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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mögliche Diskrepanzen bei der Erfassung rechtsextremer Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte

Erfassung von Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte durch das Berliner antifaschistische Pressearchiv und Bildungszentrum (apabiz): Diskrepanzen zur Polizeistatistik, insb. bei der Anzahl schwerer Delikte (Brandanschläge) und rechtsextremer Aufmärsche; Fallbeispiele, Eignung bisheriger analytischer Zugänge angesichts von Phänomen wie Pegida zur Gewinnung eines realistischen Bildes rassistischer Aufmärsche und Straftaten<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.11.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/647721.10.2015

Mögliche Diskrepanzen bei der Erfassung rechtsextremer Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Anschläge gegen Unterkünfte von Flüchtlingen haben in diesem Jahr massiv zugenommen. Nach Angaben des Bundesministers des Innern wurden bis Anfang Oktober 2015 490 Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte verübt (tagesschau, 9. Oktober 2015). Im ganzen Jahr 2014 waren es 198 solcher Straftaten. In letzter Zeit kommt es außerdem zunehmend zu Brandanschlägen auch auf bewohnte Unterkünfte, die das Leben der Flüchtlinge gefährden.

Die Fragesteller haben allerdings Zweifel an der Zuverlässigkeit der polizeilichen Erfassung solcher Delikte und fürchten, die tatsächliche Zahl könnte noch weit höher liegen. Eine Studie des Berliner antifaschistischen Pressearchivs und Bildungszentrums (apabiz; www.apabiz.de) hat die offiziellen Angaben der Bundesregierung, die sie auf quartalsweise gestellte Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE. mitgeteilt hat, mit den Ergebnissen eigener Recherche abgeglichen. Im Zeitraum zwischen Oktober 2014 und Juni 2015 hat das apabiz dabei 41 Straftaten (zehn davon mit unklarer Quellenlage) ermittelt, die nicht in den Antworten der Bundesregierung enthalten waren.

Besonders bedenklich ist die möglicherweise nur unzureichende Erfassung schwerer Delikte. Brandstiftungen etwa hat es nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) im Jahr 2015 bislang 31 gegeben – das apabiz hingegen zählt im Zeitraum Januar bis September 2015 63 Brandstiftungen (einschließlich Versuche), davon 33 auf bewohnte Unterkünfte, sowie fünf Sprengstoffdelikte, davon mindestens drei auf bewohnte Unterkünfte.

Diskrepanzen gibt es auch bei der Erfassung extrem rechter Aufmärsche gegen Flüchtlingsunterkünfte bzw. Asylsuchende. Untersucht wurden hier lediglich die Ereignisse im Land Berlin. Während die Bundesregierung im Untersuchungszeitraum lediglich drei derartige Aufmärsche nennt, kommt das apabiz auf 56. Nur teilweise lässt sich das darauf zurückführen, dass die Bundesregierung früher nur Angaben zu solchen Aufmärschen machte, wenn sich daran mindestens 20 Personen beteiligt haben. Beispielhaft genannt seien ein von der NPD organisierter Aufmarsch am 1. November 2014 in Berlin-Buch, an dem 200 Personen teilnahmen, eine Demo von 250 Personen am 17. November 2014 in Berlin-Buch, bei der unter anderem der Pankower NPD-Kreisvorsitzende Christian Schmidt als Redner auftrat.

Das Problem, dass das BKA nur solche Daten hat, die ihm von den Ländern gemeldet werden, und die Länder mitunter Straftaten gar nicht oder nicht als politisch motiviert erfassen, ist nicht neu. Angesichts der Dimension, die der rechtsextreme Terror gegen Asylunterkünfte mittlerweile angenommen hat, ist es aber dringend notwendig, bei allen Landeskriminalämtern die Sensibilität für diese Delikte zu schärfen. Manche der vom apabiz aufgeführten Fälle sind auf den ersten Blick als rechtsextrem motivierte Straftaten ersichtlich, etwa durch Hakenkreuzschmierereien.

Die Mängel bei der Erfassung von Delikten gegen Asylbewerberunterkünfte und rechtsextremer Aufmärsche sind nach Einschätzung der Fragesteller auch dem „extremismustheoretischen“ Ansatz von Polizei- und Verfassungsschutzbehörden geschuldet. Einige Täter gehören nicht den einschlägigen neofaschistischen Organisationen an, sind deswegen aber nicht weniger militant und rassistisch. Die rassistische Agitation auf der Straße korreliert mit entsprechenden Anschlägen; dennoch werden in Sachsen etwa die Aufmärsche weder von Pegida noch von Legida (Leipzig) vom Verfassungsschutz in den Blick genommen, obwohl selbst der sächsische Verfassungsschutz bei Legida eindeutig rechtsextreme Tendenzen erkennt (MDR, 21. Januar 2015, „Rechtsextreme Tendenzen bei Legida“)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Hat die Bundesregierung von der erwähnten Studie des apabiz Kenntnis genommen und die darin genannten Diskrepanzen zu den dem BKA gemeldeten bzw. dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bekannten Zahlen untersucht, oder will sie das noch tun, und zu welchen generellen Schlussfolgerungen kommt sie diesbezüglich?

2

a) Inwiefern teilt die Bundesregierung angesichts der Studie des apabiz die Sorge einer Diskrepanz zwischen den offiziellen und den tatsächlichen Zahlen rechter Anschläge?

b) Ist die Bundesregierung bereit, den vom apabiz zusätzlich gemeldeten Fällen nachzugehen und bei den zuständigen Landesbehörden deren Einschätzung der jeweiligen Sachverhalte anzufragen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Rückmeldungen aus den Ländern hat sie bislang erhalten (bitte nach Möglichkeit auf die konkreten Vorfälle eingehen)?

3

Welche der zusätzlich vom apabiz gemeldeten Fälle sind zu welchem Zeitpunkt im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) besprochen worden, und welche Bewertungen und Schlussfolgerungen hat es dort gegeben (bitte auf die konkreten Fälle eingehen)?

4

Hat die Bundesregierung eine Erklärung dafür, warum die zuständigen Landesbehörden die in der apabiz-Studie aufgeführten Fälle

a) Fund eines Molotowcockatils am 04. November 2014 in Senftenberg in Verbindung mit der Parole „Werden hier Asylbewerber wohnen, werden hier bald Flammen lodeln“ (sic),

b) Hakenkreuz-Schmiererei am 08. März 2015 in Hof,

c) Hakenkreuz-Schmiererei am 18. März 2015 in Tröglitz,

d) Hakenkreuz-Schmiereri am 18. April 2015 in Moers,

e) Angriff von Neonazis in Gröditz am 29. April 2015,

f) Angriff eines Mannes auf einen Flüchtling und anschließender „Hitlergruß“ am 28. Mai 2015 in Dresden-Lötau,

g) Brüllen rechter Parolen vor Unterkunft und Verdacht auf Volksverhetzung am 27. Juni 2015 in Jena,

h) rassistische Schmierereien am 27. Juni 2015 in Bamberg,

nicht gemeldet haben, und zu welchen dieser Vorfälle hat sie eine Erklärung der Landesbehörde angefordert bzw. will sie dies noch tun, und wie haben die Landesbehörden bislang reagiert?

5

Zu welchen anderen in der apabiz-Studie gemeldeten Fällen, in denen es teilweise polizeiliche Ermittlungen gibt, hat die Bundesregierung Rücksprache mit den Landesbehörden genommen, und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus?

6

Warum hat die Bundesregierung in ihren Angaben zu rechtsextremen Aufmärschen gegen Asylbewerberunterkünfte im Land Berlin nicht die folgenden Aufmärsche

a) „Tag der Patrioten“ mit 70 Personen durch „German Defence-League“ am 3. Oktober 2014,

b) Kundgebung der NPD mit 200 Personen am 1. November 2014,

c) diverse Zusammenkünfte der „Bürgerbewegung Marzahn-Hellersdorf“ im Winter 2014/2015 mit einer dreistelligen Teilnehmerzahl,

d) Demonstration mit 250 Teilnehmern am 17. November 2014, mit Redebeitrag eines NPD-Kreisvorsitzenden,

e) Kundgebung der NPD mit 30 Teilnehmern am 30. Januar 2015 mit angegeben?

7

Hat die Bundesregierung beim Land Berlin um Erläuterung gebeten oder im Rahmen des GETZ besprochen, inwiefern die vom apabiz genannten Aufmärsche als rechtsextrem beeinflusst zu werten sind?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Berliner Senats, dass die Proteste gegen Flüchtlingsunterkünfte in Berlin-Marzahn-Hellersdorf rechtsextrem dominiert sind (Drucksache 17/15429 des Berliner Senats; bitte begründen)?

9

Wie erklärt die Bundesregierung, dass die in der apabiz-Studie genannte Zahl von Brandstiftungen von den Zahlen des BKA abweicht?

10

Inwiefern geht die Bundesregierung insbesondere den unter den laufenden Nummern 4, 5, 8, 9, 11, 12, 14, 15, 17 bis 63 in der apabiz-Studie genannten Fällen von Brandstiftung nach, indem sie die jeweilige Landesbehörde anspricht bzw. die Fälle im GETZ bespricht?

a) Welche der genannten Fälle hat sie bislang konkret angesprochen?

b) Zu welchen Erkenntnissen ist sie dabei bislang gekommen?

11

Hält die Bundesregierung die bisherige Erfassungssystematik und den analytischen Zugang der „Extremismusbeobachtung“ angesichts von Phänomenen wie Pegida u. ä. noch für geeignet, ein realistisches Bild über rassistische Aufmärsche und Straftaten zu erhalten? Inwiefern erwägt sie, den Ansatz zu modifizieren, um auch neue Organisationsmuster der rechtsextremen Szene in den Blick zu bekommen?

12

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Zahl von Taten bzw. Tätern ohne eindeutigen Bezug zur PMK-rechts (PMK: politisch motivierte Kriminalität)? Inwiefern deutet dies ihrer Auffassung nach auf einen Mangel des Extremismusansatzes hin?

13

Was will die Bundesregierung unternehmen, um zwischen Bund und Ländern eine einheitliche Bewertung von fremdenfeindlichen bzw. rassistischen und neofaschistischen Aktivitäten, wie beispielsweise die „-gida“-Bewegungen, zu erreichen, und welche Schwierigkeiten ergeben sich dabei?

Berlin, den 21. Oktober 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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