Geplante Verstärkung von Abschiebungen nach Afghanistan
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Jan Korte, Niema Movassat, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 28. Oktober 2015 erklärte der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, Afghanistan stehe im laufenden Monat und auch im Verlauf des ganzen Jahres auf Platz zwei der Liste der Asyl-Herkunftsländer. Das sei inakzeptabel: „Wir sind uns einig mit der afghanischen Regierung, das wollen wir nicht. Es kommen auch zunehmend Angehörige der afghanischen Mittelschicht. Auch hier sind wir uns einig mit der afghanischen Regierung, dass die Jugend Afghanistans und die Mittelschichtfamilien in ihrem Land verbleiben und das Land aufbauen sollen.“ Deutsche Soldaten trügen dazu bei, Afghanistan sicherer zu machen. Es seien große Summen von Entwicklungshilfe nach Afghanistan geflossen. „Da kann man erwarten, dass die Afghanen in ihrem Land bleiben. Die Menschen, die als Flüchtlinge aus Afghanistan zu uns kommen, können nicht erwarten, dass sie in Deutschland bleiben können, auch nicht als Geduldete“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/2015-10-28-demaizi%C3%A8re-statements.html).
Der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Mazière erklärte weiter: „Wir wollen, dass in Afghanistan das Signal ankommt: ‚Bleibt dort! Wir führen euch aus Europa […] direkt nach Afghanistan zurück!“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/11/bundesinnenminister-auf-dem-sonderrat-der-innenminister-in-bruessel.html).
Der Beschluss der Vorsitzenden der Regierungsparteien vom 5. November 2015 zu weiteren Maßnahmen in der Asylpolitik enthält unter anderem folgende Vereinbarung: „Wir wollen zur Schaffung und Verbesserung innerstaatlicher Fluchtalternativen beitragen und vor diesem Hintergrund die Entscheidungsgrundlagen des BAMF überarbeiten und anpassen. Dies ermöglicht auch eine Intensivierung der Rückführungen.“
Auf die Mündliche Frage 30 der Abgeordneten Ulla Jelpke nach der Aussage des afghanischen Flüchtlingsministers, der im Widerspruch zur oben zitierten Erklärung des Bundesinnenministers fast zeitgleich erklärt hatte, Deutschland solle mehr Flüchtlinge aufnehmen und keine Asylsuchenden nach Afghanistan abschieben, antwortete die Bundesregierung in der Fragestunde am 4. November 2015 (Plenarprotokoll 18/132), das sei eine „isolierte Einzelmeinung“, die sowohl von der Bundesregierung als auch von der afghanischen Regierung zurückgewiesen würde.
Die Nachrichtenagentur „epd“ berichtete am 16. November 2015 allerdings: „Die Regierung in Kabul bat Deutschland am Montag erneut, abgelehnte Asylbewerber nicht nach Afghanistan abzuschieben.“ In einem Bericht aus „DER SPIEGEL“ vom 12. November 2015 („Prekäre Sicherheitslage: Auswärtiges Amt zweifelt an Rückführung afghanischer Flüchtlinge“ ,vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-rueckfuehrung-nach-afghanistan-kaum-moeglicha-10 62500.html) heißt es wiederum, die afghanische Regierung sperre sich gegen die Rücknahme von Flüchtlingen, woran selbst Telefonate von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Außenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier mit dem afghanischen Präsidenten Ashraf Ghani nichts hätten ändern können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Inwieweit ist die Aussage, die afghanische Regierung sperre sich gegen die Rücknahme von Flüchtlingen, zutreffend (bitte im Detail ausführen und im Einzelnen mit Datum auflisten, welche Kontakte welcher Regierungspersonen es mit der afghanischen Regierung mit welchem Ziel im Zusammenhang mit Abschiebungen gab)?
Welche Stellungnahmen von Seiten afghanischer Regierungsmitglieder hat es gegenüber der Bundesregierung im Zusammenhang mit möglichen Abschiebungen gegeben?
Inwieweit ist die Aussage zutreffend: „Die Regierung in Kabul bat Deutschland am Montag erneut, abgelehnte Asylbewerber nicht nach Afghanistan abzuschieben“ (epd vom 16. November 2015; bitte im Detail Ausführungen hierzu machen)?
Wie sind die Antworten auf die obigen Fragen vereinbar mit der Antwort der Bundesregierung in der Fragestunde vom 4. November 2015 (Plenarprotokoll 18/132) auf die Mündliche Frage 30 der Abgeordneten Ulla Jelpke, wonach die Aussage des afghanischen Flüchtlingsministers, Deutschland solle mehr afghanische Flüchtlinge aufnehmen und keine Asylsuchenden abschieben, als „isolierte Einzelmeinung“ dargestellt wurde, die sowohl von der Bundesregierung als auch von der afghanischen Regierung zurückgewiesen worden sei (bitte im Detail benennen, auf welchen Auskünften von Seiten der afghanischen Regierung diese Antwort beruhte)?
Trifft es zu, dass das Auswärtige Amt auf der Grundlage eines Lageberichts der deutschen Botschaft in Kabul Abschiebungen für kaum möglich hält, weil sich die Bedrohungslage in Afghanistan „dramatisch“ verschärft habe?
a) Welche Einschätzungen enthält der interne Lagebericht diesbezüglich?
b) Wie schätzt das Auswärtige Amt gegenwärtig die Realisierbarkeit von Abschiebungen nach Afghanistan ein, und kann es dafür die Verantwortung tragen?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung heute die Ausdehnung der Taliban größer als zu Beginn des militärischen Eingreifens der NATO im Jahr 2001? Kann die Bundesregierung bestätigen, dass heute selbst in Landesteilen, die bislang als relativ sicher galten, die Bedrohung „rasant“ gewachsen und mit massiven Angriffen der Taliban zu rechnen ist (bitte ausführlich darstellen)?
a) Inwieweit ist aus Sicht der Bundesregierung die Stadt Kunduz als sicher zu betrachten, die kürzlich überraschend von den Taliban überrannt worden ist, obwohl dort beim Abzug der Bundeswehr von einer „Erfolgsgeschichte“ gesprochen worden war („Afghanistan: Die letzten Tage in Kunduz“, www.bundeswehr.de vom 14. Oktober 2013)?
b) Inwieweit können nach Einschätzung der Bundesregierung andere Gebiete in Afghanistan als sicher vor überraschenden Einnahmen durch die Taliban gelten, und auf welcher Grundlage erfolgt diese Einschätzung?
Wie sind diese Einschätzungen zur Lage in Afghanistan und die Einschätzung im Artikel aus „DER SPIEGEL“ genannten internen Bericht der Botschaft, die Situation werde „auf absehbare Zeit weiterhin auch echte Asylgründe hervorbringen“, vereinbar mit den Planungen des Bundesinnenministers, die Zuflucht aus Afghanistan zu begrenzen bzw. Abschiebungen dorthin auszuweiten?
Inwieweit gibt es im Auswärtigen Amt Überlegungen, wegen der fehlenden Rücknahmebereitschaft von Flüchtlingen auf Seiten der afghanischen Regierung deutsche Entwicklungshilfe zu kürzen bzw. vom Verhalten der afghanischen Regierung in der Frage von Migration(sverhinderung) und Rückführung abhängig zu machen (bitte im Detail darlegen)?
Ist es zutreffend, dass es derzeit keine direkten Linienflüge nach Afghanistan gibt, und wenn ja, wie sollen verstärkte Abschiebungen nach Afghanistan organisiert und durchgeführt werden?
Wie soll es praktisch und sicherheitstechnisch erreicht werden, innerstaatliche Fluchtalternativen in Afghanistan zu schaffen und zu verbessern, um Abschiebungen intensivieren zu können? Hat die Bundesregierung hierzu neue Konzepte entwickelt oder anvisiert, oder will sie im Wesentlichen lediglich ihre bisherige Afghanistan-Politik fortführen (bitte gegebenenfalls ausführen)?
Wo und für welche Flüchtlingsgruppen sieht die Bundesregierung derzeit sichere inländische Fluchtalternativen in Afghanistan, die es rechtfertigen können, Flüchtlinge nach Afghanistan abzuschieben, und inwieweit spielt es nach Ansicht der Bundesregierung dabei eine Rolle, ob die Betroffenen aus der jeweiligen Region kommen, ob sie dort eine sichere und menschenwürdige Unterkunft und Existenzgrundlage finden können, ob von ihnen vernünftigerweise erwartet werden kann, sich dort niederzulassen, und ob sie diese Region auch sicher und legal erreichen können (etwa von Kabul aus; bitte genau ausführen)?
Inwieweit sind die Planungen zu verstärkten Abschiebungen nach Afghanistan unter Hinweis auf innerstaatliche Fluchtalternativen mit der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung zur Frage von sicheren Fluchtalternativen bzw. eines internen Schutzes in Afghanistan vereinbar (bitte ausführen)?
Inwieweit wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bereits angewiesen, interne Hinweise oder entscheidungsleitende Vorgaben zu innerstaatlichen Fluchtalternativen in Afghanistan zu überprüfen oder zu ändern?
a) Inwieweit hat das BAMF entsprechende Änderungen in diesem Jahr bereits vorgenommen, bzw. wie lauten die jetzigen behördeninternen Vorgaben und Leitlinien zu dieser Frage?
b) Inwieweit ist geplant, das BAMF zu einer geänderten Einschätzung, c) oder Praxis bezüglich dieser Frage anzuweisen, oder mit ihm eine andere Verfahrensweise zu besprechen (bitte möglichst konkret antworten)?
Ist es zutreffend, dass sowohl vom BAMF als auch von den Verwaltungsgerichten die Frage, ob inländische Fluchtalternativen in Afghanistan bestehen, bereits jetzt regelmäßig geprüft wird, bevor sie einen Schutzstatus zusprechen, und welche Einschätzungen fachkundiger Bediensteter des BAMF liegen dazu vor, in welchem ungefähren Umfang derzeit bei afghanischen Asylsuchenden ein Schutzstatus mit der Begründung interner Fluchtalternativen versagt wird?
Wie ist die Erklärung des Bundesinnenministers: „Wir wollen, dass in Afghanistan das Signal ankommt: ‚Bleibt dort! Wir führen euch aus Europa […] direkt nach Afghanistan zurück!“, die er mit den „in der Regel niedrigen Chancen auf eine Anerkennung der Schutzbedürftigkeit“ begründete (www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/11/ bundesinnenminister-auf-dem-sonderrat-der-innenminister-in-bruessel.html), damit vereinbar, dass die bereinigte Schutzquote bei afghanischen Asylsuchenden im zweiten Quartal 2015 78,4 Prozent betrug (Bundestagsdrucksache 18/5785, Antwort zu Frage 1b)?
Wie viele Abschiebungen nach Afghanistan gab es in den letzten Jahren (bitte nach Jahren differenziert darstellen), und inwieweit ist es vor diesem Hintergrund und angesichts der aktuell verschärften Sicherheitslage in Afghanistan realistisch, die Zahl der Abschiebungen nach Afghanistan intensivieren zu können (bitte ausführen)?
Wie viele afghanische Staatsangehörige leben derzeit mit welchem Aufenthaltsstatus in Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter, Bundesländern, Status und Aufenthaltsdauer differenzieren), und wie viele dieser Personen sind jeweils vollziehbar oder bestandskräftig ausreisepflichtig?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, aus welchen Gründen Abschiebungen rechtskräftig oder vollziehbar ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger nach Afghanistan nicht oder nur in geringer Zahl vollzogen werden, und inwieweit könnte sich hieran in absehbarer Zeit etwas ändern (bitte ausführen)?