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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

EU-Datensammlungen über sogenannte ausländische Kämpfer

Maßnahmen, Projekte und Aufgaben der EU-Polizeiagentur Europol: Arbeitsstand der Expertengruppe "DUMAS", Datenbestand im Projekt "Check the Web", bei der Kontaktstelle "Travellers" und im Focal Point "Hydra" (islamistischer Terrorismus), Nutzung des Schengener Informationsystems (SIS II) und des Europol Information System (EIS), Verarbeitung von Fluggastdaten, Mitarbeit von Drittstaaten am Focal Point "Traveller", Zusammenarbeit mit den USA betr. illegaler Immigration, Bereich Cybercrime, Beiträge deutscher Behörden, Personen- und Sachfahndungsabfragen an Schengen-Grenzen, Nutzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS), datenschutzrechtliche Grundlage versch. Suchfunktionen ("cross matching" u.a.)<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

12.11.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/647521.10.2015

EU-Datensammlungen über sogenannte ausländische Kämpfer

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Europäische Union (EU) will mit mehreren Datensammlungen auf das Phänomen „ausländische Kämpfer“ reagieren (Bundestagsdrucksache 18/4035). Die EU-Polizeiagentur Europol hat eine „Kontaktstelle Travellers“ eingerichtet, in dem „ausländische Kämpfer“ gespeichert werden. Eine andere „Kontaktstelle“ lautet auf den Namen „islamistischer Terrorismus“. Europol und die EU-Grenzagentur Frontex haben eine Vereinbarung über den Austausch personenbezogener Daten geschlossen. Zu „ausländischen Kämpfern“ wurde im Oktober 2014 eine Expertengruppe „DUMAS“ eingesetzt, die von Italien geleitet und von Europol unterstützt wird (Bundestagsdrucksache 18/4658). Europol will zukünftig die „Ma3tch-Technologie“ zum Echtzeit-Abgleich von Daten verdächtiger Finanztransaktionen einführen. Schon jetzt profitiert die Polizeiagentur von der Vorratsdatenspeicherung europäischer Finanztransaktionen (das sogenannte SWIFT-Abkommen). Mitten in den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat zum geplanten EU-Passagierdatenregister fordert Europol Zugriff auf die Daten auch von Reisenden (DER SPIEGEL vom 10. Oktober 2015). Nach dem Willen einiger Mitgliedstaaten der Europäischen Union soll das EU-PNR-System auch innereuropäische Flüge erfassen. Außer den anlasslos gesammelten Informationen zu Flugreisen und Finanztransaktionen würden weitere Europol-Datenbanken in das „Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ integriert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Welche Mitgliedstaaten oder sonstigen Akteurinnen und Akteure nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an der Expertengruppe „DUMAS“ teil?

2

Welche der Unterarbeitsgruppen wurden bereits abgeschlossen, und welche existieren weiterhin bzw. wurden in andere Arbeitsformen überführt?

3

Inwiefern ist die im Rahmen von „DUMAS“ durchgeführte „Fertigung von Indikatoren zur Erkennung von Syrienreisenden“ inzwischen fertiggestellt?

a) Welche weiteren Partner wurden seit April 2014 hierfür mit welchen Kapazitäten eingebunden?

b) Wann lagen Ergebnisse oder Zwischenergebnisse vor?

c) Wohin wurden entsprechende Ergebnisse kommuniziert?

4

Wann und wo haben Bundesbehörden mit systematischen oder nichtsystematischen Personen- und Sachfahndungsabfragen an den deutschen Schengen-Grenzen begonnen, und welche zusätzlich benötigten technischen Einrichtungen wurden hierfür beschafft?

5

In welchem Umfang wird das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) von deutschen Behörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung auch von anderen EU-Mitgliedstaaten für polizeiliche Verfahren der präventiven Bekämpfung „ausländischer Kämpfer“ genutzt?

a) In welcher Hinsicht könnte „nach Auffassung der Bundesregierung das ECRIS noch ausgebaut werden“?

b) Inwiefern ist der Bundesregierung inzwischen bekannt, was damit gemeint ist, wenn auf „europäischer Ebene“ eine mögliche „proaktive“ Vorgehensweise des ECRIS-Systems ins Gespräch gebracht worden ist?

6

Wie viele Personen, Sachen und Vorgänge sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Europol-Projekt „Check the Web“ gespeichert?

a) Wie viele dieser Datensätze stammen vom Bundeskriminalamt (BKA), und aus welcher dortigen Abteilung wurden diese angeliefert?

b) Inwiefern sind an der Befüllung des Europol-Projekts „Check the Web“ deutsche „Internetauswertegruppen“ beteiligt?

c) Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für Europol im Projekt „Check the Web“ mit der „dortigen Internetbeobachtung“ befasst?

7

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob Europol zukünftig auch Fluggastdaten (PNR oder API) verarbeiten sollte, und wie könnte ein Zugriff darauf aus Sicht der Bundesregierung geregelt werden?

8

Welche Behörden aus Deutschland waren an der Abfassung des Berichts „Quick Scan Insight into Terrorist Travel“ beteiligt?

9

Durch welche Maßnahmen sieht es die Bundesregierung inzwischen als erfolgreich umgesetzt an, dass die bestehenden Informationssysteme SIS II, EIS und die Kontaktstelle „Travellers“ verstärkt genutzt werden, und welche Defizite existieren aus Sicht der Bundesregierung hierzu immer noch?

10

Inwiefern ist hinsichtlich der bestehenden Informationssysteme aus Sicht der Bundesregierung nun doch die „Übernahme weiterer Aufgaben für Europol“ verbunden?

11

Wie viele Personen bzw. Einträge sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf Verdacht bei der Kontaktstelle „Travellers“ gespeichert?

a) Wie viele davon wurden von den Mitgliedstaaten der EU bzw. Interpol angeliefert, und wie viele hat Europol selbst erhoben?

b) Wie viele der auf Verdacht Eingetragenen wurden mittlerweile als „ausländische Kämpfer“ bestätigt?

c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen Verfahren Europol eine solche „Bestätigung“ vornimmt?

d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang die Kontaktstelle „Travellers“ auch Telefonnummern in- und ausländischer Provider erhebt und speichert?

12

Wie viele Personen bzw. Einträge sind nach Kenntnis der Bundesregierung zu „ausländischen Kämpfern“ derzeit im Europol-Informationssystem gespeichert?

13

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, worin sich die Einträge zu „ausländischen Kämpfern“ in den Datenbanken EIS und „Travellers“ unterscheiden?

14

Was ist der Bundesregierung über den Stand der beabsichtigten Mitarbeit von Australien, Norwegen und der Schweiz als assoziierte Drittstaaten am Focal Point „Travellers“ bekannt?

a) Auf welche Weise sollen Serbien, Mazedonien, Eurojust, INTERPOL sowie die US-Behörde „Customs and Border Protection“ (CBP) am Focal Point „Traveller“ teilnehmen, und wann soll dies jeweils beginnen?

b) Welche Einschränkungen existieren hinsichtlich einer „Assoziierung“ mit einem Focal Point bei Europol im Vergleich zu direkt teilnehmenden Mitgliedern?

c) Welche weiteren Länder nehmen am Focal Point „Travellers“ teil bzw. führen entsprechende Gespräche zu einer Teilnahme?

15

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Art von Daten die US-Behörden ICE, Secret Service, Customs and Border Protection regelmäßig mit Europol austauschen?

16

Was ist der Bundesregierung über Beweggründe der von der Bundesregierung unterstützten Teilnahme der CBP am Europol-Projekt zum „Phänomenbereich illegale Immigration“ bekannt, und wozu werden entsprechende Informationen ausgetauscht?

17

Inwiefern sollte aus Sicht der Bundesregierung die Trennung der Europol-Focal Point „Hydra“ für den „Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus“ und „Travellers“ für „Individuen, die im Verdacht stehen, über internationale Grenzen hinweg zu reisen, um an terroristischen Aktivitäten teilzunehmen“, weiter aufrechterhalten werden?

18

Welche Arten von Informationen werden in welchen Datenfeldern im Focal Point „Hydra“ für den „Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus“ gesammelt?

19

Welche (Unter-)Abteilungen, Projekte oder sonstigen Einrichtungen des BKA oder des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) werden im Bundesministerium des Innern als „Internetauswertegruppe“ betrachtet?

20

Welche (Unter-)Abteilungen, Projekte oder sonstigen Einrichtungen des BKA oder des BfV sind derzeit mit der Entwicklung oder Durchführung von „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen“ beauftragt?

21

Welche weiteren Treffen haben seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6223 in dem Projekt „Konsolidierung einer Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ bei Europol stattgefunden, und welche „Internetauswertegruppen“ welcher Behörden nahmen daran teil?

a) Welche Zusammenarbeitsformen mit Anbietern von Kommunikationsplattformen im Internet wurden vereinbart oder anvisiert?

b) Welche Beiträge haben deutsche Behörden bei den bisherigen Treffen gehalten?

c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus entsprechenden Diskussionen, hinsichtlich welcher Zusammenarbeitsformen mit Anbietern von Kommunikationsplattformen im Internet Defizite existieren und welche ausgebaut werden könnten?

22

Wann und wo haben nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile Treffen des Europol-Projekts „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen“ stattgefunden, und was wurde dort besprochen?

23

Mit welchen „als relevant eingeschätzten Bedrohungslagen und Sachverhalten aus dem Bereich der Cybercrime“ hat sich die „Joint Cybercrime Action Taskforce“ (J-CAT) nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4193 „bedarfs- und anlassbezogen“ befasst?

24

Im Rahmen welcher Arbeitsgruppen, Operationen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen wurden welche Bundesbehörden im Jahr 2015 durch Europol unaufgefordert über IP-Adressen informiert, deren Inhaber und Inhaberinnen mutmaßlich strafbare Handlungen vornehmen?

25

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob die gleichzeitige Suche in mehreren Datenfeldern oder Projekten Europols, die Suche nach „Kreuztreffern“ („cross matching“) sowie die geplante Möglichkeit einer „Ein-Klick-Aktion“ zur übergreifenden Suche („cross check data in the Europol databases through one single action“, siehe Europol-Arbeitsprogramm 2015) bereits jetzt auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage beruht, oder ob diese in der neuen Europol-Verordnung klarer geregelt werden sollte?

26

Da die Bundesregierung nach eigener Aussage „keine Erkenntnisse darüber vor[liegen], welche Anwendungen seitens Europol beschafft und welche Ziele damit verfolgt werden sollen“ (Bundestagsdrucksache 18/4193), wie will sie sich hinsichtlich der Neufassung der Europol-Verordnung dazu positionieren, ob die Werkzeuge zum Data Mining, zur Suche nach „Kreuztreffern“ oder zur Suche in mehreren Datenfeldern oder Projekten Europols von der Agentur ohne Weiteres eingesetzt werden dürfen, oder ob deren Nutzung regelungsbedürftig ist?

Berlin, den 21. Oktober 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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