungsverfahren und gegen die Deutsche Bank AG als neuer GCF-Partner, Besetzung und Befugnisse des GCF-Direktoriums, Kontrolle durch die Vereinten Nationen, Sicherstellung von Transparenz und Mitbestimmung durch die Zivilgesellschaft<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

05.11.2015

Aktualisiert

25.01.2024

Deutscher BundestagDrucksache 18/643606.10.2015

Die Deutsche Bank AG als privatwirtschaftlicher Partner beim Grünen Klimafonds der Vereinten Nationen

der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Heike Hänsel, Caren Lay, Jan van Aken, Ralph Lenkert, Niema Movassat, Dr. Axel Troost, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der neu geschaffene Grüne Klimafonds (Green Climate Fund, GCF) gilt als wichtigste multilaterale Institution künftiger internationaler Klimafinanzierung. Im Jahr 2010 auf der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen in Cancún/Mexiko ins Leben gerufen, soll der Fonds einen wesentlichen Teil jener jährlichen Finanzmittel für Klimaschutz und Anpassung von den Industriestaaten in die Entwicklungsländer transferieren, die schon jetzt einfließen und ab dem Jahr 2020 eine Höhe von 100 Mrd. US-Dollar erreichen sollen. Der GCF kann damit bestehende bi- und multilaterale Instrumente der internationalen Klimafinanzierung wirksam und zusätzlich ergänzen. Die Erstauffüllung des Fonds und seine künftige Funktions- und Arbeitsweise gelten besonders für die Entwicklungsländer als eine der grundlegenden vertrauensbildenden Bedingungen, um bei den Verhandlungen auf der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen in Paris (30. November bis 11. Dezember 2015) zu einem neuen globalen Klimavertrag zu kommen.

Über den aus privaten und öffentlichen Mitteln gespeisten Fonds sollen Projekte und Programme für eine emissionsärmere und klimarobuste Entwicklung in den Teilen der Welt finanziert werden, die historisch die geringste Schuld am Klimawandel tragen und deren Bevölkerungen die Folgen der fortschreitenden Erderwärmung schon heute am stärksten zu spüren haben. Der GCF strebt an, mit 50 Prozent der Mittel Klimaschutzprojekte zu finanzieren, die Entwicklungsländer dabei unterstützen sollen, klimafreundliche Wachstumspfade zu verfolgen. Die anderen 50 Prozent der Mittel sollen für Projekte zur Anpassung an den Klimawandel bereitgestellt werden, wovon wiederum die Hälfte für die Staaten Afrikas sowie für die am stärksten vom Klimawandel betroffenen bzw. ärmsten Länder der Welt bestimmt ist.

Beim zehnten Treffen des Direktoriums des Grünen Klimafonds am 9. Juli 2015 in Songdo/Südkorea, offizieller Sitz des GCF-Sekretariats, wurden in einer zweiten Akkreditierungsrunde von Partnern zur Kanalisierung von GCF-Mitteln in die Entwicklungsländer 13 Institutionen ausgewählt. In einer ersten Auswahlrunde im März 2015 waren bereits sieben akkreditierte Partner (accredited entities, AEs) festgelegt worden (www.gcfund.org/fileadmin/00_customer/documents/Press/ release_GCF_2015_07_07_accreditation_entities.pdf).

Dabei hat die Art und Weise, wie die AEs ausgewählt wurden, für starke Kritik gesorgt. Die Akkreditierung der 13 öffentlichen und privaten Banken sei nach dem Grundsatz „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vorgenommen worden, was von Nichtregierungsorganisationen als mangelnde Objektivität an der Eignung der GCF-Partner in Sachen Klimaschutz, Menschenrechte und Kompetenz gewertet wurde (www.carbonmarketwatch.org/watch-this-ngo-newsletter-12- thegreen-climate-fund-about-to-finance-its-first-projects-and-programs/). Auch seien die Bewerber „en bloc“ ausgewählt worden, was wegen der offensichtlich gegebenen Verhandlungssituation zwischen den Staatenvertretern im Aufsichtsrat als zu Lasten von Transparenz und sachlicher Entscheidungsfindung gehend bewertet wird (http://de.scribd.com/doc/271004168/Statement-by-campaigners-on- Green-Climate-Fund-and-Deutsche-Bank).

Auch Deutschland ist mit einem Vertreter und einem Stellvertreter im Direktorium des GCF vertreten (www.gcfund.org/board/board-members.html).

Einer der ersten privaten AEs ist die Deutsche Bank AG. Das Bankhaus ist einer der größten Investoren in die klimaschädlichen Energiequellen Erdöl, Gas und Kohle. Wurden in den Jahren 2005 bis 2014 von privater Seite weltweit 500 Mrd. US-Dollar in die Kohlewirtschaft investiert, so hat sich die Deutsche Bank AG hierbei als größter deutscher kommerzieller Finanzdienstleister, weltweit auf Platz 10 liegend, mit rund 15,3 Mrd. Euro an diesen klimaschädlichen Investitionen beteiligt. Finanzierte Projekte für global führende Rohstoffunternehmen, wie Glencore Xstrata, Anglo American und BHP Billiton, liegen unter anderem in Australien, Südafrika, Indonesien und der Türkei (www.banktrack.org/download/ banking_on_coal_2014_pdf/banking_on_coal_2014.pdf). Seit dem Jahr 2012 hat die Bank mehr als 1,4 Mrd. Euro Kredite an Erdöl- und Erdgasunternehmen, wie die RWE AG, Gazprom, Shell, Chevron und Saudi Aramco, vergeben, die zu den weltweit größten Verursachern von Kohlendioxid (CO2) gehören (www.facing- finance.org/files/2014/12/Facing-Finance_Dirty-Profits-3_online.pdf).

Für ihre unökologische und klimaschädliche Investitionsstrategie hat die Deutsche Bank AG im Jahr 2013 den internationalen Negativpreis „Black Planet Award“ der Stiftung „ethecon − Stiftung Ethik & Ökonomie“ verliehen bekommen (www.ethecon.org/de/1683/).

Regelmäßig verstößt die Deutsche Bank AG gegen geltende Gesetze im In- und Ausland. In der jüngsten Vergangenheit ist das Kreditinstitut wegen des Verdachts auf manipulative Absprachen von Gold- und Mineralpreisen (www. spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/schweiz-ermittelt-wegen-absprachen-im- edelmetall-handel-a-1055022.html), im Libor-Skandal mit betrügerischen Manipulationen von Referenzzinssätzen und wegen der Täuschung der britischen Finanzaufsicht FCA (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bank- zahlt-in-libor-skandal-rekordstrafe-a-1030160.html), wegen Betruges mit CO2- Emissionsrechten (www.tagesschau.de/wirtschaft/deutschebank-157.html), im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ deutsche-bank-steuerhinterziehung-mit-cum-ex-deals-13637690.html) und wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Bruch der EU-Sanktionen in Russland (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bank-us-ermittlungen-wegen- russland-geschaeften-a-1046574.html) ins Visier von Strafverfolgungsbehörden und Justiz gekommen. In allen Fällen ist es nicht nur zu materiellen Schäden für Verbraucherinnen und Verbraucher, Marktteilnehmer und den Fiskus in Milliardenhöhe gekommen. Auch das Vertrauen in die Privatbank ist durch die gerichtlich festgestellten kriminellen Geschäftspraktiken nachhaltig geschädigt (www. handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/bafin-zum-libor- skandalder-grosse-deutsche-bank-maengelreport/12070048.html).

Laut einem jüngsten Bericht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sei davon auszugehen, dass in der Unternehmenskultur der Deutschen Bank AG Lerneffekte entweder nicht eingetreten sind oder die daraus abgeleiteten Folgen nicht ausreichend sind, sowohl den Umgang mit den Regulierungsbehörden als auch Veränderungen interner Strukturen und Prozesse betreffend (www.handelsblatt.com vom 17. Juli 2015 „Der große Deutsche-Bank- Mängelreport“).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Inwieweit hält die Bundesregierung trotz der Einschätzung verschiedener Klima-, Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen (www.ipsnews.net/ 2015/07/groups-slam-green-climate-fund-approval-of-firms-tied-to- dirtyenergy/) die Deutsche Bank AG für einen geeigneten Partner für den GCF?

2

Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen dem Ziel des GCF, eine nicht klimaschädliche Wirtschaft in den Entwicklungsländern zu fördern, und der Akkreditierung einer Privatbank, die als einer der weltweit größten Investoren in diese fossile Wirtschaft diesem Ziel möglicherweise entgegenwirkt?

Wenn nein, warum nicht?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis von berichteten Spannungen auf der Sitzung des GCF-Direktoriums vom 9. Juni 2015 über die Frage der zu akkreditierenden Partner, wie der Deutschen Bank AG, und wenn ja, welche?

Wenn nein, was sind die Gründe für die Unkenntnis?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der von Beobachtern der Sitzung des GCF-Direktoriums vom 9. Juni 2015 gemachten Einschätzung, der zufolge die Mitglieder im Direktorium zu wenig Zeit zur Prüfung der sich bewerbenden Partner hatten?

Wenn ja, teilt sie diese, und was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für den Zeitmangel?

Wenn nein, was sind die Gründe für die Unkenntnis?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der von Beobachtern der Sitzung des GCF-Direktoriums vom 9. Juni 2015 gemachten Einschätzung, der zufolge die Entscheidungen für die neuen Partner von keinem Review-Mechanismus in Frage gestellt bzw. korrigiert werden kann?

Wenn ja, ist sie richtig, und was sind die Gründe dafür?

Wenn nein, was sind die Gründe für die Unkenntnis?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der von Beobachtern der Sitzung des GCF-Direktoriums vom 9. Juni 2015 gemachten Einschätzung, der zufolge die Bekanntmachung der Namen der Partner der interessierten Öffentlichkeit erst nach der internen Akkreditierung erfolgte, was es zivilgesellschaftlichen Akteuren unmöglich macht, auf den Akkreditierungsprozess einzuwirken?

Wenn ja, ist sie richtig, und was sind die Gründe dafür?

Wenn nein, was sind die Gründe für die Unkenntnis?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der von Beobachtern der Sitzung des GCF-Direktoriums vom 9. Juni 2015 gemachten Einschätzung, der zufolge die Informationsgrundlage über die zur Akkreditierung angetretenen Partner allein von den Partnern selbst bereitgestellt wurde, statt auf unabhängige Informationen und Bewertungen zurückzugreifen?

Wenn ja, ist sie richtig, und was sind die Gründe dafür?

Wenn nein, was sind die Gründe für die Unkenntnis?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der von Beobachtern der Sitzung des GCF-Direktoriums vom 9. Juni 2015 gemachten Einschätzung, der zufolge das in den Fragen 3 bis 5 beanstandete Akkreditierungsverfahren den Ruf und das Ansehen des GCF schädige?

Wenn ja, teilt sie diese Einschätzung?

Wenn nein, was sind die Gründe für die Unkenntnis?

9

Hat sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene oder über ihre Vertreter im GCF direkt oder indirekt für die Akkreditierung der Deutschen Bank AG eingesetzt oder diese vorgeschlagen?

Wenn ja, wie wurde dieser Einsatz oder Vorschlag begründet?

Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keinen Einfluss auf die Auswahl der Partner des GCF genommen?

10

Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung haben sich die zwei deutschen Mitglieder im GCF-Direktorium vor den bisher stattgefundenen GCF-Sitzungen beraten und mandatieren lassen (bitte nach Beratungstreffen, Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Tagessordnungspunkten, Datum, Dauer und Mandatierung auflisten)?

11

Wie oft sind die beiden Mitglieder im GCF-Direktorium oder andere Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher nach Songdo/Südkorea und zu anderen Treffen im Zusammenhang mit dem GCF gereist (bitte nach An- und Abreise und Grund der Reise auflisten)?

12

An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen zu Fragen des Klimaschutzes und der internationalen Klimafinanzierung etc. der Bundesregierung in der laufenden 18. Legislaturperiode, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie des Bundeskanzleramtes, hat eine Vertreterin oder ein Vertreter der Deutschen Bank AG teilgenommen (bitte entsprechende Veranstaltung, Ort, Thema, Datum, Dauer sowie Name des Vertreters bzw. der Vertreterin auflisten)?

13

An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen zu Fragen des Klimaschutzes und der internationalen Klimafinanzierung etc. der Bundesregierung in der vergangenen 17. Legislaturperiode, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie des Bundeskanzleramtes, hat eine Vertreterin oder ein Vertreter der Deutschen Bank AG teilgenommen (bitte entsprechende Veranstaltung, Ort, Thema, Datum, Dauer sowie Name des Vertreters bzw. der Vertreterin auflisten)?

14

Welche Nichtregierungsorganisationen, Kirchen und Stiftungen und ihre Vertreterinnen und Vertreter hat die Bundesregierung, wie in den Fragen 10, 12 und 13 beschrieben, getroffen (bitte entsprechende Veranstaltung, Ort, Thema, Datum, Dauer sowie Name des Vertreters bzw. der Vertreterin auflisten)?

15

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Teilnahme der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoğuz, an einer Werbe- und Imagekampagne (www. einheitsmomente.de) der Deutschen Bank AG anlässlich 25 Jahre deutsche Wiedervereinigung (www.dradiowissen.de/beitrag/manuela- schwesigwerbung-fuer-die-deutsche-bank)?

Wenn ja, wie bewertet sie die Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung an Public-Relation-Kampagnen privater Unternehmen, insbesondere vor dem Hintergrund der möglichen politischen Einflussnahme von Akteuren der Privatwirtschaft auf Mandatsträger der Bundesregierung?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnis über mögliche Gebühren, Zinsen, Boni oder sonstige Einnahmen und Vergütungen, welche die Deutsche Bank AG und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Zusammenarbeit mit dem GCF erheben oder künftig erheben können, und wenn ja, welche?

Sind solche Regelungen für private Partner bisher vorgesehen, und welche Position vertritt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?

17

Hat die Bundesregierung Kenntnis über das Geschäftsinteresse privater Partner des GCF an der internationalen Klimafinanzierung, und wenn ja, worin besteht dieses?

18

Über welche Governance-Strukturen der Vereinten Nationen wird der GCF verwaltet (bitte auch die rechtliche Grundlage benennen)?

19

Welche Entscheidungen kann das GCF-Direktorium nach Kenntnis der Bundesregierung eigenmächtig treffen, und nach welchem Abstimmungssystem werden Entscheidungen herbeigeführt?

20

Wer sind die aktuellen und ehemaligen Mitglieder des GCF-Direktoriums, und über welche demokratische Legitimation verfügen diese nach Kenntnis der Bundesregierung, sowohl in ihren Entsendestaaten sowie auf Ebene der Vereinten Nationen (bitte tabellarisch auflisten)?

21

Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung ein Mandat im GCF-Direktorium, und welche Möglichkeiten der Abberufung eines Mitglieds bestehen, etwa bei strafrechtlicher Verfolgung oder aus politischen Gründen?

22

Welche Quotierungen für die Besetzung des GCF-Direktoriums bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung?

Gibt es eine Quote nach globalen Bevölkerungsanteilen, und wenn nein, warum nicht?

23

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Frauenquote im GCF- Direktorium, und wenn nein, warum nicht?

24

Genießen die Mitglieder im GCF-Direktorium nach Kenntnis der Bundesregierung diplomatische Immunität, und wie können sie im Fall von möglichen nationalen oder internationalen Rechtsverstößen juristisch zur Rechenschaft gezogen werden?

25

Über welche Mechanismen der Vereinten Nationen wird das GCF-Direktorium nach Kenntnis der Bundesregierung kontrolliert, und welchen Stellen gegenüber besteht Rechenschaftspflicht?

26

Worin besteht der Unterschied zwischen Durchführungsinstitutionen und Partnern?

27

Wie viele Durchführungsinstitutionen und Partner sollen im GCF nach Kenntnis der Bundesregierung künftig akkreditiert werden?

28

Welche Durchführungsinstitutionen und Partner sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur Förderung von Klimaschutzprojekten zulässig?

Was sind die Ablehnungsgründe von Bewerbern?

29

Nach welchen Prinzipien und Regeln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die 20 bisher bewilligten Durchführungsorganisationen und Partner ausgewählt?

30

Welche Durchführungsorganisationen und Partner haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung beim GCF-Sekretariat bisher beworben und wurden abgelehnt (bitte tabellarisch auflisten nach Sitzstaat, Region, privat bzw. öffentlich, Industrieland, Schwellenland, Entwicklungsland, am wenigsten entwickeltem Land und Grund der Ablehnung)?

31

Welche Durchführungsinstitutionen und Partner wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher ausgewählt (bitte tabellarisch auflisten nach Sitzstaat, Region, privat bzw. öffentlich, Industrieland, Schwellenland, Entwicklungsland, am wenigsten entwickeltem Land)?

32

Welche Mitglieder im GCF-Direktorium haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung laut Sitzungsprotokoll gegenüber der Wahl der Deutschen Bank AG als akkreditierter Partner des GCF kritisch geäußert?

Welche Mitglieder im GCF-Direktorium haben die Deutsche Bank AG abgelehnt?

Wie wurde diesen Bedenken entgegengetreten?

33

Sieht die GCF-Satzung nach Kenntnis der Bundesregierung Mechanismen der Transparenz und Mitbestimmung durch die Zivilgesellschaft und ihre Organisationen vor, und wenn ja, welche sind das?

34

Welche Vorschläge hat die Bundesregierung in den Gremien des GCF oder auf Ebene der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) unterbreitet, um bei der Auswahl von GCF-Partnern in hohem Maße Transparenz und Mitbestimmung der Zivilgesellschaft und ihrer Organisationen zu ermöglichen, und welche gedenkt sie künftig zu unterbreiten?

Wenn sie keine Vorschläge unterbreitet hat, warum nicht?

Berlin, den 6. Oktober 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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