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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Möglicher Tod des Ex-Rappers Deso Dogg in Syrien

Erkenntnisse über den möglichen Tod des deutschen Mitglieds der Terrororganisation IS Denis Cuspert bei einem US-Luftangriff in Syrien am 16. Oktober 2015, deutsche Rechtsauffassung zu dem Angriff der USA, Angaben zur möglichen Tötung einer aus Deutschland stammenden Person bei einer Antiterroroperation am 26. Oktober 2015 in der türkischen Stadt Diyarbakir, Anzeichen für einen geänderten Umgang türkischer Behörden gegenüber dem IS<br /> (insgesamt 4 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.12.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/675212.11.2015

Möglicher Tod des Ex-Rappers Deso Dogg in Syrien

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der früher unter seinem Künstlernamen Deso Dogg als Gangsterrapper bekannte deutsche Dschihadist Denis Cuspert soll bei einem US-Luftangriff in Nordsyrien ums Leben gekommen sein. Eine Pentagon-Sprecherin bestätigte den Tod Denis Cusperts, der sich unter dem Namen Abu Talha al-Almani der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen hatte, bei einem Angriff auf einen Fahrzeugkonvoy nahe der Stadt Raqqa am 16. Oktober 2015. Denis Cuspert war zuvor schon mehrfach für tot erklärt worden, hatte sich aber jedes Mal über soziale Medien zurückgemeldet. Der frühere Gangster-Rapper Deso Dogg galt als ein führender Propagandist des IS. Die Bundesanwaltschaft ermittelte gegen Denis Cuspert, der auf Videoaufnahmen bei der Schändung eines Leichnams sowie mit dem Kopf eines exekutierten IS-Gegners in den Händen zu sehen war (www.welt.de/politik/ausland/article148224761/Deutscher-Dschihadist-Deso-Dogg-ist-tot.html; www.faz.net/aktuell/politik/ausland/naher-osten/tod-von-denis-cuspert-al-baghdadis-deutscher-helfer-13885382.html).

Auch in der Türkei soll ein aus Deutschland stammendes mutmaßliches IS-Mitglied bei einer Antiterroroperation getötet worden sein. In der südosttürkischen Stadt Diyarbakir starben am 26. Oktober 2015 zwei Polizisten und sieben mutmaßliche IS-Mitglieder bei Razzien gegen mehrere angebliche Zellen des IS. Nach Informationen von „CNN Türk“ soll es sich bei einem der Getöteten um einen Mann aus Bremen gehandelt haben, der sich 2013 dem IS angeschlossen und auf seiner Facebook-Seite zur Gewalt gegen „Ungläubige“ aufgerufen habe. Ob der Mann deutscher Staatsbürger war, blieb zunächst unklar (www.radiobremen.de/nachrichten/gesellschaft/bremeriskaempfer100.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den möglichen Tod des deutschen IS-Mitgliedes Denis Cuspert bei einem US-Luftangriff am 16. Oktober 2015 im Norden Syriens, und woher stammen diese Informationen?

1

Welche genauen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe, Ziele und den Verlauf eines Angriffs der US-Luftwaffe auf ein oder mehrere Fahrzeuge mit IS-Mitgliedern am 16. Oktober 2015 bei Raqqa, woher stammen diese Kenntnisse, und inwieweit bemüht sich die Bundesregierung darum, von Seiten der US-Behörden weitere Informationen zu erhalten?

1

Inwieweit kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigten, wonach Denis Cuspert tot sein soll?

1

Inwieweit, auf welche Weise und über welche Kanäle bemüht sich die Bundesregierung gegebenenfalls, Klarheit über das Schicksal Denis Cusperts zu erlangen?

1

Welche möglichen Erklärungen der US-Regierung bzw. des US-Militärs zum möglichen Tod Cusperts sind der Bundesregierung bekannt, und für wie glaubwürdig stuft sie diese ein?

1

Welche Hinweise und Meldungen auf einen Tod Denis Cusperts in sozialen Netzwerken sind der Bundesregierung bekannt, und für wie glaubwürdig stuft sie diese ein (bitte ausführen)?

1

Ist es der Bundesregierung bekannt, dass der Bruder Denis Cusperts Meldungen über dessen Tod in sozialen Netzwerken nach Kenntnis der Fragestellenden mit dem Lied „Don’t believe the Hype“ von Public Enemy kommentierte, und wenn ja, inwieweit lassen sich daraus nach Ansicht der Bundesregierung berechtigte Zweifel am Tod des deutschen IS-Mitgliedes ableiten?

1

Welche Reaktionen aus der salafistischen bzw. dschihadistischen Szene in Deutschland sowie durch internationale Dschihadisten auf Meldungen vom möglichen Tod Denis Cusperts sind der Bundesregierung bekannt geworden?

1

Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von US-Behörden eine gezielte Tötung Denis Cusperts grundsätzlich geplant?

1

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch deutsche Sicherheitsoder Justizbehörden oder Nachrichtendienste zu irgendeinem Zeitpunkt personenbezogene Informationen über Denis Cuspert an US-Behörden weitergegeben, und wenn ja, welche genauen Informationen welcher deutschen Behörden an welche US-Behörden und zu welchem Zeitpunkt?

1

Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem möglichen Tod Denis Cusperts durch deutsche Justizbehörden ein in einem solchen Falle vorgesehenes Ermittlungsverfahren wegen der Tötung eines Deutschen im Ausland eingeleitet?

2

Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung zu dem Angriff der USA in Syrien?

2

Ist der US-amerikanische Angriff auf IS-Stellungen in Syrien nach Meinung der Bundesregierung völkerrechtlich legitimiert ggf. bitte Rechtsgrundlage angeben?

2

Inwiefern war die mutmaßliche Tötung von Denis Cuspert als Kombattant im Syrienkonflikt nach Auffassung der Bundesregierung eine völkerrechtlich legitime Handlung der USA?

3

Welche genauen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die mögliche Tötung eines aus Deutschland stammenden Mannes bei einer Antiterroroperation am 26. Oktober 2015 in der türkischen Stadt Diyarbakir?

3

Welche genauen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe und den Verlauf dieser Antiterroroperation, woher stammen diese Kenntnisse, und inwieweit bemüht sich die Bundesregierung darum, von Seiten der türkischen Behörden weitere Informationen zu erhalten?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über einen bei der Antiterroroperation am 26. Oktober 2015 in Diyarbakir getöteten, aus Deutschland stammenden Mann (Name, Alter, Wohnort, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltstitel, mögliches Engagement in dschihadistischen Gruppierungen wie dem IS, möglicher Aufenthalt und Kampfausbildung in Syrien, mögliche Beteiligung an Straftaten etc.)?

3

Stand der möglicherweise in Diyarbakir getötete Mann aus Deutschland unter Beobachtung durch einen deutschen Nachrichtendienst, und welche personenbezogene Daten wurden gegebenenfalls in entsprechenden Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden gespeichert?

3

Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten welcher deutschen Justizbehörde aufgrund welcher möglicher Straftatbestände gegen den möglicherweise in Diyarbakir getöteten Dschihadisten aus Deutschland ermittelt?

3

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch deutsche Sicherheitsoder Justizbehörden oder Nachrichtendienste zu irgendeinem Zeitpunkt personenbezogene Informationen über den möglicherweise in Diyarbakir getöteten Mann an türkische Behörden weitergegeben, und wenn ja, welche genauen Informationen welcher deutschen Behörden an welche türkischen Behörden?

3

Sollte es sich um einen deutschen Staatsbürger gehandelt haben: Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem möglichen Tod des Mannes von deutschen Justizbehörden ein Ermittlungsverfahren wegen der Tötung eines Deutschen im Ausland eingeleitet?

4

Inwieweit kann die Bundesregierung einen geänderten Umgang türkischer Behörden gegenüber dem IS bzw. ein verschärftes Vorgehen gegen IS-Zellen in der Türkei erkennen?

Berlin, den 11. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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