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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Strafverfolgung von IS-Mitgliedern wegen Verbrechen gegen die jesidische Bevölkerungsgruppe in Shengal

Strafrechtliche Verfolgung von Mitgliedern der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) wegen Gräueltaten an Jesiden in der nordirakischen Region Shengal (Sindjar), Einleitung von Verfahren bei internationalen oder nationalen Gerichten, deutsche Unterstützung, Ermittlungen im Irak zu Gewalttaten des IS, Überlegungen des VN-Sicherheitsrats und in der irakischen Regierung zur Befassung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit den IS-Verbrechen an den Jesiden, Konsequenzen einer möglichen Einstufung der IS-Gräuel als Genozid<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

18.12.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/693430.11.2015

Strafverfolgung von IS-Mitgliedern wegen Verbrechen gegen die jesidische Bevölkerungsgruppe in Shengal

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Katrin Kunert, Niema Movassat, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im August 2014 griff die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) die mehrheitlich von Angehörigen der jesidischen Glaubensgemeinschaft besiedelte Region Shengal (Sindjar) im Nordirak an. Tausende Jesidinnen und Jesiden wurden dabei von den Dschihadisten als vermeintlich „Ungläubige“ massakriert, vor allem Frauen und Mädchen gerieten in die Sklaverei des IS. 80 Prozent der Jesidinnen und Jesiden aus Shengal wurden vertrieben und leben heute außerhalb ihrer angestammten Gebiete in Flüchtlingslagern im Nordirak, in Nordsyrien und der Türkei (derstandard.at/2000022757647/Yeziden-fordern-IStGH-zu-Ermittlungen-gegen-Jihadisten-auf).

Gemäß dem Bericht A/HRC728/18 vom 13. März 2015 des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) liegen Anzeichen vor, dass der IS den Tatbestand des Völkermordes an der Bevölkerungsgruppe der Jesiden erfüllt haben könnte sowie auch die Tatbestände Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Mord, Versklavung, Vertreibung, Vergewaltigung u. a. im Zuge weitverbreiteter und systematischer Attacken gegen die Zivilbevölkerung) und Kriegsverbrechen. Das OHCHR empfiehlt in diesem Bericht, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN-Sicherheitsrat) eine Überstellung an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Betracht ziehen solle.

Die Bundesregierung hatte erklärt, sie werde sich, „wie stets in Fällen eines Vorwurfs auf Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen, dafür einsetzen, dass sich die Täter in einem fairen Verfahren vor einem unabhängigen oder internationalen Gericht für ihre Taten verantworten müssen“ (Bundestagsdrucksache 18/5723).

Auch Interessenvertretungen der Jesiden im Irak wollen erreichen, dass der IStGH Ermittlungen gegen den IS wegen Völkermordes und sexueller Versklavung aufnimmt. Zwar haben weder der Irak noch Syrien das Statut des IStGH unterzeichnet. Doch die jesidischen Interessensvertretungen übergaben Chefanklägerin Fatou Bensouda im September 2015 Dokumente von 20 IS-Kämpfern aus IStGH-Staaten, gegen die Ermittlungen aufgenommen werden könnten (derstandard.at/2000022757647/Yeziden-fordern-IStGH-zu-Ermittlungen-gegen-Jihadisten-auf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung gemäß ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/5723 bislang wann und in welcher Form und mit welchem Ergebnis unternommen oder gedenkt sie wann und in welcher Form zu unternehmen, damit „sich die Täter in einem fairen Verfahren vor einem unabhängigen oder internationalen Gericht für ihre Taten verantworten müssen“?

Sollte die Bundesregierung in dieser Angelegenheit bislang nicht tätig geworden sein, warum nicht?

2

Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Gerichte Ermittlungen wegen der von Seiten des IS in Shengal begangenen Verbrechen aufgenommen?

3

Auf welche unabhängigen nationalen oder internationalen Gerichte im Einzelnen bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/5723?

a) Welche besonderen Voraussetzungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils, um ein entsprechendes Verfahren bei diesen Gerichten einzuleiten?

b) Inwieweit liegen diese Voraussetzungen im gegebenen Fall jeweils vor?

c) Welche konkreten Schritte von welcher Seite müssten jeweils unternommen werden, damit es vor den jeweiligen Gerichten zu entsprechenden Verfahren kommt?

4

Inwieweit und in welchem Ausmaß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im Irak einschließlich der Region Kurdistan Ermittlungen bezüglich der Vorwürfe des Völkermordes, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen gegen den IS wegen seiner Taten insbesondere gegen die Jesidinnen und Jesiden, aber auch gegen andere Bevölkerungsgruppen eingeleitet?

5

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Irak Überlegungen, das Römische Statut des IStGH zu unterzeichnen und zu ratifizieren?

Wenn ja, wie weit sind diese Überlegungen fortgeschritten?

Wenn nein, was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Hinderungsgrund?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die irakische Regierung geprüft hat bzw. gegenwärtig prüft, die Verbrechen des IS an den Jesidinnen und Jesiden dem IStGH gemäß Artikel 12 Absatz 3 des Römischen Statuts vorzulegen?

Wenn ja, wie sieht das Ergebnis aus?

Wenn nein, warum nicht?

7

Verfolgt der UN-Sicherheitsrat nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen, die Verbrechen des IS gegen die jesidische Bevölkerung von Shengal dem IStGH nach Artikel 13b des Römischen Statuts vorzulegen?

Wenn ja, wie weit sind derartige Überlegungen fortgeschritten, von welchen Regierungen gehen entsprechende Initiativen aus, und welche konkreten Schritte wurden diesbezüglich bereits eingeleitet?

Wenn nein, inwieweit besteht bei der Bundesregierung die Bereitschaft, dem UN-Sicherheitsrat einen entsprechenden Antrag vorzulegen?

8

Welche rechtlichen, völkerrechtlichen und politischen Konsequenzen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine mögliche Einstufung der IS-Verbrechen gegen die jesidische Bevölkerung von Shengal als Genozid durch den UN-Sicherheitsrat oder die Generalversammlung der UNO?

Berlin, den 26. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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