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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Neue Perspektiven zur Beendigung des syrischen Konfliktes

Situation und Einschätzung des Syrienkonflikts und der involvierten Kräfte, Vorschläge zur Konfliktlösung, Initiative der Vereinten Nationen zur Beendigung der innersyrischen Auseinandersetzungen, Kairoer Konferenz der demokratischen patriotischen Opposition, Genf-III-Prozess, deutsche Unterstützung der syrischen Opposition, Unterbindung sämtlicher Waffenlieferungen an die Konfliktparteien in Syrien, militärische Teilnahme der Bundeswehr, Lage in den syrisch-kurdischen Gebieten, türkische Blockadepolitik und Militärschläge, Luftangriffe gegen den IS, deutsche humanitäre Hilfe an Syrien, Wiederaufbau<br /> (insgesamt 71 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.12.2015

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/660609.10.2015

Neue Perspektiven zur Beendigung des syrischen Konfliktes

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/6606 18. Wahlperiode 09.10.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Neue Perspektiven zur Beendigung des syrischen Konfliktes Seit fast fünf Jahren tobt der Krieg in Syrien. Was mit dem Kampf um Demokratie und soziale Gerechtigkeit begonnen hatte, verwandelte sich nach der militärischen Niederschlagung in einen Bürgerkrieg und durch ausländische Einflussnahme in einen regionalen und internationalen Stellvertreterkrieg, in dem die Menschen in Syrien unermesslichem Leid ausgesetzt sind. Mehr als 250 000 Syrerinnen und Syrer verloren ihr Leben, 12,2 Millionen sind auf der Flucht. Vier Millionen sind in die Anrainerstaaten Jordanien, Libanon, Türkei und Ägypten geflohen. Sie leben in vielen Fällen unter erbärmlichen Umständen. Nun droht den Flüchtlingen ein weiteres Mal aufgrund der Unterfinanzierung des UNHCR (Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen), das wiederum auf das Ausbleiben versprochener Finanzmittel aus den Geberländern zurückzuführen ist, eine Halbierung ihrer Essensrationen. Der frühere finnische Präsident und Friedensnobelpreisträger, Martti Ahtisaari, erhob in der britischen Tageszeitung „The Guardian“ (15. September 2015) schwere Vorwürfe an die Adresse des Westens. Er sagte, bereits im Jahr 2012 habe der russische Unterhändler Viktor Tschurkin einen Drei-Punkte-Plan zur Lösung des Konfliktes unterbreitet, der auch einen Rücktritt von Syriens Präsidenten Baschar al Assad vorsah. Darauf seien aber Frankreich, Großbritannien und die USA nicht eingegangen, weil sie davon überzeugt waren, dass der Sturz Baschar al Assads ohnehin bevorstünde. Zu diesem Zeitpunkt, so Martti Ahtisaari, belief sich die Zahl der Opfer auf 7 500: „Wir hätten dieses ganze Chaos in Syrien verhindern können.“ Jede Chance auf eine Beendigung des Krieges in Syrien muss genutzt werden. Der Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier und die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel haben sowohl in der ersten Lesung des Haushalts 2016 im Deutschen Bundestag als auch beim Besuch des russischen Außenministers Sergei Lawrow am 11. September 2015 zu Recht auf die Notwendigkeit neuer internationaler Gespräche für eine Lösung des syrischen Bürgerkrieges hingewiesen. Ebenso positiv hervorzuheben ist die Äußerung der Bundeskanzlerin, dass für eine Konfliktlösung Russland einbezogen werden müsse. Es ist nun an der Bundesregierung, hierzu auch konkrete politische Schritte einzuleiten. Ebenso sollte die deutsche Außenpolitik den Vorschlag des UNO- Sonderbeauftragten für Syrien, Staffan de Mistura, aufgreifen, der dazu aufrief, eine regionale Konferenz nach dem Vorbild der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa einzuberufen. De Mistura rief den Iran und Saudi-Arabien zu direkten Gesprächen miteinander auf (UN-Pressemitteilung vom 8. September 2015). Die Bundesregierung sollte aktiv bei der Vermittlung lokaler Waffenstillstände in Syrien eingreifen. Vor allem muss aber der Druck auf Saudi Arabien, Kuweit und Katar erhöht werden, die Lieferung von Geld und Waffen an islamistische Extremisten in Syrien einzustellen. Der syrische Bürgerkrieg ist nur politisch durch einen innersyrischen Dialog zwischen der Opposition und der Regierung zu lösen. Die Bekämpfung des Islamischen Staates (IS) muss unter Wahrung der Souveränität und Integrität des syrischen Staates geführt werden. Gleichwohl würde eine militärische Antwort auf die Herausforderung, die der IS darstellt, zu kurz greifen. Der IS ist auch als Reflex auf Armut, soziale Ausgrenzung, Perspektivlosigkeit und infolge der fehlenden Inklusion verarmter Teile der sunnitischen Bevölkerung Syriens und des Iraks erstarkt. Ein Naher Osten mit wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung wäre die Grundlage, um den radikalen Islamismus zurückdrängen zu können. Solange die Europäische Union (EU) und der Internationale Währungsfons (IWF) nur die Umsetzung neoliberaler Vorgaben verlangen, wird es nicht zu einer sozialen Stabilisierung des Nahen Ostens kommen. Am 8. und 9. Juni 2015 fand in Kairo unter Anwesenheit des ägyptischen Außenministers, Sameh Shukri, und des Vorsitzenden der Arabischen Liga, Nabil al Arabi, eine hoffnungsvolle Konferenz der zivilgesellschaftlichen demokratischen Opposition Syriens statt. Mit weit über 200 Vertretern aus dem demokratischen und zivilgesellschaftlichen Spektrum Syriens war diese Zusammenkunft nach Einschätzung der ägyptischen Tageszeitung „al Ahram“ (8. Juni 2015) die wichtigste Konferenz der syrischen Opposition. Mit einer umfangreichen Delegation nahmen auch die syrischen Kurden an der Kairoer Konferenz vom 8. und 9. Juni 2015 teil. Insbesondere das Spektrum der Democratic Union Party (PYD) und der Volksverteidigungskräfte sowie die zehn Parteien, die die „Nationale Union der Kräfte für den demokratischen Wandel“ bilden, entsandten Vertreterinnen und Vertreter. Dagegen boykottierten die mit dem Westen verbündete Moslembruderschaft und die von ihr dominierte Syrische Nationale Koalition, die vom Westen bislang als einzige anerkannte Oppositionsformation gefördert wird, die Konferenz. Die Bundesregierung hingegen unterstützt nach wie vor offiziell die Nationale Koalition. So heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/1746): „Die Bundesregierung unterstützt die 2012 gegründete ‚Nationale Koalition‘ als legitime Vertreterin des syrischen Volkes. Die Bundesregierung betrachtet darüber hinaus die Nationale Koalition als von der UN-Generalversammlung eingesetzte Interimsregierung.“ Diese Parteilichkeit verengt die Möglichkeiten der deutschen Politik, als Mittler einzutreten. Völkerrechtlich ist die Anerkennung einer Bürgerkriegsfraktion als legitime Vertretung eines Volkes fragwürdig. Die Stiftung Wissenschaft und Politik, die der Bundesregierung beratend zur Seite steht, formuliert in einer Publikation vom 25. März 2015: „Die Interimsregierung ist eine Exilorganisation im türkischen Gaziantep geblieben, die keine effektive Kontrolle in den befreiten Gebieten ausübt.“ Und weiter: „Wenig sinnvoll dagegen wäre es, wenn die ‚Freunde des syrischen Volkes‘ eine Weiterfinanzierung der Interimsregierung vor allem beschließen würden, um sich um das Eingeständnis zu drücken, dass ihre bisherige Syrienpolitik gescheitert ist.“ Ein solches Umdenken ist aber die Voraussetzung für eine aktive Vermittlerrolle Deutschlands im Konflikt. Neue Impulse kamen Im August 2015 aus dem Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen. Innerhalb von zwei Wochen wurden zwei Entscheidungen zu Syrien getroffen. Nach der Einigung von Wien mit dem Iran könnte es laut Aussage von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier gelingen, „die Blockaden der letzten Jahre zu überwinden“. Mit der Annahme der UN-Weltsicherheitsrat- Erklärung im Konsens hat der UN-Sicherheitsrat signalisiert, dass das Leiden in Syrien endlich ein Ende haben muss. Der Weltsicherheitsrat hat sich hinter die Vorschläge des UN-Sondergesandten Staffan de Mistura gestellt. Kern des Mistura-Planes ist es, die innersyrischen Akteure an einen Tisch zu bringen. Dort sollen sie in vier Arbeitsgruppen eine Einigung erzielen, die den Weg für eine Genf-III-Konferenz freimachen soll. Unterstützt werden soll der innersyrische Dialog von einer internationalen Kontaktgruppe, bei der Moskau eine wichtige koordinierende Funktion zufallen würde. Damit Genf III zustande kommt, müssen sich die vier Arbeitsgruppen auf eine gemeinsame Grundlage einigen, auf der ein politischer Übergangsprozess beginnen kann: Waffenstillstand, Bildung einer Regierung der nationalen Einheit, Kampf gegen den Terror sowie Neuwahlen. Der Bundesaußenminister Dr. Frank- Walter Steinmeier sagte, dass dies ein richtiger und sinnvoller Ansatz sei: „Wir sind mit de Mistura und Akteuren in der Region in engstem Kontakt, um zu helfen, diesen Prozess in Gang zu bringen“ (Presseerklärung vom 17. August 2015). Fernerhin sagte der Bundesaußenminister, dass alle „Chancen für eine Konfliktlösung genutzt werden müssen, die sich auch aus der Verständigung im Atom- Konflikt mit dem Iran ergeben würden“ (Agentur AFP-TX24, 9. September 2015). Diesen Aussagen folgten aber bisher keine praktischen politischen Handlungsvorschläge. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der UN-Initiative vom 19. August 2015 zur Beendigung des innersyrischen Konflikts, und wie gedenkt sie, diese in konkretes politisches Handeln umzusetzen? 2. Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um einen von ihr erklärtermaßen unterstützten Genf-III-Prozess zu befördern? 3. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des UN- Sonderbeauftragten Staffan de Mistura, der die Staaten Iran und Saudi-Arabien zur Aufnahme direkter Gespräche miteinander aufgerufen hat (UN- Pressemitteilung vom 8. September 2015)? 4. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag Staffan de Misturas, der zur Abhaltung einer regionalen Konferenz im Nahen Osten nach dem Vorbild der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) aufgerufen hat (UN-Pressemitteilung vom 8. September 2015)? 5. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Aussagen des früheren finnischen Präsidenten und Friedensnobelträgers Martti Ahtisaari, der sich gegenüber den britischen Guardian (15. September 2015) kritisch über die Haltung der westlichen Staaten Frankreich, Großbritannien und USA bezüglich der Ablehnung eines russischen Vorschlags zur Lösung der syrischen Krise im Februar 2012 geäußert hat? 6. War die Bundesregierung durch Beobachter an der Kairoer Konferenz der demokratischen patriotischen Opposition am 8. und 9. Juni 2015 vertreten? 7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Konferenz, und wie fließen die Ergebnisse in ihr diplomatisches Handeln in der Syrien-Krise ein? 8. Bestehen von Seiten der Bundesregierung Kontakte zu dem Teil der nicht bewaffnet agierenden zivilgesellschaftlichen syrischen Opposition, der den Kairoer Kongress durchgeführt hat? 9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in Bezug auf ihre bisherige Politik der Privilegierung der syrischen Nationalen Koalition aus der Tatsache, dass es eine wachsende demokratische Opposition in Syrien gibt, die zunehmend Unterstützung von anderen arabischen Staaten erhält und die sich für eine friedliche Regelung des syrischen Konflikts durch Verhandlungen auch mit Vertretern der syrischen Regierung einsetzt (Daily Mail vom 8. Juni 2015, SYRIAN OBSERVER vom 27. Mai 2015, AL AHRAM vom 23. Mai 2015)? 10. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus ihrer bisherigen Unterstützung für die vor allem im türkischen Exil wirkende Nationale Koalition? 11. Beabsichtigt die Bundesregierung, die privilegierte Unterstützung für die Nationale Koalition zu beenden und die diversen Oppositionsgruppierungen gleichberechtigt zu behandeln (bitte begründen)? 12. Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage hat die Bundesregierung ihre Entscheidung getroffen, die Nationale Koalition als legitime Vertretung des syrischen Volkes anzuerkennen? 13. Beabsichtigt die Bundesregierung, sollte es zu einer Konferenz im Format von Genf III kommen, sich für die Teilnahme eines breiten Spektrums der syrischen Opposition einzusetzen? 14. Welche Initiativen wird die Bundesregierung künftig ergreifen, damit auf einer möglichen Folgekonferenz von Genf II (Genf III) die zivilgesellschaftlichen Oppositions- und Reformgruppen, die nicht den gewaltsamen Weg beschritten haben, vertreten sein werden? 15. Wenn keine solchen Initiativen ergriffen werden sollen, welche Gründe hat die Bundesregierung für den Ausschluss der friedlichen und demokratischen syrischen Opposition? 16. Wie evaluiert die Bundesregierung ihre bisher nur der Nationalen Koalition zu Gute gekommene Unterstützung in Hinblick auf eine friedliche Beilegung des syrischen Konflikts und eine demokratische und säkulare Perspektive Syriens? 17. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Bereitschaft der syrischen Moslembrüder vor, die Initiative des UN-Syrien-Beauftragten Staffan de Mistura für eine Genf-III-Konferenz zu unterstützten? 18. Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, sei es bei der hiesigen Vertretung der Nationalen Koalition oder dem Sitz der „Interimsregierung“ in der Türkei, um für eine Annahme der jüngsten UN-Initiative, die das Verhandlungsmandat des UN-Sonderbeauftragten Staffan de Mistura stärkt, zu werben? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden in dieser Hinsicht ergriffen, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, solche Gespräche zu führen? 19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Nationalen Koalition Syriens, dass es keine Gespräche zur Beilegung des syrischen Konflikts mit der syrischen Regierung geben kann und dass der Rücktritt von Präsident Baschar al Assad und seiner Regierung die Voraussetzung für Gespräche ist (PANTE- RES vom 26. September 2015, FRANCE 24 vom 12. Oktober 2015)? 20. Bestehen seitens der Bundesregierung Kontakte zu offiziellen syrischen Behörden? 21. Beabsichtigt die Bundesregierung, die diplomatischen Kanäle zur syrischen Regierung wiederherzustellen? 22. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung angesichts der nach Information der Fragesteller zunehmenden islamistischen Dominanz in den Reihen der Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte aus der von der Gruppe der Freunde Syriens mit der Nationalen Koalition vereinbarten Zusammenarbeit, und inwiefern kann diese Zusammenarbeit nach Einschätzung der Bundesregierung vor diesem Hintergrund weitergeführt werden? 23. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Privilegierung der Nationalen Koalition durch die Gruppe der Freunde Syriens, insbesondere im Rahmen des „Syrian Recovery Trust Fund“ (SRTF), durch den Projekte finanziert werden, die exklusiv der Nationalen Koalition zugutekommen (Auswärtiges Amt vom 2. September 2013), auch in den Jahren 2015 bzw. 2016 weiterhin zu unterstützen? 24. Wie viele Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 durch die Geberländer in den SRTF einbezahlt worden (bitte nach Geberland und jeweiliger Höhe der Mittel auflisten)? 25. Wie hoch ist der Anteil der Bundesrepublik Deutschland an den in den SRTF eingezahlten Summen (bitte nach Jahren, sowohl in absoluten Summen als auch prozentual, auflisten)? 26. Werden oder wurden im Jahr 2015 durch die Bundesregierung humanitäre zivilgesellschaftliche Projekte in den von den syrischen Kurden selbstverwalteten Gebieten finanziert? 27. Wenn nicht, wie begründet die Bundesregierung, dass im Jahr 2015 keine Projektförderung in den kurdischen selbstverwalteten Regionen stattfindet, obwohl sich die humanitäre Lage in den kurdischen Regionen Nordsyriens insbesondere durch den Krieg des IS gegen die Kurdinnen und Kurden dramatisch zugespitzt hat? 28. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Einbeziehung des Iran in eine Lösung des syrischen Konflikts? 29. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die bisherigen Erfolge der von westlichen Staaten und ihren arabischen Verbündeten geführten Luftangriffe gegen den IS vor? 30. Welche Ursachen sind nach Ansicht der Bundesregierung für das Erstarken des IS im Irak und in Syrien verantwortlich? 31. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zahl ausländischer extremistischer Kämpfer in den Reihen der syrischen Opposition vor? 32. Kann die Bundesregierung die von Jürgen Todenhöfer genannte Zahl von über 70 Prozent Ausländern, die in den Reihen des IS und anderer radikal islamistischer Gruppen in Syrien kämpfen, bestätigen (Inside IS, Jürgen Todenhöfer 29. September 2015, www.facebook.com/JuergenTodenhofer/ posts/10153266168845838)? 33. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die mögliche Finanzierung islamistischer Extremisten durch Saudi-Arabien, Kuweit und Katar in Syrien vor? 34. Hat die Bundesregierung mit den Regierungen Saudi-Arabiens, Kuweits und Katars über eine Einstellung der Unterstützung islamistischer Extremisten in Syrien gesprochen? 35. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Scheitern der bisherigen Wirtschaftspolitik in den bevölkerungsreichen Ländern der arabischen Welt? 36. Gibt es von Seiten der EU und des IWF Überlegungen für einen großangelegten Marshallplan für den Nahen Osten? 37. Welche Überlegungen gibt es von Seiten der Bundesregierung für den Wiederaufbau der vom Bürgerkrieg zerstörten Länder, wie Syrien und Irak? 38. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die durch die USA unterstützten bewaffneten Kräfte im Hinblick auf ihre Zusammensetzung und ihre ideologische religiöse Ausrichtung vor? 39. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zur Verhinderung einer weiteren blutigen Zuspitzung des syrischen Krieges und der daraus folgenden humanitären Katastrophe jedwede weitere Lieferung von Waffen an alle Konfliktparteien in Syrien unterbunden werden müsse? 40. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung für das Jahr 2015 über Waffenlieferungen der USA an die bewaffnete Opposition in Syrien vor? 41. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung für das Jahr 2015 über Waffenlieferungen der Türkei an islamistische Kräfte vor (bitte nach jeweiliger Gruppierung auflisten)? 42. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die politischen Ziele der Türkei in Bezug auf Syrien vor? 43. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass die Türkei den Moslembrüdern Syriens an die Macht verhelfen wolle (BZ vom 11. September 2015)? 44. Hat die Bundesregierung Gespräche mit der türkischen Regierung im Hinblick auf eine mögliche türkische Unterstützung für die neue Syrien- Initiative der UN geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 45. Hat die Bundesregierung konkrete Kenntnisse über die bewaffneten Formationen, die durch die USA unterstützt werden, insbesondere über deren ideologische Hintergründe und Ausrichtungen? Wenn ja, welche? 46. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der von den USA rekrutierten „gemäßigten“ Aufständischen, die den Kampf gegen den IS führen sollen? 47. Wurde oder wird im Kabinett oder nachgeordneten Behörden über eine mögliche direkte oder indirekte militärische Teilnahme der Bundeswehr in Syrien bzw. im Umfeld Syriens diskutiert? 48. Wird die Bundesregierung sich künftig im Rahmen der NATO gegen weitere Waffenlieferungen der USA oder anderer NATO-Staaten an die Rebellen aussprechen? 49. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass auch im Jahr 2015 die Staaten Saudi-Arabien und Katar mithilfe von Waffenlieferungen und durch die Entsendung und Unterstützung dschihadistischer Kämpfer im syrischen Krieg eingreifen (THE INDEPEN- DENT vom 12. Mai 2015, THE HUFFINGTON POST vom 5. Juli 2015, BBC vom 1. September 2014)? 50. Inwieweit, und wenn ja, wann, hat die Bundesregierung im Rahmen der Gruppe der Freunde Syriens von den Regierungen Katars und Saudi- Arabiens das Unterlassen sämtlicher destabilisierender Handlungen, wie Waffenlieferungen und die Rekrutierung von Dschihadisten, gefordert? Wenn nicht, welches ist das Motiv der Bundesregierung, sich nicht für einen Stopp von Waffenlieferungen durch Katar und Saudi-Arabien einzusetzen? 51. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, künftig im Rahmen der Gruppe der Freunde Syriens für eine Einstellung aller Waffenlieferungen an Syrien initiativ zu werden? 52. Wohin geht die humanitäre Hilfe, die die Bundesregierung im Jahr 2015 in Syrien leistet (bitte genau nach Gebieten auflisten und angeben, von wem die jeweiligen Gebiete nach Kenntnis der Bundesregierung kontrolliert werden)? 53. Inwiefern leistet die Bundesregierung auch in den von der Regierung kontrollierten Gebieten Syriens humanitäre Hilfe, und inwieweit ist sie bereit, Hilfe für Menschen in Not in den von Präsident Baschar al Assad kontrollierten Gebieten zu leisten? 54. Inwieweit, und wenn ja, in welcher Form, ist die Bundesregierung bisher insbesondere bei ihrem NATO-Partner Türkei für die Aufhebung der Blockade der kurdischen Gebiete Syriens initiativ geworden? 55. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Militärschläge der Türkei in Syrien vor? 56. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Opfer unter der Zivilbevölkerung durch die türkischen Bombardements gegeben? 57. Wie beurteilt die Bundesregierung die humanitäre Lage in den syrisch- kurdischen Gebieten? 58. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Auswirkungen der türkischen Blockadepolitik gegen die syrisch-kurdische Bevölkerung vor? 59. Hat die Bundesregierung der Türkei von solchen Schritten abgeraten? 60. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 die Sanktionen auf die Zivilbevölkerung, insbesondere auf die ärmsten Schichten der syrischen Bevölkerung, gehabt? 61. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass auch im Jahr 2015 lediglich den Menschen in von der Opposition kontrollierten Gebieten die Lockerungen der Sanktionen zu Gute kommen, obwohl auch die Menschen in von der Regierung kontrollierten Gebieten nach wie vor dringend humanitärer Hilfe bedürfen? 62. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, ob al-Qaida und die al-Nusra- Front nach wie vor vom Verkauf des syrischen Öls profitieren? 63. Wie hoch sind die im Jahr 2015 von der Bundesregierung getätigten Ausgaben für humanitäre Hilfe in den Flüchtlingslagern in den Nachbarstaaten Syriens, und wie hoch werden sie voraussichtlich im Jahr 2016 sein (bitte nach Jahr und Empfängerland auflisten)? 64. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Jahr 2015 ergriffen, um die besonders betroffenen Staaten, wie Jordanien, Libanon, Irak und Türkei, bei der Bewältigung der Herausforderungen, vor die sie die Aufnahme großer Flüchtlingskontingente stellt, zu unterstützen? 65. Welche Informationen über mögliche Waffenlieferungen aus Ägypten an Syrien liegen der Bundesregierung vor? 66. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Situation der politischen Gefangenen in Syrien vor? 67. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Verbesserung der Situation der politischen Gefangenen in Syrien? 68. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die syrische Regierung politische Gefangene aus dem zivilen, nicht gewaltsamen Spektrum der Opposition freilässt? 69. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie sich die Zusammensetzung der aktiven Kämpferinnen und Kämpfer des IS nach Herkunftsländern gestaltet? Wie viele Kämpferinnen und Kämpfer stammen aus Syrien selbst, wie viele aus dem Ausland, und aus welchen Ländern im Einzelnen? 70. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie sich die Zusammensetzung der aktiven Kämpferinnen und Kämpfer der Al-Nusra- Front nach Herkunftsländern gestaltet? Wie viele Kämpferinnen und Kämpfer stammen aus Syrien selbst, wie viele aus dem Ausland, und aus welchen Ländern im Einzelnen? 71. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Ermittlungsstand des Expertenteams der Vereinten Nationen, das den Chemiewaffeneinsatz vom April 2014 untersucht und die Personen, Gruppen, Einheiten oder Regierungen identifizieren soll, die den Einsatz von Chemiewaffen zu verantworten haben? Berlin, den 9. Oktober 2015 Dr. Gregor Gysi und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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