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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Neues "Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung" bei Europol

Maßnahmen von Europol zur Eindämmung der Schleuserkriminalität, Pläne zur Einrichtung eines &quot;Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung&quot; (EMSC), Aufgaben und Fähigkeiten, Übernahme einzelner Kapazitäten des &quot;maritimen Lagezentrums&quot; (JOT MARE), Kontrolle des Internets, Aufbau von &quot;mobilen Ermittlungsunterstützungsteams&quot; (EMIST) und eines &quot;Operativen Spezialistenzentrums gegen den Schmuggel von Migranten&quot;, Kooperation mit Behörden in Transit- und Herkunftsländern, Konferenz in Lyon zur Bekämpfung von Fluchthelfern<br /> (insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

30.11.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/670502.11.2015

Neues „Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ bei Europol

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut dem Ratsdokument 12502/15 sieht Europol die Einrichtung von 30 Planstellen „zur weiteren Stärkung der Rolle Europols bei der Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates hinsichtlich der Zerschlagung von Schleppernetzen“ vor. Für 325 000 Euro soll unter anderem ein „Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (European Migrant Smuggling Centre, EMSC) eingerichtet werden. Das Zentrum verfolgt demnach Aufklärungszwecke und soll einen „EU-weiten Überblick über die Schleusung von Migranten aus Sicht der Strafverfolgung“ geben. Dadurch werde die Koordinierung mit ähnlichen nationalen Zentren gewährleistet. Auch soll das EMSC „Fachwissen über die Nutzung der sozialen Netzwerke durch die Schmuggler und über Finanzermittlungen einbringen“. Es ist unklar, welche Kompetenzen hier gemeint sind. Europol nutzt Finanzermittlungen in zahlreichen Kriminalitätsphänomenen, darunter auch im Rahmen des Maritimen Aufklärungszentrums JOT MARE gegen Fluchthelferinnen und Fluchthelfer. Das EMSC könnte also eine Fortentwicklung bestehender Strukturen darstellen. Die Internetbeobachtung zur Entfernung von Inhalten, die Migrantinnen und Migranten „anlocken“ könnten, wird indes im Rahmen der neuen „Meldestelle für Internetinhalte“ besorgt. Diese soll aber nach derzeitigen Plänen nicht dem EMSC, sondern einem ebenfalls geplanten „Anti-Terror-Zentrum“ (ECTC) bei Europol untergeordnet werden (Bundestagsdrucksache 18/6223). Im ECTC könnten nach Meinung einiger Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) auch geheimdienstliche Informationen verarbeitet werden. Ähnliches ist laut dem Ratsdokument auch für das EMSC zu erwarten, in das demnach „mehr geheimdienstliche und operative Erkenntnisse in die Vor-Ort-Maßnahmen der Polizei und des Grenzschutzes einfließen“ sollen.

Europol sucht nun in Stellenanzeigen (www.europol.europa.eu/vacancies) Analystinnen und Analysten und türkischsprachige Übersetzerinnen und Übersetzer, die mit der Auswertung offener Quellen im Internet und der Verarbeitung von Massendaten vertraut sind. Bevorzugt werden Bewerber, die über Erfahrungen mit Finanzermittlungen verfügen und in den Bereichen „Cyberkriminalität“ oder „Anti-Terrorismus“ tätig waren.

Das neue EMSC würde auch der Unterstützung von neuartigen „mobilen Ermittlungsunterstützungsteams“ (EU Mobile Investigation Support Team, EMIST) dienen. Diese soll die Kommission bei der Einrichtung sogenannter Hotspots in Italien und Griechenland unterstützen. Das EMIST-Personal wird vom EMSC geschult. Den aus „Experten und Analysten von Europol“ zusammengestellten EMIST obliegen „Ermittlungen zur Aufdeckung von Schleusernetzen“. Jedoch sollen die EMIST-Teams auch „handeln, wenn Migranten von den fünf derzeit betroffenen griechischen Inseln ausschiffen, und dabei auf Informationen von verschiedenen Verwaltungsbehörden der Region sowie von nationalen und internationalen Ermittlungen zurückgreifen“. Vermutlich soll auf diese Weise ermöglicht werden, dass die Empfängerländer umverteilter Geflüchteter vorab mit den polizeilichen Personendaten der Betroffenen versorgt werden können.

Zur „Koordinierung des Hotspot-Ansatzes“ ist Europol schon jetzt Teil einer „EU Regional Task Force“ (EURTF), die von griechischen bzw. italienischen Behörden eingerichtet wurde (Antwort auf die Kleine Anfrage „Vorbereitungen zur ‚Valletta Conference an Migration‘ in Malta zur Kontrolle unerwünschter Migration“, Bundestagsdrucksache 18/6450). Auch die Agenturen FRONTEX, Eurojust und EASO nehmen daran teil. Die EURTF kooperiert unter anderem mit der EU-Militärmission EUNAVFOR MED zum Aufspüren und Festhalten von Fluchthelferinnen und Fluchthelfern auf dem Mittelmeer. Alle beteiligten EU-Agenturen würden laut dem Auswärtigen Amt „Migration Support Teams“ in Aufnahmeeinrichtungen des jeweiligen Aufnahmemitgliedstaats entsenden, um die dortigen Behörden „bedarfsorientiert zu unterstützen“. Nicht nur Europol soll demnach Informationen zur Fluchthilfe zusammentragen. FRONTEX unterstütze beispielsweise „bei der Befragung einzelner Migranten, um Informationen über die Vorgehensweise von Schleusern zu sammeln“. Auch Eurojust soll „Ermittlungsbeamte entsenden, um die Informationsgewinnung im Rahmen der Bekämpfung der Schleusungskriminalität zu unterstützen“.

Mitte Oktober 2015 hielt Europol mit der internationalen Polizeiorganisation Interpol in Lyon ein gemeinsames Forum zur Bekämpfung von Fluchthelferinnen und Fluchthelfern ab (Operational Forum on Countering Migrant Smuggling Networks). Die bei Interpol stattfindende zweitägige Konferenz habe laut einer Mitteilung „zahlreiche Maßnahmen gegen organisierte kriminelle Netzwerke“ erörtert (Interpol vom 16. Oktober 2015, Europol vom 16. Oktober 2015). An der Konferenz nahmen auch Behörden aus Transit- und Herkunftsländern von Geflüchteten teil. Zu den weiteren Teilnehmenden gehörten Mitglieder internationaler und regionaler Organisationen sowie aus dem „Privatsektor“.

Ein Folgetreffen ist für den 22. und 23. Februar 2016 bei Europol in Den Haag anvisiert. Europol und Interpol werden laut den Mitteilungen ihre Kooperation abermals verstärken. Polizeibehörden würden durch einen gemeinsamen „Europol–Interpol report on migrant smuggling networks“ unterstützt. Dieser Bericht könnte als Leitfaden für „koordinierte und effiziente“ Aktivitäten herangenommen werden. Auch bei Interpol soll ein operatives Spezialistenzentrum gegen den Schmuggel von Migranten (Specialist Operational Network against Migrant Smuggling) entstehen, das eng mit Europol verzahnt werden soll. Ziel sei demnach die Mitarbeit von Behörden aus Transit- und Herkunftsländern. Die neue Interpol-Abteilung gegen Fluchthilfe soll auf der bereits existierenden Zusammenarbeit mit „Partnern“ in Afrika aufbauen. Genannt werden Regionalbüros in Abidjan und Nairobi, die nach einem Modellprojekt in Lateinamerika eingerichtet wurden.

Europol und Interpol kündigen den Ausbau von Echtzeit-Kapazitäten in der Informationsübermittlung an. Gemeint sind womöglich Finanzermittlungen mithilfe der „Ma3tch-Technologie”, die nun bei Europol eingeführt wird. Interpol kündigt den Start einer “Operation Hydra” an, die sich gegen Schmuggler richten soll. „Operation Hydra”. Europol hat zur Bekämpfung unerwünschter Fluchthilfe eine Kontaktstelle „Checkpoint“ eingerichtet, in deren Datensammlung bereits 30 000 Personen wegen angeblicher „Schleusungskriminalität“ gespeichert seien. Welche davon aus EU-Mitgliedstaaten stammen, weiß die Bundesregierung nicht. Auch würden durch „Checkpoint“ 1 593 laufende Ermittlungen unterstützt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Was ist der Bundesregierung über Pläne zur Einrichtung eines „Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (EMSC) bei Europol bekannt?

2

Wo ist das EMSC nach Kenntnis der Bundesregierung geografisch und administrativ angesiedelt?

3

Über welche Haushaltsmittel verfügte das Zentrum zu Beginn, und welche Erhöhungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant?

4

Wann und wo wurde die Einrichtung eines EMSC nach Kenntnis der Bundesregierung beschlossen?

5

Wie hat sich die Bundesregierung in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen zur Notwendigkeit und Umsetzung des Zentrums positioniert?

6

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Personal- und Sachmittel und welche Aufgaben des „maritimen Lagenzentrums“ (JOT MARE) in das EMSC überführt werden sollen?

7

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und mit welchen Kapazitäten das „maritime Lagenzentrum“ (JOT MARE) (auch in Teilen) beibehalten werden soll?

8

Mit welchen Produkten und Diensten soll das EMSC nach Kenntnis der Bundesregierung einen „EU-weiten Überblick über die Schleusung von Migranten aus Sicht der Strafverfolgung“ ermöglichen?

9

Welche deutschen Behörden (Polizei, Zoll, Geheimdienste), Koordinations- und Kooperationsplattformen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen sollten aus Sicht der Bundesregierung mit dem EMSC (mittelbar oder unmittelbar) zusammenarbeiten bzw. Informationen zuliefern, und welche Pläne existieren hierzu?

10

Mit welchen regionalen „Task Forces“ soll das EMSC nach Kenntnis der Bundesregierung kooperieren?

11

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Rahmen über das EMSC „Vor-Ort-Maßnahmen der Polizei und des Grenzschutzes“ durch „mehr geheimdienstliche und operative Erkenntnisse“ unterstützt werden sollen?

12

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise das EMSC eigene Ermittlungen betreiben soll oder sich hierfür anderer Abteilungen bei Europol bedient?

13

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob das EMSC auch die Rückverfolgung von Finanzströmen betreiben soll?

a) Inwiefern sollen hierfür auch die Financial Intelligence Units bei Europol zuarbeiten?

b) Was ist der Bundesregierung über Ziel, Zeitraum und Beteiligte entsprechender Projekte einzelner EU-Mitgliedstaaten zur Erstellung von Lagebildern zu Finanzströmen hinsichtlich „Schleusungskriminalität“ bekannt?

14

Inwiefern soll das EMSC nach Kenntnis der Bundesregierung auch mit der Kontrolle des Internets und Entfernung dort gefundener Inhalte beauftragt werden?

15

Inwiefern verfügt das EMSC hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung über eine eigene Abteilung, bzw. inwiefern werden diese Dienste von der ebenfalls bei Europol eingerichteten und mit eigenen Stellen im Haushaltsplan versehenen „Meldestelle für Internetinhalte“ (EU IRU) übernommen?

16

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen Gründen Europol in Stellenanzeigen ankündigt, Bewerberinnen und Bewerber sollten zuvor möglichst in den Bereichen „Cyberkriminalität“ oder „Anti-Terrorismus“ tätig gewesen sein?

17

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das EMSC bzw. Europol auch die forensische oder inhaltliche Auswertung (auch Übersetzung) abgehörter Telefonate übernehmen sollen bzw. hierzu koordinierend tätig wird?

a) Was ist der Bundesregierung aus Berichten der EU-Mitgliedstaaten darüber bekannt, in welchem Umfang zur Bekämpfung von „Schleusungskriminalität“ auch auf hoher See Telefonate abgehört werden?

b) Von wem werden diese Gespräche nach Kenntnis der Bundesregierung übersetzt, und inwiefern sind EU-Operationen oder EU-Lagezentren (etwa das JOT MARE) hier involviert?

18

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Europol bei ihren Ermittlungen zu „Menschenschmuggel“ oder „Schleusungskriminalität“ auch Analysen zur Bedrohung durch Terrorismus einfließen lässt?

19

Was ist der Bundesregierung über den Aufbau von neuartigen „mobilen Ermittlungsunterstützungsteams“ (EMIST) bekannt?

a) Wie viele Personen sollen diesen EMIST angehören, und welche Einsatzpläne existieren bereits?

b) Welche Aufgaben sollen die EMIST in den in Italien und Griechenland geplanten „Hotspots“ übernehmen?

20

Auf welche Weise sollen die „Experten und Analysten von Europol“ nach Kenntnis der Bundesregierung in den „Hotspots“ „Ermittlungen zur Aufdeckung von Schleusernetzen“ durchführen?

a) Wie werden die Aufgaben der EMIST von denen anderer EU-Agenturen abgegrenzt?

b) Inwiefern und in welchem Umfang sollen die EMIST auch „Befragungen“ einzelner Migrantinnen und Migranten durchführen?

21

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn die Kommission davon spricht dass EMIST-Teams auch „handeln [sollen], wenn Migranten von den fünf derzeit betroffenen griechischen Inseln ausschiffen“?

a) Inwiefern sollen die EMIST nach Kenntnis der Bundesregierung auch behilflich sein, einzelne EU-Mitgliedstaaten vor einer etwaigen Aufnahme umverteilter Migrantinnen und Migranten mit deren Personendaten zu versorgen, damit diese die Daten mit Polizeidatenbanken abgleichen können?

b) Auf welche Weise sollen die EMIST nach Kenntnis der Bundesregierung mit der „EU Regional Task Force“ bzw. mit griechischen und italienischen Behörden zusammenarbeiten?

c) Inwiefern könnten die EMIST nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf Datenbanken zugreifen, die gemeinsam mit der EU-Militärmission EUNAVFOR MED betrieben werden?

22

In welchen einzelnen Maßnahmen adressierte die Europol-Operation “Blue Amber“ in ihren einzelnen Aktionstagen bzw. -wochen nach Kenntnis der Bundesregierung auch den Themenbereich „Illegale Migration“?

a) Wie viele Personen ohne gültige Aufenthaltserlaubnisse wurden dabei festgestellt?

b) Welche weiteren, ähnlichen Operationen bezüglich „irregulärer Migration” hat Europol nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 durchgeführt?

23

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Europol (außer dem Zentrum JOT MARE) schon jetzt über ein Monitoring-Zentrum zu Migrationsströmen in der EU bzw. entsprechenden Fähigkeiten verfügt, worum handelt es sich dabei, und wer nimmt daran teil?

24

Was ist der Bundesregierung über Angebote aus EU-Mitgliedstaaten bekannt, gemeinsame Lagezentren zu Migration oder „Schleusungskriminalität“ einzurichten, welche Aktivitäten gibt es hierzu, und welche Teilnehmenden haben Interesse bekundet?

25

Mit welchen Teilnehmenden sind deutsche Behörden zu einem von Europol mit der internationalen Polizeiorganisation Interpol abgehaltenen Konferenz zur Bekämpfung von Fluchthelfern nach Lyon gereist, und welche Beiträge haben sie dort gehalten oder verteilt?

26

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen aus Transit- und Herkunftsländern von Geflüchteten Behörden angereist waren (sofern die Bundesregierung über keine Teilnahmeliste verfügt, bitte beantworten soweit erinnerlich)?

27

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob Organisationen aus dem „Privatsektor“ an der Konferenz teilnahmen (sofern die Bundesregierung über keine Teilnahmeliste verfügt, bitte beantworten soweit erinnerlich)?

28

Welche Einzelheiten sind der Bundesregierung zur Einrichtung eines „Operativen Spezialistenzentrums gegen den Schmuggel von Migranten“ bei Interpol bekannt?

29

Auf welche Weise soll das Zentrum mit Behörden aus Transit- und Herkunftsländern zusammenarbeiten?

a) Welche Datensammlung werden in dem Interpol-Zentrum hierzu geführt?

b) Wie viele Personen werden bei Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung wegen „Menschenschmuggels“ oder „Schleuserkriminalität“ gespeichert, und woher stammen diese Daten?

c) Wie viele Personen sind bei Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung wegen „Menschenschmuggels“ oder „Schleuserkriminalität“ mit welchen Buntecken ausgeschrieben?

d) Welche eigenen Operationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vom „Operativen Spezialistenzenrum gegen den Schmuggel von Migranten“ geplant (auch Teilnahme an Operationen anderer Organisationen und Länder)?

e) Wozu will Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung auch in den Hotspots tätig werden?

30

Was ist der Bundesregierung über den Umfang von Einträgen auf einer „Liste verdächtiger Schiffe“ der Grenzagentur FRONTEX bekannt?

31

Welche EU-Mitgliedstaaten haben aus Sicht der Bundesregierung im Jahr 2015 zeitnah und umfassend im dafür festgelegten Verfahren über die Einführung von Binnengrenzkontrollen informiert, und welche Regierungen haben aus Sicht der Bundesregierung hiergegen verstoßen?

32

Welche weiteren vorübergehenden Grenzkontrollen haben welche Länder nach Kenntnis der Bundesregierung für welchen Zeitraum (auch Verlängerungen) angekündigt, und auf welchem Artikel des Schengener Grenzkodex beruhen diese?

33

Welche Absprachen haben die Außenministerien oder auch andere Behörden Deutschlands, Österreichs und Ungarns bezüglich der polizeilichen Verfolgung von Fluchthelfern auf der Route Ungarn–Österreich–Deutschland im August oder September 2015 getroffen (bitte auch das Datum der Absprachen und deren etwaige Bekanntmachung mitteilen)?

34

Was ist der Bundesregierung über Inhalt und Frequenz eines geplanten, regelmäßig erscheinenden Lageberichts von Interpol und Europol bekannt, der laut den beiden Organisationen als Leitfaden für „koordinierte und effiziente“ Aktivitäten dienen könne?

35

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn Interpol und Europol den Ausbau von „Echtzeit-Kapazitäten in der Informationsübermittlung“ ankündigen?

36

Was ist der Bundesregierung über Ziele, Teilnehmende und Zeitraum einer „Operation Hydra” bekannt, die sich laut Interpol gegen „Schmuggler“ richten soll?

Berlin, den 2. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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