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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Europäische Maßnahmen gegen die Verbreitung und den illegalen Handel mit Feuerwaffen

Illegale Schusswaffen in Deutschland, Beschlagnahme, Gegenmaßnahmen; Arbeitsgruppen und Projekte auf EU-Ebene: EU-Feuerwaffenrichtlinie, Europol-Analyseschwerpunkt "Firearms", Arbeitsgruppe der europäischen Waffenexperten (EFE), Schwerpunkt der European Multidisciplinary Platform against Criminal Threats (EMPACT), Aktionsplan betr. des südosteuropäischen Raums, Einbeziehung von Drittstaaten, Beteiligung deutscher Behörden; Nationale Waffenregister, Datenabgleiche, Ausschreibung von Waffen im SIS II und in den Interpol-Systemen "iArms" und "iTrace"; Anteil von Jagd-, Sport- und Selbstverteidigungswaffen am illegalen Handel; Ex- bzw. Import von Handfeuerwaffen<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

19.01.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/694225.11.2015

Europäische Maßnahmen gegen die Verbreitung und den illegalen Handel mit Feuerwaffen

der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut einer Mitteilung der Europäischen Kommission zu „Schusswaffen und die innere Sicherheit der EU: Schutz der Bürger und Unterbindung des illegalen Handels“ ereigneten sich im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts in den 28 EU-Mitgliedstaaten über 10 000 Fälle von mit Schusswaffen begangenem Mord oder Totschlag (Bundesratsdrucksache 732/13). Als „illegal kursierende Schusswaffen“ gelten in dem Bericht gestohlene Waffen oder solche, die „aus ihrem rechtmäßigen Lebenszyklus umgelenkt, illegal aus Drittländern eingeführt und aus anderen Gegenständen in Schusswaffen umgebaut“ worden sind.

Nach den jüngsten Anschlägen in Paris wurde bekannt, dass die bayerische Polizei am 5. November 2015 auf der Autobahn 8 nahe Rosenheim ein Fahrzeug Golf mit montenegrinischem Kennzeichen anhielt und mehrere Waffen fand (DIE WELT vom 15. November 2015). Ob es sich bei dem Festgenommen um einen Komplizen der Attentäter handelt, ist nicht ermittelt, möglicherweise betätigte er sich auch als Kurier für illegal in Umlauf gebrachte Waffen. Laut einem Briefing der EU-Polizeiagentur Europol von 2010 (http://tinyurl.com/q69q2f5) nehme der Besitz illegaler Schusswaffen unter Mitgliedern der organisierten Kriminalität weiter zu. Eine Kalaschnikow oder ein Raketenwerfer sei für 300 bis 700 Euro zu erwerben. Viele dieser Waffen stammten aus Ländern Osteuropas, darunter dem ehemaligen Jugoslawien. Die Revolten im Zuge des „Arabischen Frühlings“ hätten dem Kommissionsbericht zufolge auch zu einer Zunahme von illegalen Importen aus Nordafrika geführt. Rund eine halbe Million Schusswaffen sei „in der EU verloren gegangen“ bzw. gestohlen worden.

Im Januar 2014 richtete Europol einen Analyseschwerpunkt „Firearms“ („Feuerwaffen“) ein (www.statewatch.org/news/2015/jul/eu-council-europo-ct-intell-7272-15.pdf). Als „third parties” sind die EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften Eurojust, die Polizeiorganisation INTERPOL sowie Behörden aus der Schweiz, Australien, Albanien und den USA beteiligt. Nach den Anschlägen vom Januar 2015 in Paris verzeichnete Europol eine stärkere Nutzung der Datenbank. Alle ins Europol-Informationssystem (EIS) eingegebenen Daten werden mit der Datei „Firearms“ abgeglichen, darunter auch Telefonnummern, E-Mail-Adressen, DNA-Profile oder Informationen aus der Überwachung offener Quellen im Internet. Auf Ebene der Ratsarbeitsgruppen haben sich die Mitgliedstaaten in einer „Arbeitsgruppe der europäischen Waffenexperten“ (EFE) zusammengeschlossen. Zuletzt hatten die im EFE beteiligten Polizeien ein überarbeitetes Glossar zur Terminologie von Feuerwaffen vorgelegt (Ratsdok. 13250/15). Mit dem Ziel, „Gefahren für die Bürger durch Feuerwaffen zu verringern, einschließlich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen“ wird das Thema auch als Priorität im Rahmen des „EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität“ behandelt (Europol, QC-01-14-638-DE-N). Alle Mitgliedstaaten sind angehalten, sich an einem entsprechenden Arbeitsschwerpunkt der „European Multidisciplinary Platform against Criminal Threats“ (EMPACT) und einer dort geführten Datensammlung zu beteiligen.

In einem „Aktionsplan über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen zwischen der EU und dem südosteuropäischen Raum“ haben die europäischen Strafverfolgungsbehörden Maßnahmen bis 2019 festgelegt (Ratsdok. 15516/14). Die Kommission will nach einschlägigen Konferenzen nun „strategische Dialoge“ mit den Regierungen führen und den Aufbau eines Netzes „regionaler Feuerwaffenexperten der südosteuropäischen Länder“ fördern und von diesen regelmäßige Berichte abfordern. Ziele sind die Verstärkung der operativen Zusammenarbeit, die Vereinheitlichung von „Ermittlungs- und Erkenntnisstandards“ und nationalen Rechtsvorschriften. Über zu errichtende „Kontaktstellen für Feuerwaffen“ soll auch Europol in den Informationsaustausch eingebunden werden. Später sollen gemeinsame Einsätze mit Europol folgen.

Anfang dieses Jahres haben die im „Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit“ (COSI) vertretenen Mitgliedstaaten eine Reihe von Maßnahmen zur „Einschränkung des Zugangs zu illegalen Feuerwaffen, der Unbrauchbarmachung und Deaktivierung von Feuerwaffen und der Zusammenarbeit mit Drittstaaten“ beraten (Ratsdok. 9422/1/15). Die Diskussionen mündeten schließlich im Vorschlag mehrerer Maßnahmen (Ratsdok. 10753/1/15). Der Ausschuss regt an, die 1991 erlassene und 2008 geänderte „Feuerwaffen-Richtlinie“ (Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991) zu überarbeiten. Die französische Regierung legte den Mitgliedstaaten im Sommer 2015 einen entsprechenden Vorschlag vor, der unter anderem Angaben zur Vorratsdatenspeicherung, zur Verarbeitung der Informationen und zur Verfolgung von Internetaktivitäten enthält. Die Niederlande und Großbritannien haben sich angeboten, weitere „Rechtslücken“ in der derzeitigen „Feuerwaffen-Richtlinie“ ausfindig zu machen.

Die Waffenregister der einzelnen EU-Mitgliedstaaten sind nicht miteinander vernetzt. Auch fehlen grenzüberschreitende Informationen über einschlägige Waffenhändler. Mittlerweile können Angaben über zur Fahndung oder Beobachtung ausgeschriebene Schusswaffen im erneuerten Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) gespeichert werden. Ein weltweites Register für das Aufspüren und die Rückverfolgung verlorener, gestohlener, illegal gehandelter bzw. geschmuggelter Schusswaffen wird unter dem Namen „iARMS“ bei der internationalen Polizeiorganisation INTERPOL geführt. Der Pilotbetrieb der Datensammlung erfolgte ab 2011 bis 2012 schwerpunktmäßig in westafrikanischen Ländern, in Südamerika und der Karibik (Amtsblatt der Europäischen Union vom 12. Juni 2014, C 178/2). Aus Europa nahmen die Tschechische Republik, Kroatien, Portugal und Spanien an dem Testbetrieb teil. Mittlerweile hat INTERPOL mit dem Aufbau einer Datensammlung namens „iTrace“ zu in Konflikten eingesetzten Waffen zur Rückverfolgung von Waffen und georeferenzierter Anzeige auf einem Online-Kartierungsportal begonnen. In einem Pilotprojekt unter Beteiligung von Europol wird untersucht, wie das SIS II mit „iARMS“ verzahnt werden kann.

Die EU-Justiz- und -Innenminister haben auf ihrer Tagung im Oktober 2015 „Schlussfolgerungen zur verbesserten Nutzung der Mittel zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen“ verabschiedet (Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 8. Oktober 2015). Illegale Feuerwaffen stellten laut dem Dokument „eine große Gefahr für die innere Sicherheit der Europäischen Union“ dar. Unter Bezugnahme auf die Anschläge in Paris, Brüssel und Kopenhagen Anfang des Jahres 2015 sowie den Angriff in einem Thalys-Zug erneuern die Minister die Pläne und Forderungen des COSI, der EFE und der Kommission.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen54

1

Über welche Erkenntnisse oder Schätzungen verfügt die Bundesregierung zur Frage, wie viele Schusswaffen in Deutschland „verloren gegangen“ sind oder gestohlen wurden bzw. offiziell als verlustig oder gestohlen gemeldet sind?

2

Wie viele „illegal kursierende Schusswaffen“ haben Bundesbehörden in den Jahren seit 2010 beschlagnahmt (bitte für jedes Jahr einzeln darstellen und soweit möglich nach Waffentyp kategorisieren)?

3

Inwiefern kann die Bundesregierung rekonstruieren, aus welchen Beständen bzw. welchen Ländern die Waffen stammten?

4

Inwiefern kann die Bundesregierung für den Zuständigkeitsbereich deutscher Behörden Berichte bestätigen oder dementieren, wonach in den Jahren vermehrt Kalaschnikow-Gewehre auf dem Schwarzmarkt zu finden waren, und welche Gründe sind ihr hierzu bekannt?

5

Wo werden die Ermittlungen geführt, die zu einer Auskunftsverweigerung der Bundesregierung hinsichtlich der Frage, ob ostdeutsche Sturmgewehre bei dem Anschlag auf die Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ genutzt wurden, geführt hatten (Bundestagsdrucksache 18/6403)?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung hinsichtlich „illegal kursierender Schusswaffen“, und inwiefern müssen aus ihrer Sicht hierzu sicherheitspolitische Maßnahmen getroffen werden?

7

Welche deutschen Behörden nehmen an dem Analyseschwerpunkt „Firearms“ („Feuerwaffen“) bei der EU-Polizeiagentur Europol teil?

8

Wie viele Daten zu Personen und Sachen haben Bundesbehörden seit Einrichtung des Analyseschwerpunktes „Firearms“ jährlich zugeliefert?

9

Wie viele Fälle und wie viele Waffen betrafen diese Zulieferungen?

10

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wer an einer neuen Bedrohungsanalyse zu Feuerwaffen bei Europol mitarbeitet und wann diese vorliegen soll?

11

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, seit wann die in das EIS eingegebenen Daten automatisch mit dem Analyseschwerpunkt „Firearms“ abgeglichen werden?

12

Inwiefern trifft es zu, dass die beim Bundeskriminalamt (BKA) zuständigen Europol-Verbindungsbeamten Zugriff auf Daten im Analyseschwerpunkt „Firearms“ haben, und welches Verfahren wird hierzu angewandt?

13

Was ist der Bundesregierung über Einzelheiten zu Plänen Europols bekannt, dieses Verfahren auf „Anti-Terror-Einheiten“ auszuweiten, und welche solcher „Einheiten“ wären im Fall Deutschlands davon erfasst?

14

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung zur Einschränkung des Zugangs zu illegalen Feuerwaffen, zur Unbrauchbarmachung und Deaktivierung von Feuerwaffen und zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten für geeignet, und für welche dieser Maßnahmen hat sie sich auf Ebene der EU eingesetzt?

15

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu einem im Sommer vorgelegten Vorschlag der französischen Regierung zur Änderung der „Feuerwaffen-Richtlinie“, der unter anderem Angaben zur Vorratsdatenspeicherung, zur Verarbeitung der Informationen und zur Verfolgung von Internetaktivitäten enthält?

16

Wie lange sollten aus Sicht der Bundesregierung Daten über einzelne Waffen sowie deren Besitzer bzw. Besitzerinnen gespeichert werden?

17

Wann will die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Vorschlag zur Änderung der „Feuerwaffen-Richtlinie“ vorlegen?

18

Welche Arbeitsgruppen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der geplanten Änderung der „Feuerwaffen-Richtlinie“, und wer gehört diesen an?

19

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Sachverständigen, Hersteller, Forscher sowie „anderen Personen, die nach Ansicht der Kommission wertvolle Sachkenntnis bieten“, einer entsprechenden „Sachverständigengruppe“ der Europäischen Kommission angehören?

20

Auf welche Weise arbeiten welche deutschen Behörden in der EFE mit?

21

Welche Unterarbeitsgruppen existieren im Rahmen der EFE, und welche Behörden welcher Länder sind dort jeweils als Leiter, Co-Leiter oder Teilnehmende vertreten?

22

Was ist der Bundesregierung über die Gründe bekannt, ein von der EFE erarbeitetes neues Glossar zur Terminologie von Feuerwaffen im Gegensatz zu früheren Versionen nicht öffentlich zu machen?

23

Auf welche Weise sind deutsche Behörden an der Priorität, „Gefahren für die Bürger durch Feuerwaffen zu verringern, einschließlich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen“ im Rahmen des „EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität“, beteiligt?

24

An welchen Maßnahmen des „operativen Aktionsplans für Feuerwaffen“ beteiligen sich deutsche Behörden als Leiter, Co-Leiter oder Teilnehmende?

25

Sofern deutsche Behörden nicht am EFE oder am „operativen Aktionsplan“ teilnehmen, welche Gründe waren für diese Entscheidung maßgeblich?

26

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise bzw. mit welchen Maßnahmen die EMPACT das Thema „Firearms“ behandelt?

27

Auf welche Weise sind deutsche Behörden an den EMPACT-Maßnahmen beteiligt?

28

Sofern deutsche Behörden nicht an den EMPACT-Maßnahmen teilnehmen, welche Gründe waren für diese Entscheidung maßgeblich?

29

Auf welche Weise war die Grenzagentur FRONTEX an den EMPACT-Maßnahmen beteiligt?

30

Auf welche Weise nehmen welche Bundesbehörden an dem „Aktionsplan über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen zwischen der EU und dem südosteuropäischen Raum“ teil?

31

Mit welchen Regierungen von EU-Mitgliedstaaten bzw. Drittstaaten werden dort „strategische Dialoge“ geführt?

32

Welche Regierungen haben bereits „regionale Feuerwaffenexperten“ benannt und „Kontaktstellen für Feuerwaffen“ eingerichtet?

33

Was ist der Bundesregierung über Details zur Entwicklung eines „einheitlichen Verfahrens für die statistische Erfassung“ mit südosteuropäischen Ländern bekannt?

34

Wann und wo soll dieses Verfahren in einem Pilotprojekt sowie einer Studie getestet und ausgewertet werden?

35

Wer soll daran teilnehmen?

36

Mit welchen Drittstaaten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung gemeinsame Einsätze mit Europol erfolgen?

37

Wie viele Feuerwaffen und wie viele Waffenbesitzer sind derzeit im deutschen Nationalen Waffenregister registriert (bitte nach Kategorien aufschlüsseln und zuordnen), und wie stellt sich diese Zahl im Verhältnis zum vorigen Quartal bzw. Vorjahr dar?

38

Auf welchen Wegen (auch über dritte Stellen wie BKA, Bundesamt für Verfassungsschutz – BfV – etc.) können ausländische Stellen einen Datenabgleich oder eine Auskunft aus dem deutschen Nationalen Waffenregister erhalten?

39

Auf welchen Wegen (auch über dritte Stellen wie BKA, BfV etc.) können deutsche Stellen einen Datenabgleich oder eine Auskunft aus Nationalen Waffenregistern anderer Mitgliedstaaten erhalten?

40

Inwiefern, seit wann und in welchem Umfang machen deutsche Behörden von der Möglichkeit Gebrauch, Schusswaffen im SIS II auszuschreiben?

41

Wie viele Personen und Sachen haben Bundesbehörden hierzu jährlich ins SIS II eingestellt?

42

Inwiefern, seit wann und in welchem Umfang machen deutsche Behörden von der Möglichkeit Gebrauch, verlorene, gestohlene, illegal gehandelte bzw. geschmuggelte Schusswaffen in die Interpol-Systeme „iARMS“ und „iTrace“ auszuschreiben?

43

Wie viele Personen und Sachen haben Bundesbehörden hierzu seit 2011 jährlich in „iARMS“ und „iTrace“ eingestellt?

44

Was ist der Bundesregierung zu Plänen INTERPOLS bekannt, die Funktionen von „iARMS“ zu verbessern, und worum handelt es sich dabei?

45

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die in „iARMS“ und „iTrace“ eingegebenen Daten von INTERPOL selbst verarbeitet, mit anderen Daten abgeglichen oder weitergegeben werden?

46

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die in „iARMS“ eingegebenen Informationen bzw. Ergebnisse der Rückverfolgung von Waffen durch INTERPOL der Polizeiagentur Europol zugänglich gemacht werden bzw. inwiefern dies für die Zukunft geplant ist?

47

Welches Verfahren hielte die Bundesregierung für eine solche Weitergabe für geeignet?

48

Was ist der Bundesregierung über Inhalte, Teilnehmende und Zeitpläne eines Pilotprojektes unter Beteiligung von Europol bekannt, das untersuchen soll, wie das SIS II mit „iARMS“ verzahnt werden kann?

49

Welche der auf der Tagung der EU-Justiz- und –Innenminister im Oktober 2015 verabschiedeten „Schlussfolgerungen zur verbesserten Nutzung der Mittel zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen“ hat die Bundesregierung aus ihrer Sicht in den letzten Jahren vernachlässigt, und auf welche Weise will sie Schlussfolgerungen zukünftig umsetzen?

50

In welchem jeweiligen Gesamtwert hat Deutschland seit dem 1. Januar 2015 Handfeuerwaffen (Ausfuhrliste, Position 001) und großkalibrige Waffen (Ausfuhrliste, Position 002) exportiert, und welche waren jeweils die zehn größten Empfängerländer?

51

In welchem Gesamtwert hat Deutschland von 2005 bis 2014 Handfeuerwaffen (Ausfuhrliste, Position 001) und in welchem Gesamtwert großkalibrige Waffen (Ausfuhrliste, Position 002) exportiert?

52

Welche fünf Länder gehören nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 weltweit zu den größten Handfeuerwaffenexporteuren?

53

In welchem Gesamtwert wurden nach Deutschland seit dem 1. Januar 2015 Handfeuerwaffen importiert?

54

Welchen Anteil haben nach Kenntnis der Bundesregierung Jagd-, Sport- und Selbstverteidigungswaffen am als illegal eingestuften Feuerwaffenhandel (bitte mit Angabe zu Anteil weltweit, in Deutschland und in der EU)?

Berlin, den 25. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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