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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Finanzierung und Projekte des Grünen Klimafonds in der internationalen Klimafinanzierung

Bereitstellung öffentlicher Mittel für den Grünen Klimafonds (GCF) sowie für weitere Fonds bzw. Institutionen im Bereich der internationalen Klimafinanzierung zur Förderung von Klimaschutz und Anpassung in den Entwicklungsländern, Mittelverwendung, Kreditvergaben, Verrechnungspraxis, mögliche Anrechnung auf die ODA-Quote der Entwicklungszusammenarbeit, Finanzierungsvorgaben in den nationalen Klimazielen (INDC) der Industriestaaten, Erhöhung der Transparenz in der Klimafinanzierung, Projekte des GFC<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

19.11.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/649920.10.2015

Finanzierung und Projekte des Grünen Klimafonds in der internationalen Klimafinanzierung

der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Birgit Menz, Niema Movassat, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Wenige Wochen vor der Weltklimakonferenz in Paris (30. November bis 9. Dezember 2015) rückt die Frage der internationalen Klimafinanzierung wieder ins öffentliche Interesse. Der Grüne Klimafonds (Green Climate Fund, GCF) gilt als wichtigste multilaterale Institution künftiger internationaler Klimafinanzierung. Im Jahr 2010 auf der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen in Cancún/Mexiko ins Leben gerufen, soll der Fonds einen wesentlichen Teil jener jährlichen Finanzmittel für Klimaschutz und Anpassung von den Industriestaaten in die Entwicklungsländer transferieren, die schon jetzt einfließen. Ab dem Jahr 2020 soll die internationale Klimafinanzierung eine Höhe von 100 Mrd. US-Dollar im Jahr erreichen. Der GCF kann damit bestehende bi- und multilaterale Instrumente der internationalen Klimafinanzierung wirksam und zusätzlich ergänzen. Die Erstauffüllung des Fonds und seine künftige Funktions- und Arbeitsweise gelten besonders für die Entwicklungsländer als eine der grundlegenden vertrauensbildenden Bedingungen, um bei den Verhandlungen auf der UN-Weltklimakonferenz in Paris zu einem neuen globalen Klimavertrag zu kommen.

Über den aus privaten und öffentlichen Mitteln gespeisten Fonds sollen Projekte und Programme für eine emissionsärmere und klimarobuste Entwicklung in den Teilen der Welt finanziert werden, die historisch die geringste Schuld am Klimawandel tragen und deren Bevölkerungen die Folgen der fortschreitenden Erderwärmung schon heute am stärksten zu spüren haben.

Der GCF strebt an, mit 50 Prozent der Mittel Klimaschutzprojekte zu finanzieren, die Entwicklungsländer dabei unterstützen sollen, einen klimafreundlichen Wachstumspfad zu verfolgen. Die anderen 50 Prozent der Mittel sollen für die Anpassung an den Klimawandel bereitgestellt werden, wovon wiederum die Hälfte für die Staaten Afrikas sowie für die am stärksten vom Klimawandel betroffenen bzw. ärmsten Länder der Welt bestimmt ist.

Aktuell befindet sich der GCF im Aufbau. Beim 9. und 10. Treffen des Direktoriums des Grünen Klimafonds vom 24. bis 26. März 2015 und vom 6. bis 9. Juli 2015 in Songdo/Südkorea, dem offiziellen Sitz des Fonds, wurden erste Institutionen akkreditiert, die Projekte und Programme durchführen können. Beim anstehenden 11. Treffen des Direktoriums des Grünen Klimafonds vom 2. bis 5. November 2015 in Livingstone/Zambia sollen die ersten Projekte bewilligt werden.

Erste Kritik von Beobachtern und von Staatenvertretern des Fonds an der Arbeitsweise des GCF wird unter anderem an den Modalitäten bei der Förderprojektbewilligung durch das GCF-Direktorium und der Transparenz geübt sowie an der Expertenbenennung von Beratungsgremien, der Auswahl von privaten Partnern und Durchführungsorganisationen, an der Möglichkeit zur Finanzierung von Kohle- und Atomkraftprojekten, dem nicht ausreichenden Mittelvolumen für eine globale Energiewende, der Anrechnungsmöglichkeit von internationaler Klimafinanzierung auf die internationale Entwicklungszusammenarbeit bzw. Armutsbekämpfung und der mangelhaften Evaluierung von Projekten (www.deutscheklimafinanzierung.de/).

In einer Serie von insgesamt drei Kleinen Anfragen befragt die Fraktion DIE LINKE. die Bundesregierung zum Grünen Klimafonds. In zwei Anfragen wird die Arbeitsweise sowie die Finanzierung und die Projekte des Grünen Klimafonds behandelt. In einer früheren Kleinen Anfrage wurde nach der Deutschen Bank AG als erstem privaten Partner des Grünen Klimafonds gefragt (Bundestagsdrucksache 18/6436).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Wie hoch sind die öffentlichen Mittel für die internationale Klimafinanzierung, die Deutschland für den GCF bisher bereitgestellt hat, und wofür wurden diese Mittel konkret verwendet (mit Angabe der Haushaltstitel; bitte nach Jahren und Aufwuchs absolut, prozentual und nach realisierten Projekten auflisten)?

2

Wie hoch ist die Summe öffentlicher Mittel für die internationale Klimafinanzierung, die Deutschland künftig für den GCF bereitstellen wird (mit Angabe der Haushaltstitel; bitte nach Jahren und Aufwuchs absolut und prozentual auflisten)?

3

Wie hoch sind die öffentlichen Mittel für die internationale Klimafinanzierung, die Deutschland jenseits des GCF bereits bereitgestellt hat, und wofür wurden diese Mittel konkret verwendet (mit Angabe der Haushaltstitel; bitte nach Jahren und Aufwuchs absolut, prozentual und nach realisierten Projekten auflisten)?

4

Wie hoch ist die Summe öffentlicher Mittel für die internationale Klimafinanzierung, die Deutschland bisher für andere Finanzierungsinstitutionen bereitgestellt hat, und wofür wurden diese Mittel konkret verwendet (mit Angabe der Haushaltstitel; bitte nach Jahren und Aufwuchs absolut, prozentual und nach realisierten Projekten auflisten)?

5

Wie hoch ist die Summe öffentlicher Mittel für die internationale Klimafinanzierung, die Deutschland künftig für andere Finanzierungsinstitutionen bereitstellen wird (mit Angabe der Haushaltstitel; bitte nach Jahren und Aufwuchs absolut und prozentual auflisten)?

6

Wie hoch ist die Summe öffentlicher Mittel, die Deutschland seit dem Jahr 2009 insgesamt für internationale Klimafinanzierung bereitgestellt hat (mit Angabe der Haushaltstitel; bitte nach Jahren und Aufwuchs absolut, prozentual und realisierten Projekten auflisten)?

7

Wie hoch ist der kreditgebundene, von den Empfängern zurückzuzahlende Anteil der bisher von Deutschland beim GCF angemeldeten Mittel der internationalen Klimafinanzierung (bitte nach den Kategorien absolut, Art der Finanzierung, prozentual zu den gesamten deutschen GCF-Mitteln auflisten)?

8

Werden die in den Fragen 1 bis 7 bereitgestellten öffentlichen Mittel für die internationale Klimafinanzierung auf die ODA-Quote der Entwicklungszusammenarbeit angerechnet? Wenn ja, warum, und wie hoch ist der Gesamtanteil der internationalen Klimafinanzierung an der deutschen ODA-Quote (bitte mit Angabe des Jahres und differenziert nach Finanzierungsinstitution)?

9

Wie lautet das Votum des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) in der Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 11. September 2015 für die 2554. Tagung des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV), TOP 66, zur Positionierung der Europäischen Union in Bezug auf die Klimakonferenz in Paris/Frankreich bezüglich „dynamischer Steigerungen“ bei der internationalen Klimafinanzierung, und wie bewertet die Bundesregierung das Votum?

10

Ist die Position des BMF aus Frage 9 eine Minder- oder Mehrheitsmeinung in der Bundesregierung, und welche Überlegungen bestehen zur gesetzlich verbindlichen Verankerung des deutschen Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung sowohl auf nationaler wie nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele UN-Mitgliedstaaten im Prinzip berechtigt sind, Mittel des GCF zu beantragen? Wenn ja, welche sind das (nach Ländergruppen), und wenn nein, warum nicht?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch die von den Entwicklungsländern bisher in ihren an das UNFCCC gemeldeten nationalen Klimazielen (INDCs) enthaltenen Finanzierungsbeträge für Adaption und Anpassung sind (bitte tabellarische Auflistung mit Angabe der Länder, Adaption, Anpassung und der Gesamtsumme), und wenn nein, warum nicht?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die nationalen Klimaziele (INDC) der Industriestaaten eine Verpflichtung zur Klimafinanzierung über den GCF oder andere Fonds enthalten, und wenn ja, wie sieht diese Verpflichtung aus? Sofern es keine Verpflichtung gibt, warum nicht, und was ist die Position der Bundesregierung dazu?

14

Stimmt die Bundesregierung mit der Einschätzung überein, dass die für den Klimaschutz in den Entwicklungsländern benötigten Finanzierungmittel mit 100 Mrd. US-Dollar im Jahr ab dem Jahr 2020 nicht ausreichen (www.klima-retter.info/politik/nachricht/19411-klimarechnung-liegt-schon-bei-300-milliarden)? Wenn nein, wie hoch schätzt sie den künftigen Finanzierungsbedarf?

15

Welche Position vertritt die Bundesregierung im GCF-Direktorium und in internationalen Verhandlungen zur Entwicklung einer Methodik, um Doppelzählungen von in den GCF eingezahlter Mittel zu verhindern, etwa wenn Geber miteinander oder mit den multilateralen Entwicklungsbanken in Projekten kooperieren?

16

Welche Position vertritt die Bundesregierung im GCF-Direktorium und in internationalen Verhandlungen bezüglich der konkreten Definition der Klimafinanzierung? Welche Definition legt die Bundesregierung zugrunde, um die Klimafinanzierung in Abgrenzung zu anderen Finanzierungen, wie etwa der Entwicklungszusammenarbeit, zur Armutsbekämpfung oder zum Schutz der Biodiversität, zu bestimmen und abzugrenzen?

17

Wird im Falle von öffentlichen Kreditvergaben Deutschlands an Länder des Globalen Südens nur der Wert der Zinsverbilligung oder das gesamte Kreditvolumen auf die Summe angerechnet, die Deutschland anteilmäßig an den bis zum Jahr 2020 auf 100 Mrd. US-Dollar aufwachsenden Transfer für Klimaschutz und Anpassung bzw. zur GCF-Finanzierung übernehmen wird? Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung hier generelle Regelungen im GCF?

18

Wird im Falle von privaten Kreditvergaben deutscher Herkunft an Länder des Globalen Südens der jeweilige Kredit auf jene Mittel angerechnet, die Deutschland anteilmäßig an den bis zum Jahr 2020 auf 100 Mrd. US-Dollar aufwachsenden Transfer für Klimaschutz und Anpassung bzw. zur GCF-Finanzierung übernehmen wird? Wenn ja, wird nur der Wert der Zinsverbilligung oder das gesamte Kreditvolumen auf die Summe angerechnet? Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung hier generelle Regelungen im GCF?

19

Gelten Vorhaben des Clean Development Mechanismus (CDM) und anderer so genannter flexibler Instrumente des UN-Klimaprozesses als Beitrag, den Deutschland oder andere Industriestaaten anteilmäßig an den bis zum Jahr 2020 auf 100 Mrd. US-Dollar aufwachsenden Transfer für Klimaschutz und Anpassung bzw. zur GCF-Finanzierung übernehmen werden, und wenn ja, in welchem Umfang (gesamte ermöglichte Investitionssumme oder nur Beitrag des Industriestaates)? Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung hier generelle Regelungen im GCF?

20

Welche Position vertritt die Bundesregierung im GCF-Direktorium und in internationalen Verhandlungen bezüglich der bisher geltenden Praxis zur Anrechenbarkeit von Projekten für Effizienzmaßnahmen von Kohlekraftwerken oder ihrer Ertüchtigung auf die internationale Klimafinanzierung, und für welche Bewertungskriterien („assessment scale“) setzt sie sich ein? Wurden die Bewertungskriterien bereits festgelegt? Wenn ja, welche sind die bisher gültigen, und wann sollen neue Bewertungskriterien beschlossen werden?

21

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche nichtmonetären Maßnahmen als Beitrag zur GCF-Finanzierung geltend gemacht werden oder künftig gemacht werden könnten, und wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich dabei?

22

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob GCF-Mittel für Atomkraftwerke eingesetzt und angerechnet werden können? Wenn ja, inwieweit unterstützt sie diese Ausrichtung vor dem Hintergrund des deutschen Atomausstiegs, und wie setzt sie sich dafür ein, eine Finanzierung aus dem GCF nicht zu ermöglichen?

23

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob GCF-Mittel für Carbon Capture and Utilization (CO2-Abscheidung und Verwendung) eingesetzt und angerechnet werden können? Wenn ja, inwieweit unterstützt sie diese Ausrichtung vor dem Hintergrund technischer Risiken, und wie setzt sie sich dafür ein, eine Finanzierung aus dem GCF nicht zu ermöglichen?

24

Beabsichtigt die Bundesregierung nichtmonetäre Maßnahmen als nationalen Beitrag anrechnen zu lassen, wie lautet die Definition für nichtmonetäre Maßnahmen, und was sind diese nichtmonetären Maßnahmen konkret?

25

Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf Export-Garantien, die zur Klimafinanzierung angerechnet werden sollen, und um welche Art der Export-Garantien handelt es sich hierbei?

26

Wie bewertet die Bundesregierung das von Vertretern der Zivilgesellschaft vorgetragene Risiko eines Austrocknens bestehender Fonds der internationalen Klimafinanzierung, wie des Adaptation Funds, das dadurch entstehen soll, dass Geber Mittel für den GCF zurückhalten, dieser aber erst im Jahr 2020 seine Arbeit aufnehmen wird und für laufende Projekte Mittel fehlen werden, und gedenkt die Bundesregierung bei der Klimakonferenz in Paris auf einen gesicherten Mittelzufluss für den Adaption Fund zu werben? Wenn nein, warum nicht?

27

Wie gedenkt die Bundesregierung die von Akteuren der Zivilgesellschaft vorgetragene Forderung nach mehr Transparenz in der internationalen Klimafinanzierung zu berücksichtigen, nachdem zwischen 39 bis 49 Prozent der Projekte ohne öffentlich einsehbare Projektbeschreibung durchgeführt werden, sowie die Forderung nach besserer Abstimmung und Abgrenzung zwischen Klimafinanzierung und Armutsbekämpfung umzusetzen (www.deutscheklimafinanzierung.de/wp-content/uploads/2015/07/Aktuell_52_Klimafinanzierung.pdf)? Bestehen Arbeitsgruppen oder andere Planungen in dieser Richtung, und wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

28

Warum wird mehr Transparenz bei Treffen des GCF-Direktoriums nicht, wie beim Adaptation Fund, über eine Live-Übertragung per Web Cast bereitgestellt, wie hoch sind die Kosten des Web Cast beim Adaptation Fund, und inwieweit hat die Bundesregierung die Ablehnung von Web Cast durch das Direktorium mit dem Argument zu hoher Kosten unterstützt?

29

Wie gedenkt die Bundesregierung die unabhängige Evaluation von Projekten der Klimafinanzierung künftig zu stärken? Welche öffentlichen Mittel werden für die externe, wissenschaftliche Evaluierung der internationalen Klimafinanzierung zur Verfügung gestellt, und welche sind künftig geplant (bitte tabellarisch mit dem Namen der Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung, Betrag pro Projekt, der Projektbezeichnung bzw. Gesamtsumme auflisten)?

30

Hat die Bundesregierung Kenntnis von den bisher beim GCF beantragten und bewilligten zu finanzierenden Projekte, und wenn ja, welche sind das (bitte tabellarisch nach Antragsteller, Sitzstaat, Region, privat bzw. öffentlich, Datum des Antrags, Datum der Bewilligung, Grund der Bewilligung bzw. Ablehnung, Finanzierungsform, Finanzierungsdauer, Finanzierungssumme auflisten)? Wenn nein, wie begründet sie die mangelnde Transparenz, und was gedenkt sie dagegen zu unternehmen?

Berlin, den 20. Oktober 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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