Status der Fläche der ehemaligen Standortschießanlage Hakedahl
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundesvermögensamt Bielefeld hat im Jahr 1974 der Familie W. ein Gebäude mit angrenzendem Gartengrundstück auf dem Gelände der ehemaligen Standortschießanlage Hakedahl bei Detmold vermietet. Ende 1995 wurde es von der Oberfinanzdirektion (OFD) Münster der Familie W. zum Kauf angeboten. Der angekündigte Kaufvertrag kam zwar nie zustande, die OFD stimmte aber der Nutzung des Areals durch die Familie W. in Form eines Pachtvertrags zu.
Dennoch gibt es bis heute Unklarheiten über den rechtlichen Status des Areals.
Vor der Nutzungsüberlassung an die Familie W. ist offenbar keine ordentliche Sanierung des Geländes erfolgt. 1998 wurden noch mehrere Panzerfaustköpfe und andere Waffenteile auf dem Gelände gefunden. Ein Gutachten, das von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Auftrag des Naturschutzbundes NABU im Jahr 1999 vorgenommen wurde, ergab, dass das Gelände hochgradig mit Blei und Antimon verseucht ist. Frau und Herr W. sind selbst mit Schwermetallen vergiftet.
Im August 2001 erhielt die Familie W. zwar vom Bundesvermögensamt ein Schreiben des Kreises Lippe zur Kenntnis, demzufolge die Sanierung abgeschlossen sei, unmittelbar danach hat die Familie W. jedoch nach eigener Darstellung noch „haufenweise“ Munition gefunden. Ein weiteres Gutachten, das in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt im November 2004 erstellt wurde, ergab, dass die Vorgaben des Sanierungsplanes nicht erfüllt sind.
Wiederholten Bemühungen der Familie W., die rechtlichen Eigentums- und Besitzverhältnisse des von ihnen genutzten Areals (von dem sie mittlerweile vertrieben wurden) festzustellen, war bislang kein Erfolg beschieden. Zwischen Landes-, kommunalen und Bundesbehörden gibt es Widersprüche hinsichtlich der Frage, ob das Gelände jemals aus der militärischen Nutzung entlassen wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie gestaltet sich die Umwidmung einer militärisch genutzten in eine zivile Fläche, die der kommunalen Planungshoheit unterliegt (bitte die einzelnen Verwaltungsschritte darstellen)?
- Trifft es zu, dass für die Umwidmung zunächst eine Aufgabeerklärung des Bundesministeriums der Verteidigung notwendig ist und diese schriftlich dokumentiert wird?
- Trifft es zu, dass nach erfolgter Aufgabeerklärung das Gelände zunächst in das Zwischenvermögen des Bundes übergeht?
- Trifft es zu, dass es einen Verwaltungsakt gibt, der die Übertragung der Fläche vom Verwaltungsvermögen hin zum Allgemeinen Grundvermögen des Bundesministeriums der Finanzen regelt?
- Welche Rolle spielen das Bundesvermögensamt, das Umweltbundesamt und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Umwidmungsverfahren?
- Welche amtlichen Bescheide werden im Rahmen dieses Verfahrens erstellt?
- Ist es denkbar, dass ein Umwidmungsverfahren ganz oder teilweise in Form mündlicher Bekanntgaben und Absprachen vor sich geht (ggf. darstellen, inwieweit dies möglich ist)?
2. Wer trägt die Verantwortung für eine Sanierung/Dekontaminierung der Flächen?
- In welchen Stadien des Umwidmungsprozesses wird die Sanierung/ Dekontaminierung durchgeführt?
- Welche Ministerien sind mit welchen Verantwortlichkeiten am Sanierungsprozess beteiligt?
- Welche Erlasse regeln die Sanierung, und was sind die wesentlichen Inhalte dieser Erlasse?
- Ist eine Nachbeobachtungszeit vorgesehen, um festzustellen, ob die Sanierung erfolgreich war, und wenn ja, wie lange ist diese Zeit, und wer ist für die Feststellung des Sanierungserfolgs zuständig?
- Welche Regelungen gibt es für den Fall, dass zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt wird, dass die Sanierung/Dekontaminierung nicht erfolgreich abgeschlossen wurde?
- Welche Regelungen gibt es hinsichtlich etwaiger Ansprüche auf Entschädigung bzw. Schadenersatz, wenn die Nutzung einer nicht erfolgreich sanierten/dekontaminierten Fläche dazu führt, dass die weitere Nutzung der Fläche z. B. als Reitfläche oder die Nutzung des Wohnhauses nicht möglich ist?
- Welche Regelungen gibt es hinsichtlich Schadenersatzansprüchen für den Fall, dass die Nutzer einer nicht erfolgreich sanierten/dekontaminierten Fläche eine Schwermetallvergiftung mit bleibenden körperlichen Schäden erleiden?
3. Ist die Standortschießanlage Hakedahl, Barntruper Straße 58 in 32758 Detmold, jemals aus der militärischen Nutzung entlassen worden, und wenn ja,
- wurden dabei die in Frage 1 erwähnten Verwaltungsschritte eingehalten?
- zu welchem Zeitpunkt (bitte genaue Datumsangaben) erfolgten die einzelnen Verwaltungsschritte?
- mit welchen Dokumenten kann die Bundesregierung den entsprechenden Nachweis führen, und unter welchen Umständen können Bürgerinnen und Bürger hierin Einsicht nehmen?
- hat die Bundesregierung jemals die Landes- und kommunalen Behörden über die Aufgabe der militärischen Nutzung unterrichtet, und wenn ja, wann, und in welcher Form?
- wie erklärt die Bundesregierung, dass mittlerweile in der Wohngegend ein britisches Militärkrankenhaus eingerichtet wird, und sich eine ausdrücklich als Militärgelände gekennzeichnete britische Schule dort befindet?
4. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus,
- dass trotz der Belastungen von Standortschießanlagen mit Schwermetallen der Familie W. 1974 das Gebäude und Teile des Geländes zu Wohnzwecken vermietet worden ist?
- dass die Familie W. heute an einer Schwermetallvergiftung leidet?
- dass die Familie W. durch die Verseuchung der Fläche ihre wirtschaftliche Existenz in Form eines Reithofes verloren hat?
5. Achtet der Bund bei der Vermietung von Wohngebäuden auf das Vorliegen der hierfür notwendigen baurechtlichen Wohnungsnutzungsgenehmigung? Welche rechtliche Grundlage gab es für die Vermietung der verseuchten Fläche an die Familie W.?
6. Wie stellt sich die Auseinandersetzung der Familie W. mit den Behörden im Zusammenhang mit dem von ihr genutzten Gelände der Standortschießanlage aus Sicht der Bundesregierung dar?
Fragen28
Wie gestaltet sich die Umwidmung einer militärisch genutzten in eine zivile Fläche, die der kommunalen Planungshoheit unterliegt (bitte die einzelnen Verwaltungsschritte darstellen)?
Trifft es zu, dass für die Umwidmung zunächst eine Aufgabeerklärung des Bundesministeriums der Verteidigung notwendig ist und diese schriftlich dokumentiert wird?
Trifft es zu, dass nach erfolgter Aufgabeerklärung das Gelände zunächst in das Zwischenvermögen des Bundes übergeht?
Trifft es zu, dass es einen Verwaltungsakt gibt, der die Übertragung der Fläche vom Verwaltungsvermögen hin zum Allgemeinen Grundvermögen des Bundesministeriums der Finanzen regelt?
Welche Rolle spielen das Bundesvermögensamt, das Umweltbundesamt und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Umwidmungsverfahren?
Welche amtlichen Bescheide werden im Rahmen dieses Verfahrens erstellt?
Ist es denkbar, dass ein Umwidmungsverfahren ganz oder teilweise in Form mündlicher Bekanntgaben und Absprachen vor sich geht (ggf. darstellen, inwieweit dies möglich ist)?
Wer trägt die Verantwortung für eine Sanierung/Dekontaminierung der Flächen?
In welchen Stadien des Umwidmungsprozesses wird die Sanierung/ Dekontaminierung durchgeführt?
Welche Ministerien sind mit welchen Verantwortlichkeiten am Sanierungsprozess beteiligt?
Welche Erlasse regeln die Sanierung, und was sind die wesentlichen Inhalte dieser Erlasse?
Ist eine Nachbeobachtungszeit vorgesehen, um festzustellen, ob die Sanierung erfolgreich war, und wenn ja, wie lange ist diese Zeit, und wer ist für die Feststellung des Sanierungserfolgs zuständig?
Welche Regelungen gibt es für den Fall, dass zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt wird, dass die Sanierung/Dekontaminierung nicht erfolgreich abgeschlossen wurde?
Welche Regelungen gibt es hinsichtlich etwaiger Ansprüche auf Entschädigung bzw. Schadenersatz, wenn die Nutzung einer nicht erfolgreich sanierten/dekontaminierten Fläche dazu führt, dass die weitere Nutzung der Fläche z. B. als Reitfläche oder die Nutzung des Wohnhauses nicht möglich ist?
Welche Regelungen gibt es hinsichtlich Schadenersatzansprüchen für den Fall, dass die Nutzer einer nicht erfolgreich sanierten/dekontaminierten Fläche eine Schwermetallvergiftung mit bleibenden körperlichen Schäden erleiden?
Ist die Standortschießanlage Hakedahl, Barntruper Straße 58 in 32758 Detmold, jemals aus der militärischen Nutzung entlassen worden, und wenn ja,
wurden dabei die in Frage 1 erwähnten Verwaltungsschritte eingehalten,
zu welchem Zeitpunkt (bitte genaue Datumsangaben) erfolgten die einzelnen Verwaltungsschritte,
mit welchen Dokumenten kann die Bundesregierung den entsprechenden Nachweis führen, und unter welchen Umständen können Bürgerinnen und Bürger hierin Einsicht nehmen,
hat die Bundesregierung jemals die Landes- und kommunalen Behörden über die Aufgabe der militärischen Nutzung unterrichtet, und wenn ja, wann, und in welcher Form,
wie erklärt die Bundesregierung, dass mittlerweile in der Wohngegend ein britisches Militärkrankenhaus eingerichtet wird, und sich eine ausdrücklich als Militärgelände gekennzeichnete britische Schule dort befindet?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus,
dass trotz der Belastungen von Standortschießanlagen mit Schwermetallen der Familie W. 1974 das Gebäude und Teile des Geländes zu Wohnzwecken vermietet worden ist,
dass die Familie W. heute an einer Schwermetallvergiftung leidet,
dass die Familie W. durch die Verseuchung der Fläche ihre wirtschaftliche Existenz in Form eines Reithofes verloren hat?
Achtet der Bund bei der Vermietung von Wohngebäuden auf das Vorliegen der hierfür notwendigen baurechtlichen Wohnungsnutzungsgenehmigung?
Welche rechtliche Grundlage gab es für die Vermietung der verseuchten Fläche an die Familie W.?
Wie stellt sich die Auseinandersetzung der Familie W. mit den Behörden im Zusammenhang mit dem von ihr genutzten Gelände der Standortschießanlage aus Sicht der Bundesregierung dar?