Grenzwerterhöhung für den Weichmacher 2,2-Bis(4-hydroxyphenyl)propan (Bisphenol A) in Plastikprodukten und Babyflaschen
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Karin Binder, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Dr. Gesine Lötzsch und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bisphenol A ist eine chemische Substanz, die besonders zur Herstellung von Polycarbonat und Epoxidharzen verwendet wird. Als sehr weit verbreitet und zu den wichtigsten Industriechemikalien gehörend, wird Polycarbonat (PC) in vielen verbrauchernahen Plastikprodukten wie Babyflaschen, Mikrowellengeschirr, Aufbewahrungsbehältern oder Mehrweg- und Milchflaschen verwendet. Auch in Wasserleitungen, Konserven- oder Getränkedosen ist PC als Beschichtung in Innendeckeln zu finden. Die durchschnittliche Gesamtexposition der Bevölkerung pro Tag mit Bisphenol A (BPA) liegt laut Zusammenfassung des Gutachtens des „Wissenschaftlichen Gremiums für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen“ (ein Gremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA) vom 29. November 2006 bei 7 Mikrogramm, der Höchstwert wird bei 10 Mikrogramm BPA/Erwachsener/ Tag geschätzt.
Über die hormonähnliche (östrogene) Wirkung von BPA wurde in mehr als 100 wissenschaftlichen Publikationen berichtet. In der Wissenschaft werden Stoffe mit solchen Wirkungen auch als „endocrine disrupters“ bezeichnet.
Unter anderem zeigten die Studien bei Labortieren, dass bereits geringe Dosen von BPA, die unterhalb des nunmehr vorgeschlagenen Grenzwertes liegen, ausreichen, um auf die Fortpflanzung, das Verhalten, die Organentwicklung, die genetische Gesundheit und auf das Immun- und Hormonsystem zu wirken.
Die Studie von Prof. G. Schönfelder (Environmental Health Perspectives, Volume 110 (11), November 2002) von der Charité-Universitätsmedizin Berlin Campus Benjamin Franklin zeigte, dass Bisphenol A entsprechend einer Regulierung nach bisher gültigem Grenzwert zu Veränderungen im Wachstum der Prostata, der Brustdrüse und der Gebärmutter führt. In einer Studie von A. Zsarnovszky (Endocrinology 146(12):5388–5396) wurde 2005 über die Wirkung von Bisphenol A auf das Gehirn von Ratten berichtet. Die 2006 von Greenpeace veröffentlichte Studie „Fragile – Our Reproductive Health and Chemical Exposure: a review of the evidence for links between declines in human reproductive health and our exposure to hazardous chemicals“ (http:// www.greenpeace.org/fragile) fasst die Ergebnisse von Studien der letzten Jahre zusammen und belegt Zusammenhänge zwischen der Reproduktionsgesundheit beim Menschen und der Wirkung von hormonähnlichen Chemikalien.
Demnach sei die Spermienmenge in den letzten 50 Jahren um 50 Prozent gesunken und die Unfruchtbarkeit habe sich bei Paaren seit den 1960er Jahren verdoppelt. Eine Forschergruppe um Patricia Hunt fand heraus, dass Bisphenol A Chromosomenveränderungen hervorrufen kann, die zu Chromosomenfehlverteilungen führen können. Bei dieser als Aneuploidie bezeichneten Erbgutveränderung können einzelne Chromosomen zusätzlich zum normalen doppelten Chromosomensatz vorliegen (Hyperploidie) oder fehlen (Hypoploidie). Beim Menschen können Aneuploidien z. B. das Down Syndrom (Trisomie 21) auslösen oder auch zu Spontanaborten führen (Hunt et al. (2003): Bisphenol A exposure causes meiotic aneuploidy in the female mouse. Current Biology 13, 546–553). Das Bundesinstitut für Risikobewertung bezeichnete die Ergebnisse des Gutachtens als besorgniserregend, „da sie auf ein mögliches erbgut- und fortpflanzungsgefährdendes Potential von BPA hindeuten“ (Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Erbgutveränderungen durch Bisphenol A – Studie von Hunt et al., Stellungnahme des BfR vom 17. April 2003).
Entsprechend den Gesundheitsgefahren, die von Bisphenol A ausgehen, hat die Regierung des Nicht-EU-Landes Norwegen ein Gesetz vorgeschlagen, nach dem Unternehmen noch bis zum Jahr 2008 Zeit haben, Aktionspläne gegen jede Art von Umweltgiftemissionen zu entwickeln. Auf der Liste der Ökotoxine befindet sich auch Bisphenol A, das aus Verbrauchsprodukten verbannt werden soll. (Norwegian crack-down on ecotoxins in products, ENDS Europe Daily 18. Dezember 2006, 5./8. Januar 2007).
Demgegenüber heißt es in dem von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Gutachten der EFSA über die Verwendung von Bisphenol A unter besonderer Berücksichtigung der Exposition von Säuglingen, „dass auf der Grundlage neuer Vergleichsdaten über die Toxikokinetik von BPA wesentliche Unterschiede zwischen Nagern und Menschen bezüglich der Verstoffwechselung von BPA im Körper bestehen“. Dadurch, so das Gremium, sei zweifelhaft, „ob die bei Nagern beobachteten Wirkungen niedrigerer Dosen für den Menschen relevant sind“. Die bislang geltenden Werte für die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (Tolerable Daily Intake, TDI) könnten entsprechend dieses Gutachtens nun durch einen „vollständigen“ TDI-Wert ersetzt werden. Das Gremium legte einen höheren TDI von 0,05 Milligramm/kg Körpergewicht fest. Zuvor galt ein TDI-Wert von 0,01 Milligramm/kg Körpergewicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Hat Bisphenol A nach Auffassung der Bundesregierung eine schädigende Wirkung auf Babys, Kleinkinder und Ungeborene?
Wenn ja, inwiefern?
Gibt es epidemiologische Erkenntnisse über die Wirkung von Bisphenol A?
Wenn ja, welche, und wurden diese zur Berechnung des vorgeschlagenen Grenzwertes herangezogen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob es Überschreitungen des bislang gültigen Grenzwertes von Bisphenol A bei flaschengefütterten Babys gab bzw. gibt?
Wenn ja, wie wurde dieser Sachverhalt bei der Wertfestsetzung durch das Gremium der EFSA berücksichtigt?
Wird die Bundesregierung eine Grenzwerterhöhung aufgrund des neuen Grenzwertvorschlages in dem Gutachten der EFSA unterstützen?
Welche Institutionen, Personen und Behörden aus der Bundesrepublik Deutschland waren an der Erstellung des Gutachtens der EFSA beteiligt?
Wurden bei der Erstellung des Gutachtens der EFSA zur Wirkung von Bisphenol A auch jene Studien berücksichtigt, die aufzeigen, dass bei Labortieren bereits geringe Dosen von BPA (die unterhalb des nunmehr vorgeschlagenen Grenzwertes liegen) ausreichen, um auf die Fortpflanzung, das Verhalten, die Organentwicklung, die genetische Gesundheit und auf das Immun- und Hormonsystem zu wirken?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum ist das Gremium dennoch zu dem Schluss gekommen, den Grenzwert aufgrund eines niedrigeren als bislang angenommenen Gesundheitsrisikos erhöhen zu können?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass das Nicht-EU-Land Norwegen Bisphenol A aufgrund seiner Ökotoxizität aus Verbrauchsprodukten verbannen will?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der EFSA, dass es sich bei den tierexperimentell nachgewiesenen Veränderungen durch BPA (Verhalten, Chromosomenannomalien, verminderte Spermienzahl, Effekte auf das Immunsysten usw.) um harmlose bzw. nicht nachhaltig schädigende Veränderungen (non adverse Effects) handelt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Gremiums der EFSA, dass eine schädigende bzw. gesundheitsgefährdende Exposition mit Bisphenol A für flaschengefütterte Babys nach Heraufsetzung des Grenzwertes nicht besteht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Gremiums der EFSA, welches im Ergebnis seiner Neubewertung – entgegen den Untersuchungsergebnissen der Berliner Charité – davon ausgeht, BPA würde so schnell aus dem menschlichen Organismus ausgeschieden, dass keine messbaren Mengen im Blut vorkommen und dieser Stoff nicht akkumuliert?
Wie viele Studien wurden in der Bundesrepublik Deutschland zur Untersuchung der Wirkung von Bisphenol A durchgeführt, und wie viele Tiere wurden dafür verwendet?
Sind die Ergebnisse der in Deutschland durchgeführten Studien über die Wirkung von Bisphenol A – auch hinsichtlich der Art und Anzahl der für diese Studien verwendeten Tiere – verwertbar?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wo finden sie Eingang in gesetzliche Regelungen oder entsprechende Vorschläge zur Produktsicherheit?
Wie viele der in Deutschland durchgeführten Studien über die Wirkung von Bisphenol A kommen zu dem Schluss, dass dieser Stoff gesundheitsgefährdende und ökotoxische Eigenschaften für Mensch und Umwelt hat?
Wie wird die Bundesregierung die Ergebnisse der von ihr in Auftrag gegebenen Studien über die Wirkung von Bisphenol A, die dessen Gefährlichkeit belegen, bei der nationalen Grenzwertfestlegung berücksichtigen?
Hält es die Bundesregierung im Rahmen ihres Vorsitzes im EU-Rat für notwendig, auf einen niedrigeren als den nun empfohlenen Grenzwert von 50 Mikrogramm/kg Körpergewicht zu drängen?
Hält es die Bundesregierung für notwendig, einen niedrigeren nationalen Grenzwert für Deutschland festzulegen?
Trifft es zu, dass sich die Bewertung des EFSA-Gremiums zum Teil auf nicht veröffentlichte und nicht wissenschaftlich begutachtete Studien stützt?
Liegen die Protokolle der für das Gremium entscheidungsrelevanten Studien von Tyl (2006) und Eichenlaub-Ritter der Bundesregierung oder einer ihrer Behörden vor, und handelt es sich dabei um für die Bürger zugängliche (Umwelt-)Informationen?
Wie setzt sich das Gremium der EFSA zusammen, und ist der Bundesregierung bekannt, wo und wie die Mitglieder des Gremiums tätig sind?
Ist die Unabhängigkeit des Gremiums von Chemie- und Nahrungsmittelfirmen hinsichtlich ihrer personellen Zusammensetzung gewährleistet?
Wenn nein, warum nicht?