Entwicklungstendenzen in der beruflichen Weiterbildung für Erwerbslose – Umfang und Maßnahmedauer
der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Gering Qualifizierte haben ein individuell höheres Arbeitslosigkeitsrisiko als Qualifizierte. Daher kommt der beruflichen Weiterbildung als Arbeitsmarktinstrument eine wichtige Funktion zu. Durch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung können individuelle Chancen der Erwerbslosen auf dem Arbeitsmarkt verbessert und Qualifizierungslücken geschlossen werden. Berufliche Weiterbildung kann dazu beitragen, langfristig verwendbare Beruflichkeit, berufliche Entfaltung und Weiterentwicklung zu ermöglichen. Im Rahmen der Evaluierung von Hartz I-III wird festgestellt, dass die berufliche Weiterbildung ein erfolgreiches Instrument zur Förderung von Erwerbslosen ist (Bericht 2006 der Bundesregierung zur Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Bundestagsdrucksache 16/3982). Nach diesem Bericht haben gerade längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen – vor allem wenn sie zu einem Abschluss in einem anerkannten Beruf führen – besonders positive Auswirkungen.
Nichtsdestotrotz sind die Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen: Während 1998 mehr als 600 000 Teilnehmende in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung eingetreten sind, waren es 2003 noch 250 000 und 2005 lediglich nur noch rund 130 000. Entsprechend wurden gleichzeitig die Finanzmittel der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zurückgefahren.
Vor diesem Hintergrund stellen sich verschiedene Fragen zu den Entwicklungstendenzen bezüglich des Umfangs und der Dauer der bewilligten Maßnahmen im Bereich der beruflichen Weiterbildung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Erwerbslose haben seit dem Jahr 2000 jährlich an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung teilgenommen bzw. nehmen teil (bitte nach Geschlecht und Ost- und Westdeutschland differenzieren und ab 2005 nach SGB II und III)?
Wie viele Finanzmittel wurden seit dem Jahr 2000 jährlich für die berufliche Weiterbildung von Erwerbslosen im Bundeshaushalt bzw. durch die BA verausgabt (bitte auch nach SGB II und III differenzieren)?
Wie lange haben die bewilligten Maßnahmen jeweils gedauert (bitte differenzieren nach: weniger als drei Monate, länger als drei Monate, 6 Monate, 12 Monate, 24 Monate; bitte jährliche Betrachtung seit dem Jahr 2000 und Differenzierung nach Geschlecht sowie Ost- und Westdeutschland)?
Wie viele Maßnahmen sind unter Zugrundelegung der sechs Typen von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (vgl. Evaluationsbericht) jeweils den einzelnen Typen zuzuordnen (bitte jährliche Zuordnung ab dem Jahr 2000)?
Wie viele Erwerbslose haben jährlich seit dem Jahr 2000 an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Beruf teilgenommen und in welchen Berufsfeldern?
In wie vielen Fällen handelte es sich um eine Umschulung zur Erlangung eines neuen Berufsabschlusses und in wie vielen Fällen um eine Erstausbildung (bitte nach Geschlecht sowie Ost- und Westdeutschland differenzieren)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Integrationswirkungen von Weiterbildungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt, unterschieden nach der Dauer der Maßnahme sowie danach, ob die Maßnahme mit einem Abschluss in einem anerkannten Beruf verbunden ist?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die seit dem 1. Januar 2006 gültige Beschränkung der Maßnahmedauer bei einer Vollzeitmaßnahme mit Abschluss in einem anerkannten Beruf auf zwei Drittel der Zeit, die eine entsprechende Berufsausbildung dauern würde, auswirkt?
Wie viele dreijährige Maßnahmen zur Erlangung eines anerkannten Ausbildungsberufes wurden in den Jahren 2000 bis 2005 finanziert?
Wie viele dreijährige Maßnahmen wurden seit dem 1. Januar 2006 für zwei Jahre finanziert, bei denen die Träger die Vergütung und Lehrgangskosten für das dritte Jahr sicherstellen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Rückgang der Finanzmittel und der Anzahl bewilligter Maßnahmen vor dem Hintergrund, dass berufliche Weiterbildung im Evaluierungsbericht als erfolgreich eingestuft wird?
Im Evaluationsbericht wird festgehalten, dass vor allem lange Maßnahmen mit einem Abschluss in einem anerkannten Beruf arbeitsmarktpolitisch erfolgreich sind – insbesondere für Langzeiterwerbslose –, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?
Wie haben sich die Durchschnittskostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung jährlich seit dem Jahr 2000 bis 2006 entwickelt?
Wie hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die Einführung von Bildungsgutscheinen auf die Entwicklung der Durchschnittskostensätze ausgewirkt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Durchschnittskostensätze im Zusammenhang mit der Sicherstellung von qualitativ hochwertigen Maßnahmen und angemessenen Entlohnungs- und Beschäftigungsbedingungen für die in dieser Branche Beschäftigten?