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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Auftragsvergabe an Wirtschafts- und Sozialforschungsinstitute

Von BMWi und BMF oder nachgeordneten Behörden bzw. Einrichtungen in der 18. Wahlperiode extern in Auftrag gegebene sowie noch zu vergebende Studien, Rechtsgutachten und Forschungsvorhaben, Veröffentlichungspraxis, insgesamt entstandene und voraussichtlich noch entstehende Kosten<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

13.01.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/695702.12.2015

Auftragsvergabe an Wirtschafts- und Sozialforschungsinstitute

der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Axel Troost, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Nord, Thomas Lutze, Richard Pitterle, Michael Schlecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung beauftragt u. a. eine Vielzahl wissenschaftlicher Einrichtungen und Forschungsinstitute mit Gutachten, Forschungs- und Beratungsaufträgen, um ihre Entscheidungen wissenschaftlich abzusichern, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Die Wissenschaft ist aber selbst nicht frei von Widersprüchen und vielfältigen Interessen. Deshalb ist es grundsätzlich geboten, dass sich jede Bundesregierung möglichst breit informiert und die Heterogenität der Wissenschafts- und Forschungslandschaft bei der Auftragsvergabe berücksichtigt. Werden hingegen einseitig Forschungsaufträge z. B. überwiegend an arbeitgebernahe Institute und kaum an gewerkschaftsnahe Institute vergeben, so ist das Mindestmaß an objektiver, ausgewogener Informationsgrundlage für politische Entscheidungen nicht gesichert.

Nach vorliegenden Informationen beauftragt beispielsweise das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie seit Jahren das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln e. V. (IW), Gutachten über Fachkräfteengpässe zu erstellen (vgl. goo.gl/Ve6ZFj und goo.gl/8jwfg3). Das IW wird seinerseits von Verbänden und Unternehmen der privaten Wirtschaft finanziert. Trägervereine sind die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. Es steht außer Frage, dass unter diesen Voraussetzungen kein interessenunabhängiges Gutachten entstehen kann. Dieses konkrete Beispiel ist möglicherweise nur eines von vielen, in denen die Bundesregierung von einseitigen Interessen geleitete Gutachten zur Grundlage ihrer Politik macht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Studien, Rechtsgutachten und Forschungsvorhaben haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen bisher in der 18. Wahlperiode extern in Auftrag gegeben (bitte in tabellarischer Form aufgeteilt in die Fachbereiche der Bundesministerien sowie nach Titel, finanziellem Umfang, Laufzeit, Abschluss bzw. voraussichtlichem Abschluss, Veröffentlichung und Auftragnehmer bzw. beauftragter Einrichtung aufschlüsseln)?

2

Welche weiteren Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben werden das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen in der 18. Wahlperiode voraussichtlich noch extern in Auftrag geben (bitte in tabellarischer Form aufgeteilt in die Fachbereiche der Bundesministerien sowie nach Titel, finanziellem Umfang, Laufzeit, Abschluss bzw. voraussichtlichem Abschluss, Veröffentlichung und Auftragnehmer bzw. beauftragter Einrichtung aufschlüsseln)?

3

Welche Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben wurden durch nachgeordnete Behörden bzw. Einrichtungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums der Finanzen seit Beginn der 18. Wahlperiode extern in Auftrag gegeben (bitte in tabellarischer Form aufgeteilt nach den jeweiligen nachgeordneten Einrichtungen bzw. Behörden sowie nach Titel, finanziellem Umfang, Laufzeit, Abschluss bzw. voraussichtlichem Abschluss, Veröffentlichung und Auftragnehmer bzw. beauftragter Einrichtung aufschlüsseln)?

4

Welche weiteren Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben werden durch nachgeordnete Behörden bzw. Einrichtungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums der Finanzen in der 18. Wahlperiode voraussichtlich noch extern in Auftrag gegeben (bitte in tabellarischer Form aufgeteilt nach den jeweiligen nachgeordneten Einrichtungen bzw. Behörden sowie nach Titel, finanziellem Umfang, Laufzeit, Abschluss bzw. voraussichtlichem Abschluss, Veröffentlichung und Auftragnehmer bzw. beauftragter Einrichtung aufschlüsseln)?

5

Welche der aufgeführten externen Studien, Rechtsgutachten und Forschungsvorhaben wurden bislang nicht veröffentlicht bzw. sollen nicht veröffentlicht werden (bitte jeweils einzeln ausführen und begründen)?

6

Wo sind die veröffentlichten bzw. zur Veröffentlichung vorgesehenen Studien, Rechtsgutachten und Forschungsvorhaben abzurufen bzw. für die Öffentlichkeit zugänglich (bitte jeweils einzeln aufführen)?

7

Planen die Bundesministerien, sämtliche veröffentlichte Studien an einem zentralen Ort zur Verfügung zu stellen bzw. zum Download anzubieten, und wenn ja, wann und wo, wenn nein, warum nicht?

8

Welche Kosten sind dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium der Finanzen sowie den nachgeordneten Behörden bzw. Einrichtungen seit Beginn der 18. Wahlperiode insgesamt durch externe Studien, Rechtsgutachten und Forschungsvorhaben entstanden?

9

Welche Kosten werden dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium der Finanzen sowie den nachgeordneten Behörden bzw. Einrichtungen insgesamt durch externe Studien, Rechtsgutachten und Forschungsvorhaben voraussichtlich in der 18. Wahlperiode entstehen?

Berlin, den 1. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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