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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Das gemeinsame Analyseprojekt Anti-Asyl-Aktivitäten des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Fragebogen des Bundesamtes für Verfassungsschutz an die Landesämter zu rechtsextrem beeinflussten Anti-Asyl-Aktivitäten; Analyseprojekt zu Anti-Asyl-Aktivitäten: gesetzliche Grundlage, Initiative zur Einsetzung, beteiligte Abteilungen, Federführung, finanzielle und personelle Ausstattung, Arbeitsauftrag, Informationsbeschaffung, Ergebnisse, Internetbeobachtung, Kooperation mit anderen Behörden (Datenbank-Zugriffsberechtigung), Beachtung des Trennungsgebots von Polizei und Nachrichtendienst<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

02.12.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/672406.11.2015

Das gemeinsame Analyseprojekt Anti-Asyl-Aktivitäten des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz

der Abgeordneten Petra Pau, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Mitte des Jahres 2013 ist eine deutliche Zunahme von Straf- und Gewalttaten auf (geplante) Flüchtlingsunterkünfte, Asylsuchende sowie auf freiwillige Helfer zu verzeichnen. Die bundesdeutschen Sicherheitsbehörden haben versucht, sich durch entsprechende Maßnahmen auf diese Situation einzustellen:

Generalbundesanwaltschaft (GBA) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sehen in den in den letzten Monaten erfolgten Anschlägen auf Asylbewerberheime eine besondere Gefahr für den Rechtsfrieden. Der GBA versichert, diese Straftaten würden mit Blick auf die mögliche Zuständigkeit des GBA aufmerksam beobachtet.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im Zusammenhang mit Straftaten gegen Asylunterkünfte eine Clearingstelle eingerichtet, die die von den Ländern erhobenen Fallzahlen von Straftaten analytisch aufbereitet.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) soll laut „DER SPIEGEL“ im August 2015 den Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) einen dreiseitigen Fragebogen zu rechtsextremistischen/rechtsextrem beeinflussten Anti-Asyl-Aktivitäten zugeschickt haben (vgl. DER SPIEGEL, 36/2015 vom 29. August 2015, S. 33).

Mittlerweile gibt es beim BfV und BKA ein gemeinsames Analyse-Projekt zu rechtsextremen und rechtsextrem beeinflussten Anti-Asyl-Aktivitäten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Ist die Bundesregierung bereit, den Fragebogen an die LfV den Abgeordneten zur Verfügung zu stellen, und welche Ergebnisse haben Auswertung und Analyse der Fragebogenaktion bisher gebracht?

2

Wann und auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Einsetzung des Analyseprojektes gegen Anti-Asyl-Aktivitäten, und wie ist der exakte Name dieses Analyseprojektes oder Arbeitsgruppe (bitte Einsetzungsbeschluss beifügen)?

a) Durch welche Behörde und/oder welches Bundesministerium erfolgte die Initiative zur Einsetzung des Analyseprojektes?

b) Wie lange soll nach Vorstellung des BMI dieses Analyseprojekt tätig sein?

3

Welche Behörde (BfV oder BKA) besitzt das übergeordnete Management bzw. welche Behörde hat in der gemeinsamen Einheit die Federführung bzw. Geschäftsführung und somit die Leitung der Einheit?

a) Welche Abteilung(en) aus dem BfV und welche Abteilung(en) aus dem BKA sind mit der Beschaffung und Auswertung der Informationen für das Analyseprojekt Anti-Asyl-Aktivitäten betraut?

4

Auf welche Summe beziffert sich der finanzielle Rahmen für die neu geschaffene Einheit?

a) Wie viele Personen sind in dieser Einheit tätig (bitte nach Entsendebehörde aufschlüsseln)?

b) Sind im Bundeshaushalt Mittel für die o. g. Einheit vorgesehen?

c) Wenn nicht, welche Behörde und/oder welches Bundesministerium tragen die Kosten (bitte nach beteiligten Behörden aufschlüsseln)?

5

Wie lautet der konkrete Arbeitsauftrag des o. g. Analyseprojektes?

a) Welche Erkenntnisse und/oder Informationen werden in diesem (temporären) Analyseprojekt zusammengefasst und ausgewertet?

b) Welche (thematischen) Schwerpunkte werden bei der Informationsgewinnung sowie bei der Analyse der Informationen und/oder Erkenntnisse gesetzt?

c) Auf welche Weise und mit welchen Instrumenten/Mitteln beschafft sich die o. g. Einheit die notwendigen Informationen (bitte auch Rechtsgrundlage darlegen bzw. beifügen)?

d) Welche Ergebnisse hat die Arbeit der Einheit bis heute erbracht und welche Erkenntnisse hat sie bezüglich einer Steigerung der Radikalisierung von rechtsextremistischen und rechtsextrem beeinflussten Anti-Asyl-Aktivitäten ergeben?

e) Wo besteht bei der Analysegruppe gegebenenfalls die Trennungslinie zwischen rechtsextremen und rechtsextrem beeinflussten Anti-Asyl-Aktivisten?

f) Wem werden die Ergebnisse der Arbeiten dieser Einheit auf welche Weise und in welchem (zeitlichen) Turnus zur Verfügung gestellt?

6

Stehen Internetmedien und/oder Messenger-Dienste (u.a. Facebook, Twitter) im Spektrum der Beobachtung, und werden aus diesen ,,Diensten‘‘ Informationen und/oder Erkenntnisse im Sinne des Auftragsprofils gewonnen?

a) Lassen sich aus den gewonnenen Informationen und/oder Erkenntnissen Präventivmaßnahmen ableiten?

b) Wenn ja, welcher Art?

7

Welche Kooperationsformen wurden mit anderen Bundes- und/oder Landesbehörden, und/oder Ministerien auf Bundes- und/oder Landesebene entwickelt?

a) Besitzt die o. g. Einheit Zugriffsmöglichkeiten auf Datenbanken anderer Behörden und/oder Ministerien?

b) Wenn ja, auf welche (bitte tabellarisch auflisten)?

c) Verfügt die o. g. Einheit über eine eigene Datenbank?

d) Wenn ja, wie viele Datensätze sind bisher in jener vorhanden?

8

Wenn die Frage 7 und 7 a mit ja beantwortet wurde, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Trennungsgebot zwischen Polizei- und Nachrichtendienststellen nicht verletzt wird?

Berlin, den 6. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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