BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Sondermüllimporte aus Industrieländern nach Deutschland (G-SIG: 16011947)

Verbrennung von Sondermüllimporten (in diesem Fall ca. 20.000 t Hexachlorbenzol aus Australien), rechtliche Grundlage für Importverbot, Zuständigkeit Bund/Land (NRW und Schleswig-Holstein), geplante Verschärfung der Grenzwerte für Verbrennungsanlagen, angebliche Empfehlung der Müllverbrennung in Deutschland durch eine Bundesbehörde <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

19.04.2007

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/492529. 03. 2007

Sondermüllimporte aus Industrieländern nach Deutschland

der Abgeordneten Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Reinhard Loske, Rainder Steenblock, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nachdem im Januar dieses Jahres bekannt wurde, dass die australische Firma Orica Ltd. mehr als 20 000 Tonnen Hexachlorbenzol (HCB) nach Deutschland zur Verbrennung bringen lassen möchte, nimmt die Verunsicherung in der betroffenen Bevölkerung stark zu.

Hexachlorbenzol gehört zum sog. „dreckigen Dutzend“ gefährlicher Stoffe, die durch die Stockholmer Konvention weltweit verboten worden sind. In Deutschland ist es seit 1981 als Pflanzenschutzmittel nicht mehr zugelassen; früher wurde es vielfältig eingesetzt: in der Arzneimittel- und Düngemittelproduktion, als Pflanzenschutz- und Desinfektionsmittel. Der Chemiekonzern Orica hat den Export seiner teils seit Jahrzehnten gelagerten HCB-belasteten Abfälle nach Deutschland unter der Begründung beantragt, dass es in Australien keine geeigneten Verbrennungsanlagen gibt.

Nach den derzeitig bekannten Plänen sollen die 10 000 Tonnen Giftmüll, die nicht am deutschen Zielhafen Brunsbüttel verbrannt werden können, per Bahn ins Leverkusener Bayer-Werk gebracht und dann mit Lastwagen auf die Anlagen in Herten, Dormagen und Leverkusen-Bürrig verteilt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen24

1

An welchen Maßstäben, Grundsätzen oder Kriterien orientiert sich die Bundesregierung bei Importen von Sonderabfällen?

2

Wie viel Sonderabfall wurde im Zeitraum 1996 bis 2006 nach Deutschland importiert (aufgelistet nach Jahr, Art und Herkunftsland des Abfalls)?

3

Wie hoch sind die in Deutschland aufgebauten Sonderabfallverbrennungskapazitäten?

4

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Verbrennungsüberkapazitäten im Bereich Sonderabfallverbrennung vorhanden sind?

Wenn ja, in welcher Höhe, und wie konnten diese Überkapazitäten entstehen?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, ob weitere Sonderabfallverbrennungsanlagen in Deutschland in Planung sind, und wenn ja, welche (aufgeschlüsselt nach Ort und Kapazität)?

6

Unter welchen Voraussetzungen sieht die Bundesregierung die rechtliche Möglichkeit (insbesondere in Hinblick auf die Abfallverbringungsverordnung/das Abfallverbringungsgesetz) gegeben, dass Landes- oder Bundesbehörden den geplanten Import von 22 000 Tonnen HCB aus Australien in die Bundesländer Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen verbieten können?

7

Wenn ein Verbot möglich ist, auf welcher Rechtsgrundlage, und wenn nicht, welche gesetzlichen Bestimmungen sprechen dagegen?

8

Hält die Bundesregierung weiterhin an der auch von Deutschland ratifizierten Baseler Konvention fest, welche die Entsorgung von Giftmüll im eigenen Land vorsieht?

Wenn ja, warum nicht in diesem Fall?

9

Teilt die Bundesregierung die von dem nordrhein-westfälischen Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vertretene Ansicht, „das Land besitzt keine rechtliche Möglichkeit, Importe aus anderen Bundesländern oder dem Ausland zu verhindern. Nach europäischem Recht können Landesbehörden eine Genehmigung nur verweigern, wenn es in NRW keine Entsorgungskapazitäten gibt“ (DIE WELT vom 4. Februar 2007)?

10

Teilt die Bundesregierung die in der Tageszeitung „Rheinische Post“ vom 23. Februar 2007 zitierte Auffassung der Sprecherin von EU-Umweltkommissar Stavros Dimas, Dr. Barbara Helfferich, es ergebe sich aus dem EG- Recht für die deutschen Behörden keine Verpflichtung zur Genehmigung des geplanten Giftmülltransports aus Australien, und teilt sie außerdem die an gleicher Stelle angeführte Auffassung der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission, auch wenn Australien nicht über geeignete Verbrennungsanlagen verfüge und Betreiber in Nordrhein-Westfalen zur Entsorgung bereit und in der Lage seien, könne der Import abgelehnt werden?

11

Teilt die Bundesregierung die von dem Staatssekretär des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Dr. Alexander Schink in einer Sitzung des Düsseldorfer Landtags vom 28. Februar 2007 geäußerte Auffassung, dass auf Grundlage von Artikel 4 Abs. 3 der EG-Abfallverbringungsverordnung nur die Bundesregierung Maßnahmen zum Verbot der Abfallverbringung ergreifen könne, nicht aber Landesregierungen?

12

Teilt die Bundesregierung die vom nordrhein-westfälischen Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Eckhard Uhlenberg in der Landtagssitzung vom 7. März 2007 geäußerte Ansicht, es sei Sache des Bundes und könne keinesfalls Sache einzelner Bundesländer sein, Abfalltransporten aus einem weit entfernten hochindustrialisierten Vertragsstaat des Baseler Übereinkommens entgegenzutreten?

13

Teilt die Bundesregierung die vom nordrhein-westfälischen Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Eckhard Uhlenberg in der Landtagssitzung vom 7. März 2007 geäußerte Auffassung, „angesichts der gegenwärtig deutlich wahrnehmbaren, schwindenden Akzeptanz für die Entsorgung gefährlicher Abfälle bei der betroffenen Bevölkerung [sei] ein Handeln der Bundesebene erforderlich“ und der Bund dürfe sich „der Frage, ob er die ihm zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen ergreifen oder die Abfallimporte aus Australien hinnehmen möchte, nicht unter Hinweis auf eine vermeintliche alleinige Zuständigkeit der Landesebene entziehen“?

14

Welche Transportroute ist genau geplant, und wie soll der Transport bis Deutschland und innerhalb von Deutschland abgewickelt werden?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit der geplanten Transportroute?

16

Wie ist die genaue Zusammensetzung der australischen Sonderabfälle, besteht eine Verunreinigung des Hexachlorbenzols?

17

Wenn ja, wie hoch wäre die zusätzliche Belastung durch Verbrennungsrückstände durch die geplanten 22 000 Tonnen australischen Hexachlorbenzols (aufgeschlüsselt nach Verbrennungsrückstand und Standort der Verbrennungsanlage)?

18

Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über Entsorgungskapazitäten für solche Abfälle in Australien?

19

Ist der Bundesregierung bekannt, wie seinerzeit die Abfälle bei der Sanierung des Olympiageländes in Sydney beseitigt wurden?

20

Welche technischen Anforderungen erfüllen die Anlagen, in denen die australischen Sonderabfälle behandelt werden sollen?

21

Plant die Bundesregierung eine Verschärfung der Grenzwerte für Verbrennungsanlagen?

22

Ist die Bundesregierung mit dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Sigmar Gabriel einer Meinung, dass die Verbrennung von Sonderabfällen aus anderen Industriestaaten in Deutschland ein Stück umweltpolitischer Verantwortung ist (DER SPIEGEL, „Der Dreck der anderen“ Heft 8/2007)?

23

Welche Initiativen wird die Bundesregierung unternehmen, um den Wunsch des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Sigmar Gabriel zu erfüllen, dass zukünftig deutsche Entsorgungstechnologie z. B. nach Australien exportiert wird, anstatt Giftmüll zu importieren (DER SPIEGEL, „Der Dreck der anderen“ Heft 8/2007)?

24

Kann die Bundesregierung die Aussage des Geschäftsbereichsleiters Entsorgungswirtschaft der AGR mbH auf einer gut besuchten öffentlichen Veranstaltung in Herten am 6. Februar 2007 bestätigen, die Anlage in Herten sei für die Verbringung des Mülls aus Australien „von einer Bundesbehörde empfohlen worden“, und wenn ja, welche Bundesbehörde hat diese Empfehlung auf welcher Grundlage ausgesprochen?

Berlin, den 29. März 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen