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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Einsatz von Wahlcomputern (G-SIG: 16011990)

Konkrete Pläne zum Einsatz von Wahlcomputern, Zuständigkeit (Physikalisch-Technische Bundesanstalt bzw. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), Zulassungsverfahren für Wahlcomputer, Sicherheitsproblematik, bisherige Erfahrungen, Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit und Zukunftsfähigkeit der Wahlcomputer <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

02.05.2007

Antwortdauer

27 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/499405. 04. 2007

Einsatz von Wahlcomputern

der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Gesine Lötzsch, Kersten Naumann, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mechanische, elektrische sowie rechnergesteuerte Geräte (Wahlcomputer), die bei Wahlen der Abgabe und Zählung der Wählerstimmen dienen, werden im deutschen Wahlrecht als Wahlgeräte bezeichnet. Bei Stimmzettelwahlen in demokratischen Staaten ist der gesamte Wahlablauf, vom Aufstellen der Urne bis zur Ergebnisfeststellung, grundsätzlich öffentlich und damit verifizierbar. Beim Einsatz von Wahlcomputern werden wesentliche Schritte des Wahlablaufs in das Innere eines Gerätes verlegt und damit der öffentlichen Kontrolle entzogen. Die Integrität der Wahl hängt damit vom ordentlichen Funktionieren der Wahlcomputer und von deren Manipulationssicherheit ab und kann allenfalls noch von den wenigen Personen beurteilt werden, die mit der Prüfung von Wahlgeräten befasst sind. Obwohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die informationstechnische Sicherheit und Zuverlässigkeit von kritischen Soft- und Hardwaresystemen prüft, ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), die ihre Kompetenzen bei der Zulassung von Feuerlöschern und Geldspielgeräten erworben hat, mit der Zulassung der Wahlcomputer betraut.

Der zuständige Fachbereichsleiter der PTB, Dieter Richter, hat gegenüber der Zeitschrift „c’t“ (24/2006) und der Nachrichtenagentur AP (10. November 2006) in einem Interview eingeräumt, dass Wahlcomputer grundsätzlich manipulierbar seien. Damit bestätigte er entsprechende Ergebnisse des Chaos Computer Clubs (CCC) und revidierte die bisherige Position der PTB, wonach die Manipulation von Wahlgeräten „theoretisch möglich, praktisch aber unwahrscheinlich“ sei. Dieter Richter bekräftigte, dass die vom CCC nachgewiesenen Unsicherheiten und Manipulationsmöglichkeiten praktisch anwendbare Szenarien sind, welche die Sicherheit deutscher Wahlen real gefährden und stellte fest, dass es „bei diesem Konzept keinen absoluten Schutz gegen Insider-Angriffe“ gebe. Zur bisherigen Haltung des Innenministeriums, wonach die Wahlcomputer hinreichend manipulationssicher seien, befragt, erklärte er: „Wir würden jetzt, in dieser neuen Lage, dem Ministerium nicht mehr raten, die Erklärung ohne Einschränkung abzugeben.“

Nach Enthüllungen der niederländischen Initiative wijvertrouwenstemcomputersniet.nl („Wir vertrauen Wahlcomputern nicht“) hat der holländische Monopolhersteller der Software (Groenendaal BV) offenbar versucht, die holländische Wahlbehörde mit der Einstellung aller notwendigen Aktivitäten für die Provinzwahlen am 7. März 2007 in den Niederlanden zu erpressen. Die Wahlbehörde sollte dadurch gezwungen werden die Softwarefirma aufzukaufen (u. a. tagesschau.de, 2. März 2007). Die Groenendaal BV ist Miteigentümer der auch in den deutschen Wahlcomputern ESD1 und ESD2 sowie im sog. Integrierten Wahlsystem verwendeten Software des deutschen Herstellers HSG Wahlsysteme (http://www.wahlsysteme.de/Wir%20ueber%20uns/Vorstellung.htm). Nachdem eklatante Manipulationsmöglichkeiten und Sicherheitslücken in Nedap-Wahlgeräten der Typen Es3b und ESD1 öffentlich wurden, beschloss die Stadt Cottbus am 31. Januar 2007 auf den geplanten Kauf von 74 bislang gemieteten Wahlcomputern zu verzichten. Die Stadtverordneten revidierten damit einen entsprechenden Beschluss vom September 2006.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Plant die Bundesregierung den verstärkten Einsatz von Wahlcomputern, und wenn ja, wie sehen die konkreten Pläne aus?

2

Warum liegt die Zuständigkeit für die Zulassung von Wahlcomputern bei der PTB und nicht beim BSI?

3

Hält die Bundesregierung nach den Äußerungen von Dieter Richter (PTB) an ihrer Position zur Sicherheit der eingesetzten Wahlcomputer fest? Wenn ja, mit welcher Begründung?

4

Wie ist der aktuelle Stand der Zulassung der Wahlcomputer der Firma Nedap?

5

a) Wie kam es dazu, dass die Zulassungsbedingungen in enger Abstimmung mit dem Hersteller entwickelt wurden?

b) Ist eine solche enge „Kooperation“ aus Sicht der Bundesregierung wünschenswert, und wenn ja, warum?

6

Welche Tests hat die PTB bezüglich der Abschirmung der Nedap-Wahlcomputer vorgenommen?

a) Welche Abstrahlungen wurden an welchem Gerätetyp gemessen?

b) Warum ist das genaue Zulassungsverfahren für Wahlcomputer und die Tests zur Abschirmung nicht öffentlich?

7

Wie hat die PTB den Quellcode der Wahlcomputer geprüft und mit welchem Ergebnis?

8

Wie und wo ist eine „sichere Umgebung“ definiert, und welche Ausführungsbestimmungen gibt es für diese „sicheren Umgebungen“, in denen Wahlcomputer gelagert werden sollen?

9

Sind die Bestimmungen für eine „sichere Umgebung“ zwingend von den Gemeinden zu befolgen, oder handelt es sich lediglich um Vorschläge?

10

Wie wird die sichere Lagerung überprüft und dokumentiert?

11

Wieso enthält die Bundeswahlgeräteverordnung keine Vorschrift, die Elektronikeinheiten oder EPROMs (lösch- und programmierbare Festwertspeicher) zu versiegeln?

12

Warum fehlen in der Bundeswahlgeräteverordnung Vorschriften über die Protokollierung der Wartungszugriffe?

13

Ist aus Sicht der Bundesregierung die Tatsache, dass die Schlüssel für alle Nedap-Computer identisch und im Internet für ca. 1,50 Euro bestellbar sind, mit der Bundeswahlgeräteverordnung (§10 Abs. 2 und §15 Abs. 3) vereinbar?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?

14

Bei welchen Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland sind bislang Wahlcomputer verwendet worden (bitte nach Wahl, Wahlkreisen, Anzahl der eingesetzten Wahlcomputer und Typen aufschlüsseln)?

15

Kam es beim bisherigen Einsatz von Wahlcomputern zu Problemen, und wenn ja, welche waren das (bitte nach Wahl, Wahlkreisen, Anzahl der eingesetzten Wahlcomputer und Typen aufschlüsseln)?

16

Ist es mit der Bundeswahlgeräteverordnung und den Bestimmungen zu den „sicheren Umgebungen“ vereinbar, wenn Wahlcomputer aus dem Ausland (z. B. aus Holland) für deutsche Wahlen entliehen werden?

17

Werden die Wahlcomputer vor jedem Einsatz einzeln durch die PTB überprüft und nochmals versiegelt?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, welche Kosten entstehen dadurch?

18

Sind die Nedap-Wahlcomputer, deren verwendete Bauteile so alt sind, dass sie keine Freigabe mehr für einen Verkauf erhalten würden, konform zur EU-Elektroschrottrichtlinie, oder ist bei der bevorstehenden Entsorgung mit Umweltrisiken zu rechnen?

19

Hat die Bundesregierung die Medienberichte zur Kenntnis genommen, in denen über einen Erpressungsversuch des Herstellers der Wahlcomputersoftware (Groenendaal Bureau voor Verkiezingsuitslagen) gegen das holländische Innenministerium berichtet wird?

20

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für die Beurteilung der Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit und Zukunftsfähigkeit der Software des deutschen Herstellers HSG Wahlsysteme?

Berlin, den 5. April 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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