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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umsetzung des neuen Bundesgleichstellungsgesetzes in den obersten Bundesbehörden

Auswirkung des geänderten Bundesgleichstellungsgesetzes: Frauenanteil in Leitungspositionen und sog. Frauen-Führungs-Quotient in den obersten Bundesbehörden nach Ressorts zum 31. Oktober 2014 sowie zum 30. April und 31. Oktober 2015, Abweichungen zwischen den Behörden, Maßnahmen zur Ursachenfeststellung und zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen, Gleichstellungspläne, flexible Arbeitszeiten und Erhöhung der Zeitsouveränität<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

21.12.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/692401.12.2015

Umsetzung des neuen Bundesgleichstellungsgesetzes in den obersten Bundesbehörden

der Abgeordneten Cornelia Möhring, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Sigrid Hupach, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Sabine Leidig, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, Katrin Werner, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag von 2013 haben die CDU, CSU und SPD vereinbart, „im Einflussbereich des Bundes eine gezielte Gleichstellungspolitik voranzutreiben, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen und in Gremien zu erhöhen und Entgeltungleichheit abzubauen“. Hierzu sollten die proaktive Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes sowie die Entwicklung eines Gleichstellungsindex gehören.

Im Zuge der Einführung einer Geschlechterquote für die Aufsichtsräte bestimmter Unternehmen haben die Koalitionsfraktionen das Bundesgleichstellungsgesetz novelliert. In seiner neuen Fassung ist es seit dem 1. Mai 2015 in Kraft.

Die Unternehmens- und Personalberatung Kienbaum hat im Oktober 2014 eine Studie über Frauen in Führungspositionen der Bundesregierung mit dem Titel „FRAUEN – MACHT – REGIERUNG“ veröffentlicht. Darin hat sie auch den Frauen-Führungs-Quotienten (FFQ) entwickelt. Entspricht der Anteil der Frauen in Führungspositionen genau ihrem Anteil an der Beschäftigtenzahl in einer Behörde, beträgt der Quotient 1.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie hoch war der Frauenanteil an den Leitungspositionen in den Referaten, Unterabteilungen und Abteilungen sowie unter den beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretären in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum 31. Oktober 2014 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?

2

Wie hoch war der Frauenanteil an den Leitungspositionen in den Referaten, Unterabteilungen und Abteilungen sowie unter den beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretären in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum 30. April 2015 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?

3

Wie hoch war der Frauenanteil an den Leitungspositionen in den Referaten, Unterabteilungen und Abteilungen sowie unter den beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretären in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum 31. Oktober 2015 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?

4

Wie hoch war der FFQ in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum 31. Oktober 2014 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?

5

Wie hoch war der FFQ in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum 30. April 2015 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?

6

Wie hoch war der FFQ in den obersten Bundesbehörden mit Stand zum 31. Oktober 2015 (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?

7

Welche Erklärung hat die Bundesregierung für die Unterschiede bei den FFQ unter den obersten Bundesbehörden?

8

Was unternimmt die Bundesregierung weiter, um die Ursachen für die Unterschiede zwischen den obersten Bundesbehörden festzustellen?

9

Welche Ansätze sieht die Bundesregierung, um Modelle und Beispiele von obersten Bundesbehörden mit guten FFQ auf die zu übertragen, die einen schlechten FFQ aufweisen?

10

Welche dieser Ansätze werden von der Bundesregierung aktiv verfolgt? Wenn keine, warum nicht?

11

Welche obersten Bundesbehörden verfügen über einen Gleichstellungsplan, der Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in den Führungspositionen beinhaltet?

12

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung alle obersten Bundesbehörden zum 1. Januar 2016 einen neuen Gleichstellungsplan erarbeitet haben?

13

Gibt es hierfür – zumindest für die Bundesministerien und das Bundeskanzleramt – einen Muster-Gleichstellungsplan? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bitte beifügen.

14

Welche Ansätze bestehen in den obersten Bundesbehörden, um die Zeitsouveränität der Beschäftigten zu erhöhen und die Anwesenheitskultur zu beschränken (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?

15

Finden hierüber – zumindest für die Bundesministerien und das Bundeskanzleramt – ein Austausch und eine Evaluation innerhalb der Bundesregierung statt? Wenn nein, warum nicht?

16

Wie versteht die Bundesregierung darüber hinaus ihren Auftrag, das Bundesgleichstellungsgesetz proaktiv umzusetzen, und wie wird sie dem nachgehen?

Berlin, den 1. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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