Tätigkeiten der Bundeswehr im Bereich der Flüchtlingshilfe
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen hat in einer Weisung an die Truppe die Grundlagen für die langfristige Verpflichtung von Bundeswehrpersonal in der Flüchtlingshilfe gelegt (Pressemitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung – BMVg – vom 4. November 2015). Derzeit sind nach Angaben der Bundeswehr mehr als 6 000 Angehörige der Bundeswehr zum Teil im Schichtbetrieb eingesetzt, einige weitere hundert Soldaten stehen „auf Abruf“ bereit.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Amtshilfeleistungen durch die Bundeswehr im dritten Quartal 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6518) hat die Bundesregierung 182 durchgeführte Amtshilfemaßnahmen aufgeführt, von denen der größte Teil im Bereich der Flüchtlingshilfe geleistet wurde. Am Zentrum für Innere Führung werden mittlerweile Kurse durchgeführt, an denen bis zu 40 (militärische) Lehrgangsteilnehmer wöchentlich für Leitungsfähigkeiten im Bereich der Flüchtlingshilfe ausgebildet werden.
Bei den Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr solle „maximale Kulanz“ gelten, hatte die Bundesministerin der Verteidigung bereits Ende Juli erklärt (MDR vom 28. Juli 2015).
Unterstützung durch jedwede Behörde bei Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen ist zweifellos ein begrüßenswertes Unterfangen. Den Fragestellern ist es auch lieber, dass die Bundeswehr beim Aufbau von Unterkünften hilft, als dass sie anderswo auf der Welt Krieg führt und damit zur Schaffung weiterer Fluchtursachen beiträgt. Dennoch haben die Fragesteller eine grundsätzliche Skepsis, was Aktivitäten der Bundeswehr im Inneren angeht, zumal wenn die sogenannte Amtshilfe im Bereich hoheitlicher Aufgaben geleistet wird, zu denen etwa Maßnahmen wie Registrierung und Verteilung von Flüchtlingen gehören. Einer dauerhaften Amtshilfe durch die Bundeswehr wäre eine Aufstockung der Kapazitäten ziviler Behörden und Hilfsorganisationen vorzuziehen.
Die „maximale Kulanz“ bei der Unterstützung für Länder und Kommunen bedeutet zudem nicht, dass diese umsonst geleistet wird. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die oben erwähnte Anfrage geht hervor, dass die Kosten für die erbrachte Unterstützung jeweils von den Antragstellern zu tragen sind. Auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke vom 11. November 2015 (vgl. Plenarprotokoll 18/135) präzisierte die Bundesregierung, dass Länder und Kommunen die Auslagen zu erstatten hätten. Lediglich hinsichtlich der (Selbst-)Verpflichtung der Bundeswehr zur Bereitstellung zusätzlicher 40 000 Unterbringungsplätze in Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren habe sich der Bund zur Kostenübernahme verpflichtet. Außerdem seien die Regelungen zur Inrechnungstellung von Amtshilfeleistungen nicht gegenüber anderen Bundesbehörden verpflichtend.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Wie viele Amtshilfemaßnahmen hat die Bundeswehr in diesem Jahr insgesamt im Bereich der Flüchtlingshilfe (inklusive Aufnahme, Registrierung, Verteilung, Unterbringung, Versorgung usw.) durchgeführt?
Wie oft handelte es sich bei den Antragstellern um a) Kommunen, b) Kreisverwaltungsbehörden, c) Länder und d) Bundesbehörden (hier bitte angeben, um welche es sich handelt)?
In welchen Bundesländern wurden bisher wie viele Unterstützungsleistungen durchgeführt?
In welchen Bundesländern finden derzeit wie viele Unterstützungsleistungen statt?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten erfüllen derzeit Unterstützungsleistungen?
a) Wie gliedert sich diese Zahl pro Bundesland auf?
b) Wie gliedert sich diese Zahl in Maßnahmen auf für Kommunen, Kreisverwaltungsbehörden, Länder und Bundesbehörden?
Welche Gesamtkosten sind der Bundeswehr bei den durchgeführten Amtshilfeleistungen insgesamt entstanden (bitte gegebenenfalls schätzen)?
Wie hoch war der Anteil der bis heute bereits berechneten Kosten der Leistungen für a) Kommunen, b) Kreisverwaltungsbehörden, c) Länder und d) Bundesbehörden?
Bis wann strebt die Bundeswehr an, die Kosten jeweils in Rechnung gestellt zu haben?
Verzichtet die Bundeswehr auf eine Kostenerstattung der Unterstützungsleistungen für andere Bundesbehörden oder behält sie sich vor, diese in Rechnung zu stellen?
Berechnet die Bundeswehr auch Personalkosten für den Einsatz von Soldatinnen und Soldaten bei den Amtshilfeleistungen, und wenn ja, mit welchen Sätzen kalkuliert sie dabei (bitte gegebenenfalls Stundensatz in Abhängigkeit von Dienstgrad bzw. erbrachter Leistung angeben)?
a) In welcher Höhe sind bisher tatsächlich Personalkosten berechnet worden?
b) Inwiefern sollen auch Personalkosten für „auf Abruf“ bereitstehende Soldatinnen und Soldaten vor ihrem tatsächlichen Einsatz berechnet werden?
Welches und wie viel Material hat die Bundeswehr bislang im Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe verwendet oder zur Verfügung gestellt, und welchen Wert hatte dieses?
Wird bei der Inrechnungstellung von verbrauchtem Material gegenüber Ländern und Kommunen jeweils der ursprüngliche Kaufwert, der Wiederbeschaffungswert oder der (geschätzte) Gebrauchswert angesetzt?
a) Welche Regelungen gelten für den Einsatz von Material, das nach Ablauf der Unterstützungsmaßnahme wieder durch die Bundeswehr verwendet werden kann, sofern es unbeschädigt blieb (wie etwa Zelte, Decken, Betten usw.)?
Welcher Kostensatz wird hierbei angesetzt?
b) In welcher Höhe sind bislang tatsächlich Materialkosten berechnet worden?
Inwiefern wird für den (zeitweiligen) Einsatz technischer Gerätschaften oder Apparaturen durch die Bundeswehr Kostenerstattung verlangt, und wie werden diese Kosten berechnet?
In welcher Höhe sind bislang tatsächlich Kosten berechnet worden?
Inwiefern wird der Betrieb von Feldküchen abgerechnet, und welche Sätze werden dabei berechnet?
In welcher Höhe sind bislang tatsächlich Kosten berechnet worden?
Inwieweit werden Transportkosten abgerechnet, und welche Sätze berechnet die Bundeswehr dabei?
In welcher Höhe sind bislang tatsächlich Kosten berechnet worden?
In welchen Tätigkeitsbereichen leistet die Bundeswehr schwerpunktmäßig Unterstützung?
Welches sind die 83 Dauerprojekte (Stellungnahme BMVg vom 4. November 2015, bitte gegebenenfalls die Zahl aktualisieren), in denen Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden (bitte die Zahl eingesetzter Soldaten, ihren Einsatzort und ihre Tätigkeiten einzeln anführen)?
Welche konkreten Tätigkeiten bei Aufnahme und Registrierung von Asylsuchenden übernehmen Soldatinnen und Soldaten, und wie viele sind derzeit mit diesen Tätigkeiten jeweils beauftragt?
Wie müssen sich Soldatinnen und Soldaten verhalten, wenn ein Flüchtling sich weigert, von sich die Fingerabdrücke nehmen zu lassen?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten sind derzeit an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgeordnet, und welche Tätigkeiten erfüllen sie dort?
Inwiefern werden sie bei der Bearbeitung von Asylanträgen eingesetzt?
Inwiefern werden Soldatinnen und Soldaten bei der Umsetzung von Entscheidungen zur Verteilung von Flüchtlingen (Zuweisung von Aufenthaltsorten, Verbringung in Busse usw.) eingesetzt?
Welche konkreten Tätigkeiten wurden bislang in Erfüllung von Amtshilfeersuchen für die Bundespolizei vorgenommen?
Wie sind konkret die Unterstellungsverhältnisse beim Einsatz von Bundeswehrangehörigen zur Unterstützung ziviler Behörden oder Organisationen geregelt?
Inwiefern werden Soldatinnen und Soldaten zur Unterstützung von Ordnungsämtern eingesetzt, und welche Befugnisse habe sie dabei?
Wie viele der vom Bund zugesagten 40 000 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren sind derzeit tatsächlich bereitgestellt, und wie viele davon werden genutzt?
a) Welche Gesamtkosten sind für den Betrieb dieser Einrichtungen bislang angefallen (bitte möglichst pro Monat sowie nach den wesentlichen Kostenpunkten aufschlüsseln)?
b) Übernimmt der Bund sämtliche Kosten für diese Einrichtungen, und wenn nicht, welche stellt er den Bundesländern in Rechnung?
Welchem genauen Zweck dienen die Lehrgänge am Zentrum für Innere Führung?
a) Inwiefern sollen Soldatinnen und Soldaten als „Leitungspersonal“ in der Flüchtlingshilfe eingesetzt werden?
b) Warum wird die Übernahme von Leitungsfunktionen für Soldatinnen und Soldaten für sinnvoll oder notwendig erachtet?
c) Warum werden hierfür nicht bevorzugt nichtmilitärische Angestellte oder Beamte des Bundes ausgebildet?
d) Welche anderen Möglichkeiten zur Entlastung des Leitungspersonals von Hilfsorganisationen sind geprüft worden?
e) Inwiefern ist eine Aufstockung der Mittel von Hilfsorganisationen zwecks Ausbildung geeigneten Personals geprüft worden? Welche finanziellen Mittel wären hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung erforderlich? Inwiefern sind andere Alternativen geprüft worden?
In welchen, mit Registrierung, Versorgung und Verteilung von Flüchtlingen befassten Gremien ist die Bundeswehr vertreten?
Welche grundsätzliche Bedeutung hat die Zusammenarbeit mit zivilen Hilfsorganisationen und Behörden im Inland für die Bundeswehr?
Inwiefern sind aus Sicht der Bundesregierung die Erfahrungen und Lernprozesse im Zusammenhang mit der intensiven Zusammenarbeit der Bundeswehr mit zivilen Hilfsorganisationen und Behörden im Inland geeignet, auch Planung und Durchführung von Auslandseinsätzen (etwa hinsichtlich der Zivil-Militärischen Kooperation) zu erleichtern?
Inwiefern sind in die Unterstützungsleistungen im Bereich der Flüchtlingshilfe die Strukturen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit sowie der Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte integriert?
Inwiefern kann die Bundeswehr tatsächlich ein „dauerhaftes“ Engagement in der Flüchtlingshilfe zusichern, und wie ist der Begriff der „Dauerhaftigkeit“ genau zu verstehen?
Bedeutet dies auch, dass das hierfür abgestellte Personal in der jetzigen Höhe keinesfalls abgezogen wird, um etwa in Auslandseinsätzen oder zu deren Unterstützung eingesetzt zu werden?
Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung ein „dauerhafter“ Einsatz von Soldatinnen und Soldaten mit dem Grundsatz der Subsidiarität bei Amtshilfemaßnahmen überhaupt vereinbar?
Inwiefern wird erwogen, die Bundeswehr im Zusammenhang mit Abschiebungen tätig werden zu lassen, und welche etwaigen Planungen gibt es hierzu?