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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag durch die Bundesregierung

Evaluation des IStGH, faire Verfahrensdauer und Weltrechtsprinzip; Beobachtung durch den BND, Verfahrensschwerpunkte in Afrika, bisherige offizielle Untersuchungen und Vorermittlungen, Hinwirken auf Beitritt der Nicht-Signatarmächte, finanzielle und technische Ausstattung und deutscher Beitrag<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.12.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/694101.12.2015

Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Jan Korte, Frank Tempel, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem 1. Juli 2002 verfügt die Weltgemeinschaft über ein wichtiges Instrument zur strafrechtlichen Verfolgung schwerster Menschenrechtsverletzungen: den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH, englisch: International Criminal Court, ICC) mit Sitz in Den Haag in den Niederlanden. Er wurde von 120 Staaten durch das Rom Statut eingerichtet und als permanenter Strafgerichtshof geschaffen.

Nicht erst vor dem Hintergrund der internationalen Militärgerichtshöfe von Nürnberg 1946 und Tokio nach dem Zweiten Weltkrieg entstand die Idee zur Gründung eines Internationalen Strafgerichtshofes; sie wurde jedoch damals zum ersten Mal ernsthaft in Erwägung gezogen („Versprechen von Nürnberg“). Während des Kalten Krieges wurde die Idee allerdings wieder fallengelassen. 1994 schließlich entwarf die VN-Völkerrechtskommission (VN: Vereinte Nationen) ihren ersten Vorschlag für ein Statut eines Internationalen Strafgerichtshofs. Nach langwierigen Verhandlungen beschloss die VN-Generalversammlung im Dezember 1997 per Resolution 52/160 eine Diplomatische Bevollmächtigtenkonferenz zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs, welche im Juli 1998 in Rom tagte. Das Ergebnis war das Statut von Rom, und damit die Errichtung des IStGH.

Zwölf Jahre nach dem Inkrafttreten des Römischen Statuts haben zum 15. März 2014 insgesamt 123 der 154 Unterzeichnerstaaten das Römische Statut ratifiziert und somit die Kompetenz des IStGH endgültig anerkannt. 31 Unterzeichnerstaaten, darunter auch Russland, haben den Vertrag zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Die US-Regierung hat im Jahr 2000 zwar das Statut des IStGH unterzeichnet, aber noch im selben Jahr die völkerrechtlich unübliche, aber zulässige Rücknahme der Unterzeichnung erklärt. Gleiches gilt für Israel und den Sudan. Wieder andere Staaten wie China und Indien haben das Statut nicht unterzeichnet.

Im Juni 2010 tagte in Kampala (Uganda) die erste Überprüfungskonferenz des IStGH (englisch: „Review Conference of the Rome Statute“), deren Ziel es unter anderem war, das bisher ausgesparte Verbrechen der Aggression in das Römische Statut zu integrieren. Der Konferenz gelang eine Einigung sowohl über die Definition als auch über die Bedingungen der Ausübung der Gerichtsbarkeit für das Verbrechen der Aggression in Umsetzung des Mandats von Artikel 5 Absatz 2 IStGH-Statut. Diese Regelung hat aber relativ enge Grenzen und kann frühestens 2017 zur Anwendung kommen. In diesem Kontext ist es leider nicht gelungen, das Weltrechtsprinzip zu implementieren.

Viele Befürworter des IStGH sind inzwischen reichlich ernüchtert, weil er letztlich auch insoweit ein politisches Gericht ist, als militärische Führer „westlicher“ Staaten bisher kaum befürchten müssen, es mit dem IStGH zu tun zu bekommen. Der IStGH steht daher in den Augen vieler Beobachter für Doppelstandards und wird teilweise als einseitiges Instrument der „Siegerjustiz“ und der Mächtigen wahrgenommen. Was Verfahren und Verurteilungen angeht, gibt es bislang einen überstarken Fokus auf afrikanische Staaten.

Über seine eigentlichen Aufgaben hinaus wurde Mitte November 2015 der IStGH auch dadurch bekannt, dass die vom Bundesnachrichtendienst (BND) vorgelegte 900 Seiten umfassende Selektorenliste neben zahllosen anderen europäischen und US-amerikanischen Zielen auch den IStGH in Den Haag enthalten hat (vgl. u. a. ZEIT ONLINE vom 11. November 2015). Über die genauen Hintergründe und Ziele der Überwachungs- und Abhörmaßnahmen ist bislang in der Öffentlichkeit nichts bekannt.

Nachdem Deutschland mit zu den Initiatoren des Internationalen Strafgerichtshofs gehört, besteht die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der Institution einer sorgfältigen Prüfung, aber auch den staatlichen Umgang wie er mit seiner Listung als geheimdienstliches Beobachtungsobjekt sichtbar wird, einem derartigen potenziell wichtigen internationalen Gremium einer kritischen Bilanz zu unterziehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den IStGH-Ermittlungen bzw. dem Ende der Straflosigkeit für Menschenrechtsverbrechen in Ländern wie der Zentralafrikanischen Republik oder der Demokratischen Republik Kongo bei?

2

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Evaluation der Arbeit des IStGH ergriffen?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die außerordentlich lange Dauer einiger Verfahren, wie im Fall von Jean-Pierre Bemba aus der Demokratischen Republik Kongo (sieben Jahre)?

4

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um eine faire Verfahrensdauer für alle Beschuldigten des IStGH sicherzustellen?

5

Mit welchen Argumenten hat die Bundesregierung ihre Ablehnung des Weltrechtsprinzips bzw. im Zusammenhang mit der Überprüfungskonferenz in Kampala 2010 begründet, und sind derzeit Initiativen zu erwarten, die eine Implementierung dieses Prinzips anstreben?

6

Welche Bestimmungen in der deutschen Strafprozessordnung erlauben es derzeit, Verfahren mit internationalem Bezug nach dem Opportunitätsprinzip durch deutsche Institutionen nicht verfolgen zu lassen?

7

Seit wann hat der BND mit welcher Zielsetzung und welchen genauen Zielen (Büros, Abteilungen, Personen etc.) den IStGH ausgespäht?

8

Wurden die Abhör- und Überwachungsmaßnahmen mittlerweile eingestellt? Wenn ja, wann und auf wessen Veranlassung hin? Wenn nein, warum nicht und aufgrund welcher Entscheidungen in welchen behördlichen oder Regierungsgremien?

9

Auf welche Art und Weise wurde der IStGH vom BND ausgespäht?

10

Wer hat die Ausspähung des IStGH durch den deutschen Auslandsnachrichtendienst beauftragt?

11

Hat die Bundesregierung mittlerweile den IStGH über die Ausspähung durch den BND informiert und sich dafür entschuldigt? Wenn ja, wann, und in welcher Form, und auf wessen Veranlassung hin? Wenn nein, warum und auf wessen Entscheidung hin nicht?

12

Was waren nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die Afrikanische Union (AU) im Mai 2013 dem IStGH in Den Haag eine einseitige Verfolgung von Verbrechern nach rassistischen Kriterien vorgeworfen hat, und für wie berechtigt hielt bzw. hält die Bundesregierung diese Vorwürfe (bitte begründen)?

13

Hält die Bundesregierung den Vorwurf vieler afrikanischer Staaten, der VN-Sicherheitsrat messe Menschenrechtsfragen in ihren Ländern größeres Gewicht bei als in anderen Teilen der Welt, für berechtigt, und wie reagiert sie auf diesen Vorwurf?

14

Befürchtet die Bundesregierung einen Verlust an Glaubwürdigkeit des VN-Systems, wenn es nicht gelingt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Ländern außerhalb Afrikas an den IStGH zu verweisen, und wenn ja, was unternimmt sie konkret dagegen?

15

In welchen Staaten und zu welchen Situationen haben offizielle Untersuchungen des IStGH auf wessen Antrag hin bislang stattgefunden, und welche Ergebnisse hatten diese jeweils (bitte entsprechend nach Staat bzw. Situation, Antragsteller, Datum der Antragstellung, Fällen, Dauer der Untersuchungen und Ergebnis auflisten)?

16

In welchen Staaten und zu welchen Situationen haben Vorermittlungen des IStGH auf wessen Antrag hin bislang stattgefunden, und welche Ergebnisse hatten diese jeweils (bitte entsprechend nach Staat bzw. Situation, Antragsteller, Datum der Antragstellung, Fällen, Dauer der Vorermittlungen und Ergebnis auflisten)?

17

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, diejenigen Staaten, die bislang das Rom Statut noch nicht unterzeichnet haben, zu einer Unterschrift zu bewegen (bitte für den jeweiligen Staat gesondert aufführen)?

18

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, diejenigen Staaten, die bislang das Rom Statut noch nicht ratifiziert haben, zu einer Ratifizierung zu bewegen (bitte für den jeweiligen Staat gesondert aufführen)?

19

Mit welcher Argumentation verweigern die USA und Israel sowie Russland eine Ratifizierung des Statuts, und finden derzeit Gespräche über eine Überwindung der von diesen drei Staaten bezeichneten Hindernisse statt?

20

Auf welche Summe beläuft sich der deutsche Beitrag zur Finanzierung des IStGH (bitte die jährlichen Beitragszahlungen für den Zeitraum 2002 bis 2015 aufschlüsseln)?

21

Hält die Bundesregierung die finanzielle und technische Ausstattung des IStGH für ausreichend oder benötigt der Strafgerichtshof mehr Ressourcen, um seiner Aufgabe gerecht werden zu können?

Berlin, den 1. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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