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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Sogenannte islamistische Gefährder

Definition der Begriffe &quot;Gefährder&quot;, &quot;relevante Person&quot;, &quot;islamistisches Umfeld&quot;, &quot;islamistisch-terroristisches Spektrum&quot;, &quot;salafistische Bestrebungen&quot; und &quot;Dschihadismus&quot;; den Spektren zuordenbare Personen; Ausreise von Personen aus Deutschland zur Teilnahme am Dschihad in Syrien: Gruppierung, Kampfausbildung, Kampfhandlungen, Todesfälle, Ermittlungsverfahren; Syrien-Rückkehrer: Motivation und Gefährlichkeit; Verbindungen der deutschen Salafistenszene zu dschihadistischen Gruppierungen (Islamischer Staat, Al Qaida u.a); Gefährderansprachen, Überwachung von Gefährdern, Ausreiseverbote und passbeschränkende Maßnahmen; Informationsquellen der Sicherheitsbehörden<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

22.12.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/695902.12.2015

Sogenannte islamistische Gefährder

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bei einem „Gefährder“ handelt es sich nach der gemeinsamen Definition von Bund und Ländern um eine Person, „bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a StPO, begehen wird“ (Bundestagsdrucksache 15/3284, S. 16, Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Max Stadler). Nach aktuellen, in der Presse veröffentlichten Zahlen des Bundesamtes für Verfassungsschutz halten sich derzeit 420 Gefährderinnen und Gefährder aus dem islamistischen bzw. dschihadistischen Spektrum in der Bundesrepublik Deutschland auf, darunter rund 70 Personen, die in Ausbildungslagern möglicherweise Fähigkeiten zum Begehen von Anschlägen erlangt oder in Syrien Kampferfahrung gesammelt haben.

Neben Gefährdern werden von Sicherheitsbehörden auch sogenannte relevante Personen erfasst, von denen ebenfalls ein – wenn auch im Vergleich zu den Gefährdern geringeres – Gefahrenpotenzial ausgeht oder die über relevantes Wissen verfügen könnten. Dieser Kreis soll innerhalb der islamistischen Szene 320 Personen umfassen.

Nach Behördenangaben sind seit Beginn des syrischen Bürgerkrieges im Jahr 2011 bislang 750 Personen aus Deutschland ausgereist, um sich dschihadistischen Kampfformationen in Syrien anzuschließen.

Unklar bleibt nach Ansicht der Fragesteller, aufgrund welcher Informationen und nach welchen Kriterien die Innenbehörden im Einzelnen zu solchen Zahlen und Informationen über nach Syrien ausgereisten Personen, aber auch zu Gefährdern oder „relevanten Personen“ in Deutschland kommen (www.n-tv.de/politik/Wer-sind-die-Gefaehrder-article16389301.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie lauten die aktuellen, den oben genannten Zahlen zugrunde liegenden Definitionen für die von der Bundesregierung gebrauchten Begriffe (islamistische) „Gefährderin bzw. Gefährder“, „relevante Personen“ der islamistischen Szene, „islamistisches Umfeld“, „islamistisch-terroristisches Spektrum“, „salafistische Bestrebungen“ und „Dschihadismus“? Inwieweit gibt es bei den genannten Spektren und Personengruppen Überschneidungen bzw. Doppelungen oder Abgrenzungen? Und welche Behörden sind jeweils zuständig für diese Zuschreibungen?

2

Aufgrund welcher Merkmale, Informationen, Einschätzungen welcher in- und ausländischen Behörden und Eintragungen in welchen Dateien erfolgen entsprechende Zuordnungen zu den in Frage 1 genannten Gruppierungen?

3

Wie viele in der Bundesrepublik Deutschland aufhältige Personen rechnet die Bundesregierung gegenwärtig den folgenden Spektren zu (bitte mögliche Überschneidungen angeben und nach männlichen bzw. weiblichen Personen aufgliedern)? Wie haben sich diese Zahlen über die letzten fünf Jahre hinweg verändert? Und inwieweit handelt es sich um den Behörden namentlich bekannte Personen oder nur um Schätzwerte zu folgenden Gruppierungen: a) islamistische Gefährderinnen bzw. Gefährder b) relevante Personen in der islamistischen Szene c) islamistische Szene d) islamistisch-terroristisches Spektrum e) salafistische Bestrebungen f) Dschihadismus g) gegebenenfalls weitere Spektren bzw. Zuschreibungen aus dem dschihadistischen Milieu?

4

Auf welchen Informationsquellen basieren die vom Bundesministerium des Innern regelmäßig veröffentlichten Zahlen von Personen aus Deutschland, die zur Teilnahme am Dschihad nach Syrien ausgereist sein sollen?

a) Inwieweit handelt es sich hier lediglich um Schätzungen?

b) Die Identität wie vieler der in diesen Statistiken enthaltenen Personen ist den Bundesbehörden tatsächlich bekannt?

c) Aufgrund welcher Informationsquellen im Einzelnen (z. B. Internet bzw. soziale Netzwerke, Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen, Informanten und V-Leute, Informationen in- und ausländischer Geheimdienste, Angaben von Freunden und Verwandten der Ausgereisten, Selbstbezichtigungen etc.) kommen diese Zahlen zustande? Welchen Anteil haben die genannten Informationsquellen jeweils an der Gesamtzahl, und für wie zuverlässig schätzt die Bundesregierung diese Informationsquellen jeweils ein?

5

Wie viele Personen aus Deutschland (bitte Staatsbürgerschaft bzw. Aufenthaltsstatus benennen) haben sich wann nach Kenntnis der Bundesregierung zum gegenwärtigen Stand welchen dschihadistischen Gruppierungen in Syrien angeschlossen?

a) Wie viele von ihnen haben eine Kampfausbildung gemacht (diese bitte möglichst qualifizieren, etwa Schießausbildung, Artillerieausbildung, Bombenbau etc.)?

b) Wie viele von ihnen haben aktiv an Kampfhandlungen teilgenommen?

c) Wie viele sind in Syrien gestorben oder getötet worden?

d) Wie viele von ihnen sind nach Deutschland zurückgekehrt, und wie viele von diesen Rückkehrern haben eine Ausbildung (Frage 5a) erhalten und/oder an Kampfhandlungen teilgenommen?

e) Gegen wie viele dieser Personen wurden in Deutschland Ermittlungsverfahren aufgrund welcher Straftatbestände eingeleitet, und in wie vielen Fällen davon wurde das Ermittlungsverfahren wieder eingestellt ohne dass es zu einer Anklage kam? Falls nicht gegen alle der Personen nach Frage 5d Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, warum nicht?

f) Wie viele Syrien-Rückkehrerinnen und -Rückkehrer wurden bislang aufgrund von Ermittlungsverfahren festgenommen, verhaftet, angeklagt oder – mit welchem Ergebnis – verurteilt?

6

Welche Kenntnis aufgrund welcher Informationsquellen hat die Bundesregierung über die Motivation und mögliche Gefährlichkeit von Syrien-Rückkehrerinnen und -Rückkehrern?

a) Welcher Anteil von Syrien-Rückkehrerinnen und -Rückkehrern gilt nach Einschätzung der Bundesregierung als desillusioniert durch seine Erfahrungen in Syrien?

b) Welcher Anteil von Syrien-Rückkehrerinnen und -Rückkehrern gilt nach Einschätzung der Bundesregierung als weiter radikalisiert, moralisch enthemmt und an Gewalt gewöhnt aufgrund der Syrien-Erfahrungen?

c) Welcher Anteil von Syrien-Rückkehrerinnen und -Rückkehrern kommt nur vorübergehend nach Deutschland zurück und plant anschließend wieder nach Syrien auszureisen, und was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund der Rückkehr?

d) Welche Rolle spielen Syrien-Rückkehrerinnen und -Rückkehrer innerhalb der islamistischen und salafistischen Szene nach Einschätzung der Bundesregierung in Deutschland?

7

Welche Verbindungen zwischen der Salafistenszene in Deutschland und den Gruppierungen IS und Al Qaida bzw. Al Nusra Front sowie weiteren als dschihadistisch eingestuften Gruppierungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung?

a) Wie viele der nach Syrien ausgereisten Dschihadisten aus Deutschland haben vor ihrer Reise nach Syrien wie lange welchen dem salafistischen Spektrum zugerechneten Vereinigung angehört oder sich wie lange und auf welche Weise in diesem Spektrum engagiert?

b) Wie viele der nach Syrien ausgereisten Dschihadisten aus Deutschland besuchten vorher wie lange und wie regelmäßig welche dem salafistischen Spektrum zugerechneten Moscheen?

c) Welche Positionierungen, öffentlichen oder internen Rechtfertigungen, Solidarisierungen, Sympathiebekundungen aber auch Distanzierungen oder Kritiken welcher Gruppierungen oder welcher bekannter Repräsentanten des salafistischen Spektrums in Deutschland gegenüber dem IS und Al Qaida bzw. Al Nusra Front und diesen Gruppierungen zugerechneten Taten sind der Bundesregierung bekannt?

8

Wie viele Gefährderansprachen bei wie vielen Gefährderinnen und Gefährdern aus dem islamistischen Spektrum fanden nach Kenntnis der Bundesregierung wann und in welchen Bundesländern innerhalb der letzten fünf Jahre statt?

a) Bei wie vielen der angesprochenen Gefährderinnen und Gefährdern handelte es sich um Syrien-Rückkehrerinnen und -Rückkehrer?

b) Wie viele der angesprochenen Gefährderinnen und Gefährder sind nach ihrer Ansprache nach Syrien ausgereist?

c) Nach welchen Kriterien wird nach Kenntnis der Bundesregierung zum präventiven Mittel der Gefährderansprache gegriffen?

d) In welchem Umfang wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von diesem Mittel nach den Anschlägen vom 13. November 2015 in Paris Gebrauch gemacht (bitte so weit möglich nach Ansprachen durch das Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter, Bundesamt für Verfassungsschutz und Landesämter des Verfassungsschutzverbundes auflisten)?

9

Wie viele Gefährderinnen und Gefährder aus dem islamistischen Spektrum werden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Umfang und über welche Dauer durch Beamtinnen und Beamten welcher Polizeibehörden von Bund und Ländern überwacht?

a) Von welchen Behörden wird auf welcher Ebene nach welchen genauen Kriterien nach Kenntnis der Bundesregierung entschieden, ob und in welchem Umfang Gefährderinnen und Gefährder jeweils durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten von Bund und Ländern überwacht werden?

b) Wie viele Beamtinnen und Beamten welcher Polizeibehörden von Bund und Ländern sind derzeit mit der Überwachung von wie vielen Gefährderinnen und Gefährdern befasst?

c) Inwieweit und auf welcher Erkenntnisgrundlage sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer verstärkten Überwachung von Gefährderinnen und Gefährdern, und welche personellen und rechtlichen Gegebenheiten stehen dem möglicherweise entgegen?

10

In wie vielen und welchen Fällen wurden wann auf welcher rechtlichen Grundlage in der Bundesrepublik Deutschland Ausreiseverbote und passbeschränkende Maßnahmen gegen Personen verhängt, die mutmaßlich nach Syrien reisen wollten (bitte aufgliedern, welchen dschihadistischen Gruppierungen diese Personen sich nach Kenntnis der Bundesregierung anschließen wollten oder ob diese Personen sich den gegen die dschihadistischen Milizen kämpfenden Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG/YPJ und mit diesen verbündeten Gruppierungen wie der auf Initiative kommunistischer Organisationen aus der Türkei gebildeten Internationalen Freiheitsbrigade anschließen wollten)?

Berlin, den 1. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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