Brief des Personalrats beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Kerstin Kassner, Jan Korte, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 11. November 2015 haben der Gesamtpersonalrat und der Örtliche Personalrat beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Offenen Brief an den Leiter des BAMF, Dr. h.c. Frank-Jürgen Weise, versandt. Hierin wurden Mängel, die mit rechtsstaatlichen Verfahren nicht vereinbar seien, insbesondere bei der Identitätsprüfung in Bezug auf bestimmte Asylsuchende und bei der Einarbeitung und Qualifikation zusätzlich eingesetzter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter („Schnellschuss-Qualifizierung“), beklagt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie bewertet die Bundesregierung den o. g. Brief und die darin enthaltenen Kritikpunkte, wie hat der Leiter des BAMF hierauf reagiert, und was ist inhaltlich den im Brief dargestellten Mängeln zu entgegnen (bitte so differenziert wie möglich antworten)?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass die o.g. Kritik in Form eines offenen Briefes erfolgte, und inwieweit wurde von den Autoren nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor intern versucht, die beklagten Mängel behördenintern anzusprechen oder zu beseitigen (bitte im Detail ausführen), und welche Wege sind diesbezüglich vorgesehen?
Inwieweit ist die Kritik in dem o.g. Brief zutreffend, dass auf Identitätsprüfungen in den Fällen schriftlicher Asylverfahren verzichtet wird? Wie ist die derzeitige Praxis (bitte genau schildern, wann, in welcher Form, und durch wen es zu persönlichen Anhörungen zur Feststellung der Identität bzw. Herkunft betroffener Asylsuchender kommt)? Was ist den Aussagen zu entgegnen, dass gegenüber (nach Selbstauskunft) syrischen Asylsuchenden eingesetzte Dolmetscher „in der Regel weder vereidigt noch aus Syrien kommend“ seien, sie nicht in einem Arbeitsverhältnis mit dem BAMF stünden und auch nicht in „irgendeiner Weise auf die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland vereidigt“ seien?
In welchem Umfang legen syrische, eritreische oder irakische Asylsuchende Identitätsnachweise (Reisepässe, Ausweise usw.) bzw. keinerlei Dokumente zur Klärung der Identität vor, in welchem Umfang werden diese Dokumente zur Klärung der Identität/Herkunft als im Grundsatz geeignet angesehen (und ggf. aus welchen Gründen nicht), und in welchem Umfang erweisen sich solche Dokumente als falsch oder gefälscht (bitte nach den drei genannten Herkunftsländern und der Art der Dokumente differenzieren, ggf. ungefähre Einschätzungen fachkundiger Bundesbediensteter nennen)?
In welchem Umfang liegen zwar gefälschte oder falsche Dokumente vor, jedoch keine Täuschung über die angegebene Identität, Staatsangehörigkeit und Herkunft, die ungeachtet falscher Dokumente richtig sein können (bitte bei der Antwort nach den drei relevanten Herkunftsländern differenzieren und ggf. ungefähre Einschätzungen fachkundiger Bundesbediensteter zu dieser Frage nennen)?
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass in dem o.g. Brief als Beleg für die Einschätzung, dass es einen „hohen Anteil von Asylsuchenden gibt, die eine falsche Identität angeben“, nicht etwa eigene fachkundige Erkenntnisse oder Erfahrungen der Bediensteten des BAMF angegeben werden, sondern die Aussage des Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière, wonach angeblich etwa 30 Prozent der Asylsuchenden, die sich als Syrer ausgäben, in Wahrheit keine seien – in Anbetracht des Umstands, dass nach Recherchen des ARD-Fernsehmagazins „Panorama“ als einzige Indikatoren die Feststellung von 116 falschen syrischen Pässen durch das BAMF im Jahr 2015 und 170 durch FRONTEX-Mitarbeiter in Italien und Griechenland ermittelbar waren (wobei letztere zu 80 Prozent von Syrern genutzt wurden, d.h. dass zwar die Pässe gefälscht waren, aber keine Täuschung über die Staatsangehörigkeit vorlag; vgl. „Panorama“ vom 8. Oktober 2015: „‘Falsche Syrer‘: Wie der Innenminister Gerüchte schürt“), d.h. dass die Zahl der Täuschungen über die Identität mittels gefälschter Pässe angesichts der großen Gesamtzahl syrischer Flüchtlinge auf der Grundlage dieser Informationen als verschwindend gering bewertet werden müsste (bitte ausführlich erläutern)?
Welche konkreten Zahlen oder Belege der Bundespolizei, des BAMF oder von FRONTEX liegen der Bundesregierung mittlerweile vor zur Bestätigung oder Widerlegung der Vermutung einer verbreiteten Täuschung über die reale Herkunft durch syrische Asylsuchende vor (bitte so differenziert wie möglich angeben)?
Inwieweit ist es einem Asylsuchenden, der unerkannt eine falsche syrische Staatsangehörigkeit angegeben hat und als Flüchtling anerkannt wurde, möglich, Familienangehörige nachziehen zu lassen, da der Familiennachzug von der Vorlage von Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweisen bzw. Nachweisen der Familienbeziehungen und der Vorlage entsprechender Dokumente abhängig gemacht wird?
Was kann die Bundesregierung Näheres zu der in dem o. g. Brief in Bezug genommenen Warnung der deutschen Botschaft in Beirut sagen, dass Dienstleister regelrechte Antragspakete mit gefälschten Zeugnissen und Diplomen verkaufen würden, auf die das Bundesministerium des Innern verwiesen habe, in welchem Umfang wurden welche Behörden über diese Vorgänge informiert, und inwieweit ist damit zu rechnen, dass diese gefälschten Zeugnisse oder Diplome auch nach dieser Warnung unerkannt bleiben bzw. als ausreichend für eine Identitätsfeststellung oder Feststellung der Staatsangehörigkeit angesehen werden?
Inwieweit ist aus Sicht der Bundesregierung und der Behördenleitung die Aussage in dem o.g. Brief zutreffend, dass der „Wegfall der Identitätsprüfung“ das „Einsickern von Kämpfern der Terrormiliz IS nach Mitteleuropa“ erleichtert habe (bitte ausführen)?
Inwieweit ist die Kritik in dem o. g. Brief zutreffend, Akten mit „Entscheidungsreife“, die aber „nicht geprüft“ worden seien, müssten an Asylentscheidungszentren abgegeben werden (bitte erläutern, wie dies gemeint ist und wie der normale Ablauf der Asylprüfung und interner Kontrollen im BAMF ist)? Inwieweit ist die Abgabe entscheidungsreifer Akten an eine andere Stelle, die bislang nicht mit den jeweiligen Fällen befasst war, überhaupt eine sinnvolle Maßnahme der Beschleunigung unter Wahrung qualitativer Standards (bitte das Verfahren im Detail darstellen, d.h. in welchen Fällen in welchem Stadium Akten abgegeben werden usw.)?
Warum werden nicht, wie z.B. von PRO ASYL e. V. vorgeschlagen (www.proasyl.de/de/news/detail/news/was_jetzt_getan_werden_muss/), die Verfahren entbürokratisiert und Entscheidungen umgehend durch die Person getroffen, die die Anhörung vorgenommen hat, was den Vorteil hätte, dass die Entscheider die Personen und Sachverhalte genau kennen, sich nicht erneut einarbeiten müssen und sich ein persönliches Bild von der Glaubhaftigkeit des persönlichen Vorbringens machen konnten, zumal diese Identität von „Anhörer“ und „Entscheider“ auch vom BAMF aus Qualitätsgründen im Grundsatz angestrebt wird?
Was ist der Kritik in dem o.g. Brief zu entgegnen, die ursprünglich vom BAMF angesetzte Einarbeitungszeit von drei Monaten für Kolleginnen und Kollegen aus fachfremden Bereichen sei durch z. T. nur drei- bis achttägige Einarbeitungen ersetzt worden und diese schnell eingearbeiteten Entscheider würden angehalten, „massenhaft Bescheide zu erstellen“ (bitte differenziert darauf eingehen, wie die Einarbeitungszeit je nach Mitarbeitergruppe ist, was sich diesbezüglich geändert hat, welche Qualifikationen in der jeweiligen Zeit vermittelt werden und welche Vorgaben zu Erledigungszahlen und Entscheidungen gemacht werden)?
Welche Verfahren werden von kurzfristig oder vorübergehend oder nach kurzer Einarbeitungszeit eingesetzten Entscheidern bearbeitet, welche näheren Vorgaben gibt es hierzu, wie viele Verfahren welcher Staatsangehörigen und wie viele Entscheider betrifft dies?
Wie ist der aktuelle Stand der geplanten bzw. vollzogenen Aufstockung des Personals im BAMF (bitte so differenziert wie möglich hinsichtlich der geplanten Stellenzahl in welchen Bereichen, der Ausschreibungen, der Bewerbungsgespräche, Einstellungszusagen, erfolgten Einstellungen usw. darstellen)?