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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Die Ergebnisse des EU-Afrika-Gipfels in Valletta vom 11./12. November 2015

Beschlüsse der &quot;Valletta Conference on Migration&quot;, Maßnahmen zur Eröffnung legaler Migrationswege, zur &quot;Rückführung&quot; und &quot;Rückübernahme&quot; sowie zur Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität, Verpflichtungen der Herkunfts- und Transitstaaten, Teilnahme und Kritik afrikanischer Länder an EU-Maßnahmen im Mittelmeer, Einrichtung von Migrationszentren (&quot;Pre-screening-Zentren&quot;) an Transitrouten, Finanzierung des &quot;Nothilfe-Treuhandfonds&quot;, Arbeitsmigrationsquoten, EU-Türkei-Rückübernahmeabkommen, Visa-Liberalisierung, vierter EU-Afrika-Gipfel vom April 2014<br /> (insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

14.01.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/687130.11.2015

Die Ergebnisse des EU-Afrika-Gipfels in Valletta vom 11./12. November 2015

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 11. und 12. November 2015 fand in La Valletta in Malta die „Valletta Conference on Migration“ – EU-Afrika-Gipfel – statt. Bereits am 4. November 2015 hatte sich das Bundeskabinett über die Erwartungen der Bundesregierung an das Treffen verständigt. Ihr geht es vor allem um „Rückführungsabkommen“ mit afrikanischen Ländern (www.bundesregierung.de/Content/DE/Reiseberichte/ 2015-11-09-eu-afrikagipfel.html). Dementsprechend wurde am 12. November 2015 ein „Aktionsplan gegen illegale Migration“ verabschiedet. Dieser sieht unter anderem einen intensiveren Kampf gegen „illegale Migration“, Anreize für die Rückkehr von Migranten und Flüchtlingen und mehr Chancen für legale Arbeitsmigration vor (Evangelischer Pressedienst vom 12. November 2015). „Jetzt sollen die Regierungen Afrikas dabei helfen, die Zahlen [von Flüchtlingen] zu senken.“ Statt Brücken zwischen den Kontinenten zu schlagen, wie EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker gesagt hatte, geht es eher darum, sie weniger passierbar zu machen (www.dw.com/de/kommentar-keine-brücke-nach-europa/a-18845283). Der Generalsekretär der Welthungerhilfe e. V., Till Wahnbaeck, kritisierte, in Malta sei es mehr um „Flüchtlingsrückführung“ als um Fluchtursachen gegangen (Katholische Nachrichten-Agentur vom 12. November 2015).

„Während die EU bei dieser Gelegenheit in erster Linie die Kooperation in Sachen Migrationskontrolle stärken möchte, wundert man sich in vielen afrikanischen Ländern ein wenig angesichts der großen Aufregung über die ‚europäische Flüchtlingskrise‘. Zum einen gelten aus afrikanischer Sicht die westlichen Interventionen im Irak und in Libyen, aber auch der zögerliche Umgang mit dem Krieg in Syrien als zentrale Auslöser der derzeitigen Flüchtlingsströme, weshalb auch ihre Bewältigung eindeutig in der Verantwortung des Westens gesehen wird. Zum anderen erscheinen die Flüchtlingszahlen in Europa aus afrikanischer Sicht geradezu übersichtlich: während der Anteil der Flüchtlinge an der Gesamtbevölkerung in allen europäischen Hauptaufnahmeländern Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Niederlande (außer Schweden) laut Angaben des UN-HCR [Hohe Flüchtlingskommisar der Vereinten Nationen] für 2015 unter 0,5 Prozent liegt, beläuft sich der Anteil von Flüchtlingen in den wesentlichen afrikanischen Aufnahmeländern Kenia, Uganda und Kamerun auf über ein Prozent, im Süd-Sudan auf über zwei Prozent und im Tschad sogar auf über vier Prozent“ (www.ipg-journal.de/kommentar/artikel/migrationskontrolle-ist-nicht-fluchtursachenbekaempfung-1146/).

Fluchtursachen bekämpfen war auch ein vermeintliches Ziel des EU-Afrika-Gipfels am 2. und 3. April 2014 in Brüssel. Angesichts tausender Flüchtlinge, die aus Afrika über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen versuchten, und der zahlreichen Katastrophen wie Mitte Oktober 2013, als vor der italienischen Insel Lampedusa mehr als 360 Menschen ertranken, wollte die EU bereits im Zuge des Gipfels am 2. und 3. April 2014 mit einem Aktionsplan gegen die sogenannte illegale Einwanderung vorgehen. Im Gegenzug für „umfassende und effektive Kooperation“ bei der Bekämpfung der „irregulären Migration“ sollten neue Möglichkeiten für Arbeitsmigration eröffnet werden (www.n-tv.de/politik/EU-oeffnet-sich-einen-Spalt-breit-fuer-Afrikaner-article12596166.html). Auf dem vierten EU-Afrika-Gipfel im April 2014 in Brüssel hatte der ehemalige Kommissionspräsident José Manuel Barroso angekündigt, dass für ein afrikaweites Programm von 2014 bis 2020 insgesamt 845 Mio. Euro zur Verfügung ständen (ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12608_de.htm).

Im unmittelbaren Anschluss an das Gipfeltreffen zu Migrationsfragen am 11. und 12. November 2015 in Valletta nahm die Bundeskanzlerin am 12. November 2015 am informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Valletta teil. Dabei ging es unter anderem um die Kooperation mit der Türkei.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der EU als Ergebnis des vierten EU-Afrika-Gipfels vom 2. und 3. April 2014 in Brüssel in den Bereichen Landwirtschaft, wirtschaftliche Integration, Handel und Umweltschutz beschlossen, und auf welche Weise wird die Bundesregierung diese umsetzen?

2

Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der EU als Ergebnis des vierten EU-Afrika-Gipfels vom 2. und 3. April 2014 in Brüssel zu Fragen der Migration und insbesondere in Fragen der von afrikanischer Seite gewünschten Arbeitskräftemobilität, des internationalen Schutzes und der Organisation legaler Migration und einer stärkeren Verknüpfung zwischen Migration und Entwicklung beschlossen, und auf welche Weise wird die Bundesregierung diese umsetzen?

3

Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Höhe Beiträge für den sogenannten Nothilfe-Treuhandfonds, der 1,8 Mrd. Euro aus EU-Finanzierungsinstrumenten, Beiträgen von EU-Mitgliedstaaten und anderen Geldgebern beinhalten soll (Pressemitteilung von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vom 12. November 2015), zugesagt bzw. geleistet (bitte entsprechend den EU-Mitgliedstaaten die Beiträge auflisten)?

4

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, aus welchen EU-Finanzierungsinstrumenten und von welchen anderen Geldgebern Beiträge in welcher Höhe die derzeit noch ausstehenden Beiträge in Höhe von ca. 900 Mio. Euro für den Nothilfe-Treuhandfonds aufgebracht werden sollen?

5

Inwiefern und aus welchem Einzelplan und welchen Budgetlinien werden Bundeshaushaltsmittel in den Treuhandfonds einfließen, und inwiefern folgt dies dem Grundsatz „mehr für mehr“ (s. Antwort auf die Schriftliche Frage 64 des Abgeordneten Niema Movassat auf Bundestagsdrucksache 18/6603)?

6

Aus welchen Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten setzt sich der Vorstand des Nothilfe-Treuhandfonds zusammen, dessen Vorsitz die Europäische Kommission führt?

7

Welche anderen Geldgeber sind im Vorstand des Nothilfe-Treuhandfonds vertreten?

8

Welchen Partnerländern und regionalen Organisationen wurde ebenfalls eine Teilnahme am Vorstand des Nothilfe-Treuhandfonds angeboten, und welche davon haben das Angebot angenommen bzw. wollen es annehmen?

9

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, welche in Valletta beschlossenen konkreten Maßnahmen, die der mit Strategiefragen befasste Vorstand des EU-Nothilfe-Treuhandfonds noch am 12. November 2015 diskutieren sollte, schnell in Angriff genommen werden sollen (Pressemitteilung von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vom 12. November 2015)?

10

Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem Gipfel eine Einigung auf konkrete Initiativen und Maßnahmen zur Eröffnung legaler Migrationswege, wie sie ursprünglich im Entwurf des Aktionsplans (www.statewatch.org/news/2015/nov/eu-council-valletta-version-5-13768-15.pdf; Ratsdok.-Nr. 13768/15) skizziert wurden, in den Bereichen:

a) Förderung legaler Migration und Mobilität im Rahmen bilateraler Kooperationen, z. B. im Weg von Mobilitätspartnerschaften und gemeinsamen Strategien für Migration und Mobilität;

b) Festlegung von einem oder mehreren Berufen, bei denen die beteiligten Staaten sich auf eine Verbesserung der Qualifizierung u. a. mit dem Ziel verständigen, dass Migranten diese Qualifizierung bei der Rückkehr in ihr Heimatland nutzen können;

c) Förderung der Mobilität von Studierenden, Forschenden und Unternehmern zwischen Afrika und Europa;

d) Förderung zirkulärer Migration in kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Stärkung von Partnerschaftsprogrammen und sog. brain circulation;

e) Unterstützung bei der Ausarbeitung und Einführung nationaler Strategien zur Integration von Migranten und zur Abwehr von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung;

f) Vereinfachung der Zugangsverfahren, u. a. durch Veränderungen bei den Kurzzeitvisa und die Abschaffung von Gebühren für bestimmte Personengruppen;

g) Verdoppelung der Stipendien zu Studien- und Forschungszwecken im Rahmen des Erasmus+-Programms und weiterer nationaler Programme im Vergleich zum Jahr 2014, und welche konkreten Schritte sollen in diesen Bereichen entsprechend in welchen Zeiträumen bis Ende 2016 erfolgen?

11

Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung, inwiefern im Abschnitt „Nutzung der Entwicklungsvorteile der Migration und Bekämpfung der Ursachen irregulärer Migration und Vertreibung“ eine „Leuchtturminitiative“ verankert wurde bzw. wird, die Perspektiven für junge Leute schaffen soll, u. a. durch Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Schaffung von Arbeitsgelegenheiten, Zugang zu Finanzierung etc. (Ratsdok.-Nr. 13768/15)?

12

Was ist der Bundesregierung über eine Verständigung und Einigung zu Maßnahmen zur „Verhinderung irregulärer Migration und Bekämpfung von Menschenschmuggel und -handel“ bekannt, und welche konkreten Schritte sind in den im Ratsdok.-Nr. 13768/15 benannten Bereichen geplant?

a) Unterstützung der Strafverfolgungs- und Justizbehörden sowie der Grenzschutzbehörden;

b) Verstärkung der Kapazitäten im Umgang mit Dokumentenfälschung mit Unterstützung durch Frontex und Europol;

c) Vermeidung „irregulärer“ Migration und Bekämpfung organisierter „Schlepperkriminalität“, insbesondere durch bestehende EU-Missionen;

d) Ausbau der Zusammenarbeit mit Interpol und Europol;

e) Stärkung der operativen polizeilichen Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zwischen den Herkunfts-, Transit- und Zielländern, z. B. durch gemischte Ermittlerteams unter Einbindung von Europol und INTERPOL;

f) Informationskampagnen in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern über legale Migrationswege, die realen Lebensbedingungen in Europa und die Risiken im Zusammenhang mit „irregulärer“ Migration;

g) Maßnahmen und Mechanismen in den Ländern entlang der Hauptmigrationsrouten zur Betreuung und Information von Migranten, der Registrierung und Unterstützung bei freiwilliger Rückkehr, beginnend mit der Einrichtung eines Multifunktionszentrums in Agadez (Niger);

h) Einsetzung einer gemeinsamen Ermittlereinheit in Niger im Kampf gegen „Schleuserkriminalität“ als Pilotprojekt mit Vorbildcharakter für andere Länder oder Regionen

13

Welche rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Rückübernahme sollten die Herkunfts- und Transitstaaten aus Sicht der Bundesregierung eingehen, und welche Verabredungen wurden hierzu getroffen bzw. anvisiert?

14

Welche rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Bekämpfung der kommerziellen Fluchthilfe sollten die Herkunfts- und Transitstaaten aus Sicht der Bundesregierung eingehen, und welche Verabredungen wurden hierzu getroffen bzw. anvisiert?

15

Was ist der Bundesregierung über eine Verständigung und Einigung zu Maßnahmen der „Rückführung“ und „Rückübernahme“ bekannt, und welche konkreten Schritte sind in den im Ratsdok.-Nr. 13768/15 benannten Bereichen geplant?

a) Ausbau der Kooperation mit den Herkunfts-, Transit- und Zielländern im Bereich der „Rückführung“ und „Rückübernahme“;

b) Unterstützung der Herkunftsländer bei der Modernisierung der Personenstandsregister und der Digitalisierung von Fingerabdrücken;

c) Entwicklung von Optionen für praktische Zusammenarbeit und bilaterale Dialoge in Bezug auf die „Rückführung“, Identifizierung und Erstellung von Reisedokumenten;

d) umfassende entwicklungspolitische Maßnahmenpakete zur Reintegration von Rückkehrern für Länder, die sich zur engen Zusammenarbeit mit der EU verpflichten im Bereich der „Rückführung“ und „Rückübernahme“, insbesondere in Bezug auf die Identifizierung und Anerkennung von EU-Laissez-Passer-Reisedokumenten;

e) Weiterentwicklung der Programme zur freiwilligen Rückkehr und Reintegration;

f) Entsendung von Delegationen von zunächst zehn afrikanischen Staaten in die EU zur Nationalitätenfeststellung von Migranten zum Zweck der Abschiebung im ersten Quartal 2016

16

Was ist der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen oder ihrer Mitarbeit an der Vorbereitung und Durchführung der „Valletta-Konferenz“ darüber bekannt, inwiefern eine Teilnahme der Regierungen Algeriens, Tunesiens und Ägyptens am gemeinsamen Überwachungsnetzwerk „Seepferdchen Mittelmeer“ ähnlich wie bei „Seepferdchen Atlantik“ auch gemeinsame Patrouillen auf See oder an Land ermöglichen sollten (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 9. Oktober 2015, Antwort von Dimitris Avramopoulos im Namen der Europäischen Kommission, E-010826/2015 vom 23. Oktober 2015), und aus welchen Gründen haben die drei Regierungen dies nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt?

17

Was ist der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen oder ihrer Mitarbeit an der Vorbereitung und Durchführung der „Valletta-Konferenz“ darüber bekannt, aus welchen Gründen die anvisierte Teilnahme afrikanischer Länder an einem gemeinsamen Überwachungsnetzwerk „Seepferdchen Mittelmeer“ (Bundestagsdrucksache 18/3515) in späteren Versionen des in Valletta verabschiedeten Aktionsplans getilgt wurde (www.statewatch.org/news/2015/oct/eu-council-valletta-action-plan-third-draft-12560-rev-2-15.pdf), und welche Bedenken wurden von einzelnen Regierungen zur Erwähnung von „Seepferdchen Mittelmeer“ vorgetragen (bitte auch die Haltung der Bundesregierung dazu schildern)?

18

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in den EU-Afrika-Beratungen zum Valletta-Gipfel den EU-Staaten seitens afrikanischer Staaten eine Militarisierung des Mittelmeers vorgeworfen wurde (www.rp-online.de/politik/europaeer-und-afrikaner-zerstritten-zum-gipfeltreffen-aid-1.5544529), und betraf das beispielsweise auch EU-Maßnahmen zur „Seenotrettung“ und die Maßnahmen zur „Bekämpfung von Schleusern und Menschenhandel“?

19

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welcher Ebene bzw. über welche Kanäle die libyschen „Regierungen“ zum Valletta-Gipfel eingeladen worden waren und welche „Regierung“ schließlich auf welche Weise vertreten war?

20

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und mit welchen Zielen auf den vorbereitenden Treffen zum Valletta-Gipfel auch die Teilnahme afrikanischer Staaten an der EU-Militärmission EUNAVFOR MED thematisiert wurde?

21

Welche Staaten waren hiervon hauptsächlich adressiert, und welche Positionen haben diese hinsichtlich der Teilnahme an EUNAVFOR MED vertreten?

22

Inwieweit sieht die Bundesregierung in Grenzstationen und „Maßnahmen des Grenzmanagements“ in Ländern im nördlichen Afrika wie Ägypten, Sudan, Mali und Niger auch Maßnahmen „im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und guten Regierungsführung“ (www.tagesspiegel.de/politik/fluechtlinge-auch-diktatoren-sind-beim-eu-grenzschutz-mit-dabei/12479452.html)?

23

Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Einigung über die Einrichtung von Migrationszentren (sog. Pre-screening-Zentren) an Transitrouten?

24

Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob afrikanische Staaten die sog. Migrationszentren kritisch sehen, und wenn ja, worin besteht die Kritik?

25

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob afrikanische Staaten bezüglich der Migrationszentren die Gefahr einer politischen und wirtschaftlichen Destabilisierung der jeweiligen Länder verbinden?

26

Sollen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den sog. Pre-screening-Zentren auf See aufgegriffene Flüchtlinge zurück an Land in diese verbracht werden (www.statewatch.org/news/2015/aug/eu-council-med-crisis-preparation-La-Valletta-11534-15.pdf)?

27

Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Gipfels eine Verständigung und Einigung bezüglich der Einrichtung eines Multifunktionszentrums in Niger, das u. a. Maßnahmen im Bereich der Registrierung, Datenerhebung, Unterstützung bei Rückkehr, Verbesserung der Schnittstelle zu UNHCR und eine wissenschaftliche Analyse zu Migrationsbewegungen durchführen soll (www.tagesschau.de/ausland/niger-fluechtlinge-103.html)?

28

Inwieweit spricht sich die Bundesregierung gegen Arbeitsmigrationsquoten aus, und welche EU-Staaten tun dies nach Kenntnis der Bundesregierung (www.mittelbayerische.de/politik-nachrichten/eu-und-afrika-clinch-um-fluechtlinge-21771-art1304511.html)?

29

Welche Position vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Kommission zu Arbeitsmigrationsquoten?

30

Was versteht die Bundesregierung konkret unter dem Vorschlag eines „Poolings“ von Angeboten im Bereich der legalen Migration (allafrica.com/stories/201511140290.html), und wie steht sie zu dazu?

31

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zum Umfang von Devisen, die jährlich von afrikanischen Arbeitsmigrantinnen und -migranten in die Heimat überwiesen werden und wobei es sich um rund 30 Mrd. Euro handeln könnte, also mehr als alle Entwicklungshilfen Europas mit etwa 20 Mrd. Euro zusammen, und inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die afrikanischen Staaten vor diesem Hintergrund kaum ein Interesse daran haben, Rückkehr von Migrantinnen und Migranten zu betreiben (www.deutschlandfunk.de/afrika-politik-mehr-entwicklungshilfe-beruhigt-nur-das.694.de.html?dram:article_id=336640)?

32

Welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Anschluss an das Gipfeltreffen zu Migrationsfragen am 11. und 12. November 2015 stattgefundenen informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Valletta, an dem die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel teilnahm, beschlossen worden, um den laufende Prozess zur Visa-Liberalisierung für die Türkei zu beschleunigen, wobei im Gegenzug seitens der Türkei das EU-Türkei-Rückübernahmeabkommen auch für Drittstaatsangehörige früher, d. h. vor dem 1. Oktober 2017, angewandt werden soll (www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/11/2015-11-12-merkel-valletta-eu-sonderrat.html)?

33

Inwieweit steht das Vorhaben der Europäischen Kommission, die Vorbereitungen für die Öffnung mehrerer Kapitel, darunter der Rechtsstaatskapitel 23 und 24, bis Frühjahr 2016 abzuschließen, nach Kenntnis der Bundesregierung im Widerspruch zu den aktuellen Entwicklungen sowie den in dem von EU-Erweiterungskommissar Johannes Hahn am Dienstag im EU-Parlament präsentierten Fortschrittsbericht zur Türkei kritisierten Mängel im Bereich Meinungs- und Pressefreiheit, Defizite im Rechtswesen und bei der Einbindung von Minderheiten sowie dem insgesamt zu beklagenden „negativen Trend beim Respekt der Rechtsstaatlichkeit und grundlegender Rechte“ (www.tagesschau.de/ausland/eu-tuerkei-107.html)?

Berlin, den 30. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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