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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Umgang der Bundeswehr mit Angriffskriegsverweigerern (G-SIG: 16011801)

Nichtbefolgung von Befehlen aus Gewissensgründen, insbesondere bei völkerrechtswidrigen militärpolitischen Entscheidungen (Irak) allgemein und am Einzelschicksal des Majors Florian Pfaff, entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.06.2006: Auswirkungen auf die Verwendungsfähigkeit, Beeinträchtigung der Gewissensfreiheit, Aufforderungen der Bundeswehr, die Rechtslage zu ignorieren, Maßnahmen zur Sensibilisierung von Bundeswehrangehörigen, diskriminierungsfreie Handlungsalternativen bei Gewissensentscheidungen, Leitfaden der Bundeswehr im ausdrücklichen Widerspruch zum Urteil des BVerwG, Auszeichnung statt Strafe für Verweigerer völkerrechtswidriger Kriegshandlungen, Einzelheiten zum Fall Pfaff <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

21.03.2007

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/453402. 03. 2007

Umgang der Bundeswehr mit Angriffskriegsverweigerern

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Oskar Lafontaine, Inge Höger und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Major der Bundeswehr Florian Pfaff hat im Jahr 2003 die Unterstützung des völkerrechtswidrigen Irak-Krieges verweigert.

Er meldete seinen Vorgesetzten, dass er alle erhaltenen diesbezüglichen Befehle prüfen müsse und sich nicht selbst an Verbrechen – auch nicht indirekt – beteiligen werde. Nachdem er durch seinen unmittelbaren Vorgesetzten darauf hingewiesen worden war, dass er auch durch die Fortführung seines Hauptauftrages im Projekt SASPF indirekt an diesem Krieg mitwirke, beendete der Major seine weitere Mitarbeit an dem Projekt zur Optimierung von Organisation und Computersoftware.

Nach Angaben des Majors forderte die Bundeswehrführung den Major damals auf, nicht mehr zu prüfen, woran er mitwirke, nur noch das ungeprüft auszuführen, was man ihm künftig befehlen werde. Da der Major aber an seiner Pflicht, die Rechtslage zu prüfen und am völkerrechtswidrigen Krieg bzw. den Unterstützungsleistungen nicht mitzuwirken, festhielt, reagierte die Bundeswehrführung auf den angeblichen Ungehorsam mit einer Disziplinarmaßnahme und einer Strafanzeige. Ein Truppendienstgericht verfügte die Degradierung des Majors zum Hauptmann. Hiergegen gingen der Major selbst wie auch der Wehrdisziplinaranwalt in Berufung, letzterer hatte beantragt, den Soldaten gänzlich aus dem Dienstverhältnis zu entfernen.

Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Major mit Urteil vom 21. Juni 2005 Recht, da der Major eine Gewissensentscheidung getroffen habe. Das Gericht bekräftigte aber nicht nur, dass auch Soldaten einen Anspruch auf die Freiheit des Gewissens haben, sondern äußerte sich auch zur Völkerrechtswidrigkeit des Irak-Krieges. Hierfür hätten keine ermächtigenden Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates vorgelegen, so dass das Gericht „gravierende rechtliche Bedenken“ formulierte. Das gelte auch für die deutschen Unterstützungsleistungen in Form der Duldung von Überflügen von Flugzeugen der Kriegsparteien USA und Großbritannien, die Nutzungserlaubnis für ihre Einrichtungen, deren Schutz durch Bundeswehrsoldaten und den Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen. Das Gericht wies darauf hin, dass ein Befehl, „dessen Erteilung oder Ausführung als Handlung zu qualifizieren ist, die geeignet ist und in der Absicht vorgenommen wird, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten“, rechtlich unverbindlich sei.

Trotz seines Freispruchs ist Major Florian Pfaff bis heute nicht rehabilitiert. „Die einer Melange aus Dreistigkeit und Ignoranz entspringenden Schikanen gegen ihn setzen sich fort“, beschreibt Oberstleutnant Jürgen Rose die Situation (junge Welt, 14. Dezember 2006, http://www.jungewelt.de/2006/12-14/022.php?sstr=pfaff).

Besonders gravierend ist in diesem Zusammenhang die gegen den Major verhängte Beförderungssperre. Seinen Antrag auf Beförderung – den sein unmittelbarer Vorgesetzter ausdrücklich befürwortet – hat das Personalamt der Bundeswehr unter Hinweis auf das Disziplinarverfahren verweigert. Das Personalamt äußert Zweifel an der uneingeschränkten persönlichen Eignung und der Befähigung des Majors. „Auch eine Verwendung bspw. im Rahmen des derzeitigen ISAF-Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan, zu der Sie dienstrechtlich verpflichtet wären, dürfte Ihnen aus den anerkannten Gewissensgründen nicht möglich sein“, heißt es im Bescheid des Personalamts vom 24. Januar 2006. Da sich die Gewissensgründe des Majors auf ein Völkerrechtsdelikt bezogen, legt dies den Schluss nahe, das Personalamt der Bundeswehr halte selbst den ISAF-Einsatz für geeignet, entsprechende Gewissensgründe zu wecken.

Aus Sicht der Fragesteller ist dies höchst problematisch. Aus der Wahrnehmung einer Gewissensentscheidung darf kein berufliches Laufbahnproblem resultieren. Andernfalls wird faktisch die Ausübung der Gewissensfreiheit unzulässig eingeschränkt. Im konkreten Fall kommt hinzu, dass sich die Gewissensentscheidung des Majors Florian Pfaff ausdrücklich auf die Beihilfe zu einem – nach herrschender juristischer Meinung – völkerrechtlichen Delikt bezogen hatte. Diese Beihilfe ist, wie das Bundesverwaltungsgericht entschied, selbst „ein völkerrechtliches Delikt“. Warum ein Soldat, der das Verbot eines Angriffskrieges ernst nimmt und aus Gewissensgründen seine Beteiligung daran ablehnt, nur „eingeschränkt verwendungsfähig“ sein soll, ist nicht einsichtig.

Major Florian Pfaff hat gegen die Verweigerung der Beförderung und der laufbahnrechtlichen Schadlosstellung Rechtsmittel vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Unabhängig von diesem konkreten Fall stellt sich die Frage, welche Konsequenzen die Bundeswehr aus dem Urteil zieht. Der Umstand, dass der Major erst einen langen und aufwändigen Prozess führen musste, um sein Grundrecht auf Gewissensfreiheit gegen die Bundeswehrverwaltung zu verteidigen, deutet darauf hin, dass innerhalb des Militärs die Gewissensfreiheit bedroht ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist es für die Verwendungsfähigkeit eines Soldaten von Belang, dass er sich dazu bereit erklärt, auch an völkerrechtswidrigen Handlungen teilzunehmen bzw. Unterstützungsleistungen für völkerrechtswidrige Handlungen zu erbringen (bitte begründen)?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Personalamts der Bundeswehr, Major Florian Pfaff sei „aus den anerkannten Gewissensgründen“ nur „eingeschränkt verwendungsfähig“ insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich diese Gewissensgründe auf die Völkerrechtswidrigkeit eines Krieges bezogen und vom Bundesverwaltungsgericht anerkannt wurden?

3. Worin genau besteht für die Bundeswehr das Problem, wenn Soldaten aus Gewissensgründen Befehle verweigern, deren Befolgung auch vom Bundesverwaltungsgericht für völkerrechtlich bedenklich eingeschätzt werden und nach der herrschenden juristischen Meinung als Rechtsbruch gelten?

4. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass die Freiheit des Gewissens von Bundeswehrsoldaten dadurch beeinträchtigt wird, dass sie mit laufbahnrechtlichen Sanktionen und Ungleichbehandlungen rechnen müssen, und zwar selbst dann, wenn sich die vorangegangenen Disziplinarmaßnahmen letztinstanzlich als rechtswidrig herausstellen?

5. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, es sei verfassungsrechtlich höchst problematisch, dass die Vorgesetzten des Majors Florian Pfaff im Jahr 2003 von diesem verlangten, über die völkerrechtliche Problematik des Irak-Krieges und seine individuelle Unterstützung desselben hinwegzusehen (Darstellung des Majors, junge Welt, 14. Dezember 2006) (bitte begründen)?

a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es erforderlich ist, geeignete Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass Vorgesetzte in Zukunft erneut ihre Untergebenen auffordern, die Rechtslage zu ignorieren, wie es im Fall des Majors Florian Pfaff geschehen ist, und welche Maßnahmen hat sie bereits ergriffen bzw. gedenkt sie noch zu ergreifen?

b) Gibt es andere Fälle, in denen Vorgesetzte ihre Untergebenen aufgefordert haben, über Rechtsprobleme und Gewissenskonflikte hinwegzusehen, selbst wenn es um Unterstützungsleistungen für einen Angriffskrieg geht, und wenn ja, welche, wenn nein, warum wurde dies von Major Florian Pfaff verlangt?

c) Ist es aus Sicht der Bundesregierung unerwünscht, wenn Soldaten der Bundeswehr darauf hinweisen, dass die Ausführung eines Befehls völkerrechtswidrig bzw. als Beihilfe zu einem Völkerrechtsdelikt zu werten ist, und die Ausführung deshalb verweigern (bitte begründen)?

d) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, die Aufforderung, die mögliche Rechtswidrigkeit von Befehlen (§ 5 des Wehrstrafgesetzes) zu ignorieren, stelle ein Strafrechtsdelikt dar, und gedenkt sie, gegen die damals Verantwortlichen entsprechende Ermittlungen einleiten zu lassen (bitte begründen)?

6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Personalamts der Bundeswehr, eine laufbahnrechtliche Schadlosstellung des Majors Florian Pfaff sei abzulehnen, weil dieser selbst den Anlass für Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegeben habe (bitte begründen), und wenn ja,

a) wie beurteilt die Bundesregierung die genannte Einschätzung des Personalamts vor dem Hintergrund, dass das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt hat: „Nicht damit rechnen musste er [Major Florian Pfaff] dagegen damit, dass die an Recht und Gesetz (Artikel 20 Abs. 3 GG) und damit auch an das geltende Völkerrecht gebundene Regierung der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit einem Krieg, gegen den gravierende völkerrechtliche Bedenken bestehen, militärische Unterstützungsleistungen zugunsten der USA und ihrer Verbündeten beschließen und erbringen würde…“;

b) hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, dass nicht der Major, der ein Völkerrechtsdelikt aus Gewissensgründen verweigert hat, sondern dessen Vorgesetzte den eigentlichen Anlass für Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegeben haben, und zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gekommen?

7. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht gezogen?

a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um militärische Diensthabende dahingehend zu sensibilisieren, Soldaten, die aus Gewissensgründen die Beteiligung an Angriffskriegen verweigern, gewissenschonende diskriminierungsfreie Handlungsalternativen zu bieten?

b) Welchen Niederschlag findet die Sensibilisierung der Bundeswehrgeneralität und der Rechtsberater und Rechtslehrer hinsichtlich Völkerrecht und Gewissensfreiheit seit Veröffentlichung der Urteilsbegründung?

c) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um zu verhindern, dass Soldaten, die keine völkerrechtswidrigen Befehle ausführen und auch keine Beihilfe zu Völkerrechtsdelikten leisten wollen, disziplinarisch, strafrechtlich oder laufbahnmäßig belangt bzw. benachteiligt werden?

8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, der Umstand, dass Major Florian Pfaff sein Grundrecht auf Gewissensfreiheit durch einen aufwändigen Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Bundeswehr verteidigen musste und trotz Erfolges im Rechtsstreit doch benachteiligt wird, lege eklatante Mängel im Grundrechteverständnis militärischer Diensthabender offen (bitte begründen)?

9. Teilt die Bundesregierung die Haltung der Bundeswehr, die im Leitfaden „Hinweise für Rechtsberater und Rechtslehrer – Umgang mit Soldaten und Soldatinnen, die aus Gewissensgründen Befehle nicht befolgen wollen“ ausführt: „Das Verhalten des Soldaten, über das der Wehrdienstsenat am 21.06.2005 entschieden hat, eignet sich allerdings nicht als praktisches Beispiel für eine schützenswerte existentielle Gewissensnot. Nach hier vertretener Auffassung fehlte es an einer hinreichenden Kausalkette zwischen der aus Gewissensgründen abgelehnten Befehlsausführung und einer auch nur mittelbaren Unterstützung der USA im Irak-Krieg. Insofern gab es, entgegen der Auffassung des Senats, in dem entschiedenen Fall keine echte Gewissensentscheidung“?

a) Wie kommt die Bundeswehr dazu, die Rechtsfindung des Bundesverwaltungsgerichts korrigieren zu wollen?

b) Wie viel Vertrauen in den Rechtsstaat und in ihre eigenen Bürgerrechte können Soldatinnen und Soldaten noch haben, wenn die Rechtslehre der Bundeswehr die letztinstanzliche Rechtsprechung eines Bundesgerichts ablehnt?

10. Teilt die Bundesregierung die Lehre der Bundeswehr, die sich im Leitfaden „Hinweise für Rechtsberater und Rechtslehrer – Umgang mit Soldaten und Soldatinnen, die aus Gewissensgründen Befehle nicht befolgen wollen“ findet, dass einzelne Soldatinnen und Soldaten einen Befehl, der gegen das Verbot des Angriffskrieges verstößt, nicht als unverbindlich betrachten sollten, sondern dass dem Verbot nur Bundeswehrangehörige unterliegen, die „als sicherheits- und militärpolitische Berater/Beraterinnen eine herausgehobene Funktion im Regierungsapparat ausüben“, und wenn ja, wie will die Bundesregierung den Eindruck vermeiden,

a) sie verlange von der Masse der Soldaten, sich auch im Fall völkerrechtswidriger Angriffskriege zur Mitwirkung rechtlich verpflichtet zu fühlen,

b) sie behalte sich die Unterstützung völkerrechtswidriger Angriffskriege faktisch vor?

11. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass Soldaten, die sich der Unterstützung völkerrechtlicher Delikte verweigern, und Soldaten, die sich der Aufforderung verweigern, die Rechtslage nicht zu beachten, ausgezeichnet statt bestraft und benachteiligt werden müssten?

12. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Auszeichnung des Majors Florian Pfaff vorzunehmen (bitte begründen und ggf. darlegen, welche Auszeichnung geplant ist)?

13. Befürwortet die Bundesregierung eine öffentliche Diskussion zu dem Thema, und wäre sie bereit, mit Major Florian Pfaff, der hierzu ausdrücklich bereit ist, darüber öffentlich zu diskutieren, und wenn ja, welche Maßnahmen will sie hierzu ergreifen, wenn nein, warum nicht?

Fragen13

1

Ist es für die Verwendungsfähigkeit eines Soldaten von Belang, dass er sich dazu bereit erklärt, auch an völkerrechtswidrigen Handlungen teilzunehmen bzw. Unterstützungsleistungen für völkerrechtswidrige Handlungen zu erbringen (bitte begründen)?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Personalamts der Bundeswehr, Major Florian Pfaff sei „aus den anerkannten Gewissensgründen“ nur „eingeschränkt verwendungsfähig“ insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich diese Gewissensgründe auf die Völkerrechtswidrigkeit eines Krieges bezogen und vom Bundesverwaltungsgericht anerkannt wurden?

3

Worin genau besteht für die Bundeswehr das Problem, wenn Soldaten aus Gewissensgründen Befehle verweigern, deren Befolgung auch vom Bundesverwaltungsgericht für völkerrechtlich bedenklich eingeschätzt werden und nach der herrschenden juristischen Meinung als Rechtsbruch gelten?

4

Wie will die Bundesregierung verhindern, dass die Freiheit des Gewissens von Bundeswehrsoldaten dadurch beeinträchtigt wird, dass sie mit laufbahnrechtlichen Sanktionen und Ungleichbehandlungen rechnen müssen, und zwar selbst dann, wenn sich die vorangegangenen Disziplinarmaßnahmen letztinstanzlich als rechtswidrig herausstellen?

5

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, es sei verfassungsrechtlich höchst problematisch, dass die Vorgesetzten des Majors Florian Pfaff im Jahr 2003 von diesem verlangten, über die völkerrechtliche Problematik des Irak-Krieges und seine individuelle Unterstützung desselben hinwegzusehen (Darstellung des Majors, junge Welt, 14. Dezember 2006) (bitte begründen)?

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es erforderlich ist, geeignete Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass Vorgesetzte in Zukunft erneut ihre Untergebenen auffordern, die Rechtslage zu ignorieren, wie es im Fall des Majors Florian Pfaff geschehen ist, und welche Maßnahmen hat sie bereits ergriffen bzw. gedenkt sie noch zu ergreifen?

Gibt es andere Fälle, in denen Vorgesetzte ihre Untergebenen aufgefordert haben, über Rechtsprobleme und Gewissenskonflikte hinwegzusehen, selbst wenn es um Unterstützungsleistungen für einen Angriffskrieg geht, und wenn ja, welche, wenn nein, warum wurde dies von Major Florian Pfaff verlangt?

Ist es aus Sicht der Bundesregierung unerwünscht, wenn Soldaten der Bundeswehr darauf hinweisen, dass die Ausführung eines Befehls völkerrechtswidrig bzw. als Beihilfe zu einem Völkerrechtsdelikt zu werten ist, und die Ausführung deshalb verweigern (bitte begründen)?

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, die Aufforderung, die mögliche Rechtswidrigkeit von Befehlen (§ 5 des Wehrstrafgesetzes) zu ignorieren, stelle ein Strafrechtsdelikt dar, und gedenkt sie, gegen die damals Verantwortlichen entsprechende Ermittlungen einleiten zu lassen (bitte begründen)?

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Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Personalamts der Bundeswehr, eine laufbahnrechtliche Schadlosstellung des Majors Florian Pfaff sei abzulehnen, weil dieser selbst den Anlass für Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegeben habe (bitte begründen), und wenn ja,

wie beurteilt die Bundesregierung die genannte Einschätzung des Personalamts vor dem Hintergrund, dass das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt hat: „Nicht damit rechnen musste er [Major Florian Pfaff] dagegen damit, dass die an Recht und Gesetz (Artikel 20 Abs. 3 GG) und damit auch an das geltende Völkerrecht gebundene Regierung der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit einem Krieg, gegen den gravierende völkerrechtliche Bedenken bestehen, militärische Unterstützungsleistungen zugunsten der USA und ihrer Verbündeten beschließen und erbringen würde…“;

hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, dass nicht der Major, der ein Völkerrechtsdelikt aus Gewissensgründen verweigert hat, sondern dessen Vorgesetzte den eigentlichen Anlass für Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegeben haben, und zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gekommen?

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Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht gezogen?

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um militärische Diensthabende dahingehend zu sensibilisieren, Soldaten, die aus Gewissensgründen die Beteiligung an Angriffskriegen verweigern, gewissenschonende diskriminierungsfreie Handlungsalternativen zu bieten?

Welchen Niederschlag findet die Sensibilisierung der Bundeswehrgeneralität und der Rechtsberater und Rechtslehrer hinsichtlich Völkerrecht und Gewissensfreiheit seit Veröffentlichung der Urteilsbegründung?

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um zu verhindern, dass Soldaten, die keine völkerrechtswidrigen Befehle ausführen und auch keine Beihilfe zu Völkerrechtsdelikten leisten wollen, disziplinarisch, strafrechtlich oder laufbahnmäßig belangt bzw. benachteiligt werden?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, der Umstand, dass Major Florian Pfaff sein Grundrecht auf Gewissensfreiheit durch einen aufwändigen Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Bundeswehr verteidigen musste und trotz Erfolges im Rechtsstreit doch benachteiligt wird, lege eklatante Mängel im Grundrechteverständnis militärischer Diensthabender offen (bitte begründen)?

9

Teilt die Bundesregierung die Haltung der Bundeswehr, die im Leitfaden „Hinweise für Rechtsberater und Rechtslehrer – Umgang mit Soldaten und Soldatinnen, die aus Gewissensgründen Befehle nicht befolgen wollen“ ausführt: „Das Verhalten des Soldaten, über das der Wehrdienstsenat am 21.06.2005 entschieden hat, eignet sich allerdings nicht als praktisches Beispiel für eine schützenswerte existentielle Gewissensnot. Nach hier vertretener Auffassung fehlte es an einer hinreichenden Kausalkette zwischen der aus Gewissensgründen abgelehnten Befehlsausführung und einer auch nur mittelbaren Unterstützung der USA im Irak-Krieg. Insofern gab es, entgegen der Auffassung des Senats, in dem entschiedenen Fall keine echte Gewissensentscheidung“?

Wie kommt die Bundeswehr dazu, die Rechtsfindung des Bundesverwaltungsgerichts korrigieren zu wollen?

Wie viel Vertrauen in den Rechtsstaat und in ihre eigenen Bürgerrechte können Soldatinnen und Soldaten noch haben, wenn die Rechtslehre der Bundeswehr die letztinstanzliche Rechtsprechung eines Bundesgerichts ablehnt?

10

Teilt die Bundesregierung die Lehre der Bundeswehr, die sich im Leitfaden „Hinweise für Rechtsberater und Rechtslehrer – Umgang mit Soldaten und Soldatinnen, die aus Gewissensgründen Befehle nicht befolgen wollen“ findet, dass einzelne Soldatinnen und Soldaten einen Befehl, der gegen das Verbot des Angriffskrieges verstößt, nicht als unverbindlich betrachten sollten, sondern dass dem Verbot nur Bundeswehrangehörige unterliegen, die „als sicherheits- und militärpolitische Berater/Beraterinnen eine herausgehobene Funktion im Regierungsapparat ausüben“, und wenn ja, wie will die Bundesregierung den Eindruck vermeiden,

sie verlange von der Masse der Soldaten, sich auch im Fall völkerrechtswidriger Angriffskriege zur Mitwirkung rechtlich verpflichtet zu fühlen,

sie behalte sich die Unterstützung völkerrechtswidriger Angriffskriege faktisch vor?

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Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass Soldaten, die sich der Unterstützung völkerrechtlicher Delikte verweigern, und Soldaten, die sich der Aufforderung verweigern, die Rechtslage nicht zu beachten, ausgezeichnet statt bestraft und benachteiligt werden müssten?

12

Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Auszeichnung des Majors Florian Pfaff vorzunehmen (bitte begründen und ggf. darlegen, welche Auszeichnung geplant ist)?

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Befürwortet die Bundesregierung eine öffentliche Diskussion zu dem Thema, und wäre sie bereit, mit Major Florian Pfaff, der hierzu ausdrücklich bereit ist, darüber öffentlich zu diskutieren, und wenn ja, welche Maßnahmen will sie hierzu ergreifen, wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 1. März 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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