Beschäftigungspolitische Verantwortung der Bundesregierung bei der Deutsche Telekom AG
der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 28. Februar 2007 hat der Aufsichtsrat der Deutsche Telekom AG den Plänen des Vorstandes zugestimmt, mindestens 50 000 Beschäftigte in einer neuen Servicegesellschaft T-Service zu beschäftigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie bewertet die Bundesregierung die von der Deutsche Telekom AG geplante Arbeitszeitverlängerung und Lohnsenkung für 50 000 Beschäftigte mittels der Auslagerung von Servicebereichen in neu zu gründende Unternehmensteile?
Haben die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der Deutsche Telekom AG, Dr. Thomas Mirow, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, und Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin des Vorstandes der Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe, den Umstrukturierungsplänen des Vorstandes in der Aufsichtsratssitzung am 28. Februar 2007 zugestimmt?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung das Verhalten ihrer Vertreter im Aufsichtsrat der Deutsche Telekom AG?
Sind im Zusammenhang mit der faktischen Lohnkürzung durch die Gründung einer neuen Servicegesellschaft und der geplanten Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich bei den dort zukünftig Beschäftigten auch Kürzungen bei den Managergehältern und Provisionen vorgesehen?
Ist es richtig, dass der Verkauf weiterer Anteile des Bundes an der Deutsche Telekom AG geplant ist?
Macht die Bundesregierung den Verkauf dieser Anteile von einer bestimmten Höhe des Aktienkurses abhängig?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der geplanten Senkungen der Arbeitskosten in der neu gegründeten Servicegesellschaft auf den Aktienkurs der Deutsche Telekom AG?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen Stimmverhalten ihrer Aufsichtsratsmitglieder und Auswirkungen auf den Aktienkurs der Telekom-Aktie, d. h. haben die beiden Vertreter auch wegen möglicher negativer Auswirkungen auf den Aktienkurs gegen die Stimmen der Arbeitnehmerbank entschieden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass der neue Unternehmensteil T-Service nach dem Vorbild von BenQ extern verkauft wird und damit diese Arbeitsplätze mittel- bis langfristig verloren gehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Überwachungspflicht ihrer Mitglieder im Aufsichtsrat nach § 111 Abs. 1 des Aktiengesetzes und die daraus resultierenden Möglichkeiten der Einflussnahme ihrer Aufsichtsratsmitglieder auf die Unternehmens- und Beschäftigungspolitik der Deutsche Telekom AG?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der nach wie vor existierenden Serviceprobleme die Auswirkungen der geplanten Umstrukturierung auf die Leistungsmotivation der Beschäftigten?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die im neu gegründeten Servicebereich Beschäftigten an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen sollen, damit ihnen eine berufliche Weiterentwicklung im oder außerhalb des Unternehmens ermöglicht wird?