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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Die Iran-Politik der Bundesregierung (G-SIG: 16012120)

Projektunterstützung der Bundesregierung für Kooperationen mit iranischen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, Einsatz der Bundesregierung für Menschenrechte und Pressefreiheit im Iran, zivilgesellschaftliche Verknüpfung, z.B. Städte- und Schulpartnerschaften, Bildungs- und Kulturaustausch, Nutzung der deutschen EU-Ratpräsidentschaft, Situation ethnischer, religiöser und anderer Minderheiten im Iran, Unterstützung für Verfolgte, Kontakte zu und Geschäfte mit iranischen religiösen Stiftungen <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

01.06.2007

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/533310. 05. 2007

Die Iran-Politik der Bundesregierung

der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Jürgen Trittin, Volker Beck (Köln), Omid Nouripour, Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit dem Ende der letzten direkten Verhandlungsrunden steigt die Sorge um den Streit über das iranische Atomprogramm. Iran hat über Jahre IAEA-Bestimmungen verletzt, beharrt aber auf dem Recht der friedlichen Anreicherung gemäß NVV. Die internationale Gemeinschaft streitet dies nicht ab, erhebt aber die Forderung nach einem Anreicherungsstopp vor Gesprächen über das im Juni 2006 vorgelegte Verhandlungsangebot.

Nach mehreren Aufforderungen an Iran hat sich die internationale Gemeinschaft entschlossen, mit Sanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu versuchen, ein iranisches Einlenken zu erreichen. Im Dezember 2006 (Resolution 1737) und März 2007 (Resolution 1747) wurden begrenzte Sanktionen beschlossen. Die iranische Regierung hat ausgeschlossen, dass mit Druck eine Änderung ihrer Haltung erfolgt. Stattdessen droht sie mit einer Kündigung der bis jetzt noch bestehenden Zusammenarbeit mit der IAEA und hat zuletzt weitere Fortschritte in der industriellen Anreicherung verkündet. Allerdings gab es auch innerhalb der politischen Elite und in der Gesellschaft teils offene Kritik an der staatlichen Iranpolitik.

Bundesregierung und EU haben mehrfach erklärt, dass trotz der Sanktionen die „Tür zu Verhandlungen offensteht“. Insbesondere die EU hat den Erfolg in der Vergangenheit in einer „Double track“-Strategie gesehen: Neben Sanktionen und Druck soll der Dialog aufrecht gehalten werden; die Sanktionen sollen zudem erklärtermaßen nicht die Bevölkerung treffen und die Entwicklung der Zivilgesellschaft beeinträchtigen. Durch eine einseitige Politik der Isolation droht sich der Erfolg in Form eines Schulterschlusses mit den Hardlinern der iranischen Regierung ins Gegenteil zu verkehren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche konkreten Maßnahmen und Projekte im Iran bzw. in Kooperation mit iranischen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen unterstützt die Bundesregierung bilateral bzw. auf Ebene der EU?

2

In welcher Form setzt sie sich nach der Suspendierung des Menschenrechtsdialogs für die Menschenrechte im Iran ein, und in welcher Form unterstützt sie die Aktivistinnen und Aktivisten, Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger etc. in und außerhalb des Irans? Sieht die Bundesregierung derzeit ein Interesse bzw. die Bereitschaft zur Wiederaufnahme des Dialogs, und wie bewertet sie ggf. diese Signale?

3

In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung für eine breite zivilgesellschaftliche Verknüpfung zwischen Iran und der Bundesrepublik Deutschland ein, beispielsweise durch Anstoß von Initiativen für Städtepartnerschaften, Schul- und Universitätsaustauschen, Stipendienprogrammen usw.? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher zur Förderung der einzig vorhandenen deutsch-iranischen Städtepartnerschaft (Freiburg-Isfahan) ergriffen?

4

Wie fördert die Bundesregierung den Austausch mit Iran im Bildungs-, Kultur- und Wissenschaftsbereich?

a) Wie hat sich insgesamt die Anzahl der Visumsanträge und -genehmigungen iranischer Staatsbürger für die Einreise in die Bundesrepublik seit 2000 entwickelt? Wie viele Visumsanträge wurden für die Einreise zum Studium gestellt, wie viele davon genehmigt?

b) Wie hoch ist derzeit die Anzahl iranischer Studentinnen und Studenten an deutschen Hochschulen?

c) Welche Stipendien und Programme existieren zur Förderung iranischer Studentinnen und Studenten?

d) Welche Aktivitäten fördert die Bundesregierung im Zusammenhang mit Iran im Bereich der Medien/Ausbildung von Journalistinnen und Journalisten (z. B. Deutsche Welle), und welchen finanziellen Umfang haben diese? Inwieweit besteht dabei eine Kooperation mit staatlichen und nichtstaatlichen iranischen Medien?

e) Welchen Umfang hat das Engagement des Goethe-Instituts und anderer Mittlerorganisationen im Bereich der auswärtigen Kulturarbeit mit Iran? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten für zukünftige Präsenzen (z. B. Goethe-Dialogpunkt, Außenstellen mit Ortskräften, etc.) im Land bzw. werden Gespräche darüber geführt? Gibt es offizielle Gespräche über Möglichkeiten zur Einrichtung von Repräsentanzen der politischen Stiftungen?

f) Gibt es im Rahmen des vom Auswärtigen Amt geförderten „europäisch-islamischen Kulturdialogs“ Projekte im Zusammenhang mit Iran? Wer sind die Hauptzielgruppen des Islamdialogs mit Iran?

5

Wie versucht die Bundesregierung innerhalb der EU während der Präsidentschaft aktiv Verhandlungsstränge zu beleben und Spielräume in der iranischen Führung zu nutzen, wo sie sich aufgrund der Sanktionen ergeben?

6

Welche Partner hat die Bundesregierung auf Seiten der iranischen Zivilgesellschaft, und mit welchen Organisationen wird direkt oder über Mittler ein regelmäßiger Austausch gepflegt?

7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über

a) die Situation in Iran hinsichtlich der Gewährleistung von Religions- und Glaubensfreiheit, einschließlich der Möglichkeit eines Religions- bzw. Glaubenswechsels für die einzelnen Religions- und Glaubensgemeinschaften,

b) den Status der Mitglieder der Baha’i in Iran, welchen Verfolgungen und Diskriminierungen sind sie ausgesetzt,

c) die soziale, rechtliche und politische Situation der ethnischen Minderheiten in den verschiedenen Landesteilen,

d) die Vollstreckung von Todesurteilen gegen Homosexuelle, die ihr bei Beantwortung der Großen Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Zur Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender“ (Bundestagsdrucksache 16/2084) noch nicht vorlagen? Gibt es Hinweise darauf, dass Iran versucht, die Verfolgung von Homosexuellen durch die Verbindung mit der angeblichen Begehung anderer Delikte aus der internationalen Kritik herauszuhalten?

8

In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung in Iran aufgrund politischer, ethnischer oder anderer Grundlage Verfolgte?

a) Wie viele Iraner haben sich wegen politischem Verfolgungsdruck direkt oder indirekt an die deutsche Botschaft in Teheran gewandt?

b) Welche Unterstützung gewährt die Botschaft und das Auswärtige Amt in diesen Fällen?

c) Findet in der Frage der Unterstützung eine Koordination zwischen den Vertretungen der EU-MS statt, und gibt es gemeinsame Ansätze um rasche Hilfe gewährleisten zu können?

d) Wie haben sich seit 2000 die Zahlen iranischer Asylantragsteller in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt, wie hoch sind die Anerkennungsquoten?

e) Zu welchen Menschenrechtsverletzungen im Iran hat sich die Bundesregierung in letzter Zeit geäußert, und in welcher Form?

f) Wie werden diese bei bilateralen Gesprächen thematisiert?

9

Welche geschäftlichen Kontakte deutscher oder anderer EU-Unternehmen mit iranischen religiösen Stiftungen sind der Bundesregierung bekannt? Welches Finanzvolumen hatten im Jahr 2006 diese Geschäfte? Sind Geschäfte mit iranischen religiösen Stiftungen genehmigungspflichtig im Sinne des Außenwirtschaftsgesetzes?

Berlin, den 10. Mai 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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