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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Fazit der Arbeit der Taskforce "Schwabinger Kunstfund" und Ergebnisse der bisherigen Arbeit des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste

Taskforce: Haushaltsmittelverwendung 2015 für Provenienzrecherche und -forschung, Mitgliederhonorare, beauftragte Experten; Deutsches Zentrum Kulturgutverluste: Details zum Folgeprojekt zur Erforschung der Sammlung Gurlitt und zu Kooperationen mit universitärer und außeruniversitärer Forschung, Sachgebiet &quot;Kulturgutverluste SBZ/DDR&quot;: Arbeitsaufnahme, Konzept, Ergebnisse der Expertenbesprechung, Förderanträge, Kooperation mit der Stasi-Unterlagen-Behörde; Vorlage eines Gesetzentwurfs zu zivilrechtlichen Regelungen für den Umgang mit NS-Raubkunst<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

04.12.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/661430.10.2015

Fazit der Arbeit der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ und Ergebnisse der bisherigen Arbeit des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste

der Abgeordneten Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, Norbert Müller, Harald Petzold (Havelland), Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im September 2015 wurde öffentlich, dass die sogenannte Taskforce Schwabinger Kunstfund zum 31. Dezember 2015 ihre Arbeit offiziell beenden wird, obwohl die Provenienzrecherche zu den Werken der Sammlung Gurlitt noch nicht vollständig abgeschlossen werden konnte. Seit Anfang dieses Jahres, zum 1. Januar 2015, hat parallel das neu gegründete Deutsche Zentrum Kulturgutverluste seine Arbeit aufgenommen. Wir fragen nach den Hintergründen der Arbeit der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ und den Konsequenzen, welche sich aus ihrer Beendigung ergeben. Zugleich möchten wir wissen, welche Arbeitsergebnisse das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in den ersten Monaten seiner Tätigkeit erzielen konnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wofür konkret die im Bundeshaushalt 2015 im Kapitel 0452, Titel 685 14, Erläuterungsziffer 2 „Provenienzrecherche und -forschung insbesondere zu NS-Raubkunst, Einzelprojekte“ veranschlagten Mittel für die Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ in Höhe von 530 050 Euro ausgegeben wurden (bitte nach Verwendungszwecken aufschlüsseln)?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Mitglieder der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ im Zeitraum 2014 und 2015 Honorare erhalten haben (wenn ja, bitte einzeln nach Personen, Höhe des Honorars und erbrachter Leistung aufschlüsseln)?

3

Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/3488) arbeiteten wegen der oftmals erforderlichen speziellen Recherche- und Sprachkenntnisse eine wechselnde Zahl von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, einzeln oder als Rechercheteam in unterschiedlichen Vertragskonstellationen und mit unterschiedlichen Zeitbudgets der Taskforce zu. Welche Expertinnen und Experten hat die Taskforce konkret in den Jahren 2014 und 2015 mit Recherchen und Expertisen beauftragt (bitte einzeln nach Personen, Vertragskonstellation, Zeitraum der Beschäftigung, Höhe des Honorars und Nennung der konkret erbrachten Leistung aufschlüsseln)?

4

Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, welche konkreten Personen (bitte unter Angabe der geplanten Anzahl und unter Nennung der Namen) nach Abschluss der Arbeit der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ zum 31. Dezember 2015 im Rahmen des angekündigten Folgeprojektes beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (siehe Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien – BKM – vom 30. September 2015 zum Kapitel 0452, Titel 685 14, Erläuterungsziffer 2, S. 1) die weitere Erforschung der Kunstwerke der Sammlung Gurlitt übernehmen werden?

5

Plant die Bundesregierung, mit dem Kunstmuseum Bern nach Abschluss der Arbeit der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ zum 31. Dezember 2015 eine Vereinbarung zu treffen, die eine finanzielle Beteiligung des Kunstmuseums Bern an dem geplanten Folgeprojekt beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste zur weiteren Erforschung der Werke der Sammlung Gurlitt vorsieht?

6

Bis zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung, ein Konzept für das angekündigte Folgeprojekt „Taskforce Schwabinger Kunstfund“ beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste für die weitere Erforschung der Kunstwerke der Sammlung Gurlitt vorzulegen, inklusive kalkuliertem Finanzbedarf und Projektlaufzeit?

7

Welche „Einzelprojekte, insbesondere internationale Kooperationen“, welche der Bericht der BKM vom 30. September 2015 zum Kapitel 0452, Titel 685 14, Erläuterungsziffer 2, S. 1 erwähnt, sind konkret geplant?

8

Liegen konkrete Planungen zu den im Bericht der BKM vom 30. September 2015 zum Kapitel 0452, Titel 685 14, Erläuterungsziffer 2, S. 1 angekündigten „gesamtstaatlich bedeutsamen Konferenzen und Publikationen zur weiteren Umsetzung der Washingtoner Prinzipien“ vor?

9

Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass dem Deutschen Zentrum Kulturgutverluste laut Bericht der BKM vom 30. September 2015 zum Kapitel 0452, Titel 685 14, Erläuterungsziffer 1 seit Beginn seiner Arbeit im Januar 2015 bis zum 30. September 2015 kein einziger Förderantrag von Privatsammlern oder Privatmuseen vorlag, obwohl auch dies eine Leistung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste sein soll?

10

Wer erarbeitet das laut Bericht der BKM vom 30. September 2015 zum Kapitel 0452, Titel 685 14, Erläuterungsziffer 1 vom Stiftungsrat erbetene Konzept für Kooperationen mit der universitären und außeruniversitären Forschungslandschaft wie auch für den Auf- und Ausbau entsprechender Forschungsverbünde, und wann wird darüber entschieden?

11

Wird dieses Konzept nach einem entsprechenden Beschluss des Stiftungsrates des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste öffentlich gemacht werden?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wann die 507 Werke der Sammlung Gurlitt, bei denen ein Raubkunstverdacht ausgeschlossen werden konnte (siehe Bericht der BKM vom 30. September 2015 zum Kapitel 0452, Titel 685 14, Erläuterungsziffer 2), an das Kunstmuseum Bern übergeben werden können?

13

Ist es richtig, dass alle jene Werke der Sammlung Gurlitt, die derzeit noch beforscht werden (751 aus dem „Münchner Bestand“ und 239 aus dem Salzburger Haus, siehe Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 7. September 2015) und für die sich auch zukünftig nicht zweifelsfrei der Verdacht des NS-verfolgungsbedingten Entzuges klären lässt, in den Besitz der Bundesrepublik Deutschland übergehen, da die zwischen der Stiftung Kunstmuseum Bern, dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland geschlossene Vereinbarung vom 24. November 2014 besagt, dass nur Werke, die frei vom Verdacht NS-verfolgungsbedingten Entzuges sind, in den Besitz der Stiftung übergehen?

14

Wie viele und welche Werke der Sammlung Gurlitt plant die BKM Monika Grütters Ende 2016 in der Bundeskunsthalle Bonn auszustellen (siehe DER SPIEGEL vom 10. Oktober 2015 „Lauder enttäuscht von Grütters“; bitte unter Angabe der Anzahl und Titel der Werke)?

15

Wer wird die Ende 2016 in der Bundeskunsthalle Bonn von der BKM Monika Grütters geplante Ausstellung mit Werken aus der Sammlung Gurlitt kuratieren, und wird mit externen Experten zusammengearbeitet, und wenn ja, bitte unter Angabe der Namen?

16

Berechtigt die zwischen der Stiftung Kunstmuseum Bern, dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland geschlossene Vereinbarung vom 24. November 2014 die BMK zu einer öffentlichen Ausstellung von Werken aus der Sammlung Gurlitt?

17

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste seine Arbeit im Bereich des Sachgebietes „Kulturgutverluste SBZ/DDR“ aufgenommen hat; wenn das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste dies nicht getan hat, und warum fand dies bisher nicht statt?

18

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es für das Sachgebiet „Kulturgutverluste SBZ/DDR“ ein zugrunde liegendes Konzept gibt, wer es erarbeitet hat und ob es öffentlich einsehbar ist?

19

Welche Ergebnisse hatte die laut Bericht der BKM vom 30. September 2015 im Oktober 2015 stattgefundene Expertenbesprechung zu dem Aufgabenfeld „Kulturgutverluste SBZ/DDR“ und wer war an ihr beteiligt (bitte mit Auflistung der eingeladenen Expertinnen und Experten)?

20

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob dem Deutschen Zentrum Kulturgutverluste Förderanträge zum Sachgebiet „Kulturgutverluste SBZ/DDR“ vorliegen, und wenn ja, wie viele?

21

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste im Rahmen dieses Sachgebietes eine Kooperation mit der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen plant, und wenn das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste dies nicht tut, bitte begründen, warum nicht?

22

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass sich im Archiv der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen zahlreiche NS-Unterlagen, die den Kunstraub sowohl in den vom Deutschen Reich besetzten Gebieten als auch an der verfolgten jüdischen Bevölkerung belegen, befinden (siehe Zwölfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik für die Jahre 2013 und 2014, S. 53 f.)?

23

Wie plant die Bundesregierung, diesen Aktenbestand im Rahmen der Aufarbeitung von Fällen verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter der NS-Zeit einzubeziehen?

24

Kann die Bundesregierung einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung des seitens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeiteten Gesetzentwurfs zu zivilrechtlichen Regelungen für den Umgang mit NS-Raubkunst vorlegen?

25

Wann konkret plant die Bundesregierung, den Referentenentwurf des geplanten Gesetzes zu zivilrechtlichen Regelungen für den Umgang mit NS-Raubkunst zu veröffentlichen?

Berlin, den 29. Oktober 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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